Datum: 11.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 100. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 09.10.2019; Anerkennung
2 Niederschrift der 102. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2019; Anerkennung
3 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 48 "Solarpark Trachenhöfstatt" sowie 23. Änderung des Flächennutzungsplanes; a) Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB b) Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag zur Durchführung des Bauvorhabens c) Satzungsbeschluss
4 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325) für das Neubaugebiet "An den Schwabachauen"
5 Citymanagement; Auftragsvergabe für Fortführung eines Citymanagements ab dem 01.01.2020
6 Bedarfsumfrage "Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020"; Einrichtung einer Schulkindbetreuung und einer altersgemischten, eingruppigen KIndertagesstätte im Gemeindehaus der Kirchengemeinde
7 Jahresrückblick 2019
8 Bekanntgaben
8.1 Eröffnung der Kita Sonnenblume
8.2 Plakatierung anlässlich Kommunalwahlen 2020
8.3 Einmalige Schließung Stadtverwaltung und Bücherei am Freitag, den 27.12.2019; Brückentag
8.4 AWO Weihnachtsfeier 2019
8.5 49. Allgemeine Klosterschau des Geflügelzuchtvereines Heilsbronn und Umgebung e. V. vom 04. bis 05.01.2020
8.6 Rodungsarbeiten als Vorarbeiten zum Radwegeausbau Gütlershof-Heilsbronn entlang der B14

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1. Niederschrift der 100. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 09.10.2019; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 100. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 09.10.2019  bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 102. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2019; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 102. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2019  bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 48 "Solarpark Trachenhöfstatt" sowie 23. Änderung des Flächennutzungsplanes; a) Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB b) Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag zur Durchführung des Bauvorhabens c) Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18.09.2019 die Einwendungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen. Die nach Abwägung gebilligten Entwurfsunterlagen wurden im Zeitraum von 15.10.2019 bis 18.11.2019 öffentlich ausgelegt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie der zugehörige Abwägungsvorschlag des seitens der Vorhabenträgerin beauftragten Ingenieurbüros sind als Anlage beigefügt.
Regionaler Planungsverband Westmittelfranken
Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken hält weiterhin an der Stellungnahme vom 11.07.2019 fest. Diese Stellungnahme wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgewogen und mit Beschluss des Stadtrates vom 18.09.2019 entschieden, dass weitergehende Grünzäsuren im Plangebiet nicht eingearbeitet. Die bereits vorhandenen grünordnerischen Festsetzungen zur inneren Durchgrünung des Plangebietes werden als ausreichend erachtet. An der Abwägungsentscheidung sollte auch aus Sicht der Verwaltung weiterhin festgehalten werden.
Landratsamt Ansbach Denkmalschutzbehörde
Das Landratsamt Ansbach weist darauf hin, dass zwingend zu prüfen wäre, ob eine weitere landwirtschaftliche Nutzung mit der beabsichtigten Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlage möglich wäre.
Das beauftragte Ingenieurbüro weist darauf hin, dass eine landwirtschaftliche Nutzung mit der Nutzung als PVA nicht vereinbar sein wird, jedoch keine Abtragung des Mutterbodens erfolgt und nach Aufgabe der Nutzung als PVA wieder eine landwirtschaftliche Nutzung möglich wäre.
Für die beabsichtigte Anlage ist in der Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach eine Aufständerung auf eine Mindestdurchfahrtshöhe von über 4,0 m vorgesehen. Im Falle einer entsprechenden Umsetzung wäre jedoch ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild zu erwarten.
Seitens der Verwaltung wird ebenfalls angeraten, eine parallel mögliche landwirtschaftliche Nutzung der Fläche nicht vorzugeben.
Bayerischer Bauernverband
Der Bay. Bauernverband weist darauf hin, dass aus landwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken bestehen, jedoch einzelne Hinweise ergehen.
Entsprechend der Hinweise wird unter Kap. 6 in die Begründung aufgenommen, dass aus der umliegenden landwirtschaftlichen Nutzung entstehende Immissionen zu dulden sind. Im Übrigen ergeben sich keine Planänderungen.
Planerische Überarbeitung der Entwurfsunterlagen
Seitens des beauftragten Ingenieurbüros wurden im Vergleich zum gebilligten Entwurfsstand darüber hinaus die Ergebnisse des Blendgutachtens ergänzt (ebenfalls Kap. 6 der Begründung des Bebauungsplanes, s.Anlage).
Durchführungsvertrag
Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist vor Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Heilsbronn abzuschließen. Vorhabenträgerin wird demnach die Bürgersonnenenergie Heilsbronn-Trachenhöfstatt GmbH & Co. KG mit Sitz in Trachenhöfstatt, weswegen eine gesonderte Vereinbarung zur Gewerbesteuerzerlegung entbehrlich wird. Der Durchführungsvertrag entspricht inhaltlich den Vereinbarungen, die auch für die übrigen Freiflächenphotovoltaikanlagen getroffen wurden (Entwurf s. Anlage).
Die Vorhabenträgerin hat den Durchführungsvertrag bereits unterzeichnet. Nach Beschluss des Stadtrates kann die Vereinbarung gegengezeichnet und damit vor Satzungsbeschluss getroffen werden.
Allgemeines
Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, darf der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes erst nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch das Landratsamt Ansbach bekanntgemacht werden.
Der Satzungsbeschluss soll daher in der anberaumten Sitzung gefasst werden, wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht und tritt damit auch erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.

