Datum: 27.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung
2 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung
3 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2018; Beschluss
4 Zuschussantrag der Tennisabteilung des 1. FCH für die geplante Renovierung und Sanierung der Tennisanlage sowie Antrag auf Bürgschaftsübernahme
5 Zuschussantrag der katholischen Kirchenstiftung zur Sanierung des Kirchturmes
6 Zuschussantrag des Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. für den Bau einer Vereinssporthalle an der Grundschule Heilsbronn
7 Beratung der Investitionsplanung bis 2022
8 Bekanntgaben;
8.1 Antwortschreiben Diakonieverein v. 26.03.2019 bez. Errichtung einer Kita in Bürglein

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1. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Heilsbronn; Feststellung der Jahresrechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.03.2019 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung 2017 der Stadt Heilsbronn und der Stadtwerke liegt als Anlage bei.
Zum Punkt 5) Schulen und Kindertagesstätten:
Das Thema Kindertagesstätten wurde im Stadtrat vom 20.03.2019 aufgegriffen.
Eine Erweiterung der Grundschule Heilsbronn ist in Planung und wird derzeit mit den notwendigen Stellen (Schulleitung, Regierung, Planer) abgestimmt, entsprechende Erweiterungsflächen wurden erworben und zur Sportstättensituation wird einem nachfolgenden Tagesordnungspunkt beraten.
In den Haushalt 2019 aufgenommen wurden für die Grundschule Heilsbronn Akustikdecken für drei Klassenzimmer, für die Grundschule Bürglein Akustikdecken für zwei Klassenzimmer.
Die weiteren Prüfungsbemerkungen werden von der Verwaltung entsprechend aufgegriffen und bearbeitet.
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer bedankt sich bei den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses (Frau Schaaf, Herr Prager, Herr Frank, Herr Horneber) für die Prüfungstätigkeit.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Prager, berichtet über die Prüfungstätigkeit im Rathaus am 22. und 23.11.2018 und stellt den Prüfungsbericht vor.

Beschluss

Es ergeht folgender Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat: Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Heilsbronn wird festgestellt. Das Ergebnis weist zusammenfassend folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt                                                18.525.904,27 €
b) im Vermögenshaushalt                                                12.431.819,66 €

II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan                                                        11.159.237,07 €
b) im Vermögensplan                                                             957.705,59 €

III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan                                        29.685.141,34 €
b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan                                13.389.525,25 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Heilsbronn; Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.03.2019 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Heilsbronn wurde festgestellt. Um Erteilung der Entlastung wird gebeten.

Beschluss

Für die Jahresrechnung 2017 der Stadt Heilsbronn mit Stadtwerken wird aufgrund der örtlichen Rechnungsprüfung Entlastung erteilt.
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer hat sich wegen persönlicher Beteiligung der Abstimmung enthalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2018; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.03.2019 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Stadthaushalt 2018 angefallen und werden dem Haupt- und Finanzausschuss zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
4641.7000
Förderung Kindertagesstätten nach BayKiBiG:
Mehreinnahmen i. H. v. 104.413,33 € bei Haushaltsstelle 4641.1710.
89.564,64 € - ü
7910.9320
Erwerb von Grundstücken für Gewerbeansiedlungen:
ungeplante Rückabwicklung eines Gewerbegrundstückes, welches im HHJ nicht wieder veräußert wurde.
256.420,50 € - ü
8800.9320
Erwerb von bebauten Grundstücken und Nebenkosten:
Ungeplanter Erwerb eines Anwesens an der Grundschule Heilsbronn als evtl. Möglichkeit zur Erweiterung der Grundschule.
289.896,06 - ü
9000.8100
Gewerbesteuerumlage:
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer i. H. v. 264.165,75 € führen zu Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage.
56.808,00 € - ü

Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Stadtwerkehaushalt 2018 angefallen und werden dem Haupt- und Finanzausschuss zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
8600.4140
Dienstbezüge und dergleichen Tariflich Beschäftigte:
Der Haushaltsansatz wurde gebildet anhand den Vorjahresstunden der im Freibad tätigen Beschäftigten. Diese sind im Jahr 2017 viel geringer angefallen als in den Vorvorjahren, da durch Kündigung eines Arbeitnehmers während der Probezeit tatsächlich weniger Stunden in 2017 angefallen sind, die nachträglich auf das Freibad umgebucht wurden.
31.383,55 € - ü
9100.9775/ 9100.9778
Tilgung von Krediten (Sparkasse, Landesbank):
Versehentlich wurden zur Haushaltsplanung die Tilgungswerte der Stadt auch für den Stadtwerkehaushalt eingetragen. Fehlende Mittel im Deckungskreis Darlehenstilgung Stadtwerke (Deckungskreis 911): 48.556,25 €.
48.556,25 € - ü

Im Stadthaushalt 2018 und im Stadtwerkehaushalt sind keine außerplanmäßigen Ausgaben angefallen, die einer Genehmigung bedürfen.

