Datum: 05.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Begehung des Spielplatzes "Am Eichenhain" mit anschließender Beratung zur Sanierung/Neugestaltung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 84. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 05.06.2019 | ö | vorberatend | 1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 84. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 05.06.2019 | ö | 2 |
2.1. Bauantrag Anbau einer Bergehalle an die bestehende Scheune auf FlNr. 386, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 84. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 05.06.2019 | ö | 2.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
3. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verkehrssituation Spielplatz Bürglein - Kammerholzring
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 84. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 05.06.2019 | ö | beschliessend | 3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Thematik wurde bereits in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vom 03.05.2017 und 28.06.2017 behandelt.
Unter Hinzuziehung der Polizeiinspektion Heilsbronn wurden damals die Anbringung zweier Gefahrzeichen 136 „Kinder“ festgesetzt. Die Gefahrzeichen stehen an der Einmündung „Korngrundweg/Am Ganswasen“ und auf der Höhe des Spielplatzes in der Straße „Kammerholzring“.
Der Antragsteller schlägt nun weitere Maßnahmen vor:
- Kürzen der Hecke entlang des Ganswasens um die Hälfte
- Versetzen und Hervorheben des Gefahrenzeichens 136 „Kinder“
- bauliche Veränderung der mit Pflastersteinen belegten Einfahrt in den „Kammerholzring“
Die Polizeiinspektion Heilsbronn wurde erneut am Verfahren beteiligt. Unter Bezugnahme auf die damalige Stellungnahme sieht der Verkehrssachverständige der Polizeiinspektion Heilsbronn keinen weiteren Handlungsbedarf. Auffälligkeiten oder Unfälle im Bereich des Spielplatzes sind der Dienststelle auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Der Spielplatz ist durch die Hecke komplett abgegrenzt und der Ausgang durch eine Sperre gesichert, sodass die Kinder nicht direkt auf die Straße laufen können. Darüber hinaus handelt es sich bei der Straße „Kammerholzring“ um eine reine Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr, weshalb die einfahrenden Personen größtenteils Anwohner sind, denen der Standort des Spielplatzes bekannt ist. Eine Gefahrenlage wird seitens der Polizeiinspektion Heilsbronn nicht gesehen.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei einem Ortstermin wurde zusammen mit Ausschussmitglied Gerstlacher besprochen, dass das Kürzen der Hecke bis auf die Höhe des Zaunes unter Beachtung des Nist- und Brutzeit grundsätzlich möglich ist.
Ferner ist bereits zusätzlich eine Bodenmarkierung „30“ im Einfahrtsbereich „Am Ganswasen“/„Kammerholzring“ angebracht worden.
Für weitere Maßnahmen besteht nach Einschätzung der Verwaltung kein Handlungsbedarf.
Eine Versetzung der Gefahrzeichen ist nicht möglich. Insbesondere kann das Gefahrzeichen nicht im Bereich der Einfahrt „Am Ganswasen“ - aus der „Großhabersdorfer Straße“ kommend - angebracht werden. Gefahrzeichen müssen grundsätzlich alleine stehen. Am gleichen Schilderpfosten dürfen sich keine weiteren Gefahr-, Gebots- oder Verbotszeichen befinden. Da sich an der Einfahrt „Großhabersdorfer Straße“/„Am Ganswasen“ bereits ein Zonen-30-Schild befindet, kann dort nicht zusätzlich das Gefahrzeichen 136 „Kinder“ angebracht werden. In dem kurzen Streckenbereich zwischen der Einmündung „Großhabersdorfer Straße“/„Am Ganswasen“ und der Einmündung „Am Ganswasen“/„Kammerholzring“ ist eine Anbringung ebenfalls nicht möglich. Verkehrszeichen sollen nicht dicht aufeinander folgen, um den Verkehrsteilnehmern eine ordnungsgemäße Erfassung zu ermöglichen. Die Wahrung dieses Grundsatzes, der auch aus Sicherheitsgründen dringend beachtet werden sollte, ist bei Anbringung eines zweiten Schilderpfostens in diesem kurzen Bereich nicht gewährleistet.
Eine bauliche Veränderung der Pflastersteine im Bereich der Einfahrt in den Kammerholzring wird unter Abwägung des Aufwandes gegenüber der tatsächlichen Erforderlichkeit als nicht zielführend erachtet. Unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Verkehrssachverständigen der Polizeiinspektion Heilsbronn ist keine konkrete Gefahrenlage ersichtlich, die weitere Maßnahmen erfordert. Dies bestätigten auch die damals durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen mittels mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes. Die Messungen wurden in beide Fahrtrichtungen durchgeführt und haben eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 16 bzw. 17 km/h ergeben. Ferner wurde bei erlaubten 30 km/h keine Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen.
Dadurch, dass die Verkehrsteilnehmer, die von der „Großhabersdorfer Straße“ in den „Kammerholzring“ einfahren wollen, zweimal innerhalb weniger Meter abbiegen müssen, sind höhere Geschwindigkeiten sowieso nur schwer möglich.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0