Datum: 22.01.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vertragsverlängerung der Zweckvereinbarung über die Mitbenützung der Kläranlage Markttriebendorf mit dem Markt Dietenhofen; Beschlussfassung
2 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung der denkmalgeschützten Stütz- bzw. Klostermauer im Religionspädagogischen Zentrum
3 Liefervertrag Gas für städtische Liegenschaften ab 01.01.2022; Ermächtigung der Verwaltung zum Vertragsabschluss
4 Haushaltssatzung 2020 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke
5 Bekanntgaben
5.1 Schreiben des Landkreises Ansbach zur Nutzung der Realschulturnhalle durch Heilsbronner Vereine ab Mai 2020; Bekanntgabe

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1. Vertragsverlängerung der Zweckvereinbarung über die Mitbenützung der Kläranlage Markttriebendorf mit dem Markt Dietenhofen; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 22.01.2020 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Zweckvereinbarung über die Mitbenützung der Kläranlage Markttriebendorf durch den Markt Dietenhofen vom 7.4.2000 (s. Anlage) gilt gemäß § 12 20 Jahre.
Eine Kündigung müsste bis zum 30.4.2020 erfolgen, damit diese zum 30.4.2025 endet. Anderenfalls läuft diese mindestens bis zum 30.4.2030 weiter.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine Verlängerung dieser Vereinbarung, da sich keine Änderungen ergeben haben und die Kapazitäten weiter ausreichen (keine Änderung des Einleitungsumfangs s. § 6).
Die tatsächlichen Gesamtkosten der Kläranlage Markttriebendorf werden jährlich nach Abschluss eines Haushaltsjahres gemäß dem Aufteilungsschlüssel „Gesamtkosten x Jahresschmutzwassermenge Hörleinsdorf/ Jahresschmutzwassermenge gesamt“ aufgeteilt. Der Markt Dietenhofen leistet darauf während des Jahres jeweils vierteljährliche Vorauszahlungen.

Beschluss

Die Zweckvereinbarung über die Mitbenützung der Kläranlage Markttriebendorf mit dem Markt Dietenhofen wird nicht gekündigt. Diese läuft mindestens bis zum 30 .04.2030 unverändert weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung der denkmalgeschützten Stütz- bzw. Klostermauer im Religionspädagogischen Zentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 22.01.2020 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Evangelische Siedlungswerk Bayern stellt mit Schreiben vom 19.08.2019 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Sanierung der denkmalgeschützten Stütz- bzw. Klostermauer im Religionspädagogischen Zentrum (s. Anlage).
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 136.698,87 €.
Eine Förderung dieser Maßnahme kann nach Richtlinie Nr. 3 für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege erfolgen. Bezuschusst werden dabei Maßnahmen ab einem anerkannten denkmalpflegerischen Mehraufwand ab 15.000 € bis 50.000 € mit bis zu 7 %; über 50.000 € denkmalpflegerischem Mehraufwand ist dies eine Einzelfallentscheidung durch den Stadtrat.
Das Landratsamt Ansbach teilt mit Schreiben vom 06.12.2019 (s. Anlage) mit, dass der denkmalpflegerische Mehraufwand vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mit 55.000 € festgelegt wurde. Ein Kreiszuschuss wird voraussichtlich i. H. v. 6 % (3.300 €) des denkmalpflegerischen Mehraufwandes, mindestens i. H. v. 3.500 € in Aussicht gestellt. Der maximale Kreiszuschuss liegt dabei in Höhe der gemeindlichen Förderung.
Es wird deshalb vorgeschlagen, dem ESW Bayern folgende Förderung in Aussicht zu stellen:
Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 6 % (3.300 €), mindestens i. H. v. 3.500 € gewährt.
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag von Kreis und Stadt.

