Datum: 05.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Baupläne von Industrie- und Gewerbebauten
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1.1 |
Bauantrag Erweiterung eines SB-Marktes auf Grundstück FlNr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf, Nürnberger Straße 43, 91560 Heilsbronn
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1.2 |
Bauantrag Deutsche Post AG, Errichtung eines Verbundzustellstützpunktes sowie eines Elektro-Scooterunterstandes, FlNr. 404/35, 404/5, 404/17 Gemarkung Heilsbronn
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2 |
Prüfung der Obergrenzen der Herstellungsbeitragssätze und des Gebührenbedarfs sowie Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ab 01.07.2020
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3 |
Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Stadtwerke
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4 |
Haushaltssatzung 2020 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke
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5 |
Altlastangelegenheit Schönau, Bebauungsplan Nr. B 41, Informationen, Sachstand und das weitere Vorgehen, ggf. Beschlussfassung
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6 |
Bekanntgaben
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6.1 |
16. Sommernachtsball Freundes-und Förderkreis Clinic Neuendettelsau
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6.2 |
Ehrung "Die fitteste Kommune" im Sportjahr 2019
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7 |
Wünsche und Anträge
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1. Baupläne von Industrie- und Gewerbebauten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.02.2020
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ö
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beschliessend
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Bauantrag Erweiterung eines SB-Marktes auf Grundstück FlNr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf, Nürnberger Straße 43, 91560 Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.02.2020
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ö
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beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant die Erweiterung eines SB-Marktes auf Fl.Nr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B-15. Dieser sieht eine Einzelfallentscheidung im Hinblick auf die offene Bauweise (max. 50 Meter) für diesen Bereich vor. Das Bestandsgebäude besitzt bereits eine Länge von 51,49 Metern. Dieser Überschreitung wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2005 zugestimmt. Im übrigen Bereich des als Gewerbegebiet festgesetzten Bebauungsplans befinden sich bereits Gebäude in nicht offener Bauweise.
Von den vorhandenen 71 Stellflächen verbleiben nach dem Anbau 64 Parkplätze. Gemäß Satzung wären 83 Stellplätze nachzuweisen. Eine diesbezügliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Die Beteiligung der Eigentümer benachbarter Grundstücke erfolgte gem. Antrag auf Art. 66 ABs. 1 Satz 3 BayBO durch die Gemeinde.
Die sonstigen Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten. Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
In der heutigen Sitzung des Bau-und Umweltausschusses wurde hierüber mit einer Gegenstimme abgestimmt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung eines SB-Marktes auf Fl.Nr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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1.2. Bauantrag Deutsche Post AG, Errichtung eines Verbundzustellstützpunktes sowie eines Elektro-Scooterunterstandes, FlNr. 404/35, 404/5, 404/17 Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.02.2020
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ö
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1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Verbundzustellstützpunktes sowie eines Elektro-Scooterunterstandes auf der Fl.Nr. 404/35, 404/5 und 404/17 Gemarkung Heilsbronn.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B2 „nordöstlich des Mausendorfer Weges“. Die hierin enthaltenen Vorgaben hinsichtlich Niederschlagsentwässerung werden in den Bauantragsunterlagen durch Rückhaltegräben berücksichtigt. Der Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch Versickerung von Oberflächenwasser von Dachflächen liegt vor und ist durch das Wasserwirtschaftsamt zu bewerten. Die Erschließung ist gesichert.
Bezüglich den Vorgaben des Immissionsschutzes (Lärm, Geruch, Staubentwicklung) obliegt eine diesbezügliche Bewertung dem Landratsamt Ansbach.
Insgesamt sind im Bauantrag Gewerblich genutzte Stellflächen für 28 KFZ und 3 LKW vorhanden. Die tatsächlichen Be- und Entladestellflächen sind für 2 LKW und 22 Streetscooter ausgelegt. Im Lageplan werden die gemäß Stellplatzsatzung mindestens geforderten 9 (private) Parkflächen nachgewiesen.
