Datum: 06.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Parkplatzkonzept Innenstadt; Darstellung des Entwurfs
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag Neubau von drei Reihenhäusern auf Fl.Nr. 523/8, Gemarkung Heilsbronn
2.2 Bauantrag Errichtung eines Anbaus an einem bestehenden Mehrfamilienhaus auf Fl.Nr. 75, Gemarkung Betzendorf
2.3 Bauantrag Nutzungsänderung ehemaliger Schweinestall zu Abstellräumen auf Fl.Nr. 207, Gemarkung Höfstetten
2.4 Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplatz auf Fl.Nr. 171/2, Gemarkung Bonnhof
2.5 Bauantrag Neubau Keller und Wintergarten an ein Wohnhaus auf Fl.Nr. 304, Gemarkung Seitendorf

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1. Parkplatzkonzept Innenstadt; Darstellung des Entwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 78. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2019 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Auf Wunsch des Stadtrates in der Sitzung am 16.01.2019 wird Herr Christofori das Parkplatzkonzept für die Erprobung im Hauptstraßenbereich darstellen.

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 78. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2019 ö 2
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2.1. Bauantrag Neubau von drei Reihenhäusern auf Fl.Nr. 523/8, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 78. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2019 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau von drei Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 523/8, Gemarkung Heilsbronn, Lerchenbühlsiedlung.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich in der Lerchenbühlsiedlung. Das ursprünglich vorhandene Wohngebäude wurde vor einigen Jahren abgebrochen.
Einen Bebauungsplan gibt es in diesem Bereich nicht. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die Gebäudetiefe beträgt 11,24 m. Die Gesamtlänge ist mit 23,30 m geplant.
Die Gebäude sind zweigeschossig mit Walmdach geplant. Die Gesamthöhe bis zum First beträgt 8,00 m.
Für die drei Reihenhäuser sind jeweils ein Stellplatz und eine Garage geplant, also insgesamt sechs Stellplätze. Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn ist damit erfüllt.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Die Kanäle sind ausreichend dimensioniert.
Die Nachbarunterschriften einschließlich der Siedlervereinigung der Eisenbahner e. V. sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung von drei Reihenhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 523/8, Gemarkung Heilsbronn, Lerchenbühlsiedlung, wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag Errichtung eines Anbaus an einem bestehenden Mehrfamilienhaus auf Fl.Nr. 75, Gemarkung Betzendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 78. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2019 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant einen Anbau am bestehenden Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 75, Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 23 a.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es in diesem Bereich nicht.
Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Der Anbau erhält eine Größe von 6,00 m x 7,10 m und ist nur im Erdgeschoss mit Pultdach vorgesehen.
Das Pultdach erhält 6,5° Dachneigung.
Genutzt werden die beiden geplanten Räume als Schlaf- und Kinderzimmer.
Der Landkreis wird wegen der angrenzenden Kreisstraße im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach beteiligt. Die weiteren Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Anbau hat keine Auswirkungen auf die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau am bestehenden Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 75, Gemarkung Betzendorf, Betzendorf 23 a, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag Nutzungsänderung ehemaliger Schweinestall zu Abstellräumen auf Fl.Nr. 207, Gemarkung Höfstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 78. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2019 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Nutzungsänderung des ehemaligen Schweinestalles zu Abstellräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 207, Gemarkung Höfstetten, Neuhöflein 4.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es in diesem Bereich nicht.
Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Geplant sind zwei Abstellräume 61,51 m² und 12,49 m² sowie ein Tankspeicherraum mit 11,23 m².
Auf die städtische Stellplatzsatzung hat das Vorhaben keine Auswirkungen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
In den Jahren 2009 und 2010 wurde für den ehemaligen Viehstall bereits die Umnutzung zu Wohnunterkünften im östlichen Teil des Gebäudes beantragt und auch genehmigt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung des ehemaligen Schweinestalles zu Abstellräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 207, Gemarkung Höfstetten, Neuhöflein 4, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplatz auf Fl.Nr. 171/2, Gemarkung Bonnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 78. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2019 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 171/2, Gemarkung Bonnhof, Seitenstraße 10.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung „Seitenstraße“ des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Bonnhof vom 29. April 1986.
Das Gebäude soll als eingeschossiges Gebäude mit Walmdach errichtet werden.
Die Abmessungen betragen 13,37 m x 9,37 m. Die Gebäudehöhe beträgt bis zum First 5,46 m.
Mit den geplanten zwei Stellplätzen wird die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn erfüllt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 171/2, Gemarkung Bonnhof, Seitenstraße 10, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.5. Bauantrag Neubau Keller und Wintergarten an ein Wohnhaus auf Fl.Nr. 304, Gemarkung Seitendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 78. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2019 ö beschliessend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Kellers und Wintergarten am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 304, Gemarkung Seitendorf, Göddeldorf 8.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es in diesem Bereich nicht.
Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Die Größe des Anbaus beträgt 14,00 m x 4,35 m + 3,46 m x 2,70 m.
Der Wintergarten erhält eine Fläche von 33,71 m². Die anschließende Terrasse ist mit 53,72 m² geplant.
Der Anbau hat keine Auswirkungen auf die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn.
Der Landkreis wird wegen der angrenzenden Kreisstraße im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach beteiligt. Die weiteren Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Kellers und Wintergarten am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 304, Gemarkung Seitendorf, Göddeldorf 8, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2019 12:00 Uhr