Datum: 06.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:35 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anpassung der Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen ab 01.01.2019
2 Zuschussantrag Turn- und Sportclub Weißenbronn e. V. zur Anschaffung eines Rasenmähers; Beschluss über einen städtischen Zuschuss
3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades; Beschluss über Ergänzung um Rabattregelung für Ehrenamtskarte und Heilsbronn-Aktiv-Card
4 Digitales Rathaus - Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich; Beschluss über Erweiterung Rathaus-Service-Portal
5 Elektronisches Anordnungswesen und Rechnungsstellung/Fakturierung; Beschluss über Erweiterung des Software-Moduls CIP-KD
6 Investitionsplanung bis 2023; a) Entwicklung der Steuern und Umlagen: Vorausschau auf 2020 b) Vorstellung der Investitionsplanung bis 2023
7 Bekanntgaben
7.1 Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und Einführung Tax Compliance Management System
7.2 Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
7.3 Aufbau einer integrierten flächendeckenden Anlagenbuchführung/Inventarverwaltung

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1. Anpassung der Richtlinien für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen ab 01.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach für die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen vom 01.01.2015 sehen grundsätzlich eine Förderung von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten vor. Die Förderung ist auf 30.000,00 € begrenzt.
Die Richtlinien sehen auch vor, dass die Zuschüsse nur gewährt werden, wenn die Gemeinde ebenfalls einen monetären Zuschuss mindestens in Höhe des in Betracht kommenden Landkreiszuschusses gewährt.
Von dieser Regelung ist aktuell der 1. FCH, Abteilung Tennis, betroffen, der nach den Richtlinien der Stadt Heilsbronn aktuell eine Förderung von 7,5 % erhält.
Um für den Verein keinen finanziellen Nachteil entstehen zu lassen, wird empfohlen, die städt. Richtlinien rückwirkend ab 01.01.2019 so zu ändern, dass diese den Regelungen des Landkreises entsprechen.

Beschluss

Es ergeht folgender Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat: Die städt. Richtlinien werden rückwirkend zum 01.01.2019 an die des Landkreises angepasst. Der Zuschuss gem. Beschluss vom 05.06.2019 an den 1. FCH, Abteilung Tennis, wird dementsprechend von 7,5 auf 10 % angehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Zuschussantrag Turn- und Sportclub Weißenbronn e. V. zur Anschaffung eines Rasenmähers; Beschluss über einen städtischen Zuschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Turn- und Sportclub Weißenbronn e. V. beantragt mit Schreiben vom 04.09.2019 einen Zuschuss zur Anschaffung eines Rasenmähers (s. Anlage). Darin wurde eine vorzeitige Beschaffung beantragt, damit die Rasenplätze auch weiterhin laufend gemäht werden können.

Nach Eingang des Antrages wurde dem Turn- und Sportclub per Mail die zuschussunschädliche Beschaffung eines Rasenmähers vor einer Behandlung im Stadtrat zugesagt.

Die entsprechende Rechnung mit einem Rechnungsbetrag i. H. v. 13.199,99 € wurde uns danach übermittelt (s. Anlage).

Entsprechend der bisherigen Praxis kann analog der Förderrichtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn dieser Rasenmäher mit 10 % der Gesamtkosten bezuschusst werden.

Beschluss

Dem Turn- und Sportclub Weißenbronn e. V. werden 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten für die Anschaffung eines Rasenmähers gewährt. Dies sind 1.320,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades; Beschluss über Ergänzung um Rabattregelung für Ehrenamtskarte und Heilsbronn-Aktiv-Card

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Beschluss vom 16.05.2017 im Haupt- und Finanzausschuss wurde festgelegt, dass für Inhaber einer gültigen Ehrenamtskarte auf bereits im Vorverkauf ermäßigte Dauerkarten nochmals ein Rabatt von 5,00 € gewährt wird.
In Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden am 23.07.2019 wurde dem in gleicher Weise auch für die Heilsbronn – Aktiv – Card zugestimmt.
Beide Regelungen sowie der vorhandene Beschluss über die Festlegung des Vorverkaufszeitraumes wurde in die beiliegende 1. Änderungssatzung aufgenommen.
Es ergeht folgender Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:

Beschluss

Es ergeht folgender Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat: Folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des beheizten Freibades der Stadt Heilsbronn wird beschlossen:
S. Anlage

