Datum: 05.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begehung des Spielplatzes "Am Eichenhain" mit anschließender Beratung zur Sanierung/Neugestaltung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag Anbau einer Bergehalle an die bestehende Scheune auf FlNr. 386, Gemarkung Heilsbronn
3 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verkehrssituation Spielplatz Bürglein - Kammerholzring

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1. Begehung des Spielplatzes "Am Eichenhain" mit anschließender Beratung zur Sanierung/Neugestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 84. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2019 ö vorberatend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Begehung des Spielplatzgeländes „Am Eichenhain“.
Der Spielplatz am Eichenhain ist in den letzten Jahren immer unattraktiver geworden.  
Aus Sicherheitsgründen wurden schon mehrere Geräte abgebaut und nicht wieder ersetzt.
Die vorhandenen Geräte sind größtenteils aus Holz und werden beim Vorbeigehen schlecht wahrgenommen. Auf dem Gelände selbst halten sich oft Jugendliche auf; gleich im Anschluss befindet sich der Vita-Parcours.
Die meisten Spielplätze im Stadtgebiet sind für Kinder bis 14 Jahre geeignet.

Die Bauverwaltung schlägt vor, den Spielplatz in einer auffälligen und ansprechenden Optik zu erneuern oder einen Fitness-Park für sportlich interessierte Jugendliche und Erwachsene zu errichten.
  • Variante 1: Normaler Spielplatz bis 14 Jahre, jedoch in Farben, die sich von der Umgebung abheben.
  • Variante 2: Ein Calisthenics Park, bestehend aus verschieden Barren, Klimmzugstangen, Hangelpfaden und evtl. noch zusätzlichen Outdoorgeräten. Diesen Park könnten wir auf folgender Internetseite veröffentlichen calisthenics-parks.com/de, das wäre dann auch der erste Park dieser Art im Ansbacher Raum.
Die Kosten für eine Neugestaltung würden sich auf etwa 15 – 20 000 € belaufen. Das Aufstellen der Geräte übernimmt der Bauhof.

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 84. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2019 ö 2
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2.1. Bauantrag Anbau einer Bergehalle an die bestehende Scheune auf FlNr. 386, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 84. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2019 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Anbau einer Bergehalle an die bestehende Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 386, Gemarkung Heilsbronn, Am Berghof 2.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. B 6 A Am Berghof.
Der Baubereich ist als gemischte Baufläche gemäß BauNVO ausgewiesen.
Der geplante Anbau erhält eine Größe von 14,66 m x 7,50 m. Die Gebäudehöhe beträgt maximal 9,51 m. An der Traufe beträgt sie 6,51 m.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind Satteldächer mit 42° bis 48° zulässig.
Der Antragsteller plant ein Pultdach mit 14° Dachneigung.
Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt dem Bauantrag bei.
Die Dachform wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes schon einmal befreit.
Die Entwässerung der Dachfläche erfolgt über die bestehende Entwässerung der Scheune.
Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf entsteht durch diesen Anbau nicht.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig, allerdings nur auf einer Ausfertigung des Bauantrages und da nur auf dem Grundrissplan. Die rechtliche Würdigung obliegt dem Landratsamt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau einer Bergehalle an die bestehende Scheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 386, Gemarkung Heilsbronn, Am Berghof 2, wird erteilt.
Bezüglich der Dachform Pultdach anstelle Satteldach erfolgt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 6 A - Am Berghof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verkehrssituation Spielplatz Bürglein - Kammerholzring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 84. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.06.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit E-Mail vom 29. April 2019 erreichte die Verwaltung das Anliegen, die Verkehrssituation am Spielplatz am „Kammerholzring“ in Bürglein nochmals zu überprüfen.
Die Thematik wurde bereits in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vom 03.05.2017 und 28.06.2017 behandelt.

Unter Hinzuziehung der Polizeiinspektion Heilsbronn wurden damals die Anbringung zweier Gefahrzeichen 136 „Kinder“ festgesetzt. Die Gefahrzeichen stehen an der Einmündung „Korngrundweg/Am Ganswasen“ und auf der Höhe des Spielplatzes in der Straße „Kammerholzring“.  

