Datum: 14.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Behandlung der eingegangenen Bauanträge
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1.1 |
Bauantrag Ausbau des bestehenden Dachraumes auf Fl.Nr. 365/8, Gemarkung Heilsbronn
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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1.2 |
Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 777/3, Gemarkung Weißenbronn
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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1.3 |
Bauantrag - Tektur - Erneuerung Eingangsbereich auf Fl.Nr. 362/6, Gemarkung Weiterndorf
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
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1.4 |
Bauantrag - Tektur - Einbau von zwei Dachgauben und Anbau eines Wintergartens mit Balkon an bestehende Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 408/45, Gemarkung Heilsbronn
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1.5 |
Bauantrag Neubau einer landwirtschaftlichen Geräte- und Maschinenhalle auf Fl.Nr. 72, Gemarkung Bonnhof
Antrag vom 11.06.2019 auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 22.06.2015
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1.6 |
Bauantrag Neubau einer überdachten Pergola auf Fl.Nr. 237/20, Gemarkung Bonnhof
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1.7 |
Bauantrag Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 399, Gemarkung Bonnhof
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1.8 |
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan Neubau Carport für Wohnwagen/Wohnmobil auf Fl.Nr. 316/13, Gemarkung Heilsbronn
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2 |
Antrag auf Versetzen einer bestehenden Einfahrt
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3 |
Gesetzentwurf der Bay. Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG); Verbandsanhörung des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken; Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf
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4 |
Bekanntgaben
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4.1 |
Bauantrag Errichtung einer Wohnanlage (16 WE) mit Tiefgarage auf Grundstück FlNr. 402/2, Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße
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4.2 |
Ehrungsvorschläge für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung für das Jahr 2020
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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2019
|
ö
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Bauantrag Ausbau des bestehenden Dachraumes auf Fl.Nr. 365/8, Gemarkung Heilsbronn
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2019
|
ö
|
beschliessend
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1.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant den Ausbau des bestehenden Dachraumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 365/8, Gemarkung Heilsbronn, St-Gundekar-Straße 11.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Ausbau des einzigen noch als Dachboden genutzten Raumes im bestehenden Gebäude.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 1 Am Eichenwald.
Der Ausbau des Dachraumes widerspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes, so dass das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren ausgeführt werden kann.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) stimmt dem Ausbau des bestehenden Dachraumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 365/8, Gemarkung Heilsbronn, St-Gundekar-Straße 11, im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.2. Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 777/3, Gemarkung Weißenbronn
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2019
|
ö
|
beschliessend
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1.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 777/3, Gemarkung Weißenbronn, Am Lehrfeld 5.
Es ist damit der erste Bauantrag im neuen Baugebiet Am Lehrfeld!
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3 Am Lehrfeld werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert.
Die Erschließungsanlagen (Wasser, Kanal, Straße) sind soweit i.S.d. Erschließung hergestellt und benutzbar.
Das Vorhaben kann daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren ausgeführt werden.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren sind die Nachbarunterschriften nicht erforderlich. Der Bauherr hat die Nachbarn spätestens mit Einreichen Bauantragsunterlagen zu benachrichtigen.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) stimmt dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 777/3, Gemarkung Weißenbronn, Am Lehrfeld 5, im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.3. Bauantrag - Tektur - Erneuerung Eingangsbereich auf Fl.Nr. 362/6, Gemarkung Weiterndorf
(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2019
|
ö
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beschliessend
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1.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin hat für die Erneuerung Glaseingangsbereich und Anbau eines Garagen- und Lagergebäudes an das bestehende Büro- und Hallengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 362/6, Gemarkung Weiterndorf, Gewerbestraße 9, einen Tekturantrag eingereicht.
Er betrifft die Änderung des Eingangsbereiches.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der neue Eingangsbereich wird gegenüber der vorhandenen Planung optisch anders gestaltet.
Bisher war ein Anbau über zwei Geschosse geplant, nunmehr ist er nur noch eingeschossig im Erdgeschoss vorgesehen.
Das Vorhaben kann im Freistellungsverfahren erfolgen, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 15 weiterhin eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist.
Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren sind die Nachbarunterschriften nicht erforderlich. Der Bauherr hat die Nachbarn spätestens mit Einreichen Bauantragsunterlagen zu benachrichtigen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) stimmt der Tekturplanung zur Erneuerung des Glaseingangsbereiches am bestehenden Büro- und Hallengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 362/6, Gemarkung Weiterndorf, Gewerbestraße 9, im Genehmigungsfreistellungsverfahren, zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.4. Bauantrag - Tektur - Einbau von zwei Dachgauben und Anbau eines Wintergartens mit Balkon an bestehende Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 408/45, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2019
|
ö
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beschliessend
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1.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der ursprüngliche Bauantrag wurde mit Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 25.04.2017 genehmigt.
Die Antragsteller planen nunmehr neben dem Einbau von zwei Dachgauben und der Errichtung eines Balkons noch zusätzlich den Anbau eines Wintergartens an die bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 408/45, Gemarkung Heilsbronn, Kardinal-Faulhaber-Straße 4.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Eine Fertigstellungsanzeige für das ursprüngliche Bauvorhaben wurde nicht eingereicht, so dass die Änderung als Tekturantrag möglich ist.
Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Der Wintergarten erhält eine Größe von 5,71 m x 3,34 m.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird hiervon nicht tangiert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag für den Einbau von zwei Dachgauben und den Anbau eines Wintergartens mit Balkon an die bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 408/45, Gemarkung Heilsbronn, Kardinal-Faulhaber-Straße 4, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.5. Bauantrag Neubau einer landwirtschaftlichen Geräte- und Maschinenhalle auf Fl.Nr. 72, Gemarkung Bonnhof
Antrag vom 11.06.2019 auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 22.06.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2019
|
ö
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beschliessend
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1.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau einer landwirtschaftlichen Geräte- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 72, Gemarkung Bonnhof.
Der Bauantrag wurde mit Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 22.06.2015 genehmigt.
Gemäß BayBO Art. 69 Abs. 1 erlischt die Baugenehmigung nach vier Jahren.
Mit Schreiben vom 11.06.2019 hat der Bauherr die Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre beantragt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe, welche gegen eine Verlängerung der Baugenehmigung sprechen sind nicht ersichtlich.
Dem Antrag kann nach Meinung der Verwaltung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau einer landwirtschaftlichen Geräte- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 72, Gemarkung Bonnhof, zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.6. Bauantrag Neubau einer überdachten Pergola auf Fl.Nr. 237/20, Gemarkung Bonnhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2019
|
ö
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beschliessend
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1.6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Neubau einer überdachten Pergola auf dem Grundstück Fl.Nr. 237/20, Gemarkung Bonnhof, Am Hang 5.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Pergola erhält eine Größe von 4,74 m x 3,80 m. Die Höhe beträgt 2,56 m.
Sie ist als Holzkonstruktion mit Blecheindeckung geplant.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 3 nördlich der St. 2410 der ehemaligen Gemeinde Bonnhof.
Die Pergola ist außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes geplant.
Es ist deshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Der entsprechende Antrag ist durch den Bauherrn noch beizubringen und wurde am 06.08.2019 nachgereicht.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer überdachten Pergola auf dem Grundstück Fl.Nr. 237/20, Gemarkung Bonnhof, Am Hang 5, wird erteilt.
Für die Errichtung außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes Nr. B 3 der ehemaligen Gemeinde Bonnhof erfolgt eine Befreiung von den Festsetzungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.7. Bauantrag Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 399, Gemarkung Bonnhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2019
|
ö
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beschliessend
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1.7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 399, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 23.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der Umbau betrifft die Änderung verschiedener Räume innerhalb des Gebäudes, den Einbau einer Pelletsheizung mit Lager im bestehenden Nebengebäude, die Errichtung von Dachgauben und den Anbau eines Zwerchgiebels an der Südseite.
Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird von der Baumaßnahme nicht tangiert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 399, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 23, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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1.8. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan Neubau Carport für Wohnwagen/Wohnmobil auf Fl.Nr. 316/13, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2019
|
ö
|
beschliessend
|
1.8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Carports für Wohnwagen/Wohnmobil auf dem Grundstück Fl.Nr. 316/13, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 12 a.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die geplante Größe beträgt 7,88 m x 4,16 m. Die maximale Höhe ist mit 3,00 m geplant.
Die Errichtung wäre daher von der Größe aus betrachtet nach der BayBO verfahrensfrei.
Da sich das Baugrundstück jedoch innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 7 I befindet und der geplante Standort zum Teil außerhalb der festgesetzten Baugrenzen liegt, ist hierfür eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen erforderlich.
Bei verfahrensfeien Vorhaben liegt die Erteilung der Befreiung im Zuständigkeitsbereich der Kommune.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der von der Stadt gewünschte Abstand zur Grenze (Straße) von 1,50 m wird eingehalten.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden.
Beschluss
Für die Errichtung eines Carports für Wohnwagen/Wohnmobil auf dem Grundstück Fl.Nr. 316/13, Gemarkung Heilsbronn, Nelkenstraße 12 a, wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 7 I bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Versetzen einer bestehenden Einfahrt
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2019
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 01.07.2019 ist ein Antrag auf Versetzung einer bestehenden Einfahrt betreffend Fl.Nr. 383, Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Str. 38, eingegangen. Die betreffende Einfahrt führt zu den Parkplätzen des Gasthofes.
Bei einem Ortstermin begründete der Antragsteller seinen Antrag mit einer potenziellen Gefährdung seiner Mitarbeiter und der Gäste, besonders auch der spielenden Kinder im Hof, die bei der momentanen Einfahrtsregelung bestehe.
Insbesondere dadurch, dass die Bedienungen jeweils den Einfahrtsbereich queren müssen, um zum Biergarten zu gelangen, besteht der Wunsch auf Versetzung der Einfahrt, wie auf anliegendem Lageplan ersichtlich.