Beschluss

Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand wird dem ESW Bayern eine Förderung nach Richtlinie Nr. 3 i. H. v. 6 % (3.300 €), mindestens i. H. v. 3.500 € in Aussicht gestellt.
Im Falle einer Kostenminderung von mehr als 10 % wird gemäß den geltenden Förderrichtlinien des Landkreises Ansbach der denkmalpflegerische Mehraufwand erneut festgestellt. Dies ändert damit auch den Zuschussbetrag der Stadt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Liefervertrag Gas für städtische Liegenschaften ab 01.01.2022; Ermächtigung der Verwaltung zum Vertragsabschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 22.01.2020 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Eigene Ausschreibung durch die Stadt bzw. Stadtwerke
Für die Belieferung städtischer Liegenschaften (derzeit 22 Standartlastprofilkunden/-abnahmestellen) mit Erdgas wurde vom Bayerischen Gemeindetag und der N-ERGIE wiederholt eine Rahmenvereinbarung „Erdgas Kommune“ abgeschlossen. Dieser Vereinbarung trat die Stadt Heilsbronn erstmalig am 01.01.2012 bei. Zur preislichen Würdigung dieser Vereinbarung wurden vor jedem Vertragsschluss bei externen Gaslieferanten Preise für die reine Energielieferung angefragt. Da am regionalen Markt keine wirtschaftlich gravierenden Preisvorteile vorlagen, wurde empfohlen, den Rahmenvertrag „Erdgas Kommune“ abzuschließen. Der abgeschlossene Rahmenvertrag mit der N-ERGIE „Erdgas Kommune 2018“ läuft noch bis 01.01.2022. Ein neuer Rahmenvertrag mit der N-ERGIE oder einem anderen Anbieter (eigene Ausschreibung) wäre bis spätestens November 2021 abzuschließen –  bzw. je nach Prognose der Börsenpreise zeitlich sinnvoll durchzuführen.

Bündelausschreibung durch den Bayerischen Gemeindetag mit dem Dienstleister KUBUS
Für die Beschaffung ab dem Jahr 2022 soll auch die Teilnahme an der Bündelausschreibung durch den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle mit dem Dienstleister KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH aus Schwerin in Betracht gezogen werden. Seit Anfang Dezember liegen der Stadt Heilsbronn nun die Informationen zur Bündelausschreibung für die kommunale Erdgasbeschaffung in Bayern durch den Dienstleister KUBUS vor. Der angegebene Lieferzeitraum 10/2021 bis 01.01.2025 – beinhaltet auch den Lieferzeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2025.
Die Beteiligung an dieser Ausschreibung bzw. der Abschluss des Dienstleistungsvertrages Gas mit Lieferbeginn 01.01.2022 bei der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH müsste bis zum 28.02.2020 erfolgen.
Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstige Erdgaspreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbänden wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Mit Blick auf die mittelstandsfreundliche Gestaltung der Bündelausschreibungen kann es notwendig sein, weitere Ausschreibungsbündel zu definieren.
Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Die KUBUS GmbH ist der derzeit der einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für Kommunen mit elektronischer Auktion, der auch die Datenabstimmung in Vorbereitung der Ausschreibung vollelektronisch über das Ausschreibungsportal durchführt und für sämtliche Abnahmestellen die weiteren Kostenbestandteile, wie Netznutzungsentgelte, Umlagen, Steuern und Abgaben hinterlegt und pflegt. Bündelausschreibungen in dieser Form bietet lediglich die KUBUS GmbH an. Für die Leistung kommt daher aus besonderen Gründen nur dieses Unternehmen in Betracht. Daher wird bei Teilnahme an der Bündelausschreibung auf die Einholung von Vergleichsangeboten für die Dienstleistung beim Ausschreibungsverfahren verzichtet. Die Verwaltung würde hier einen entsprechenden Vergabevermerk anfertigen.
Die Teilnahme an einer Ausschreibung über KUBUS setzt den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages voraus. Je Ausschreibungsverfahren (Drei-Jahresrhythmus) würde für die Stadt Heilsbronn ein Honorar i. H. v. derzeit 2.100,00 € netto (davon Grundpreis: 1.000,00 €, zzgl. 50,00 € je nicht leistungsgemessener Abnahmestelle) fällig.
Die Teilnahme an der Bündelausschreibung verpflichtet die Teilnehmer, sich vorher festzulegen und dem Ergebnis der Bündelausschreibung vorab zuzustimmen. Nur dadurch lassen sich die Menge und der Umfang in der Ausschreibung klar festlegen.
Bei einer üblichen Ausschreibung für einen Lieferzeitraum von drei Jahren liegt die Stadt Heilsbronn mit rd. 337.000,00 € netto Auftragsvolumen deutlich über dem EU-Schwellenwert von 214.000,00 € netto (ab 2020), welcher zu einer europaweiten Ausschreibung verpflichtet.

