Datum: 15.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Marktplatz Heilsbronn; Breite der Parkflächen vor dem Anwesen Marktplatz 18; Entscheidung über Verbreiterung
2 Straßenverkehrssituation Marktplatz Heilsbronn; Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen aufgrund anhaltender Falschparker und nicht gewährleisteter Feuerwehrzufahrten
3 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
3.1 Bauantrag; Nutzungsänderung; Errichtung eines Pizza-Service Ladens auf FlNr. 272/20, Gemarkung Heilsbronn
3.2 Isolierte Befreiung; Aufstellung eines Containers zur Lagerung von Sportgeräten und des Bootsanhängers auf FlNr. 521, Gemarkung Heilsbronn
3.3 Bauantrag, Neubau eines Doppelhauses mit Carports auf FlNr. 78/41, Gemarkung Weiterndorf (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
4 Bauleitplanungen benachbarter Kommunen
4.1 Markt Dietenhofen, Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40 "Nördlich der Rüdener Straße" - Bauabschnitt 2
4.2 Markt Dietenhofen, Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Leonrod Nordwest"
4.3 Markt Roßtal, Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 66 "Roßtal - Nördlich Am Rebstock"

zum Seitenanfang

1. Marktplatz Heilsbronn; Breite der Parkflächen vor dem Anwesen Marktplatz 18; Entscheidung über Verbreiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Aufgrund mehrerer Beschwerden aus der Bevölkerung über die Breite der bereits mittels Markierungsnägel abgegrenzten Parkplätze am Marktplatz, soll über eine Verbreiterung der vorhandenen Parkplatzbreiten entschieden werden.
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt.
Die vorhandenen Parkplatzbreiten entsprechen mit 2,5 Metern der abgestimmten Planung und den Mindestanforderungen gemäß geltendem Regelwerk (§ 4 Abs. 1 Nr.1 GaStellV). Aufgrund der bereits eingebauten Intarsien auf den beiden Parkflächen für Elektrofahrzeuge wird empfohlen, nur die 5 Parkflächen der konventionellen Kfz im Zuge der Breitenänderung zu berücksichtigen. Bei einer Verbreiterung der Stellflächen wird ein Parkplatz vor der VR-Bank entfallen. Die Errichtung eines Behindertenparkplatzes ist hierdurch möglich.
Aufgrund der Verankerung der Markierungsnägel im Pflaster, wird bei einem Rückbau / Neuanordnung die zu verschließenden Bohrungen sichtbar bleiben.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die aktuell hergestellten Parkplätze (außer Elektromobile) vor Hausnummer 8 (VR-Bank) zu verbreitern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, einen der Parkplätze am Marktplatz als Behindertenparkplatz (Mindestbreite 3,5 Meter) auszuweisen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Straßenverkehrssituation Marktplatz Heilsbronn; Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen aufgrund anhaltender Falschparker und nicht gewährleisteter Feuerwehrzufahrten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Angelegenheit wurde als dringliche Angelegenheit am 10.01.2020 nachträglich gemeldet und soll mit Zustimmung des Gremiums in die Tagesordnung der anberaumten Sitzung aufgenommen werden.
Die Feuerwehr Heilsbronn teilte bereits mehrmals mit, dass die Parksituation im Bereich des neugestalteten Marktplatzes Heilsbronn aus Sicht des Brandschutzes sehr unbefriedigend ist.
Hintergrund sind unzulässiger Weise abgestellte Fahrzeuge im Bereich des Marktplatzes (s. Anlagen).
Die Stadtverwaltung hatte zunächst Kontakt mit dem Religionspädagogischen Zentrum aufgenommen, worauf hin die Mitarbeiter des Medien-Hauses intern dazu angehalten wurden, ihre Fahrzeuge nicht im Bereich des Marktplatzes abzustellen. Zudem wurde die Polizeiinspektion Heilsbronn mehrmals über die Situation informiert und um stärkere Überprüfung angeregt. Die bisher ergriffenen Maßnahmen zeigten nicht den gewünschten Erfolg.
Es ist anzunehmen, dass aufgrund der angespannten Parksituation im Innenstadtbereich und aufgrund der vormals gewohnten Parkmöglichkeiten im Marktplatzumfeld zahlreiche Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge an den gewohnten Stellen abstellen. Jedoch wurde die Parksituation im Zuge der Marktplatzneugestaltung überarbeitet und bewusst ein Platz gestaltet, der dem ruhenden Verkehr nicht zugänglich gemacht werden soll.
