Datum: 09.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 09.10.2019 | ö | 1 |
1.1. Bauvoranfrage; Neubau von 3 Garagen, 2 Carports, 1 Geräteschuppen, sowie einer Gartenlaube auf FlNr. 284/31, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 09.10.2019 | ö | beschliessend | 1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
1.2. Bauantrag ; Errichtung einer Dachgabe auf FlNr. 443/2, Gemarkung Heilsbronn
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 09.10.2019 | ö | beschliessend | 1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
1.3. Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Fl.Nr. 79/12, Gemarkung Weiterndorf (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 09.10.2019 | ö | 1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
1.4. Bauvoranfrage Errichtung eines Mobilheimes zum Wohnen auf FlNr. 39/1, Gemarkung Bonnhof
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 09.10.2019 | ö | beschliessend | 1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
1.5. Bauvoranfrage; Neubau eines "Bio-Solarhauses" mit Doppelcarport auf FlNr. 231/6 der Gemarkung Bonnhof
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 09.10.2019 | ö | beschliessend | 1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
1.6. Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Keller und Doppelgarage auf Fl.Nr. 207 (Tf.), Gemarkung Bonnhof
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 09.10.2019 | ö | beschliessend | 1.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
2. Bekanntgabe; Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Antrag auf verkehrsberuhigten Bereich "An den Schwabachauen"
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 09.10.2019 | ö | vorberatend | 2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Verkehrssituation und Straßenführung wurde im Rahmen des damaligen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Stadtrat erörtert.
Am 22.10.2014 fasste der Stadtrat mit einem Abstimmungsergebnis von 18:1 folgenden Beschluss (anliegend beigefügt):
„Die Straßenführung für das Baugebiet „An den Schwabachauen“ wird entsprechend dem Baugebiet „Am Zenterling“ als „Verkehrsberuhigter Bereich“ festgelegt.
Eine Begründung bzw. eine rechtliche Überprüfung der Voraussetzungen eines verkehrsberuhigten Bereiches ist der damaligen Vormerkung nicht beigefügt.
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurde die Festsetzung dann aufgrund der Einwendung der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Städtebau, verworfen. Eine entsprechende Abwägungsentscheidung wurde am 10.06.2015 getroffen.
Der abschließende Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 4 - Weiterndorf „An den Schwabachauen“ wurde in der Sitzung vom 16.09.2015 gefasst und gebilligt. Der Bebauungsplan ist seit dem 21.09.2015 rechtskräftig.
In der Begründung des Bebauungsplanes ist in Ziffer 7.1 „Erschließung und Verkehr“ folgendes festgesetzt:
„Die Festsetzung eines sog. verkehrsberuhigten Bereiches im Rahmen der Bauleitplanung wird in Abwägung aller Belange und unter Berücksichtigung der im Verhältnis geringen Verkehrszahlen im Planungsgebiet als nicht erforderlich erachtet.“ (siehe Anlage)
Nach Einschätzung der Verwaltung ist der obig erstgenannte frühere Stadtratsbeschluss vom 22.10.2014 durch die finale Festsetzung im Satzungsbeschluss überholt und die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in den weiteren Abwägungsentscheidungen im Bebauungsplanverfahren und abschließend in der endgültigen Fassung als nicht erforderlich erachtet worden.
Darüber hinaus lägen nach aktueller Rechtslage die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht vor.
Die Anordnung von Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs unterliegt den gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO. Demnach dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Für die erhebliche Risikoüberschreitung müsste eine gegenüber durchschnittlichen Verhältnissen deutlich erhöhte Zahl in Bezug auf Unfallhäufigkeit und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes bei ungehindertem Fortgang vorliegen. Die Betrachtung wird durch eine Prognoseentscheidung vorgenommen. Dabei sind alle tatsächlichen Umstände und Tatsachen relevant, die zum Zeitpunkt der Entscheidung zur Verfügung stehen, nicht theoretische Tatsachen und Umstände oder die bloß entfernte Möglichkeit eines Schadenseintrittes.
Das Baugebiet „An den Schwabachauen“ ist ein Bereich, der nur von sehr geringem Verkehr frequentiert wird (überwiegend Anwohner), weshalb für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches keine Notwendigkeit und Erforderlichkeit gesehen wird. Das Vorliegen von besonderen örtlichen Verhältnissen und eine darauf basierende, das allgemeine Risiko übersteigende, hinreichend konkrete Gefahrenlage, ist nicht ersichtlich.
Für das Baugebiet ist eine 30er Zone vorgesehen. Die hierfür vorgesehene Beschilderung ist bereits am Bauhof eingetroffen und kann jederzeit angebracht werden.
Mit der Bitte um zustimmende Kenntnisnahme.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
3. Bauleitplanung Markt Roßtal; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.65 mit Grünordnungsplan "Stöckach - Südlich Fasanenweg"; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 09.10.2019 | ö | beschliessend | 3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Beschluss
Eine Wiedervorlage im Bau- und Umweltausschuss soll nur erfolgen, soweit sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0