Vorteile einer eigenen Ausschreibung mit Beratung durch die N-ERGIE
  • Die Ausschreibung wird bisher durch die Stadtwerke, Herrn Dobras, mit langjähriger Erfahrung und vergleichbar geringem Aufwand selbstständig durchgeführt. Hierbei finden Vergleiche mit der Kooperationsgesellschaft fränkischer Elektrizitätswerke (kfe) und verschiedenen Anbietern statt.
  • Die N-ERGIE als regionaler Marktpartner sichert marktgerechte Preise und persönliche Ansprechpartner vor Ort.
  • Durch die Online-Einsicht des ISPEX Gaspreisindex ist eine flexible Reaktion auf aktuelle Börsenpreise möglich. Ohne Zeitlimit kann dann abschlossen werden, wenn die Preise günstig sind.
  • Unter anderem aus dem Strombereich ist bekannt, dass vermeintlich stabile Lieferanten schnell lieferunfähig und insolvent werden können. Welcher Lieferant die Stadt Heilsbronn nach einer öffentlichen Ausschreibung beliefern wird, ist gänzlich unbekannt. Mögliche Probleme und Risiken wie fehlende Vertrauensbasis, höheres Insolvenzrisiko, keine Vor-Ort-Betreuung in Problemfällen usw. können nicht ausgeschlossen werden.

Vorteil einer Bündelausschreibung über KUBUS
Bei der N-ERGIE besteht zwar die Möglichkeit bei Überschreiten des EU-Schwellenwertes der Rahmenvereinbarung nur für ein Jahr beizutreten, um einer europaweite Ausschreibung zu entgehen. Das führt allerdings dazu, dass jährlich neu beschlossen werden muss. Zudem ist aufgrund des jährlichen Auftragsvolumens auch keine beschränkte Ausschreibung (Wertgrenze: 100.000,00 € netto) möglich, sondern jährlich eine öffentliche Ausschreibung gefordert.
Als ausschlaggebendes Argument für die Bündelausschreibung über KUBUS sieht die Verwaltung daher die Gewährleistung eines vergaberechtlich sicheren, diskriminierungsfreien, transparenten und elektronischen Ausschreibungsverfahrens.

Fazit
Eine Prognose darüber, welches Verfahren am günstigsten ist, lässt sich nicht beantworten. Da es sich bei den Arbeitspreisen jeweils um Tagespreise der Börse handelt, sind diese schwierig zu vergleichen. Die bisher erzielten Preise der letzten Bündelausschreibungen Gas gibt KUBUS auf Nachfrage nicht bekannt.
An der Gasbörse wird jeweils ein Zeitraum von drei Lieferjahren gehandelt. Ein Rahmenvertrag mit bspw. der N-ERGIE oder einem anderen Anbieter könnte aufgrund der EU-Wertgrenze den Preis für lediglich ein Jahr sichern. Ein Dienstleistungsvertrag mit KUBUS sichert eine Preisbindung über einen Zeitraum von drei Jahren.
Die Vorgaben über transparente Vergabeverfahren, Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit lassen sich vollständig wohl nur über KUBUS darstellen.
Ob Stadt und Stadtwerke vergabekonform getrennt, d. h. als  zwei selbstständige Auftraggeber auftreten könnten, um damit die Schwellenwerte zu unterschreiten, wird bis zur Sitzung abschließend geklärt.

Gasverbrauch aller städtischen Liegenschaften im Jahr 2018:
Gasverbrauch: 2.819.423 kWh entsprechen 267.512 m³
Gesamtpreis: rd. 112.200,00 € netto

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stadt Heilsbronn überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Haushaltssatzung 2020 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 22.01.2020 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Entwurf eines ausgeglichenen Haushalts- und Wirtschaftsplanes 2020 wurde zur Durchsicht und Beratung in den Fraktionen versandt.
Über die Investitionsplanung der Stadt wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2019 entschieden.
Die sich seitdem noch ergebenden Änderungen wurden per Email vom 10.01.2020 bereits erläutert. Die weiteren Änderungen beruhen auf Haushaltsresteverschiebungen aufgrund von Buchungen zum Jahresende.
Im Verwaltungshaushalt der Stadt ist auf Folgendes hinzuweisen:
A) Für eine weitere städtische Kindertagesstätte (KiTa Sonnenblume am Berghof), die ab Januar 2020 für eine Kindergarten- und eine Krippengruppe in Betrieb gegangen ist, wurde ab dem Haushaltsjahr 2019 ein neuer Unterabschnitt 4644 gebildet. Die zum jetzigen Zeitpunkt abzuschätzenden Einnahmen und Ausgaben wurden bei den jeweiligen Haushaltsstellen ohne große Reserven angesetzt, weshalb es möglicherweise zu Überschreitungen kommen könnte.
B) Aufgrund Meldung des statistischen Landesamtes zur Jahresrechnung 2018 wurden die neuen Unterabschnitte 8100 und 8130 gebildet, da die Konzessionsabgabe von fremden wirtschaftlichen Unternehmen (MDN) nicht mehr unter dem Unterabschnitt 6300 gebucht werden dürfen (vorher HHSt. 6300.2200).
C) Die Ansätze bei den Energiekosten (HHSt. …5420, …5440) beruhen hauptsächlich auf den Vorjahreswerten, da die Abrechnungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Auch die Werte zu den kalkulatorischen Kosten (Ausnahme: Abwasser) sowie von Durchbuchungshaushaltsstellen zwischen Stadt und Stadtwerke beruhen überwiegend auf den Vorjahreswerten.
Im Vermögenshaushalt der Stadt ist auf Folgendes hinzuweisen:
A) Aufgrund Meldung des statistischen Landesamtes zur Jahresrechnung 2018 dürfen Ausgaben des Fassadenförderprogrammes nicht mehr im UA 6150 gebucht werden. Diese Ausgaben und folglich auch die dazugehörige Förderung werden künftig im Unterabschnitt 6300 verbucht.
B) Keine extra Berücksichtigung fand der erst kürzlich eingegangene Zuschussantrag der Schützengesellschaft 1856 Heilsbronn e. v. zur Anschaffung von elektronischen Schießständen mit Gesamtkosten i. H. v. voraussichtlich 32.075,02 €. Ein im Haushaltsjahr 2020 evtl. auszuzahlender Zuschuss verursacht unter Umständen dann überplanmäßige Ausgaben bei HHSt. 5500.9880 (bereitgestellte Mittel: 12.000 €; davon für unvorhergesehenes: 3.650 €)

