Datum: 11.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
91. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.12.2019
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Bauantrag;
Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf FlNr. 335/16, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
91. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.12.2019
|
ö
|
beschliessend
|
1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant einen Anbau an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 335/16 der Gemarkung Heilsbronn. Den geplanten Anbau im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln ist nicht möglich, das Vorhaben wird daher als Antrag auf Baugenehmigung weiter behandelt.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B7.2. Durch den geplanten Anbau wird die Baugrenzen überschritten. Verwehrungsgründe zu dieser Befreiung sind nicht ersichtlich.
Im vorgesehenen Baufeld liegen Versorgungsleitungen. Eine Umverlegung auf Kosten des Antragstellers kann erfolgen. Die Stadtwerke sind vor Baubeginn zu informieren.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Durch den Anbau erhöht sich der Stellplatzbedarf nicht. Gemäß aktueller Stellplatzsatzung sind 4 Stellplätze nachzuweisen. In der aktuellen Planung sind jedoch nur 2 Parkflächen ausgewiesen. Eine Diesbezügliche Würdigung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Bautechnische Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vom 21.11.2019 bezüglich der Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.2. Bauantrag;
Anbau an das bestehende Wohngebäude FlNr. 364/1, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
91. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.12.2019
|
ö
|
beschliessend
|
1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Anbau an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück FlNr. 364/1, Gemarkung Heilsbronn. Durch den Anbau wird die vorgeschriebene seitliche Baugrenze nach der Festsetzung des Bebauungsplan B1 „Am Eichenwald“ überschritten.
Der Anbau wird als Flachdach vorgesehen die vorgeschriebene Dachneigung von 30°-35° wird nach der Festsetzung des Bebauungsplanes nicht eingehalten.
Von der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Der Überschreitung der seitlichen Baugrenze kann zugestimmt werden, die Abstandsflächen liegen auf dem Baugrundstück. Der abweichenden Dachneigung kann zugestimmt werden, der Baukörper fügt sich an die bestehende Bebauung an.
Gemäß Stellplatzsatzung werden insgesamt 4 Parkplätze notwendig. In den Bauunterlagen werden 6 Parkplätze nachgewiesen.
Auf Antrag des Bauherren wurden die Nachbarn, deren Unterschrift fehlt, durch die Gemeinde gem. Art. 66a Abs. 1 Satz 3 BayBO benachrichtigt. Die übrigen Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung ist gesichert.
Die Würdigung der Überschreitung der Baugrenzen und der Abweichenden Dachneigung obliegt der Genehmigungsbehörde dem Landratsamt Ansbach und nicht der Stadt Heilsbronn.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag vom 25.11.2019 auf Anbau an das bestehende Wohngebäude auf Fl.Nr. 364/1, Gemarkung Heilsbronn.
Bezüglich der Dachform und Überschreitung der seitlichen Baugrenze im Westen erfolgt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 1 „Am Eichenwald“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.3. Bauantrag,
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 78/16, Gemarkung Weiterndorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
91. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.12.2019
|
ö
|
beschliessend
|
1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauantragsteller planen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/16 Gemarkung Weiterndorf. Für dieses Bauvorhaben wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2019 seine Zustimmung erteilt.
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Es werden die erforderlichen zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes B3. Den für dieses Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen wurde bereits mit der Bauvoranfrage am 20.03.2019 zugestimmt.
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen ist daher zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 78/16 Gemarkung Weiterndorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.4. Isolierte Befreiung;
Errichtung eines Carports auf FlNr. 61/51, Gemarkung Weiterndorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
91. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.12.2019
|
ö
|
beschliessend
|
1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antrag auf isolierte Befreiung Errichtung eines Carports auf Fl.-Nr. 61/51, Gemarkung Weiterndorf ging am 28.11.2019 bei der Stadt Heilsbronn ein.
Befreiungen hinsichtlich der Carportausführung als Flachdach entgegen der Festsetzung als Satteldach mit einer Dachneigung von 30°.
Die isolierte Befreiung ist auch für die Errichtung außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes B 3 Weiterndorf erforderlich.
Nachdem es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß BayBO Art. 57 Abs.1 Nr.1b handelt und nach Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 gemäß BayBO
Errichtung an der Grundstücksgrenze (Abstandsflächen) innerhalb dieser Vorgaben bewegt, liegt die Erteilung der isolierten Befreiung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Heilsbronn.
Es sind die erforderlichen Nachbarunterschriften vollständig vorgelegt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe für die Erteilung der isolierten Befreiung sind nicht ersichtlich.
Nach Meinung der Verwaltung kann dem Antrag auf isolierte Befreiung unter dem Aspekt der bereits mehrfach befreiten Dachform und Abstandflächenvorgabe und außerhalb der Baugrenze zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 3 Weiterndorf zur Errichtung des Carports bezüglich der Überschreitung der Baugrenze und der Abweichung von der Dachneigung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
|
91. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.12.2019
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Ausschussmitglied Gaukler erkundigt sich nach dem Sachstand der statischen Überprüfung der Brücke am Raitersaicher Weg in Bürglein. Herr Birner teilt mit, dass die Untersuchungen durchgeführt wurden, das Gutachten jedoch noch aussteht.
Ausschussmitglied Scherzer regt an, das Haltverbotszeichen im Bereich der Einmündung Gottmannsdorfer Weg/Gewerbestraße etwas in Richtung Fa. Bodin zu versetzen, damit im gesamten Kreuzungsbereich Fahrzeuge nicht halten dürfen. Die Verwaltung wird dies prüfen.
Datenstand vom 16.12.2019 10:18 Uhr