Die Abstandsflächen werden eingehalten. Eine Beteiligung der Eigentümer benachbarter Grundstücke erfolgte gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO durch die Gemeinde.
Die sonstigen Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
In der heutigen Sitzung des Bau-und Umweltausschusses wurde hierzu ein einstimmiger Beschluss gefasst
.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Verbundzustellstützpunktes sowie eines Elektro-Scooterunterstandes auf der Fl.Nr. 404/35, 404/5 und 404/17, Gemarkung Heilsbronn wird erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Prüfung der Obergrenzen der Herstellungsbeitragssätze und des Gebührenbedarfs sowie Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ab 01.07.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.02.2020
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ö
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden für den Kalkulationszeitraum vom 01.07.2004 bis 30.06.2008 die Herstellungsbeitragssätze und die Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ermittelt sowie für die Zeiten vom 01.07.2008 bis 30.06.2012, vom 01.07.2012 bis 30.06.2016 und vom 01.07.2016 bis 30.06.2020 eine Nachkalkulation aufgestellt.
Der letzte Nachkalkulationszeitraum läuft mit dem 30.06.2020 ab.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zur weiteren Nachkalkulation für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2024 zu beauftragen.
Beschluss
Zur Prüfung der Obergrenzen der Herstellungsbeitragssätze und des Gebührenbedarfs sowie die Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2024 wird der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Stadtwerke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.02.2020
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der bilanzmäßige
Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Heilsbronn bedarf nach vorangegangener Berichterstattung und einstimmigen Beschlussempfehlungen im Werkausschuss (06.11.2019) noch der Feststellung durch den S
tadtrat.
Beschluss
Der Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Heilsbronn mit einer Bilanzsumme von 9.148.528,50 € und einem Jahresverlust von 67.523,00 € wird hiermit festgestellt.
Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Ab 2018 ist der interne Zinssatz für Verrechnungen zwischen den Betriebszweigen und mit der Stadt auf einen Satz von 4 %-Punkten über dem Basiszins der europäischen Zentralbank festzusetzen.
Zum Ausgleich der Mehrausgaben des Freibades gewährt die Stadt den Stadtwerken eine Kapitaleinlage für 2018 in Höhe von 300.470,75 €. Die Kapitaleinlage ist durch Abbuchung von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde zu erbringen und der allgemeinen Rücklage der Stadtwerke zuzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Haushaltssatzung 2020 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.02.2020
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ö
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Entwurf des Haushaltsplanes samt Anlagen wurde am 10.01.2020 verteilt.
Der Werkausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss hat in den Sitzungen vom 22.01.2020 den ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf mit Wirtschaftsplan vorberaten und diesem zugestimmt.
Zur Finanzierung der weiterhin hohen Investitionen im Stadtwerkehaushalt wurde für das Jahr 2020 eine Kreditaufnahme mit 580.000 € im Wirtschaftsplan der Stadtwerke veranschlagt. Dieser wurde im o. g. Werk- und Finanzausschuss ebenso zugestimmt.
Einzige Änderung, die bereits im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurde, ist der Austausch der Beleuchtung (Umstellung auf LED) an der Turnhalle an der Grundschule Heilsbronn. Das Angebot i. H. v. 31.000 € brutto ging am Tag der Haupt- und Finanzausschusssitzung ein. Aus Energieeinsparungsgründen und im Zuge der Baumaßnahme im Rahmen des KIP I und II ist eine Umsetzung im Jahr 2020 sinnvoll. Zur Gegenfinanzierung dieser Maßnahme werden daher folgende Haushaltsstellen geändert:
Damit ergibt sich keine Änderung des Volumens im Verwaltungshaushalt.
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer bedankt sich beim Gremium für die gute Zusammenarbeit und bei der Verwaltung für die Erstellung des Haushaltes und nimmt in seiner Haushaltsrede Stellung.