Beschluss

Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadthaushalt 2018 i. H. v. 692.689.20 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist. Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadtwerkehaushalt 2018 i. H. v. 79.939,80 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Zuschussantrag der Tennisabteilung des 1. FCH für die geplante Renovierung und Sanierung der Tennisanlage sowie Antrag auf Bürgschaftsübernahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.03.2019 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Tennisabteilung des 1. FCH stellt mit Antrag vom 10.01.2019 einen Antrag auf Bezuschussung für die geplante Renovierung und Sanierung der Tennisanlage (s. Anlage).
Die geplanten Maßnahmen mit einem Kostenumfang i. H. v. voraussichtlich 41.833 € werden vom BLSV nicht bezuschusst.
Gemäß Richtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn für die Gewährung von Stadtzuschüssen für die Jugendarbeit und sportliche Ertüchtigung ihrer Vereinsmitglieder in den Sportvereinen werden für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen keine Zuwendungen gewährt.
Weiter beantragt der 1. FCH mit Schreiben vom 12.03.2019 die Übernahme einer Bürgschaft i. H. v. 35.000 € zur Inanspruchnahme eines Darlehens in dieser Höhe aufgrund umfangreicher Renovierungs- und Verbesserungsarbeiten an der Tennisanlage an der Ansbacher Straße (s. Anlage).
Ein ursprünglich angekündigter Antrag zur Förderung vom BLSV geförderter Maßnahmen wurde trotz Hinweis, dass alle Anträge zu dieser Maßnahme gleichzeitig behandelt werden sollen, bisher nicht gestellt.
In der geforderten Höhe ist eine Bürgschaft nach der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens genehmigungsfrei.

Beschluss

Dem Zuschussantrag der Tennisabteilung des 1. FCH vom 10.01.2019 kann leider nicht entsprochen werden, da eine Förderung gemäß der geltenden Zuwendungsrichtlinien ausscheidet.
Der Übernahme  einer Bürgschaft i. H. v. 35.000 € an den Hauptverein, dem 1. FC Heilsbronn, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Zuschussantrag der katholischen Kirchenstiftung zur Sanierung des Kirchturmes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.03.2019 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die katholische Kirchenstiftung stellt mit Antrag vom 04.03.2019 einen Antrag auf Bezuschussung der Sanierung des Kirchturms (s. Anlage). Diese Maßnahmen wurden schon vor längerer Zeit angekündigt.
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf 169.050,92 €.
Gemäß Richtlinie Nr. 4 gewährt die Stadt Heilsbronn den Trägern von Kirchen und Trägern der Wohlfahrtspflege für Baumaßnahmen und Sanierungen und für die Anschaffung und Erneuerung von Orgeln Zuschüsse gem. Entscheidung im Stadtrat i. d. Regel H. v. 5 % bei Gesamtkosten über 50.000 €.
Bei der vorgenannten Maßnahme sind dies rd. 8.455 €.