Die Polizeiinspektion Heilsbronn wurde am Verfahren beteiligt und reichte mit Schreiben vom 26.07.2019 eine Stellungnahme ein. Aus polizeilicher Sicht bestehen gegen die Versetzung der Einfahrt keine Bedenken. Durch die nahe gelegene Kurve wird nach Einschätzung der Polizeiinspektion Heilsbronn keine gesteigerte Gefährdungssituation geschaffen, da der ausfahrende Verkehr aus dem Grundstück gemäß § 10 StVO sich so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Zur Verbesserung der Sicht wurde ein Rückschnitt der Hecke/Bepflanzung angeregt.
Seitens der Verwaltung werden keine Einwendungen vorgebracht.
Vor Baubeginn hat aufgrund vorhandener Versorgungsleitungen im Gehwegbereich eine Einweisung durch die Stadtwerke stattzufinden.
Beschluss
Dem Antrag auf Versetzung der Einfahrt, wie im anliegenden Lageplan eingezeichnet, betreffend Fl.Nr. 383, Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Str. 38, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Gesetzentwurf der Bay. Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG); Verbandsanhörung des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken; Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2019
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken informierte die Stadt Heilsbronn mit E-Mail vom 31.07.2019 über den Gesetzentwurf der Bay. Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG). Weiter bittet der Regionale Planungsverband bis spätestens 30.08.2019 um Mitteilung einer gemeindlichen Stellungnahme, sodass diese zur Ausarbeitung der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes berücksichtigt werden kann.
Grundsätzlich wird den kommunalen Spitzenverbänden, den Regionalen Planungsverbänden sowie den Städten und Gemeinden gesondert die Gelegenheit gegeben, sich bis zum 30.09.2019 zum Gesetzentwurf zu äußern.
Kerngegenstand der Gesetzesänderung ist die Erweiterung des Art. 6 Abs. 2 BayLplG um eine neue Nr. 3 mit folgendem Wortlaut:
„3. Vermeidung von Zersiedlung; Flächensparen:
Eine Zersiedlung der Landschaft soll vermieden werden. Die Siedlungstätigkeit soll räumlich konzentriert und vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur ausgerichtet werden. Der Freiraum soll erhalten werden; es soll ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem geschaffen werden. Die weitere Zerschneidung der offenen Landschaft und von Waldflächen soll so weit wie möglich vermieden werden. Bei der erstmaligen planerischen Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll eine Begrenzung auf eine Richtgröße von 5 ha pro Tag landesweit bis spätestens zum Jahr 2030 angestrebt werden. Insbesondere sollen die Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen ausgeschöpft werden. Geeignete Maßnahmen zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme sollen unterstützt werden.“
Der Bayerische Städtetag äußerte sich in einer Ersteinschätzung bereits kritisch zum Gesetzentwurf (s. Anlage). Weiter kündigte der Bay. Städtetag an, den Gemeinden Anfang September die eigene Stellungnahme zur Verfügung zu stellen, sodass es den Gemeinden erleichtert würde, sich inhaltlich zu positionieren.
Aus diesem Grund wäre es Vorschlag der Stadtverwaltung, die Angelegenheit für die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 18.09.2019 vorzumerken. So verbliebe den Fraktionen Zeit zum internen Austausch und die Stellungnahme des kommunalen Spitzenverbandes würde dann bereits vorliegen. Die Stadtverwaltung stellt die bisher zur Verfügung stehenden Unterlagen als Anlage bereit.
Beschluss
Eine Stellungnahme der Stadt Heilsbronn zum Gesetzentwurf soll grundsätzlich abgegeben werden. Eine Stellungnahme über den Regionalen Planungsverband Westmittelfranken wird nicht ergehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) vertagt eine Beratung zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2019
|
ö
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|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Bauantrag Errichtung einer Wohnanlage (16 WE) mit Tiefgarage auf Grundstück FlNr. 402/2, Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
|
14.08.2019
|
ö
|
|
4.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Über den Bauantrag für die Errichtung einer Wohnanlage für 16 Wohneinheiten in der Falkenstraße wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.07.2019 beraten und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Mit Schreiben vom 06.08.2019 teilte das Landratsamt Ansbach der Antragstellerin mit, dass das Vorhaben verschiedenen Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht (u.a. zulässige Anzahl von Wohneinheiten, lt. Bebauungsplan 12 WE). Das Landratsamt Ansbach teilt daher mit, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig sei.
Zur grundsätzlichen Möglichkeit einer Wohnbebauung auf dem gegenständlichen Baugrundstück enthält das Schreiben keine Aussage, d.h. das Vorhaben wird abgelehnt, da es hinsichtlich der Festsetzungen
des Maßes der baulichen Nutzung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
Dient zur Kenntnis.
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4.2. Ehrungsvorschläge für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung für das Jahr 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss)
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14.08.2019
|
ö
|
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4.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Landratsamt Ansbach bittet mit Mail vom 29.07.2019 um Übersendung von Ehrungsvorschlägen für das Jahr 2020 für Personen aus der Stadt Heilsbronn, die sich um die kommunale Selbstverwaltung in besonderer Weise verdient gemacht haben.
Um eine rechtzeitige Weitermeldung zu gewährleisten, bitten wir um Rückmeldung der Fraktionen per Email bis zum 31.08.2019 an die Stadt Heilsbronn.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 23.09.2019 09:12 Uhr