Beschluss 1

a) Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
  • Die erneute Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken vom 24.10.2019 wird dahingehend abgewogen, dass eine weitergehende Durchgrünung im Inneren des Plangebietes weiterhin nicht festgesetzt wird. Die vorhandenen grünordnerischen Festsetzungen zur inneren Durchgrünung des Plangebietes werden als ausreichend erachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

b) Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag zur Durchführung des Bauvorhabens
Dem städtebaulichen Vertrag „Freiflächenphotovoltaikanlage“ der Stadt Heilsbronn über die Kostentragung und die Durchführung zwischen der Stadt Heilsbronn und der Bürgersonnenenergie Heilsbronn-Trachenhöfstatt GmbH & Co. KG wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

c) Satzungsbeschluss
ca) 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss
Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für die Grundstücke FlNrn. 540 (Teilfläche), 541 und 542 (Teilfläche), Gemarkung Seitendorf, wird hiermit festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Ansbach zur Genehmigung gem. § 6 BauGB vorzulegen. Anschließend hat die Verwaltung die Bekanntgabe zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 7

cb) Bebauungsplan Nr. B 48
Aufgrund §§ 1, 2, 8, 9, 10 und 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i. V. m.
Art. 81 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) geändert worden ist i.V.m.
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist,
erlässt die Stadt Heilsbronn folgende
Satzung
§ 1
Der Bebauungsplan Nr. B 48 „Solarpark Trachenhöfstatt“ für die Grundstücke FlNrn. 540 (Teilfläche), 541 und 542 (Teilfläche), Gemarkung Seitendorf, ist beschlossen.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325) für das Neubaugebiet "An den Schwabachauen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über die Anfrage zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Bereich des Neubaugebietes „An den Schwabachauen“ in Weiterndorf wurde bereits im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.10.2019 informiert. Auf die entsprechende Vormerkung wird verwiesen.
Im Nachgang wurde eine verkehrsrechtliche Stellungnahme der Polizeiinspektion Heilsbronn angefordert, welche mit Schreiben vom 22.11.2019 am 26.11.2019 bei der Stadt Heilsbronn einging.
Die Polizeiinspektion Heilsbronn teilt hierin mit, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches erfüllt wären.
Zwischenzeitlich erreichte die Stadt Heilsbronn eine Unterschriftensammlung der Anwohnerschaft, die sich positiv zur der Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches positioniert. Ohne Prüfung durch die Stadtverwaltung wird mitgeteilt, dass 49 der 52 BauwerberInnen sich grundsätzlich positiv für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches aussprechen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nach rechtlicher Einschätzung die Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325) nicht vorliegen. Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Heilsbronn kann insoweit nicht nachvollzogen werden. Auf die rechtliche Würdigung und die Ausführungen der Vormerkung für die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.10.2019 wird insoweit verwiesen.
Die Bürger sind über die Folgen aufgeklärt. Im Zuge der privaten Unterschriftensammlung weren die Folgen aufgezeigt.

Beschluss

Für die Ortsstraßen „An den Schwabachauen“ in Weiterndorf ist ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325 StVO) anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Citymanagement; Auftragsvergabe für Fortführung eines Citymanagements ab dem 01.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 24.07.2019 wurde beschlossen, auch nach dem 31.12.2019 ein Citymanagement zu betreiben und dafür eine Ausschreibung zur Verlängerung des Citymanagements vorzunehmen.
Nach Klärung mit der Städtebauförderung wurde der Dienstleistungsauftrag für ein Citymanagement am 30.10.2019 öffentlich ausgeschrieben.
Bis zum Abgabeschluss am 29.11.2019 gingen bei der Stadtverwaltung zwei Bewerbungen ein. Das bisher beauftragte Büro Planwerk hat dabei ein Angebot abgegeben.
Ebenfalls ging eine private Bewerbung zu, die die Ausschreibung offenbar als Stellenangebot, d.h. als arbeitsvertragliches Mitarbeiterverhältnis, verstanden hat. Der Bewerber besitzt nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse.
Das Angebot des Büro Planwerk beläuft sich auf ca. 67.300 € (Brutto) jährlich und beinhaltet die bisher bereits angebotenen Leistungen. Das Angebot wird darüber hinaus den Kriterien und Anforderungen der Ausschreibung gerecht, d.h. die geforderten Leistungspositionen werden bedient.
Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, den Dienstleistungsauftrag an das Büro Planwerk aus Nürnberg zu vergeben. Der Auftrag ist zunächst auf ein Jahr befristet, allerdings besteht vorbehaltlich der Mittelbereitstellung und Förderung die Option einer Verlängerung auf bis zu drei Jahre.