Beschluss

Der katholischen Kirchenstiftung werden nach Maßgabe der Richtlinie Nr. 4 Zuwendungen i. H. v. sind 5 % an den Gesamtkosten, voraussichtlich 8.455 €, in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Zuschussantrag des Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. für den Bau einer Vereinssporthalle an der Grundschule Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.03.2019 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Turnverein 1896 Heilsbronn e. V. stellt mit Schreiben vom 11.03.2019 einen Zuschussantrag für den Bau einer Vereinssporthalle an der Grundschule Heilsbronn (s. Anlage).
Nach Ausführungen des Turnvereins wird sich mit Ausweitung der Grundschule Heilsbronn der bestehende Sporthallenengpass weiter verschärfen, in dessen Folge bestehende Sport- und Bewegungsangebote des Turnvereins für Kinder, insbesondere in den Nachmittagsstunden, gestrichen werden müssen. Zur nachhaltigen Sicherung des Vereinssports möchte deshalb der Turnverein an der Grundschule eine dritte Turnhalle als Vereinssporthalle errichten.
Zur Finanzierung der Maßnahme beantragt der Turnverein bei Gesamtkosten von 1.566.000 € bzw. bis zu 1.800.000 € einen Zuschuss der Stadt i. H. v. 660.000 € bzw. max. 800.000 € sowie die Überlassung des notwendigen Grundstücks in Form der Erbpacht und / oder eine Nutzungsvereinbarung analog des Vertrages für die Gymnastikhalle.
Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Städtetag soll es ab ca. Mitte 2019 ein Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau geben, in dem jährlich 10. Mio. € in den Staatshaushalt eingestellt werden sollen. Leider sind die genauen Fördermodalitäten noch nicht bekannt. Mit einer evtl. erhöhten Staatszuwendung an den Turnverein könnte sich der Zuschussanteil der Stadt entsprechend verringern.
Eine Förderung nach den geltenden Richtlinien zur Förderung des Sports in den Sportvereinen (Richtline Nr. 2) wird in diesem Fall nicht als sachgerecht gesehen. Wie oben bereits dargelegt, sind weitere Raumkapazitäten in Heilsbronn notwendig.
Bei der Erweiterung der Schulsporthalle durch den Turnverein im Jahr 1994 wurde ein Zuschuss der Stadt i. H. v. 15 % an den Gesamtbaukosten gewährt. Weiter wurde dem Turnverein zur Zwischenfinanzierung ein zinsloses Darlehen i. H. v. 70.000 DM sowie ein Darlehen der Stadt an den Turnverein i. H. v. 70.000 DM zu einem Zinssatz von 4 % gewährt. Nachdem sich der Erweiterungsbau der Schulsporthalle auf städtischem Grundstück befindet, hat die Stadt als Eigentümer des Grundstücks die Herstellungskosten zur Wasserversorgung und Entwässerung übernommen (insgesamt rd. 8.300 DM).
Einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung analog des Vertrages für die Gymnastikhalle aus dem Jahre 1993 (s. Kopie z. K. in den Fraktionsmappen) könnte in den Grundzügen entsprochen werden.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Förderfähigkeit nach dem angekündigten Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau abgeklärt wurde.
Zudem ist abzustimmen, dass diese Baumaßnahme nicht mit den geplanten Maßnahmen zur Erweiterung der Grundschule kollidiert.

Beschluss

Die Stadt stellt einen Investitionszuschuss von 660.000,00 EUR in die Investitionsplanung ein.
Über die genaue endgültige Höhe des Zuschusses und dem Umfang des im Gegenzug der Stadt Heilsbronn einzuräumenden Nutzungsrechtes wird entschieden, sobald die Finanzierung anhand des vom Bayer. Städtetag für 2019 angekündigten Sonderförderprogrammes für den vereinseigenen Sportstättenbau geklärt ist.

Das erforderliche Grundstück soll dann zunächst dem Turnverein für 25 Jahre unkündbar zur Verfügung gestellt werden.

Die Stadt Heilsbronn muss einen entsprechenden Nutzungsvertrag noch formulieren und dem Stadtrat und dem TV Heilsbronn zur Genehmigung vorlegen.

Weiterhin ist vorher noch abzuklären, inwieweit auf dem dortigen Grundstück Grunddienstbarkeiten oder Sonstiges vorliegen bzw. zu beachten sind.
Des Weiteren wäre dann auch ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Beratung der Investitionsplanung bis 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.03.2019 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Haupt- und Finanzausschuss vom 23.01.2019 wurde der Investitionsplanung 2019 mit einem Volumen i. H. v. 7.569.000 € sowie der Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022 mit einem Volumen i. H. v. insgesamt 21.499.000 € zugestimmt.
Dabei wurde aufgrund des enorm hohen Investitionsaufwandes in den kommenden Jahren und der daraus resultierenden erheblichen Rücklagenschmälerung eine erneute Beratung in der heutigen Sitzung beschlossen, da nun auch die Beträge der eingehenden Schlüsselzuweisungen, die zu entrichtende Kreisumlage sowie weitere Informationen zur geplanten Erweiterung der Grundschule Heilsbronn und zu neuen Fördermöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung bekannt sein dürften.
Die zwischenzeitlich bekannten Finanzdaten im Verwaltungshaushalt lassen eine geringe Verbesserung der Einnahmen und somit eine positivere Entwicklung der Zuführung, auch für die Folgejahre vermuten.
Die beiliegende Investitionsplanung zeigt nun die geänderte Planung (rot markiert) mit den sich aus den möglichen Änderungen ergebenden Volumen auf.
Die für die Stadt finanziell sehr bedeutsamen Änderungen sind:
Im Arbeitskreis Bildung vom 18.03.19 wurde empfohlen, die Grundschulen im Rahmen des Digitalen Klassenzimmers mit Laptops und Dokumentenkameras auszustatten (Wegfall von interaktiven Boards und Schülertablets). Damit konnten die veranschlagten Kosten reduziert werden.
Baukostenzuschuss zum Bau einer neuen Kindertagesstätte mit Schulkindbetreuung bzw. Hort in Bürglein in den Jahren 2020 und 2021 (rd. 2,08 Mio. € statt bisher geplanten 1,12 Mio. € nur für KiTa, ohne Hort; dies ist nicht zu verwechseln mit dem städt. Anteil, der von angenommenen rd. 110 T€ aus rd. 210 T€ steigt)
Baukostenzuschuss zum Bau einer weiteren Turnhalle an der Grundschule Heilsbronn durch den Turnverein in den Jahren 2020 und 2021 (660.000 €)
Durch neue Fördermöglichkeiten für Abwasseranlagen und Wasserversorgung fand ein klärendes Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach und dem begleitenden Ingenieur Christofori statt. Eine Fördermöglichkeit besteht demnach für Maßnahmen, die bis zum 31.12.2021 fertig gestellt aber auch vollständig abgerechnet sein müssen. Nach Ansicht des Ing.-Büros ist es aus verkehrstechnischer Sicht nicht möglich, in der Werkvolksiedlung Kanalbaumaßnahmen, die in den Folgejahren geplant waren, vorzuziehen. Dies hätte nicht unerhebliche Zuschüsse eingebracht.
Aus wirtschaftlicher Sicht könnten dafür z.B. die Altendettelsauer Straße vorgezogen werden. Hier würden bei angenommenen Baukosten von 220.000,00 € ein Zuschuss von 176.000,00 € (rd. 78 %) zu erwarten sein.