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Digitales Rathaus - Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich; Beschluss über Erweiterung Rathaus-Service-Portal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit der Strategie BAYERN DIGITAL macht die Bayerische Staatsregierung den Freistaat Bayern zur Leitregion für Digitales. Der Ausbau des Angebots im BayernPortal als zentrale Online-Plattform hat oberste Priorität. Zudem verpflichtet das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zur Verwaltungsleistung (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14.08.2017 neben Bund und Ländern auch die Kommunen, bis 2022 alle Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale zugänglich zu machen. Der Freistaat Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, die wichtigsten Verwaltungsleistungen bereits bis Ende 2020 online anzubieten. Mit den Förderprogrammen „Digitales Rathaus“ (Zuwendung i. H. v. bis zu 20.000,00 €) und dem, von der Bayerischen Verwaltungsschule, angebotenen „Grundkurs Digitallotse“ unterstützt er ab 01.10.2019 Investitionen in kommunale Online-Dienste sowie die Fortbildung eines Mitarbeiters je Behörde im Bereich „Digitalisierungsprojekte in Verwaltungen“.
Zu dem 4-tägigen „Grundkurs Digitallotse“ am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Nürnberg wurde eine Mitarbeiterin angemeldet. Durch den Fördersatz von 80 % verringert sich die Seminargebühr von rd. 500,00 € auf rd. 100,00 €.
Seit 2015 stellt der Freistaat Bayern den Kommunen kostenfrei und dauerhaft Basisdienste zur Verfügung, die das EDV-Beratungsunternehmen komuna in die Online-Dienste des Rathaus Service-Portals integriert hat. Im BayernPortal sind wiederum alle Online-Dienste des Rathaus Service-Portals der Verwaltungen verfügbar. Dort finden die Bürgerinnen und Bürger auch die BayernID – zur Authentifizierung mit einheitlichem Nutzerkonto laut OZG und angegliedertem Postfach. Kennzeichnend für die Online-Dienste ist die medienbruchfreie Integration in die jeweiligen Fachverfahren, d. h. manuelles Einarbeiten der Antragsdaten durch den Sachbearbeiter entfällt. Die Nutzung der weiteren Basisdienste des BayernPortals (Postkorb, E-Payment) ist vorgesehen, sofern der Online-Dienst einen Rückkanal von der Verwaltung zum Nutzer sowie eine Bezahlmöglichkeit erfordert. Seit September 2019 ist das elektronische Bezahlverfahren PayPal eingerichtet. Dies ist in einem nächsten Schritt in die entsprechenden Anwendungen zu integrieren. Die Online-Dienste sind auch in einer für mobile Endgeräte optimierten Form verfügbar (Responsive Design).
Die Stadt Heilsbronn nutzt bereits das Rathaus Service-Portal von komuna und hat damit bereits einen Großteil der kommunalen Prio 1 und Prio 2 Leistungen des OZG-Umsetzungskatalogs erfüllt und ist damit auf dem richtigen Weg. Für eine Erweiterung durch die Komponente „Beantragung von Personenstandsurkunden (Prio 1 Leistung des OZG), die der Stadt Heilsbronn zum heutigen Stand noch fehlt, liegt ein Angebot der komuna i. H. v. rd. 5.300,00 € (einmalige Lizenzkosten für die Erweiterung komuna.RSP rd. 3.450,00 €, einmaliger Einrichtungspreis rd. 1.850,00 €) vor.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich (Förderrichtlinie digitales Rathaus – FöRdR) beträgt der Fördersatz 80 % bei  zuwendungsfähigen Ausgaben von mind. 5.000,00 €. Damit läge die Zuwendung, unter Berücksichtigung der zwf. Ausgaben i. H. v. rd.  5.300,00 €, bei  rd. 4.300,00 €. Die Eigenmittel der Stadt belaufen sich demnach auf rd. 1.000,00 €.

Beschluss

Der Erweiterung des Rathaus Service-Portal um die Komponente „Beantragung von Personenstandsurkunden (Prio 1 Leistung des OZG-Umsetzungskatalogs) wird vorbehaltlich einer möglichen Förderung über die Förderrichtlinie digitales Rathaus – FöRdR gemäß OZG-Umsetzungskatalog zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Elektronisches Anordnungswesen und Rechnungsstellung/Fakturierung; Beschluss über Erweiterung des Software-Moduls CIP-KD