Der Antragsteller schlägt nun weitere Maßnahmen vor:

- Kürzen der Hecke entlang des Ganswasens um die Hälfte

- Versetzen und Hervorheben des Gefahrenzeichens 136 „Kinder“

- bauliche Veränderung der mit Pflastersteinen belegten Einfahrt in den „Kammerholzring“

Die Polizeiinspektion Heilsbronn wurde erneut am Verfahren beteiligt. Unter Bezugnahme auf die damalige Stellungnahme sieht der Verkehrssachverständige der Polizeiinspektion Heilsbronn keinen weiteren Handlungsbedarf. Auffälligkeiten oder Unfälle im Bereich des Spielplatzes sind der Dienststelle auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Der Spielplatz ist durch die Hecke komplett abgegrenzt und der Ausgang durch eine Sperre gesichert, sodass die Kinder nicht direkt auf die Straße laufen können. Darüber hinaus handelt es sich bei der Straße „Kammerholzring“ um eine reine Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr, weshalb die einfahrenden Personen größtenteils Anwohner sind, denen der Standort des Spielplatzes bekannt ist. Eine Gefahrenlage wird seitens der Polizeiinspektion Heilsbronn nicht gesehen.

Stellungnahme der Verwaltung

Bei einem Ortstermin wurde zusammen mit Ausschussmitglied Gerstlacher besprochen, dass das Kürzen der Hecke bis auf die Höhe des Zaunes unter Beachtung des Nist- und Brutzeit grundsätzlich möglich ist.
Ferner ist bereits zusätzlich eine Bodenmarkierung „30“ im Einfahrtsbereich „Am Ganswasen“/„Kammerholzring“ angebracht worden.  

Für weitere Maßnahmen besteht nach Einschätzung der Verwaltung kein Handlungsbedarf.

Eine Versetzung der Gefahrzeichen ist nicht möglich. Insbesondere kann das Gefahrzeichen nicht im Bereich der Einfahrt „Am Ganswasen“ - aus der „Großhabersdorfer Straße“ kommend - angebracht werden. Gefahrzeichen müssen grundsätzlich alleine stehen. Am gleichen Schilderpfosten dürfen sich keine weiteren Gefahr-, Gebots- oder Verbotszeichen befinden. Da sich an der Einfahrt „Großhabersdorfer Straße“/„Am Ganswasen“ bereits ein Zonen-30-Schild befindet, kann dort nicht zusätzlich das Gefahrzeichen 136 „Kinder“ angebracht werden. In dem kurzen Streckenbereich zwischen der Einmündung „Großhabersdorfer Straße“/„Am Ganswasen“ und der Einmündung „Am Ganswasen“/„Kammerholzring“ ist eine Anbringung ebenfalls nicht möglich. Verkehrszeichen sollen nicht dicht aufeinander folgen, um den Verkehrsteilnehmern eine ordnungsgemäße Erfassung zu ermöglichen. Die Wahrung dieses Grundsatzes, der auch aus Sicherheitsgründen dringend beachtet werden sollte, ist bei Anbringung eines zweiten Schilderpfostens in diesem kurzen Bereich nicht gewährleistet.  

Eine bauliche Veränderung der Pflastersteine im Bereich der Einfahrt in den Kammerholzring wird unter Abwägung des Aufwandes gegenüber der tatsächlichen Erforderlichkeit als nicht zielführend erachtet. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Verkehrssachverständigen der Polizeiinspektion Heilsbronn ist keine konkrete Gefahrenlage ersichtlich, die weitere Maßnahmen erfordert. Dies bestätigten auch die damals durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen mittels mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes. Die Messungen wurden in beide Fahrtrichtungen durchgeführt und haben eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 16 bzw. 17 km/h ergeben. Ferner wurde bei erlaubten 30 km/h keine Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen.
Dadurch, dass die Verkehrsteilnehmer, die von der „Großhabersdorfer Straße“ in den „Kammerholzring“ einfahren wollen, zweimal innerhalb weniger Meter abbiegen müssen, sind höhere Geschwindigkeiten sowieso nur schwer möglich.

 

Beschluss

Weitergehende verkehrssichernde Maßnahmen, als die, die bereits veranlasst wurden, sollen nicht angeordnet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2019 14:52 Uhr