Verpflichtung zum Rückkauf der Gebäude Neuendettelsauer Straßen 40, 42 und 44 (18 Wohnungen) aus Erbbaurechtsvertrag aus 1994 (geschätzt rd. 2,0 Mio. €)
Das im Ortsteil Bonnhof stehende Milchhaus, das die Stadt Heilsbronn im Jahr 1991 gekauft hat, soll für 24.000,00 € saniert werden. Es wird ca. 15-20 Mal im Jahr benutzt, da der Mannschaftsraum im Feuerwehrgerätehaus zu klein sein soll.
Die vom Stadtrat am 20.03.2019 getroffene Entscheidung, dass in das ehem. Brauereigelände nicht investiert wird, hat keine Auswirkungen auf die Investitionsplanung, da diese Mittel nicht eingeplant waren.
Aufgestockt wurden die Haushaltsansätze für Grunderwerb, da sich hier Käufe abzeichnen, die für die Stadt Heilsbronn vorteilhaft wären.
Die Finanzierung des Haushaltsjahres könnte sich dementsprechend wie Folgt gestalten:


Um die aktuelle Planung zu finanzieren, müssen im Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2022 insgesamt 3,6 Mio. € aus Krediten finanziert werden, soweit keine Verbesserung der finanziellen Lage durch höhere Steuereinnahmen oder schnellere Zuschussgewährungen erfolgt. Weiter müssen zur Finanzierung Rücklagenentnahmen i. H. v. rd. 6,6 Mio. € getätigt werden. Dabei ist jedoch anzumerken, dass die Rücklagen gerade in Hinblick auf die anstehenden Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt gebildet wurden.

Damit beträgt der voraussichtliche Schuldenstand (inkl. Werke)
zum Jahresende 2022:                                                                rd. 5,0 Mio. €
Stand der Schulden zum 31.12.2018 (inkl. Werke):                                        rd. 3,05 Mio. €
Der voraussichtliche Rücklagenstand zum Jahresende 2022 beträgt:                rd. 890 T€
Stand der Rücklagen zum 31.12.2018                                                rd. 7,45 Mio. €
(zu erwartender Überschuss aus dem Jahr 2018 i. H. v.                                rd. 40.000  €)

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, inwieweit die Sanierung des Milchhauses in Bonnhof sinnvoll ist und ob sich die Errichtung eines Neubaus (z. B. eine Garage) als wirtschaftlicher erweist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es ergeht folgender Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat: Der aktuellen Investitionsplanung 2019 bis 2022 mit den dazu erforderlichen Rücklagenentnahmen und den weiter erforderlichen Darlehensaufnahmen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.03.2019 ö 8
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8.1. Antwortschreiben Diakonieverein v. 26.03.2019 bez. Errichtung einer Kita in Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.03.2019 ö 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In den grünen Stadtratsmappen befindet sich zur Kenntnisnahme das Antwortschreiben des Diakonievereins v. 26.03.2019 bezüglich der Errichtung einer Kindertageseinrichtung am Standort Bürglein.

Datenstand vom 17.05.2019 08:52 Uhr