Datum: 23.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf FlNr. 777/2, Gemarkung Weißenbronn Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
1.2 Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses, sowie einem BHKW mit Hackschnitzellager für drei Wohngebäude auf FlNr. 56, Gemarkung Müncherlbach
1.3 Bauantrag Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Grundstück FlNr. 451, Gemarkung Bürglein, Zum Holzberg 2
2 Bauleitplanung Markt Roßtal; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 mit Grünordnungsplan "Erweiterung des Gewerbegebietes Buchschwabach", sowie 2. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 89. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2019 ö 1
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1.1. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf FlNr. 777/2, Gemarkung Weißenbronn Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 89. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2019 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragssteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 777/2 Gemarkung Weißenbronn im Genehmigungsfreistellungverfahren.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. B 3 Weißenbronn „Am Lehrfeld“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung eingehalten.
Die gemäß §6 des Bebauungsplanes erforderlichen 2 Stellplätze sind im Lageplan nachgewiesen. Die Nachbarunterschrift liegt vor, von einer Nachbarbeteiligung könnte im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens abgesehen werden.
Dient zur Kenntnis.

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1.2. Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses, sowie einem BHKW mit Hackschnitzellager für drei Wohngebäude auf FlNr. 56, Gemarkung Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 89. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2019 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses sowie einem BHKW mit Hackschnitzellager für drei Wohngbäude auf der Fl.Nr. 56 Gemarkung Müncherlbach. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Innenbereich teilweise innerhalb Ortsabrundungssatzung (§  34 (4) BauGB) zu Wohnzwecken geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich teilweise im Bereich der Abbrundung der Ortsrandbebauung im Ortsteil Müncherlbach. Der Flächennutzungsplan weist einen Teil der Fläche als „Hecken und Feldgehölz“ aus. Die vorgesehene Baufläche ist nur teilweise erschlossen, was Voraussetzung einer Entscheidung im Einzelfall ist (gem. § 34 (4) BauGB).

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses sowie einem BHKW mit Hackschnitzellager für drei Wohngbäude auf der Fl.Nr. 56 Gemarkung Münscherlbach wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Bauantrag Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Grundstück FlNr. 451, Gemarkung Bürglein, Zum Holzberg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 89. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2019 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantragsteller plant die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 451 Gemarkung Bürglein, Zum Holzberg 2
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das Baugrundstück als gemischte Baufläche aus.

Gemäß Satzung wären 4 Stellplätze erforderlich, 2 Stellplätze werden im Bauplan nachgewiesen,
2 weitere Stellplätze sind auf dem Grundstück noch nachzuweisen, für die Genehmigung ist das Landratsamt zuständig. Die Erschließung ist über das örtliche Trennsystem gesichert. Die Nachbarunterschriften sind vorhanden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vom 11.10.2019 bezüglich der Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 451 Gemarkung Bürglein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung Markt Roßtal; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 mit Grünordnungsplan "Erweiterung des Gewerbegebietes Buchschwabach", sowie 2. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 89. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Laut Begründung des Bebauungsplanes ist ein privater Vorhabenträger an den Markt Roßtal mit dem Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes westlich des bestehenden Gewerbegebietes im Ortsteil von Buchschwabach herangetreten.

Der Marktgemeinderat des Marktes Roßtal hat mit Beschluss vom 05.02.2019 über den gestellten Antrag des Vorhabenträgers beraten und mehrheitlich einen Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den beantragten Flächenumgriff getroffen.  
Im Rahmen der Marktgemeinderatssitzung am 26.03.2019 wurde erneut über das Vorhaben beraten. Es wurde in der Sitzung mehrheitlich der Beschluss gefasst, der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB i. V. m. § 2 BauGB zur gezielten Steuerung einer geordneten Entwicklung der gewerblichen Nutzflächen im Marktgemeindegebiet zuzustimmen.

Das Plangebiet ist ca. 20 ha groß und befindet sich westlich des bestehenden Gewerbegebietes Buchschwabach. Es umfasst die Fl.Nrn. 543 - 550, 557, 558, 574 und 575 Gemarkung Buchschwabach (siehe anliegender Lageplan).

Im Parallelverfahren wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben.

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden von der Bauleitplanung nicht betroffen. Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht ausgewiesen werden.

Beschluss

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63 „Erweiterung des Gewerbegebietes Buchschwabach“, sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Marktgemeinde Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen im Verfahren sollen nicht vorgetragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.10.2019 08:30 Uhr