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

  1. Elektronisches Anordnungswesen
Aufgrund der EU-Richtlinie 2014/55/EU müssen öffentliche Auftraggeber bis zum 18.04.2020 elektronische Rechnungen im Sinne der Richtlinie empfangen können. Die EU-Richtlinie bezieht sich auf den vergaberechtlichen Oberschwellenbereich (i. d. R. ab 221.000,00 €). Bayern wird über die europäischen Vorgaben hinaus die Behörden auch zum Empfang von elektronischen Rechnungen unterhalb des EU-Schwellenwertes (mit Ausnahme einer Bagatellgrenze) verpflichten, um die Digitalisierung gemäß Bay. E-Government-Gesetz weiter voranzutreiben.
Um die Verwaltung effizienter aufzustellen, soll der gesamte Rechnungsprozess in allen Bearbeitungsstufen durchgängig elektronisch und transparent abgebildet werden, d. h. die Digitalisierung des Vorgangs vom Rechnungseingang (Einlesen der elektronischen Rechnung bzw. Einscannen der Eingangsrechnung) über die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit samt notwendiger qualifizierter Signaturen bis hin zum Kassenvollzug.
Innerhalb der im Rathaus eingesetzten Software CIP-KD bietet komuna das neue Modul „Elektronisches Anordnungswesen“ zu einem Anschaffungspreis von rd. 5.500,00 € (Elektronisches Anordnungswesen rd. 3.700,00 €, Integrationskit „Digitale Signatur“ rd. 1.800,00 €) an. Für die Einrichtung und Schulung werden ca. 12 - 15 Stunden á rd. 150,00 € zzgl. einer Anfahrtspauschale je Mitarbeiter von rd. 400,00 € abgerechnet. Die monatlichen Softwarepflegegebühren betragen insgesamt rd. 150,00 €.
Dieses Modul ermöglicht den elektronischen Empfang und die direkte Weiterverarbeitung von Rechnungen. Einige relevante Rechnungsdaten werden automatisch in den Anordnungsmasken von CIP – KD vorausgefüllt, sodass der Mitarbeiter lediglich eine Sichtprüfung auf Richtigkeit durchführen muss. Ein wesentlicher Vorteil liegt außerdem darin, dass ab dem Einscannen im Posteingang der Vorgang beauskunftet werden kann. Die Erfassung zeitkritischer Sachverhalte (z.B. Skontofristen), Plausibilitätsprüfungen und Kommentarmöglichkeiten ebenso wie Stapelbearbeitung, erleichtern die tägliche Arbeit. Die E-Rechnung ist dabei „nur“ eine weitere Möglichkeit, Rechnungsdokumente in den automatischen Workflow des Anordnungswesens einzustellen. Über die eigentliche Rechnungsverarbeitung hinaus bietet das Modul die Integration zusätzlicher Funktionen von CIP – KD an. Dazu gehören u. a. die Inventarverwaltung und die Anlagenbuchhaltung.
Für die Mitarbeiter die „Sachlich und rechnerisch richtig“ zeichnen oder Anordnungsbefugnis besitzen müssen am Landratsamt Ansbach Zertifikate zur Identifikation, Verschlüsselung und elektronischen Signaturerstellung beantragt werden.

  1. Rechnungserstellung/Fakturierung
Zur Rechnungserstellung steht den Fachbereichen für die Abrechnung von Leistungen, die nicht in fachbezogenen Programmen abgerechnet werden können, keine Software zur Verfügung. Bisher werden diese Rechnungen von verschiedensten Sachbearbeitern als Word- oder Excel-Dokument erstellt. Hier ist die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für die Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG nicht gewährleistet. Bei Formfehlern oder unvollständigen Rechnungen kann es sein, dass die Vorsteuer nicht abgezogen wird und hohe Umsatzsteuernachzahlungen drohen. Eine große Gefahr besteht außerdem darin, dass bisher und vor allem künftig, nach Einführung der Besteuerung der öffentlichen Hand, kein oder der falsche Steuersatz verwendet wird. Eine korrekte Rechnungsstellung ist die Voraussetzung für die steuerlichen Veranlagungen und die Möglichkeit, Forderungen anzumahnen.
Speziell im Hinblick auf die Einführung eines Tax Compliance System, dass der Sicherstellung gesetzeskonformen Verhaltens im Steuerbereich dient, ist ein einheitliches Rechnungserstellungssystem, bei dem die Fehlerquote bei der Eingabe durch entsprechende Vorbelegungen minimiert werden kann, unumgänglich. Sowohl finanzielle als auch strafrechtliche und reputative Risiken, die sich aus etwaigen Gesetzesverstößen ergeben könnten, sind unbedingt zu vermeiden.
Komuna bietet uns hierfür innerhalb der eingesetzten Software CIP-KD das Modul „Rechnungserstellung/Fakturierung“ zu einem Anschaffungspreis von rd. 2.500,00 € an. Für die Einrichtung und Schulung werden ca. 6 Stunden á rd. 150,00 € zzgl. einer Anfahrtspauschale je Mitarbeiter von rd. 400,00 € abgerechnet. Die monatlichen Softwarepflegegebühren betragen insgesamt rd. 75,00 €.
Durch die Eingliederung des Fakturierungsmodules in die bestehende Software CIP-KD verschlankt sich der komplette Workflow. Rechnungspositionen werden automatisch der jeweils relevanten Haushaltsstelle zugeordnet und es wird automatisch eine Annahmeanordnung erstellt. Voraussetzung dafür ist der Einsatz von CIP-Archiv (bereits im Einsatz) und dem elektronischen Anordnungswesen.
Beide Module sind bei mehreren Kommunen seit längerer Zeit erfolgreich im Einsatz.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt das Software-Modul CIP-KD „Elektronisches Anordnungswesen“ von komuna anzuschaffen.
  2. Der Stadtrat beschließt das Software-Modul CIP-KD „Rechnungserstellung/Fakturierung“ von komuna anzuschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Investitionsplanung bis 2023; a) Entwicklung der Steuern und Umlagen: Vorausschau auf 2020 b) Vorstellung der Investitionsplanung bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö vorberatend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

