Datum: 27.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 100. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 09.10.2019; Anerkennung
2 Niederschrift der 101. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2019; Anerkennung
3 Sonnenschirmbeschaffung am Marktplatz; Beratung über die Beschaffenheit von bereitgestellten, stadteigenen Sonnenschirmen; ggf. Beschluss
4 Beschluss über die Verlängerung der Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 "Nördlich der Fabrikstraße"
5 Markt Roßtal; Einbeziehungssatzung Nr. 11 "Stöckach-Nördlich Fasanenweg" Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 6 bzw. § 13 BauGB
6 Feuerwerksverbot Innenstadt Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot nach §24 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades; Beschluss über Ergänzung um Rabattregelung für Ehrenamtskarte und Heilsbronn-Aktiv-Card
8 Anpassung der Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen ab 01.01.2019
9 Bekanntgaben
9.1 Fairtrade - Town
9.2 Weihnachtsmarkt in Müncherlbach
9.3 Bebauungsplan Nr. 41 "Südlich St.-Gundekar-Straße"
9.4 Sitzungstermine 2020

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1. Niederschrift der 100. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 09.10.2019; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 100. Sitzung wird in der Sitzung vom 11.12.2019 erneut dem Stadtratsgremium vorgelegt.

Zur Kenntnisnahme.

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2. Niederschrift der 101. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2019; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 101. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2019 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Sonnenschirmbeschaffung am Marktplatz; Beratung über die Beschaffenheit von bereitgestellten, stadteigenen Sonnenschirmen; ggf. Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Beschaffung einheitlicher Sonnenschirme durch die Stadt wurde in der Stadtratssitzung am 26.07.2017 einstimmig beschlossen. In der Planung wurden 10 Quadratische Schirme mit einer Kantenlänge von 4 Metern berücksichtigt. Die Beschaffungskosten für 10 Schirme belaufen sich auf ca. 15.000,- €.
Um die Sonnenschirme der Außenbewirtung im Marktplatzbereich einheitlich zu gestalten, wird empfohlen die Nutzung im Rahmen der Pachtverträge (Sondernutzung) als einzige Beschattungsmöglichkeit vorzuschreiben. Die Schirme könnten in diesem Zuge für eine symbolische gebühr in die Pachtverträge mit aufgenommen werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt einvernehmlich, die vorgesehenen 10 Sonnenschirme zu beschaffen. Die erforderlichen Kosten sind im Haushalt bereit zu stellen.
Der Stadtrat beschließt weiterhin, dass die Sonnenschirme im Rahmen der Freiflächenverpachtung am Marktplatzbereich in die Pachtverträge mit aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Beschluss über die Verlängerung der Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 "Nördlich der Fabrikstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat zuletzt in seiner Sitzung am 14.11.2018 über die erste Verlängerung der Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 "Nördlich der Fabrikstraße" entschieden.
Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB bzw. § 4 der Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. B 47 „Nördlich der Fabrikstraße“ vom 12.07.2017 beträgt die Geltungsdauer der Veränderungssperre grds. zwei Jahre. Die Satzung ersetzte die vorausgegangene Satzung zur Veränderungssperre vom 08.12.2016, die noch einen kleineren Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 47 „Nördlich der Fabrikstraße“ vorsah. Mit der neu erlassenen Satzung zur Veränderungssperre vom 12.07.2018 wurde der erweiterte Geltungsbereich berücksichtigt und die vorausgegangene Satzung vom 08.12.2016 aufgehoben.
Die erste Verlängerung der Satzung zur Veränderungssperre, welche am 16.11.2018 ortsüblich bekannt gemacht wurde, tritt deshalb am 08.12.2019 außer Kraft.
Die Voraussetzungen für die Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 47 „Nördlich der Fabrikstraße“ liegen vor weswegen eine Verlängerung der Veränderungssperre aus den im Folgenden genannten besonderen Umständen beschlossen werden kann.
Umstände hierzu waren u.a. die Aktualisierung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes der Stadt Heilsbronn, welche erst vom Stadtrat in der Sitzung vom 17.04.2019 beschlossen wurde. Auf Grund dieser Erkenntnisse wurde die Planung fortgeführt und durch das Ingenieurbüro Christofori ein Vorentwurf gefertigt. Dieser Vorentwurf wurde am 02.05.2019 mit den Fraktionssprechern besprochen. Man verständigte sich darauf, dass zunächst mit allen Eigentümern im Planungsgebiet durch die Verwaltung Gespräche zur künftigen Planung des Gebietes geführt werden, bevor der Vorentwurf im Stadtrat behandelt wird.
Diese zeitaufwendigen Gespräche konnten noch nicht geführt werden, erste Termine sind aber bereits vereinbart. Der dem Gremium bekannte Personalwechsel in der Stabsstelle und die hohe Belastung im entsprechenden Fachbereich sind ursächlich dafür, dass auch diese Gespräche noch nicht in den letzten Monaten begonnen werden konnten.
Nach § 17 Abs. 2 BauGB kann die Geltungsdauer einer Veränderungssperre um ein weiteres, zweites Jahr verlängert werden, wenn besondere Umstände vorliegen.
Die genannten besonderen Umstände liegen nach Ansicht der Verwaltung vor. Es handelt sich um eine zeitintensive und herausfordernde Planung in einem überwiegend bebauten Gebiet mit unterschiedlichen Nutzungen, wie gewerbliche Nutzungen und Wohnbebauungen, sowie unbebauten Grundstücken. In die Planung sollen möglichst die Interessen der Grundstückseigentümer einfließen, was auch durch die Fraktionssprecher so ausdrücklich gewünscht wurde.
Für den Vorentwurf des Ingenieurbüros Christofori musste außerdem das Einzelhandelsentwicklungskonzept aktualisiert werden, was alleine etwa ein Jahr der Planungszeit beanspruchte.
Nachdem das zugehörige Bauleitplanverfahren aktuell noch nicht abgeschlossen wurde, ist die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre notwendig.