Zum ausgegebenen Haushaltsplan-Entwurf ist zu berichtigen:
  • Die Erläuterung zur Grafik auf Seite 9 des Vorberichtes ist verdreht. Die blaue Linie in der Grafik beinhalten die Werte des Vermögenshaushaltes, die rosa Linie die des Verwaltungshaushaltes der Stadt.
  • Seite 27: Fehlblatt
  • Seite 104, HHSt. 4980.7880: Ansatz 0, da jetzt unter HHSt. 7500.6380
  • Seite 104: HHSt. 4980.7882: Erläuterungstext Ausgaben für Sportlerehrung: 4.000 €

Die Vorausschau zur kommunalen Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 für die Stadt (Seiten 227 bis 238) als auch die der Stadtwerke (Seite 56 bis 67) liegen als Anlage bei und sind im Info-Archiv bereitgestellt.
Dazu ist vorläufig festzustellen, dass die auf Basis des Haushaltsjahres 2020 erstellte Finanzplanung einen höheren Finanzierungsbedarf gegenüber der Investitionsplanung ergab. Zur Deckung des weiter erheblichen Investitionsbedarfes der Stadtwerke wurden für die Werke Kreditaufnahmen angenommen, die den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen inkl. Werke gegenüber der bisher angenommenen Investitionsplanung in den Jahren 2021 und 2022 erhöhen. Die Zuführung an die allgemeine Rücklage im städt. Haushalt hat sich als Folge daraus im Jahr 2023 ebenfalls erhöht. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2019 können die Ansätze für die erheblichen Ein- und Ausgabepositionen im Strombereich für die Folgejahre besser abgeschätzt werden und die Notwendigkeit der Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan näher überprüft werden.

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 21.004.800 € wird unter Berücksichtigung der Änderungen (31.000 € Beleuchtung Turnhalle mit Gegenfinanzierung) zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Dem Vermögenshaushalt für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 7.394.600 € wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Dem Haushaltsplan für das Jahr 2020, dem Stellenplan und dem Finanzplan mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2023 sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 22.01.2020 ö 5
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5.1. Schreiben des Landkreises Ansbach zur Nutzung der Realschulturnhalle durch Heilsbronner Vereine ab Mai 2020; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 22.01.2020 ö 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Schreiben des Landkreises Ansbach vom 13.01.2020 zur Nutzung der Realschulturnhalle durch Heilsbronner Vereine ab Mai 2020 liegt zur Kenntnisnahme als Anlage bei.

Dazu: Im Haupt- und Finanzausschuss vom 03.12.2019 wurde beschlossen, dass die Kinder- und Jugendsportstunden der Heilsbronner Sportvereine in der Realschulturnhalle ab Mai 2020 nach Vorlage der Landkreisabrechnung mit 100 % bezuschusst werden. Erwachsenenstunden werden nicht bezuschusst. Diese Zuschussregelung erfolgt für die Dauer von 5 Jahren und unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Ansbach diese Kosten nicht übernimmt.

Wie aus o. g. Schreiben ersichtlich, übernimmt der Landkreis Ansbach diese Kosten nun nicht.


Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 12.02.2020 10:36 Uhr