a) Entwicklung der Steuern und Umlagen; Vorausschau auf 2020
Einkommensteuerbeteiligung
Der Haushaltsansatz 2019 für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer i. H. v. 5.600.000 € wird voraussichtlich nur knapp erreicht werden können.
Gesamteinnahmen: 5.635.860 €
Von einer Erhöhung der Einkommensteuerbeteiligungsbeträge kann für das Jahr 2020 zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht ausgegangen werden. Das statistische Landesamt ermittelt die Beteiligungsbeträge aufgrund der Steuerschätzung der Bundesregierung Anfang November 2019. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Aus diesem Grund gehen wir vorsichtig geschätzt von Einnahmen der Einkommensteuerbeteiligung i. H. v. 5.450.000 € aus.


Gewerbesteuer
Der Haushaltsansatz 2019 i. H. v. 2,1 Mio. € wird zum aktuellen Stand voraussichtlich um rd. 280.000 € überschritten. Im Haushaltsjahr 2020 wird zum aktuellen Zeitpunkt von Einnahmen i. H. v. rd. 2,3 Mio. € ausgegangen.

Schlüsselzuweisungen
Mit der Bekanntgabe der Schlüsselzuweisungen ist erst bis voraussichtlich Mitte Dezember 2019 zu rechnen. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir nur unter Berücksichtigung der bisher bekannten Schlüsselzuweisungsgrundlagen (amtliche Einwohnerzahl, Steuerkraftzahlen 2020) die zu erwartende Schlüsselzuweisung abschätzen. Bei gleichbleibender Verteilungsmasse könnten damit rd. 2,5 Mio. € eingehen.
Kreisumlage
Die Kreisumlage für 2020 wird bei einem bleibenden Umlagesatz von 46,85 % voraussichtlich 4.731.082 € betragen. 2019 beträgt die Umlage 4.362.917 €. Die Mehrkosten der Stadt zum Vorjahr betragen damit bei gleichbleibendem Umlagesatz 368.165 €.
Die Kreisumlage hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt und damit den städtischen Haushalt seit dem Jahr 2012 erheblich mehr belastet:
Es ist davon auszugehen, dass sich die freie Finanzspanne der Stadt Heilsbronn aufgrund der stetig steigenden Kreisumlage und der weniger erfreulichen Entwicklungen im Bereich der Gewerbesteuer nicht wesentlich verbessern wird. Dieser Umstand wird sich auch nicht wesentlich ändern, sollten die Erwartungen im Bereich Einkommensteuerbeteiligung und Schlüsselzuweisungen übertroffen werden.

Grundsteuerreform
Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Der Gesetzgeber muss die Grundsteuer bis zum 31.12.2019 neu regeln.
Am 18. Oktober 2019 hat der Bundestag mit einer Grundgesetzänderung den Weg zu einer Grundsteuerreform ermöglicht. Diese Grundgesetzänderung ist notwendig, damit die Länder eigene Regelungen beschließen können.
Finanzminister Olaf Scholz will generell regeln, dass der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete bei der Berechnung eine Rolle spielen. Bayern will allein die Größe des Grundstücks zur Berechnung heranziehen.
Nach Umsetzung des neuen Grundsteuermodells ab 2025 sollen nach Wunsch des Bundesfinanzministers die Eigentümer auf keinen Fall mit einer höheren Grundsteuer belastet werden.
Auch die Stadt Heilsbronn beabsichtigt nicht durch die anstehenden Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke Mehreinnahmen zu generieren. Dies kann, da das kommunale Hebesatzrecht in seiner bisherigen Form erhalten bleibt, über eine entsprechende Anpassung des Hebesatzes gesteuert werden.