Beschluss

Der Stadtrat erlässt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), folgende

Satzung
§ 1
Die Geltungsdauer der für die Sicherung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 47 „Nördlich der Fabrikstraße“ erlassenen Veränderungssperre für die Grundstücke Fl.Nrn. 294/25, 294/26, 294/8, 294/4, 294, 294/3, 294/17, 294/19, 293/6, 293/7, 293/8, 293/9 294/21, 293/3, 293/2, 293, alle Gemarkung Heilsbronn, Satzung der Stadt Heilsbronn vom 15.11.2018 (bekannt gemacht mit Bekanntmachung an den amtlichen Anschlagtafeln am 16.11.2018), wird um ein weiteres Jahr verlängert.
Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 4 der Satzung zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. B 47 „Nördlich der Fabrikstraße“ spätestens am 08.12.2020 außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.
§ 2
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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5. Markt Roßtal; Einbeziehungssatzung Nr. 11 "Stöckach-Nördlich Fasanenweg" Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 6 bzw. § 13 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Markt Roßtal beabsichtigt, mit der Einbeziehungssatzung „Stöckach – Nördlich Fasanenweg“ eine Baufläche für einen Bauwilligen zu schaffen.
Das Gebiet umfasst eine Gesamtfläche von 720 m². Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn gehen hiervon nicht aus. Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit der Aufstellung der Satzung zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 35 Abs. 6 BauGB „Stöckach – Nördlich Fasanenweg“ durch die Marktgemeinde Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Verfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Feuerwerksverbot Innenstadt Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot nach §24 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtratsmitglied Scherzer hat in der Sitzung vom 19.12.2018 ein Feuerwerksverbot für die Innenstadt angeregt.

Nach § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprenV) dürfen am 31. Dezember und am 1. Januar pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (einfaches Silvesterfeuerwerk) ohne Genehmigung abgebrannt werden.

Ein entsprechendes Verbot zum Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2 ist durch den Erlass einer Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. Abs. 2 1. SprengV durch die Stadt Heilsbronn möglich. In einer solchen Allgemeinverfügung wird das Abbrennverbot auf bestimmte Plätze und Straßenzüge beschränkt.

Die Allgemeinverfügung würde sich dann auf die nachfolgenden Straßen und Plätze beschränken: Hauptstraße, Turmstraße, Kammereckerplatz, Lindenplatz, Lindenplatz zum Klosterweiher („Weihergängle“), Spitalgasse, Pfarrgasse, Mühlgasse, Abteigasse, Münsterplatz, Marktplatz.


Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen, die ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Klasse 2 im Innenstadtbereich regelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades; Beschluss über Ergänzung um Rabattregelung für Ehrenamtskarte und Heilsbronn-Aktiv-Card

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Beschluss vom 16.05.2017 im Haupt- und Finanzausschuss wurde festgelegt, dass für Inhaber einer gültigen Ehrenamtskarte auf bereits im Vorverkauf ermäßigte Dauerkarten nochmals ein Rabatt von 5,00 € gewährt wird.
In Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden am 23.07.2019 wurde dem in gleicher Weise auch für die Heilsbronn – Aktiv – Card zugestimmt.
Beide Regelungen sowie der vorhandene Beschluss über die Festlegung des Vorverkaufszeitraumes wurde in die beiliegende 1. Änderungssatzung aufgenommen.
Im Haupt- und Finanzausschuss vom 06.11.2019 wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:

Beschluss

Folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des beheizten Freibades der Stadt Heilsbronn wird beschlossen:
                       S. Anlage

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Anpassung der Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen ab 01.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach für die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen vom 01.01.2015 sehen grundsätzlich eine Förderung von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten vor. Die Förderung ist auf 30.000,00 € begrenzt.
Die Richtlinien sehen auch vor, dass die Zuschüsse nur gewährt werden, wenn die Gemeinde ebenfalls einen monetären Zuschuss mindestens in Höhe des in Betracht kommenden Landkreiszuschusses gewährt.
Von dieser Regelung ist aktuell der 1. FCH, Abteilung Tennis, betroffen, der nach den Richtlinien der Stadt Heilsbronn aktuell eine Förderung von 7,5 % erhält.
Um für den Verein keinen finanziellen Nachteil entstehen zu lassen, wird empfohlen, die städt. Richtlinien rückwirkend ab 01.01.2019 so zu ändern, dass diese den Regelungen des Landkreises entsprechen.
Der Haupt- und Finanzausschuss vom 06.11.2019 hat folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:

Beschluss

Die städt. Richtlinien werden rückwirkend zum 01.01.2019 an die des Landkreises angepasst. Der Zuschuss gem. Beschluss vom 05.06.2019 an den 1. FCH, Abteilung Tennis, wird dementsprechend von 7,5 auf 10 % angehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 9
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9.1. Fairtrade - Town

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö vorberatend 9.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Fairtrade-Towns fördern den fairen Handel auf kommunaler Ebene und sind das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft, die sich gemeinsam lokal für den fairen Handel stark machen. Das Engagement der vielen Menschen zeigt, dass eine Veränderung möglich ist, sowie jede und jeder etwas bewirken kann.
Nähere Informationen s. unter: https://www.fairtrade-towns.de
Auch aus dem näheren Umfeld haben sich schon verschiedene Gemeinden beworben und wurden Fairt rade-Town.
Die Stadtverwaltung steht einem Bewerbungsverfahren positiv gegenüber.
Sollten sich z.B. nach der Kommunalwahl 2020 entsprechende Initiativen finden, die ein entsprechendes Projekt aufgreifen und umsetzen wollen, kann dies gerne weiter verfolgt werden.
Nach einem entsprechenden Stadtratsbeschluss wären viele Akteure aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in einem freiwilligen Zusammenschluss, als eingetragener Verein oder Initiative gefordert.
Interessierte, die dieses Projekt in die Hand nehmen oder sich beteiligen würden, können sich gerne an die Stadtverwaltung, Herrn Wittmann, wenden.
Dient zur Kenntnis.

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9.2. Weihnachtsmarkt in Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 9.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zum Weihnachtsmarkt in Müncherlbach am 29.11.2019 lädt Frau Andrea Schmidt das Stadtratsgremium recht herzlich ein. Beginn ist um 19:00 Uhr.

Dient zur Kenntnis.

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9.3. Bebauungsplan Nr. 41 "Südlich St.-Gundekar-Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 9.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Angelegenheit Bebauungsplan Nr. 41 „Südlich St.-Gundekar-Straße“ wird das Schreiben vom 26.11.2019  von Herrn Dr. Schönfeld an das Landratsamt Ansbach in der Sitzung verlesen.
Der erste Bürgermeister merkt an, dass die Bekanntgabe eines Schreibens, dass Herr Dr. Schönfeld an das Landratsamt Ansbach gerichtet hat, mit ihm abgestimmt wurde. In diesem Schreiben geht es um den Ölschaden, Bebauungsplan Nr. 41 Südlich St.-Gundekar-Straße. Die Presse hätte von dem Schreiben bereits ein Exemplar erhalten. Dieses Schreiben wurde veranlasst, da Herr Dr. Schönfeld ein Schreiben bekommen hat, dass ein Monitoring vorgesehen sei. Es wurde deshalb schnell reagiert, in der Hoffnung, dass jetzt was passiert.
Dient zur Kenntnisnahme.

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9.4. Sitzungstermine 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 103. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.11.2019 ö 9.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Sitzungstermine bis zum Januar 2021  befinden sich in der Tischvorlage der Stadträte. Evtl. Änderungswünsche bitte der Verwaltung mitteilen.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 10.02.2020 12:15 Uhr