Beschluss

Der Dienstleistungsauftrag für ein Citymanagement ab dem 01.01.2020 wird an das Büro Planwerk gemäß Angebot vom 28.11.2019 mit einer Angebotssumme von rd. 67.300 € (Brutto) jährlich vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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6. Bedarfsumfrage "Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020"; Einrichtung einer Schulkindbetreuung und einer altersgemischten, eingruppigen KIndertagesstätte im Gemeindehaus der Kirchengemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Kirchengemeinde Bürglein hat uns folgende einstimmig gefassten Beschlüsse der Kirchengemeinde Bürglein vom 27.11.2019 am 29.11. vorab per Mail und schriftlich am 06.12.2019 (s. Anlage) übermittelt:
Die Kirchengemeinde Bürglein übernimmt mit dem sogenannten Geschäftsführermodell des Dekanats Windsbach die Trägerschaft für die geplante Schulkindbetreuung und die geplante altersgemischte Kindergartengruppe zum nächstmöglichen Termin.
Die Kirchengemeinde Bürglein stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Schulkindbetreuung und für die entstehende Kindertagesstätte Räumlichkeiten im Gemeindehaus zur Verfügung.
Die Stadt Heilsbronn wird gebeten, die erforderliche Ausstattung für die Schulkindbetreuung / Kindertagesstätte zur Verfügung zu stellen und Planungen für eine Schaffung der vorgeschriebenen Räumlichkeiten in Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde Bürglein und der Kindertagesstätten-Geschäftsführung zu veranlassen.
In der Sitzung des Stadtrates vom 13.11.2019 wurde beschlossen, für den Fall, dass die Kirchengemeinde Bürglein eine Einrichtung unter ihrer Betriebsträgerschaft übernehmen will, in der heutigen Stadtratssitzung entschieden werden soll.
Die Verwaltung wird mit dem Vertreter des Dekanats Windsbach, Herrn Queißer, am Montag, den 09.12.2019, über die Grundlagen für eine eventuelle Zusammenarbeit sprechen. Mit Vertretern des Landratsamtes wurde seitens der Kirchengemeinde bzw. des Dekanats Windsbach ein erneuter Begehungstermin der Räumlichkeiten im Gemeindehaus für Donnerstag, den 12.12.2019 vereinbart.
Frau Pfarrerin Dörte Knoch bittet darum, die Schulkindbetreuung zum Beschluss zu bringen, da am 03. Februar 2020 alle Erstklasseltern über mögliche Betreuungen im nächsten Schuljahr informiert werden sollen und bis zu diesem Zeitpunkt ihr Angebot incl. Gebührenordnung und Buchungszeiten stehen muss.
Weiter wird darum gebeten, einem Vertreter der Kirchengemeinde bzw. Hr. Queißer ein Rederecht einzuräumen, um die Gründe für die Entscheidung zu erläutern.
In der Sitzung des Stadtrates wird über den aktuellen Sachstand informiert.
Herr Wittmann ergänzt zu den Vormerkungen nach der Besprechung vom Montag, 09.12.2019 mit Herrn Queisser vom Dekanat Windsbach noch folgendes:

Herr Queisser ist von der Auswertung der Bedarfs-Umfrage in den Einzelheiten informiert, insbesondere von den Unsicherheiten einer Umfrage und davon, dass einige Bedarfe erst für die Jahre ab 2023 angemeldet wurden.
Herr Queisser sieht eine Schulkindbetreuung und eine altersgemischte Gruppe positiv; hat der Kirchengemeinde aber abgeraten, bei der Ausgangssituation (evtl. anfängliches Defizit) Investionen zu übernehmen.
Die Stadt Heilsbronn sollte die Schulkindbetreuung bzw. Hort, um die es vordringlich geht, die Erstausstattung mit Möbeln (Schreibtische, Stühle) übernehmen und zumindest den erforderlichen 2. Rettungsweg; von umfangreichen Umbauten geht er nicht aus. Die Räumlichkeiten für den Hort und die Anzahl der zu betreuenden Kinder werden nach Begehung mit dem Landratsamt am Donnerstag, 12.12.2019 festgelegt.
Bei der altersgemischten Gruppe sollte die Stadt ebenfalls die Erstausstattung mit Möbeln etc. übernehmen.        
Eine mit der Kirchengemeinde zu schließende Defizitvereinbarung wäre in der vorliegenden Form, wie mit den weiteren Trägern einheitlich geschlossen, in Ordnung. Ausnahme wäre jedoch, dass die Einrichtung nicht vom Träger, sondern von der Stadt zu übernehmen wäre. Insoweit wäre eine Gleichbehandlung der Träger nicht mehr gewährleistet.                          
 