Der nachfolgende Entwurf zur Investitionsplanung beruht auf den vorgestellten Annahmen.










b) Vorstellung der Investitionsplanung bis 2023
Die Vorstellung der Investitionsplanung bis 2023 erfolgt in der Sitzung vom 06.11.2019. Diese soll dann in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 03.12.2019 beraten und beschlossen werden.
Zu der in heutiger Sitzung vorgestellten Investitionsplanung (liegt in den Sitzungsmappen) ist folgendes anzumerken:
Das Investitionsvolumen des Jahres 2020 beträgt 8.481.000 €, in den Finanzplanungsjahren 2021 bis 2023 beträgt dieses insgesamt 24.804.000 €.
Haushaltsausgabereste aus 2019 werden voraussichtlich i. H. v. rd. 5,1 Mio. € gebildet.
Aufgrund des enorm hohen Investitionsaufwandes in den kommenden Jahren wird eine Rücklagenentnahme i. H. v. insgesamt rd. 4,2 Mio. € erforderlich sein. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2023 beträgt der Rücklagenstand voraussichtlich nur noch rd. 700 T€ (Mindestrücklage: rd. 300 T€). Bei dieser Berechnung wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2019 bis 2022 kein bzw. nur ein sehr geringer Überschuss erwirtschaftet werden kann.
Zur weiteren Finanzierung werden Darlehensaufnahmen im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2023 i. H. v. rd. 3,9 Mio. € erforderlich sein. Damit beträgt der voraussichtliche Stand aller Darlehen der Stadt inkl. Werke zum Ende des Jahres 2023 rd. 5,35 Mio. €.
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung zum Stand der Rücklagen und Schulden bis Ende 2023:
Zu den angesetzten Maßnahmen:
Die gewünschten Möbel in der Grundschule Heilsbronn (3 Klassenzimmer pro Jahr a`14.000 € für die Jahre 2020, 2021 und 2022) und die gewünschten Anschaffungen bzgl. Digitalisierung beider Grundschulen wurden in die Investitionsplanung aufgenommen. Diese werden jedoch im Arbeitskreis Bildung noch abschließend besprochen. Diese Ansätze stehen somit im Investitionsplan noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Arbeitskreis.
Die Erweiterung der Grundschule Heilsbronn und ggf. Hort wurde mit einer Gesamtsumme von 3,35 Mio. € aufgenommen (Jahre 2020 bis 2022), dies entspricht der ersten Entwurfsplanung, neuere Berechnungen stehen nicht zur Verfügung.
Für Kunstwerke im öffentlichen Raum (Kreisverkehr u. a. öffentliche Plätze) wurden 100.000 € eingestellt.
Ein noch notwendiger KiTa-Neubau wurde mit 5 Gruppen i. H. v. 3,5 Mio. € angenommen. Die Planungskosten wurden im Jahr 2020 eingestellt; Baukosten folgen in den Jahren 2021 bis 2023 i. H. v. 3,025 Mio. €. Einnahmen von staatlicher Förderung zu dieser Maßnahme werden mit 75 % angenommen, da das Sonderförderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung mit 90 % zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sicher abgegriffen werden kann. Aktuell warten noch 56 Gemeinden mit 2.638 beantragten neuen Plätzen auf eine Bewilligung nach dem Sonderförderprogramm zum Antragsenddatum 31.08.2019. Dabei sind die aufgestockten Mittel für 350 neue Plätze längst abgegriffen. Von einer Förderung nach dem Sonderförderprogramm kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr ausgegangen werden.
Die Zuwendungen zur Sanierung der ehem. Brauerei wurden i. H. des vollen Kostenerstattungsbetrages i. H. v. 4,0 Mio. € in den Investitionsplan eingestellt ebenso wie die dazugehörigen Einnahmen der staatlichen Förderung i. H. v. 2,4 Mio. €.
Beim Straßenbau ist anzumerken, dass Kanal- und Straßenbau für die Altendettelsauer Straße aus dem Investitionsplan genommen wurde, da diese Maßnahme im Finanzplanungszeitraum nicht finanzierbar ist. Dies steht nicht im Einklang mit dem Stadtratsbeschluss vom 20.12.2017, bei diesem der Vollausbau der Altendettelsauer Straße ab dem Haushaltsjahr 2020/2021 vorgesehen werden sollte.
Die Kanal- und Straßensanierung der Flurstraße soll im Jahr 2020 geplant werden. Die Ausführung der Arbeiten soll dann ab 2021 folgen; dies bindet zusammen mit den Investitionen der Stadtwerke erhebliche Mittel.
In Bürglein wurde der Straßenzug Raitersaicher Weg für das Finanzplanungsjahr 2020 mit Ansatz „0“ eingestellt
Aus Sicht der Verwaltung und des Bürgermeisters wäre es ratsam, eine Straßenbestandsaufnahme zu beauftragen. Auf Grundlage dessen könnte dann die Reihenfolge der zu sanierenden Straßenabschnitte sachlich diskutiert und die finanziellen Mittel dementsprechend in die Finanzplanung eingestellt werden.
Enthalten sind im Investitionsplan 2020 50 Fahrradabstellplätze am Bahnhof, die mit bis zu max. 90 % gefördert werden könnten. Nachdem die Eigentumsverhältnisse am Bahnhof jedoch noch nicht geklärt sind, stellt sich die Standortfrage. Außerdem enthalten sind die Wohnmobilstellplätze am Festplatz mit den genannten Kosten; ohne Kosten der Stadtwerke.
Im Bereich Abwasserbeseitigung werden im Finanzplanungszeitraum bis 2023 voraussichtlich Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 8,74 Mio. € abzuwickeln sein. Darunter: Kläranlage Müncherlbach (2,0 Mio. €), Sanierung Kläranlage Heilsbronn (1,65 Mio. €, Rest noch ausstehend), Rebenzaun-Sammler (1,56 Mio. €, Rest noch ausstehend) sowie sonstige Kanalsanierungen. Mit der derzeit gültigen RZWas2018 können für diese genannten Maßnahmen Zuwendungen gewährt werden; allerdings müssten diese bis Ende 2021 abgeschlossen sein.
Für Grunderwerbe sind im Finanzplanungszeitraum 3,18 Mio. € enthalten; darunter ist jedoch nicht der Grunderwerb für das Forstamtsgebäude, da dessen Erwerb und die nachfolgend geplante Sanierung noch nicht sicher gestellt ist.
Insgesamt gestaltet sich die Vorausplanung zunehmend schwierig. Grund dafür ist auf der Einnahmenseite die unsichere Zuschusslage (z.B. Sonderförderung KiTa i.H.v. 90 %; Förderung Hort, Zuschüsse Abwasserbeseitigungsanlagen, Verzögerungen bei deren Auszahlung), die Entwicklung der Einkommensteuerbeteiligung und Schlüsselzuweisungen und auf der Ausgabenseite die noch nicht fest stehenden Baukosten für Millionenprojekte wie z.B. Abwasseranlage Heilsbronn, Altstadtsammler, Altlastenbeseitigung mit Auswirkungen auf Kanal- und Straßenbau Werkvolksiedlung, Maßnahmen Forstamtsgebäude und Brauerei.

