Datum: 22.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begehun Grundschulgelände zur Besichtigung und Darstellung des Erweiterungsbaus sowie des Standortes der Containerprovisorien
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag Errichtung eines Ferienhauses in Holztafelbauweise auf FlNr. 386, Gemarkung Heilsbronn
2.2 Bauantrag Neubau einer Massagepraxis und Dachterrasse mit Zugang vom best. Wohnhaus auf FlNr. 310/10, 310/13, Gemarkung Heilsbronn; Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn
2.3 Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport; Antrag vom 27.03.2019 auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 01.04.2015

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1. Begehun Grundschulgelände zur Besichtigung und Darstellung des Erweiterungsbaus sowie des Standortes der Containerprovisorien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 83. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.05.2019 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Ortsbegehung an der Grundschule Heilsbronn wurde der Standort für die provisorische Containerunterbringung der Schul- und Mittagsbetreuungskinder im südlichen Vorplatz der Grundschule vorgestellt. Die Fläche befindet sich im nordöstlichen Viertel des Platzes zwischen Fahrradständer und östlichem Schulflügel. Der Standort wurde mit dem Feuerwehrkommandanten (Hr. Ulherr) und dem Schulleiter (Hr. Roth) vorab abgestimmt. Zur Sicherung der Feuerwehrzufahrten dürfen die übrigen Flächen des südlichen Schulvorplatzes frei bleiben und nicht als Stellflächen für PKW genutzt werden.

Nördlich der Turnhalle wurde die Containeranlage, welche derzeit zur Mittagsbetreuung dient, von außen in Augenschein genommen.
Weiterhin wurde die Fläche der zukünftigen Turnhallenerweiterung vor Ort und anhand eines Lageplanausschnittes dargelegt. Herr Heß (1. Vorstand des Turnvereins 1896 Heilsbronn) erläuterte, dass mit der Baumaßnahme sobald wie möglich begonnen werden soll. Der Anbau schließt an die nördliche Außenwand der bestehenden Turnhalle an. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die anstehenden energetischen Sanierungsmaßnahmen der Fenster und Fassaden nicht mit dem geplanten Anbau kollidieren.

Für den Geplanten Anbau im südwestlichen Bereich des Schulgebäudes soll prüft werden, ob eine spätere Aufstockung des Anbaus aus statischer Sicht möglich und im Vergleich zur Mensaaufstockung evtl. wirtschaftlicher ist.

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 83. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.05.2019 ö 2
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2.1. Bauantrag Errichtung eines Ferienhauses in Holztafelbauweise auf FlNr. 386, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 83. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.05.2019 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Ferienhauses in Holztafelbauweise mit zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 386, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. B 6 A Am Berghof.
Der Baubereich ist als gemischte Baufläche gemäß BauNVO ausgewiesen.
Das geplante Gebäude erhält eine L-Form mit den Abmessungen 12,57 m x 4,27 m und 12,33 m x 4,27 m. Die Gebäudehöhe beträgt 3,00 m.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind Satteldächer mit 42° bis 48° zulässig.
Der Antragsteller plant ein Flachdach mit extensiver Dachbegrünung.
Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt dem Bauantrag bei.
Die Dachform wurde bisher nicht befreit. Die Antragstellerin hat bereits im Rahmen einer Bauanfrage seitens der Stadt eine Zustimmung in Aussicht gestellt bekommen (Bauausschuss 27.02.2019).
Gemäß der städtischen Stellplatzsatzung sind pro Ferienwohnung zwei Stellplätze erforderlich, also für die zwei Wohnungen sind es vier Stellplätze. Die Antragstellerin wurde im Rahmen der Bauanfrage hiervon schriftlich informiert. Es wurden dennoch im vorliegenden Bauantrag nur zwei Stellplätze ausgewiesen. Die fehlenden Stellplätze sind noch nachzuweisen.
Es ist geplant, das Niederschlagswasser zur gärtnerischen Nutzung zu verwenden und das Schmutzwasser über den bestehenden Kanalanschluss des Wohnhauses der öffentlichen Kanalisation zuzuführen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig, allerdings nur auf einer Ausfertigung des Bauantrages. Die rechtliche Würdigung obliegt dem Landratsamt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Ferienhauses in Holztafelbauweise mit zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 386, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.

Bezüglich der Dachform begrüntes Flachdach anstelle Satteldach erfolgt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 6 A - Am Berghof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag Neubau einer Massagepraxis und Dachterrasse mit Zugang vom best. Wohnhaus auf FlNr. 310/10, 310/13, Gemarkung Heilsbronn; Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 83. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.05.2019 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau einer Massagepraxis und Dachterrasse mit Zugang vom best ehenden Wohnhaus auf den Grundstücken Fl.Nrn. 310/10 und 310/13, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße 34.
Der Bauantrag wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.01.2019 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.
Es erging der Hinweis, dass die fehlenden Stellplätze im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Ansbach bauordnungsrechtlich zu prüfen sind.
Der Antragsteller hat nunmehr eine Abweichung von der städtischen Stellplatzsatzung beantragt.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn sind einschließlich der bestehenden Wohnung sieben Stellplätze erforderlich.
Der Antragsteller will gemäß dem vorliegenden Antrag fünf Stellplätze errichten.
Die beantragte Abweichung beinhaltet den notwendigen Stellplatzbedarf für die Praxis von fünf auf drei Stellplätze zu reduzieren.
Falls die Stadt dieser Abweichung nicht zustimmt wird eine Ablösung dieser zwei Stellplätze beantragt.
Der Antragsteller schreibt selbst, dass die Errichtung der fehlenden Stellplätze rückwärtig zur Gartenstraße möglich wäre, jedoch dadurch ein Drittel der bestehenden Grünfläche verloren gehen würde.
Nach Meinung der Verwaltung sollte der beantragten Abweichung von der Stellplatzsatzung und auch einer Ablösung der zwei fehlenden Stellplätze nicht zugestimmt werden, da die Möglichkeit der Errichtung der Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden ist.
Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.
Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die geplanten Stellplätze rechts und links der bestehenden Garage schwierig herzustellen sind und nur erschwert angefahren werden können.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt der beantragten Abweichung von der städtischen Stellplatzsatzung sowie der alternativen Ablösung von zwei Stellplätzen nicht zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport; Antrag vom 27.03.2019 auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 01.04.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 83. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.05.2019 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 8, Gemarkung Weiterndorf, Dorfstraße 12.
Der Bauantrag wurde mit Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 01.04.2015 genehmigt.
Gemäß BayBO  Art. 69 Abs. 1 erlischt die Baugenehmigung nach vier Jahren.
Mit Schreiben vom 27.03.2019 hat der Bauherr die Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre beantragt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe, welche gegen eine Verlängerung der Baugenehmigung sprechen sind nicht ersichtlich.
Dem Antrag kann nach Meinung der Verwaltung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 8, Gemarkung Weiterndorf, Dorfstraße 12, um zwei Jahre, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2019 08:55 Uhr