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7. Jahresrückblick 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö vorberatend 7
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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö 8
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8.1. Eröffnung der Kita Sonnenblume

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die neue städtische Kindertageseinrichtung Sonnenblume soll ab 07.01.2020 in Betrieb gehen.
Am 27.11.2019 fand ein Informationsabend für die Eltern der Warteliste statt. In diesem Zuge wurde nochmal der aktuelle Bedarf abgefragt. Das konkrete Auswahl- und Aufnahmeverfahren läuft im Dezember. 

Zum aktuellen Zeitpunkt liegen 7 Krippenanmeldungen und 7 Kindergartenanmeldungen vor (Stand 02.12.2019). 

Die offizielle Eröffnungsfeier der Kita Sonnenblume soll am Samstag, den 25.01.2020 stattfinden. Einladungen werden zeitnah versendet. 

Die Kita Sonnenblume kann am Tag der offenen Tür am Mittwoch, den 05.02.2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr von der Heilsbronner Elternschaft besichtigt werden. Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2020/2021 werden am Tag der offenen Tür oder in der Anmeldewoche (17.02.2020 bis 21.02.2020) entgegengenommen.

Dient zur Kenntnis.

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8.2. Plakatierung anlässlich Kommunalwahlen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö 8.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass nach § 3 Abs. 1 der Anschlagsverordnung der Stadt Heilsbronn das Plakatieren anlässlich von Wahlen in einem Zeitraum von 6 Wochen vor allgemeinem Wahltermin für politische Parteien und Wählergruppen sowie deren Kandidatinnen und Kandidaten grundsätzlich ohne Erlaubnis gestattet ist.
Notwendig ist jedoch die Einwilligung des Grundstückseigentümers, dass auf dem jeweiligen Grund plakatiert wird. Das Forstamt Heilsbronn als staatliche Behörde ist aus Neutralitätsgründen angehalten, am dortigen Zaun entlang der vielbefahrenen Kreisstraßen keine politische Werbung zu gestatten.
Die Standorte für Großflächenplakate im Eigentum der Stadt Heilsbronn (Kreisverkehr Ansbacher Straße, Realschule, Ketteldorfer Eck, Kreisverkehr Nürnberger Straße) werden durch die Stadtverwaltung grds. nach dem Windhundverfahren vergeben.
Eine Wahlplakatierung im Stadtgebiet ist verordnungsgemäß für die anstehenden Kommunalwahlen ab dem 02.02.2020 zulässig.
Zur Kenntnisnahme.

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8.3. Einmalige Schließung Stadtverwaltung und Bücherei am Freitag, den 27.12.2019; Brückentag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö vorberatend 8.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Rathaus ist am Freitag, den 27.12.2019 geschlossen. Die Stadtbücherei schließt am Freitag, 27. und Samstag, den 28.12.2019.
Von dieser Regelung nicht betroffen ist der Bürgerservice, der am Freitag, den 27.12.2019 geöffnet ist.
Dient zur Kenntnis.  

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8.4. AWO Weihnachtsfeier 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö 8.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Weihnachtsfeier am 15.12.2019 um 14:00 Uhr lädt der Vorstand, Herr Ludgar Lütkehermölle das Stadtratsgremium in den Konventsaal sehr herzlich ein.

Die Einladung wurde als Anlage beigefügt.

Dient zur Kenntnis.

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8.5. 49. Allgemeine Klosterschau des Geflügelzuchtvereines Heilsbronn und Umgebung e. V. vom 04. bis 05.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö 8.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit beiliegendem Schreiben wird über die 49. Klosterschau vom 04. bis 05.01.2020 informiert.
Die Veranstaltung wird seitens der Stadt in der bereits üblichen Form i. H. v. 90,00 € unterstützt (s. Richtlinie Nr. 1).


Dient zur Kenntnis.

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8.6. Rodungsarbeiten als Vorarbeiten zum Radwegeausbau Gütlershof-Heilsbronn entlang der B14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 104. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.12.2019 ö 8.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Staatliche Bauamt Ansbach teilt mit, dass im Jahr 2020 mit dem Ausbau des Radweges Gütlershof – Heilsbronn begonnen werden soll. Als vorbereitende Maßnahme ist es notwendig, die erforderlichen Flächen entlang der B14 bis Ende Februar zu Roden.
Die erforderliche Rodungserlaubnis erteilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach.
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 12.02.2020 09:52 Uhr