Die Finanzierung des Investitionsaufwandes im Jahr 2020 gestaltet sich voraussichtlich wie f olgt:

Dabei entwickelt sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt voraussichtlich besser als angenommen aufgrund höherer voraussichtlicher Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2020 (+200.000 €) und etwas höhere Grundsteuereinnahmen (+ 50.000 € im Finanzplanungszeitraum insgesamt).
Dies dient zur heutigen Vorberatung. Die Beratung und Beschlussfassung soll am 03.12. im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö 7
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7.1. Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und Einführung Tax Compliance Management System

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 08.11.2016 wurde, gegenüber dem Finanzamt Ansbach, die Erklärung abgegeben das Optionsrecht auszuüben und damit den bisher geltenden Rechtsstand im Umsatzsteuerrecht (§ 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015) für alle Umsätze beizubehalten. Die gewährte Übergangsfrist endet mit dem 31.12.2020. Damit tritt für die Stadt Heilsbronn ab dem 01.01.2021 die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand (§ 2 Abs. 1 und § 2b UStG) in Kraft.
Gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss vom 23.01.2019 wurde am 14.03.2019 der wirtschaftlichste Anbieter, Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (BKPV), mit der steuerlichen Analyse im Zuge der Neueinführung des § 2b UStG beauftragt. Mit der Beratung wurde Herr Dipl.-Volkswirt Wolfgang Och beauftragt. Das Honorar des BKPV beträgt hierfür rd. 2.900,00 €, was im Gegensatz zu einem Vergleichsangebot i. H. v. rd. 15.000,00 € durchaus angemessen erscheint. Die vergleichsweise niedrigen Honorarkosten konnten nur deshalb generiert werden, da das Projekt, wie beschlossen, weitestgehend durch die Verwaltung selbst durchgeführt wird. Bisher wurde lediglich ein Beratungstag in Anspruch genommen. Der Haushalt wurde vorab von der Verwaltung auf mögliche umsatzsteuerlich relevante Haushaltsstellen hin analysiert und detailliert aufgegliedert. Bei einem ersten Termin am 17.09.2019 mit Hr. Och (BKPV) wurde geprüft, bei welchen Haushaltsstellen relevante Sachverhalte vorliegen. Nun ist wiederum durch die Verwaltung zu prüfen, welche Vertragswerke durch die Einführung von § 2b UStG bis Ende 2020 der Überarbeitung bedürfen bzw. wo vertragliche Vereinbarungen zu treffen sind. Dazu gehört die Durchsicht von Verträgen und Zweckvereinbarungen u. ä. mit Dritten in Bereichen wie Personalgestellung, interkommunaler Zusammenarbeit, Dienstleistungen für andere Kommunen/Dritte z. B. durch den Bauhof, Vermietung und Verpachtung etc.
Im nächsten Schritt wird das Tax Compliance Management System aufgebaut, welches als innerbetriebliches Kontrollsystem auf die Einhaltung der Steuergesetze sowie der Steuerrechtsprechung gerichtet ist. Es ist dafür geeignet, mit hinreichender Sicherheit sowohl Risiken für wesentliche Regelverstöße im steuerlichen Bereich rechtzeitig zu erkennen, als auch solche Regelverstöße zu verhindern. Ziel ist, eine höchstmögliche Reduzierung der steuerstrafrechtlichen Risiken für die Stadt sowie ihrer Mitarbeiter zu erreichen. Die Implementierung dieses Kontrollsystems ist ein komplexes Projekt und bindet entsprechende Personalressourcen in der Verwaltung. Es ist stetig darauf zu achten, die Entwicklungen im Steuerrecht anzupassen sowie auf Änderungen bei der Aufgabenerfüllung zu achten. Hierfür werden, mit Hilfe der vom BKPV zur Verfügung gestellten Musterdokumente, durch die Verwaltung Richtlinien, Kontrollinstrumente, Dienstanweisungen, etc. für die Stadt Heilsbronn angelegt. Teilweise können diese Instrumente im Zuge der Analyse nach § 2b UStG bzw. erst mit deren Erkenntnissen mit detaillierten Inhalten gefüllt werden.
