Datum: 20.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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80. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.03.2019
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ö
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1 |
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1.1. Bauantrag Errichtung von 3 beklebten Großflächentafeln auf Fl.Nr. 409/3, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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80. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.03.2019
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ö
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beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bauantrag wurde mit E-Mail vom 13.03.2019 zurückgezogen.
Dient zur Kenntnis.
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1.2. Bauantrag Errichtung eines Provisoriums für die Schaffung einer dringend benötigten Regelgruppe am KitA "Peter Pan" als Containeranlage ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 für ca. 24 Monate auf Fl.Nr. 514/1, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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80. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.03.2019
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ö
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1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die provisorische KITA Peter Pan als Containeranlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 514/1, Gemarkung Heilsbronn, wurde ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 für 24 Monate beantragt und mit Bescheid vom 16.11.2015 genehmigt.
Die Containeranlage soll für weitere zwei Jahre stehen bleiben. Hierfür ist ein neuer Bauantrag für die weiteren zwei Jahre erforderlich.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Provisori
ums an der KITA Peter Pan als Containeranlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 514/1, Gemarkung Heilsbronn, Betzendorfer Straße 30, ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 für weitere 24 Monate, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.3. Bauantrag Neubau einer Dachgaube mit Treppe für den Dachboden auf Fl.Nr. 61/42, Gemarkung Weiterndorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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80. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.03.2019
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ö
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beschliessend
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1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau einer Dachgaube mit Treppe für den Dachboden am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/42, Gemarkung Weiterndorf, Am Zenterling 34.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 3 Weiterndorf – West.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind erforderlich:
Breite der Gaube: Zulässig 1,50 m; geplant 4,50 m.
Abstand der Gaubenoberkante zum First: Zulässig mindestens 1,00 m; geplant 0,30 m.
Befreiungen bezüglich der Gauben wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits mehrfach erteilt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Hinweis:
In den eingereichten Plänen wurde die Nordansicht fälschlicherweise als Südansicht bezeichnet. Die Pläne sind am 18.03.2019 entsprechend abgeändert worden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Dachgaube mit Treppe für den Dachboden am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 61/42, Gemarkung Weiterndorf, Am Zenterling 34, wird erteilt.
Bezüglich der Breite der Gaube und dem Abstand zum First wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3 Weiterndorf – West, erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.4. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 397/28, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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80. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.03.2019
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ö
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beschliessend
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1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 397/28, Gemarkung Heilsbronn, Untere Berghofstraße 8, hatten hierfür bereits 2018 einen Antrag auf Vorbescheid gestellt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Antrag auf Vorbescheid in seiner Sitzung am 18.04.2018 mehrheitlich zugestimmt.
Gemäß dem Vorbescheid des Landratsamtes Ansbach vom 25.06.2018 ist das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Gegenüber dem Vorbescheid hat sich die Dachform geändert. Anstelle des seinerzeit geplanten Pultdaches ist jetzt ein Walmdach mit 22° Dachneigung geplant.
Mit der Doppelgarage wird die Stellplatzsatzung der Stadt erfüllt.
Der Kanal in der Unteren Berghofstraße ist zur Aufnahme des Abwassers ausreichend dimensioniert.
Auf Antrag der Bauherrn wurden die Nachbarn, die nicht unterschrieben haben, durch die Stadt Heilsbronn beteiligt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 397/28, Gemarkung Heilsbronn, Untere Berghofstraße 8, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.5. Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf FlNr. 78/16, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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80. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.03.2019
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ö
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beschliessend
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1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 3 Weiterndorf-West.
Mit der eingereichten Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/16, Gemarkung Weiterndorf, sollen folgende Punkte geklärt werden:
1. Firstrichtung: Gemäß Bebauungsplan Nord-Süd; geplant: Ost-West
2. Geschossigkeit: Gemäß Bebauungsplan I + D; geplant: II
3. Dachneigung: Gemäß Bebauungsplan 42° - 48°; geplant: 25°
4. Dachfarbe: Gemäß Bebauungsplan rot; geplant: anthrazit
5. Baugrenzenüberschreitung im Osten um ca. 6,70 m
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Im Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 3 wurden die Firstrichtung, Dachneigung und Baugrenzenüberschreitung schon mehrfach befreit. Die Geschossigkeit und die Dachfarbe bisher nicht.