Nachdem die Feuerwehr Heilsbronn darauf hinweist, im Einsatzfall die Abteigasse sowie die Anleiterzonen am Marktplatz nicht anfahren zu können, ist sicherheits- bzw. straßenverkehrsrechtliches Einschreiten zwingend geboten. Die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Anordnungen sind vorliegend nach § 45 Abs. 9 StVO gegeben. Eine Stellungnahme der Polizeiinspektion Heilsbronn wäre vorab noch einzuholen.
Die Stadtverwaltung sieht als einzig wirksame und nachhaltige Lösung die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung an. Bis zu einer Entscheidung über die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung wird die Anordnung eines absoluten Haltverbotes angeraten. Es wird darauf hingewiesen, dass im gesamten Innenstadtbereich bereits eine Haltverbotszone angeordnet wurde, die sichtlich nicht in ausreichendem Maße eingehalten wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, im Bereich des neugestalteten Marktplatzumfeldes sind zur Sicherung des Brandschutzes in Abstimmung mit der Feuerwehr Heilsbronn mobile absolute Haltverbotszeichen (Zeichen 283 StVO) anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Bauantrag; Nutzungsänderung; Errichtung eines Pizza-Service Ladens auf FlNr. 272/20, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Umnutzung des bestehenden Gebäudes auf Grundstück Fl.Nr. 272/20 Gemarkung Heilsbronn, in einen „Pizza-Service Laden“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Im Bau- und Umweltausschuss vom 11.01.2017 wurde bereits ein Antrag auf Nutzungsänderung in einen Bewirtungsbetrieb seitens der Verwaltung abgelehnt.
Ein Bebauungsplan für diesen Bereich existiert nicht. Im Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im Rahmen der seinerzeitigen Überprüfung zur Genehmigung eines Döner-Ladens teilte das Landratsamt Ansbach mit, dass es sich entgegen der Einschätzung der Verwaltung nicht um ein Wohngebiet ähnliches Gebiet handelt, sondern der Gebietscharakter der näheren Umgebung eher einem Mischgebiet ähnelt.
Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 Abs. 1 BauGB demnach in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Da der Stadt Heilsbronn bei der Beurteilung des gemeindlichen Einvernehmens nur ein sehr eingeschränkter Prüfungsumfang und Entscheidungsspielraum zusteht (§ 36 BauGB), wäre das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlichen Gründen zu erteilen.
Gemäß der Stellplatzsatzung Pkt. 3.1 sind mindestens 3 Stellplätze nachzuweisen. Im Lageplan der Antragsteller sind zwei Stellflächen eingezeichnet. Für den nördlichen Stellplatz ist die Zufahrt über einen frei zuhaltenden Gehwegbereich erforderlich. Diese Fläche ist mittels Pfosten gegen widerrechtliches Parken gesichert. Dieser im Bauantrag eingezeichnete Parkplatz kann aus Sicht der Verwaltung aufgrund der nicht gesicherten Zufahrt zur Freihaltung der notwendigen Rettungswege, auch nicht als Parkfläche herangezogen werden. Der südlich liegende Stellplatz kann aufgrund der fehlenden Freifläche (gem. §2 Abs. 1, Satz 1 GaStellV mind. 3 Meter) nicht als solcher herangezogen werden. Die dahinter liegende Garage wird derzeit als Lager genutzt.
Die sonstigen Anforderungen zum Betrieb eines Imbissladens (Hygiene, Lüftung) sind vom Landratsamt Ansbach im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen, insbesondere die Immissionen.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Die angrenzenden Eigentümer und Nachbarn haben mit Schreiben vom 18.12.2019 an den Bürgermeister und den Bau und Umweltausschuss den Antrag gestellt, wegen der vom Imbiss ausgehenden Belästigung (Geruchsbelästigung, Lärm, Verkehrsaufkommen und Parkplatznot) der Nutzungsänderung nicht zuzustimmen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung für die Errichtung eines „Pizza-Service Laden“ auf Fl.Nr. 272/20, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt. Auf die nicht ausreichend nachgewiesenen Stellplätze wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