Dient zur Kenntnis.

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7.2. Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Laut Stadtratsbeschluss vom 28.11.2018 wurde die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) gemäß Bay. E-Government-Gesetz (BayEGovG) von der Verwaltung initiiert. Die Implementierung erfolgt als Gemeinschaftsprojekt aller Kernfranken-Kommunen, koordiniert durch die Stadtverwaltung Heilsbronn. Im Auftrag der acht Kernfranken-Kommunen wurden durch die Verwaltung der Stadt Heilsbronn drei Vergleichsangebote eingeholt.
Mit der Beratung und Unterstützung beim Aufbau des ISMS nach ISIS12 wurde am 01.03.2019 die secopan GmbH aus Leonberg beauftragt, die bereits in den Jahren 2016/2017 mit den Stadtwerken Heilsbronn das ISMS erfolgreich eingeführt hat. Durch die gemeinsame Beauftragung aller Kernfranken-Kommunen sowie Gemeinschaftstermine für einige Themen konnte eine Reduzierung des Gesamtpreises um 10 % erzielt werden. Der Gesamtpreis für alle Kernfranken-Kommunen mit Zertifizierungsbegleitung beträgt somit rd. 125.000,00 €. Davon entfallen rd. 18.000,00 € auf die Stadt Heilsbronn.
Die abgegebenen Angebote umfassen jeweils die Begleitung bis zur Zertifizierung bzw. Überprüfung. Die Zertifizierung oder Überprüfung selbst müsste separat beauftragt werden. Bei der Förderung durch das Bayerische IT-Sicherheitscluster ist eine Form der Zertifizierung nötig. Die Variante 1 mit den geringsten Kosten sowie dem niedrigsten Aufwand besteht aus einer einmaligen sog. „Überprüfung“ bzw. Konformitätserklärung (Kosten: ca. 1.600,00 €). Variante 2 ist eine „richtige“ Zertifizierung. Hier fallen im Rhythmus von 3 Jahren bei jedem Zertifizierungsaudit ca. rd. 4.500,00 - 6.500,00 € an. Die Zertifizierungsstelle DQS GmbH (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen) ist hier festgelegt. Da eine kostenintensive und zeitaufwendige Zertifizierung bisher nicht gefordert ist, rät die Verwaltung hier zur vereinfachten „Überprüfung“ bzw. Konformitätserklärung.
Das im Auftrag des Bayerischen IT-Sicherheitscluster e. V. von Dipl. Informatiker (FH) Harald Hornung, Regensburg entwickelte ISIS12-Software-Tool, welches zur Umsetzung benötigt wird, wurde am 24.05.2019 bestellt. Die Kosten für die Jahreslizenz betragen rd. 720,00 €. Für jedes Folgejahr entsteht eine Lizenzgebühr i. H. v. rd. 360,00 €.
Die Zuwendung zur Projektförderung durch den Bayerischen IT-Sicherheitscluster e. V. i. H. v. 11.500,00 € wurde uns am 14.12.2018 bestätigt.
Zur Erinnerung: Das Angebot der secopan GmbH umfasst die Beratung und Unterstützung bei folgenden Schritten:
  1. Erstellen einer Leitlinie
  2. Mitarbeitersensibilisierung durch Online-Schulungen
  3. Aufbau eines Informationssicherheitsteams
  4. Festlegung der IT-Dokumentenstruktur
  5. Einführung von IT-Servicemanagement-Prozessen
  6. Identifizierung von kritischen Applikationen
  7. Analyse der IT-Struktur
  8. Modellierung von Sicherheitsmaßnahmen
  9. Ist-Soll Vergleich
  10. Planung der Umsetzung
  11. Beratung bei der Umsetzung
  12. Revision (Überprüfung/Zertifizierung)