Zur Geschossigkeit ist anzumerken, dass es das in diesem Bebauungsplan festgelegte I + D (Ein Vollgeschoss + Dachgeschoss = Vollgeschoss) heute nicht mehr gibt, sondern nur noch II = Zwei Vollgeschosse. Bei der geplanten geringeren Dachneigung wird das Gebäude ca. 50 cm niedriger als bei einer bebauungsplankonformen Ausführung mit einem steilen Dach.
Bezüglich der Dachfarbe ist festzuhalten, dass in der näheren Umgebung östlich der Witramstraße tatsächlich Dächer mit dunklen und anthrazit-Tönen vorhanden sind, gleichwohl sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur rote Dächer vorhanden.
Alle Nachbarn wurden in die Planung mit einbezogen und haben mit Ihrer Unterschrift dem Bauvorhaben zugestimmt.
Das bei der Aufstellung des Bebauungsplanes festgelegte Baufenster resultiert aus der Tatsache, dass seinerzeit eine Trafostation der Stadtwerke auf dem Grundstück vorhanden war, welche mittlerweile nicht mehr vorhanden ist.
Das Bauvorhaben wäre im neuen Bebauungsplan An den Schwabachauen im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Der Bauvoranfrage mit den erforderlichen Befreiungen kann nach Meinung der Verwaltung zugestimmt werden.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/16, Gemarkung Weiterndorf, wird zugestimmt.
Für die Firstrichtung, Geschossigkeit, Dachneigung, Dachfarbe und Überschreitung der Baugrenze werden entsprechende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3 Weiterndorf-West, erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.6. Antrag auf isolierte Befreiung bezüglich Einfriedung auf Fl.Nr. 56/4, Gemarkung Ketteldorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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80. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.03.2019
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beschliessend
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1.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Einzäunung seines Grundstücks Fl.Nr. 56/4, Gemarkung Ketteldorf, Ketteldorf 42.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 1 a Stadtteil Ketteldorf.
Gemäß der Satzung zum Bebauungsplan sind folgende Einfriedungen zulässig:
Holzzäune bis maximal 1,00 m Höhe zur Straße bzw. Maschendrahtzäune mit maximal 1,20 m Höhe an den Nachbargrenzen.
Der Antragsteller beabsichtigt die Einfriedung mit einem Stabgitterzaun aus feuerverzinktem Stahl mit einer Höhe von 80 cm.
Nachdem ein Stabgitterzaun gemäß der Bebauungsplansatzung nicht zulässig ist, bedarf es hierfür einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Im Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurde das Zaunmaterial einmal befreit.
Bei verfahrensfreien Vorhaben obliegt die Erteilung einer i
solierten Befreiung der Kommune.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe, welche gegen die Erteilung der isolierten Befreiung sprechen, sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Bezüglich der geplanten Einfriedung des Grundstücks Fl.Nr. 56/4, Gemarkung Ketteldorf, Ketteldorf 42, mit einem Stabgitterzaun aus feuerverzinktem Stahl wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 1a für den Stadtteil Ketteldorf bezüglich des Zaunmaterials, erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauleitplanung Gemeinde Großhabersdorf; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.39 mit Grünordnungsplan "Solarpark Wendsdorf"; Beteiligung nach §§ 4 Abs. 1 bzw. 2 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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80. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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20.03.2019
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Laut Begründung des Bebauungsplanes hat die Bürgersonnenenergie Großhabersdorf GmbH & Co. KG als Vorhaben
träger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage beantragt.Der Gemeinderat von Großhabersdorf hat daraufhin beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan zur Ausweisung eines Sondergebietes (gem. § 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ einzuleiten und hierzu parallel den Flächennutzungsplan zu ändern.Das Plangebiet befindet sich im Mittelfränkischen Becken auf einer landwirtschaftlich genutzten Hochfläche („Flinerlesberg“) zwischen Wendsdorf, Schwaighausen und Fernabrünst. Es liegt im südlichen Gemeindegebiet von Großhabersdorf, umfasst die Fl.-Nrn. 580 (Teilfläche), 599, 600 und 600/2, Gemarkung Fernabrünst und weist eine Gesamtfläche von 17,3 ha auf (s. Anlage). Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden von der Bauleitplanung nicht betroffen. Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht ausgewiesen werden.
Beschluss
Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 39 „Solarpark Wendsdorf“ der Gemeinde Großhabersdorf besteht Einverständnis. Einwendungen im Verfahren sollen nicht vorgetragen werden. Eine Wiedervorlage im Bau- und Umweltausschuss soll nur erfolgen, soweit sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2019 09:50 Uhr