Beschluss 1
Dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 21.004.800 € wird in der vorliegenden Form bzw. unter Berücksichtigung der Änderungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Beschluss 2
Dem Vermögenshaushalt für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 7.394.600 € wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 3
Dem Haushaltsplan für das Jahr 2020, dem Stellenplan sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke sowie der Kreditaufnahme in Höhe von 580.000 € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 4
Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2023 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
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5. Altlastangelegenheit Schönau, Bebauungsplan Nr. B 41, Informationen, Sachstand und das weitere Vorgehen, ggf. Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.02.2020
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ö
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In Bezug auf die letzte öffentliche Stadtratssitzung vom 15.01.2020 und deren Vormerkung und Inhalte samt nachfolgenden Informationen siehe hier auch Gutachten GENESIS Umwelt Consult GmbH von Herrn Dr. Kunkel und Herrn Hübner sowie E-Mail vom 22.01.2020 (14:01 Uhr) vom Ersten Bürgermeister sowie die Antwort vom Landratsamt Herrn Peter Schiller vom 24.01.2020 (10:49 Uhr) sowie die darauffolgende E-Mail des Ersten Bürgermeisters vom 24.01.2020
(13:30 Uhr) schlagen Dr. Schönfeld (siehe Schreiben vom 30.01.2020) und die Verwaltung vor, die am 15.01.2020 in der Stadtratssitzung gefassten Beschlüsse zu belassen, jedoch bei Punkt 1 was die Befristung von zwei Wochen und die eventuelle Vorlage bei der Regierung von Mittelfranken betrifft, derzeit abzusehen, um den nun wohl konstruktiven gemeinsamen Weg mit den Behörden möglichst erfolgreich gehen zu können.
Wir danken den Verantwortlichen des Landratsamtes und Herrn Peter Schiller für seine Nachricht/Vorschlag (siehe E-Mail vom 24.01.2020).
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass die Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung vom 15.01.2020 (Nr. 2658) aufrechterhalten bleiben, jedoch unter Punkt 1 die Befristung von zwei Wochen sowie Vorlage bei der Regierung zurückgestellt werden und ein erneutes diesbezügliches Tätigwerden der Verwaltung durch den Stadtrat jederzeit erneut beauftragt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.02.2020
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ö
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6 |
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6.1. 16. Sommernachtsball Freundes-und Förderkreis Clinic Neuendettelsau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.02.2020
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ö
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6.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Vorsitzenden des Freundes- und Förderkreises der Clinic Neuendettelsau laden das Stadtratsgremium zum 16. Sommernachtsball am Samstag, 27.06.2020 um 17:00 Uhr recht herzlich ein.
Die Einladung wurde als Dokument angehängt.
Dient zur Kenntnis.
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6.2. Ehrung "Die fitteste Kommune" im Sportjahr 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.02.2020
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ö
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6.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bayerische Landes-Sportverband hat mit Schreiben vom 28.01.2020 der Stadt Heilsbronn bekanntgegeben, dass beim Wettbewerb „Die fitteste Kommune“ die 3. Platzierung erreicht wurde.
Die Ehrung hierzu findet am Samstag, 07.03.2020 um 14:00 Uhr in Leutershausen statt.
Dient zur Kenntnisnahme.
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7. Wünsche und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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05.02.2020
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ö
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Stadtratsmitglied Thomas Franck stellt fest, dass bei der diesjährigen Plakatierung einige Parteien bereits vor Aufstellungsbeginn damit begonnen haben. Zwei Standorte (z. B. Zaun gegenüber Forstamt, Einfahrt nach Weiterndorf) greift er deshalb auf und möchte zum Nachdenken über für die übermäßige Anbringung von Plakate anregen.
Er spricht sich deshalb dafür aus, dass das neu gewählte Stadtratsgremium sich über eine geregelte Anbringung der Plakate an vorherigen bestimmten Standorten Gedanken machen sollte.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 12.03.2020 12:03 Uhr