Datum: 18.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | 1 |
1.1. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 212, Gemarkung Bonnhof
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | beschliessend | 1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Gemäß Satzung werden 2 Stellplätze erforderlich, diese werden im Bauplan nachgewiesen. Die Erschließung ist über das örtliche Trennsystem gesichert. Die Nachbarunterschriften sind bis auf eine Partei (Fl.Nr. 215/6) vorhanden. Letztere sind innerhalb des vergangenen halben Jahres verstorben.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
1.2. Bauantrag Umbau des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | beschliessend | 1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das Grundstück als Wohnbaufläche aus.
Gemäß Satzung werden 5 Stellplätze erforderlich, diese sind im Lageplan ausgewiesen. Zur Berechnung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl, sowie der Abstandsflächen geht der Antragsteller von der Definition eines Kerngebietes aus. Eine diesbezügliche Beurteilung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
1.3. Bauantrag Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 684, Gemarkung Weißenbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | beschliessend | 1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das Baugrundstück als gemischte Baufläche aus.
Gemäß Satzung werden 2 Stellplätze erforderlich, diese werden im Bauplan nachgewiesen. Die Erschließung kann über das örtliche Mischsystem erfolgen.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig, die Benachrichtigung durch die Gemeinde, wurde beantragt und ist erfolgt.
Für dieses Objekt wurde bereits eine Bauvoranfrage vom 04.09.2017 eingereicht und mit Vorbescheid vom 24.11.2017 vom Landratsamt Ansbach unter dort genannten Auflagen als genehmigungsfähig erachtet.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
1.4. Bauantrag Abbruch eines Schleppdaches, Errichten einer Gaube / Terrasse auf Fl.Nr. 25, Gemarkung Ketteldorf
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | beschliessend | 1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Eine Nutzungsänderung ergibt sich aus der Umbaumaßnahme nicht.
Die nachzuweisenden Stellplätze gemäß Satzung sind auf dem Grundstück vorhanden.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
1.5. Bauvoranfrage Wohnhausneubau mit Garage und Geräteraum auf FlNr. 52/6, Gemarkung Müncherlbach
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | beschliessend | 1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nachrichtlich: das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans (Vorentwurf 24.06.2015) wurde formell eingestellt. Laut Ortstermin vom 02.02.1995 mit dem Landratsamt Ansbach, wäre das Verfahren genehmigungsfähig, wenn Häuser in etwa derselben Flucht errichtet würden, wenn die Stadt Heilsbronn und das staatliche Bauamt keine Einwände haben.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
1.6. Bauantrag, Nutzungsänderung, Umbau, Erweiterung und Sanierung mit Stall zu einem Zweifamilienhaus auf FlNr. 75, Gemarkung Betzendorf
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | beschliessend | 1.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht.
Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Durch den Umbau und Sanierung ergibt sich eine Nutzungsänderung. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig. Die nach Satzung erforderlichen 4 Stellplätze sind im Lageplan nachgewiesen.
Die Würdigung der Abstandsflächen Abweichung obliegt der Genehmigungsbehörde dem Landratsamt Ansbach und nicht der Stadt Heilsbronn.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
1.7. Bauantrag Umbau Scheune zu Wohnhaus auf Fl.Nr. 590/1, Gemarkung Ketteldorf
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | beschliessend | 1.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das Baugrundstück als gemischte Baufläche aus.
Gemäß Satzung werden 2 Stellplätze erforderlich, 4 Stellplätze werden im Bauplan nachgewiesen. Durch den Umbau und Sanierung ergibt sich eine Nutzungsänderung.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
1.8. Antrag auf isolierte Befreiung - Bau einer Doppelgarage mit Anbau auf Fl.Nr. 395/54, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | beschliessend | 1.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
1.9. Bauantrag Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude für zwei Pkw-Stellplätze auf Fl.Nr. 248/3, Gemarkung Bonnhof
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | beschliessend | 1.9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Waldfläche für die Forstwirtschaft ausgewiesen. Durch eine Bauvoranfrage wurde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit einer Wohnbebauung unter Einhaltung von Auflagen bereits bestätigt. Die Prüfung der naturschutzrechtlichen Auflagen obliegt der unteren Naturschutzbehörde.