3.2. Isolierte Befreiung; Aufstellung eines Containers zur Lagerung von Sportgeräten und des Bootsanhängers auf FlNr. 521, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Aufstellung eines Containers zur Lagerung von Sportgeräten und eines Bootsanhängers auf Fl.Nr. 521 Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt: Der geplante Aufstellort befindet sich im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 19, Gemarkung Heilsbronn. Im Bereich der geplanten Aufstellfläche sieht der Bebauungsplan Stellflächen vor. Gleich lautende Befreiungen wurden bereits in der Vergangenheit erteilt. Die Grundstücksfläche bietet genügend Ausweichmöglichkeiten, so dass die Anzahl der wegfallenden Stellflächen sehr leicht kompensiert werden kann.
Die Nachbarsunterschriften liegen vollständig vor.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe gegen die Erteilung der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 19 Heilsbronn bezüglich der Aufstellung eines Lagercontainers im Bereich von Stellflächen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Bauantrag, Neubau eines Doppelhauses mit Carports auf FlNr. 78/41, Gemarkung Weiterndorf (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Doppelhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 78/41, Gemarkung Weiterndorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtsgültigen Bebauungsplanes B4 Weiterndorf. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Vorhaben kann daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren ausgeführt werden.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind die Nachbarunterschriften nicht erforderlich. Der Bauherr hat die Nachbarn spätestens mit Einreichen der Bauantragsunterlagen zu benachrichtigen.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanungen benachbarter Kommunen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Markt Dietenhofen, Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40 "Nördlich der Rüdener Straße" - Bauabschnitt 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Markt Dietenhofen führt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Nördlich der Rüderner Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB durch und beteiligte die Stadt Heilsbronn gem. §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Anlass der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit einer Fläche von 2,77 ha ist die stete Nachfrage nach Baugrundstücken in Dietenhofen.
Der Markt Dietenhofen hat sich lt. Begründung des Bebauungsplanes intensiv mit einer alternativen Innenentwicklung auseinander gesetzt, kann dem aktuellen Bedarf auf diese Weise jedoch nicht gleichermaßen gerecht werden.
Der in der Planzeichnung grau hinterlegte Bereich wurde bereits bauleitplanerisch als Wohngebiet ausgewiesen. Hierfür werden derzeit die Erschließungsarbeiten durchgeführt.

Beschluss

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40 „Nördlich der Rüderner Straße“ – Bauabschnitt 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Verfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.2. Markt Dietenhofen, Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan "Leonrod Nordwest"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Siedlungsstrukturen im Ortsteil Leonrod des Marktes Dietenhofen geordnet städtebaulich entwickeln.
Ausgewiesen werden soll ein Wohnbaugebiet (WA) mit einer Fläche von 0,4 ha.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden durch die Aufstellung nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Leonrod Nordwest“ des Marktes Dietenhofen besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Verfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. Markt Roßtal, Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 66 "Roßtal - Nördlich Am Rebstock"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2020 ö beschliessend 4.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Markt Roßtal beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Roßtal – Nördlich Am Rebstock“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.
Die Ausweisung eines Wohngebietes (WA) soll ausweislich der Begründung des Bebauungsplanes zur Deckung des Baulandbedarfes erfolgen. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt ca. 0,3 ha.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen, Einwendungen sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Roßtal – Nördlich Am Rebstock“ des Marktes Roßtal im Verfahren nach § 13b BauGB besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Verfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2020 11:16 Uhr