Kurzer Sachstandsbericht bzgl. des ISIS12-Projektes der Stadt Heilsbronn
Seit der gemeinsamen Kick-Off-Veranstaltung mit allen Kernfranken-Gemeinden am 08.05.2019 im Rathaus in Heilsbronn fanden bisher weitere vier Einzeltermine in Heilsbronn statt. Die IT-Infrastruktur wurde sowohl räumlich, als auch digital analysiert. Erfasst wurden die verschiedenen eingesetzten Applikationen/Programme und deren Anwendungsfelder. Derzeit steht die Sicherheit der IT-Architektur im Fokus. Hier erfolgen eine Identifizierung von kritischen Applikationen sowie eine Risikobeurteilung der einzelnen Anwendungen u. a. in Bezug auf deren maximal überbrückbare Ausfallzeiten. Gemeinsam werden Leitlinien, Dienstanweisungen usw. erarbeitet. Im Juli fanden ISMS-Sicherheitsschulungen für alle Mitarbeiter/innen der Stadt Heilsbronn statt. Ab Ende des Jahres 2019 sollen ISMS-Sicherheitsschulungen in Form von Online-Schulungen für alle Mitarbeiter/innen angeboten werden. Der nächste Termin ist für 25.11.2019 geplant. Offen ist derzeit noch die Frage nach der Wahrnehmung der notwendigen Positionen des/der Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) sowie in diesem Zusammenhang der des/der Datenschutzbeauftragten. Hier seien Gespräche mit dem Landratsamt Ansbach im Gange, die evtl. für interessierte Gemeinden beide Positionen durch zwei Mitarbeiter am Landratsamt (Kostenhöhe unbekannt) abdecken würden. Ein Angebot vom 04.05.2019 für die Stellung des ISB durch die Fa. secopan, bei einer Beauftragung durch alle Kernfranken-Gemeinden, läge bei rd. 12.000,00 € pro Jahr allein für die Stadt Heilsbronn.
Dient zur Kenntnis.

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7.3. Aufbau einer integrierten flächendeckenden Anlagenbuchführung/Inventarverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö 7.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 07.03.2018 wurde, auf Anraten des Bayerischen Städtetages, beschlossen,  den Aufbau einer integrierten flächendeckenden Anlagenbuchführung unter Beachtung der für Bayern geltenden Bewertungsvorschriften ab dem Jahr 2018 ff. auf den Weg zu bringen. Die Anlagenachweise dienen dem Zweck, Abschreibung und Verzinsung für die jeweiligen kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Heilsbronn zu ermitteln. Bisher führt die Stadt Heilsbronn nur für ihre kostenrechnenden Einrichtungen Bauschuttdeponie und Bestattungswesen die geforderten Anlagenachweise gem. § 76 Abs. 2 KommHV-Kameralistik. Nun sollen auch die weitaus umfangreicheren Anlagenachweise für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung integriert werden. Die erforderlichen Daten wurden beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband angefordert. Diese werden derzeit von der Verwaltung erfasst, strukturiert und mit zusätzlichen Auswertungskriterien angereichert, um sie im nächsten Schritt in den bereits bestehenden Programmteil des Finanzwesens CIP-Anlagenbuchführung/Inventar-verwaltung einlesen zu lassen.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 02.12.2019 09:22 Uhr