Die Voraussetzungen der Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt durch einen Grundstückstausch der angrenzenden Fläche (Fl.Nr. 250/1). Hierdurch grenzt die Fläche direkt an die öffentliche Straße „am Steilhang“ an. Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch die Fläche 248 (Notariell bescheinigtes Miteigentum einschließlich Fahrt- und Wegerecht).
Gemäß Satzung werden zwei Stellplätze erforderlich, die auf dem Grundstück vorhanden sind. Die Nachbarunterschriften sind bis auf eine Partei vorhanden. Letztere ist nach Aussagen der Bauantragssteller bereits seit geraumer Zeit nicht erreichbar. Gemäß gem. Art 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO kann die Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschrift fehlen auch durch die zuständige Gemeinde erfolgen. Dies wurde vom Bauantragsteller nicht beantragt. Sollte die Kontaktaufnahme zum ausstehenden Unterzeichner bis zur Erteilung der Baugenehmigung erfolglos bleiben, so ist ihm gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 6 eine Ausfertigung der Baugenehmigung zuzustellen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
1.10. Bauantrag Errichtung einer Plakatwerbetafel (2,80 m x 3,80 m) für die wechselnde Produktwerbung auf Fl.Nr. 16/3, Gemarkung Müncherlbach
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | beschliessend | 1.10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
1.11. Bauantrag Neubau von zwei 6-Familienhäusern auf FlNr. 402/2, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | beschliessend | 1.11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
2. Akustische Ertüchtigung von Klassenzimmern der Grundschule Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | beschliessend | 2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
3. Information über Parkplatzkonzept Hauptstraße
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | 3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
4. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Antrag auf verkehrsberuhigten Bereich Donauschwabenstraße - Sackgasse
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 87. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.09.2019 | ö | beschliessend | 4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Als Begründung wurde vorgetragen, dass täglich Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in die Sackgasse einfahren und eine Gefährdung der Fußgänger, insbesondere der spielenden Kinder, vorliegt.
Die Polizeiinspektion Heilsbronn wurde am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Bei einem gemeinsamen Ortstermin konnten keine Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsverstöße oder andere Gefährdungen festgestellt werden.
Mit schriftlicher Stellungnahme vom 05. Juli 2019 weist der Verkehrssachverständige der Polizeiinspektion nochmals darauf hin, dass es baulich grundsätzlich möglich wäre, den gegenständlichen Bereich in einen verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten, die Notwendigkeit aus polizeilicher Sicht aber in Frage gestellt wird. Auffälligkeiten in Bezug auf Unfallgeschehen oder andere Auffälligkeiten sind nicht bekannt. Bedarf für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches wird nicht gesehen.
Rechtliche Würdigung:
Gemäß der Verwaltungsvorschriften zur StVO zu den Zeichen 325.1 und 325.2 (Verkehrsberuhigter Bereich) kann ein verkehrsberuhigter Bereich für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen, wenn diese nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Diese Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist hierfür ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich.
Baulich und gemessen an den obigen Voraussetzungen wäre eine Umgestaltung der Sackgasse nach Einschätzung der Verwaltung grundsätzlich ohne größeren Aufwand möglich.
Die Anordnung von Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs unterliegt aber zusätzlich den gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO. Demnach dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Bezugnehmend auf die polizeiliche Stellungnahme, wonach keine Unfälle/Auffälligkeiten gemeldet wurden und bei dem gemeinsamen Ortstermin auch keine Auffälligkeiten festgestellt werden konnten, sieht die Verwaltung für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in gegenständlicher Sackgasse ebenfalls keinen Bedarf. Die Sackgasse in der Donauschwabenstraße ist eine Straße, die nur von sehr geringem Verkehr frequentiert wird (überwiegend Anwohner), weshalb die Notwendigkeit und die Erforderlichkeit bezweifelt werden. Das Vorliegen von besonderen örtlichen Verhältnissen und eine darauf basierende, das allgemeine Risiko übersteigende, hinreichend konkrete Gefahrenlage, ist somit nicht ersichtlich.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0