Datum: 03.12.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Gespräch mit dem Elternbeirat der Grundschule Bürglein am 19.11.2019;
Information über Wünsche und Anregungen, ggf. Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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03.12.2019
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ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Am Dienstag, den 19.11.2019 fand ein Gespräch mit Vertretern des Elternbeirates und des Fördervereines der Grundschule Bürglein statt. Die Schulleitung war leider verhindert.
In der Anlage ist der Fragenkatalog und die Anwesenheitsliste beigefügt. Ebenso ist zur Information eine Aktennotiz über das Gespräch beigefügt.
Aus diesem Gespräch ergeben sich zwei Fragestellungen, die der Behandlung im Gremium bedürfen:
- Umrüstung der schuleigenen Laptops auf Windows 10 und Beibehaltung eines Computerraumes in der Grundschule Bürglein
Eine Umrüstung erscheint nicht wirtschaftlich, wenn wären die Geräte zu erneuern. Die Beibehaltung des Computerraumes entspricht nicht der Beschlusslage.
Beschlusslage i.S. Computer der Grundschule Bürglein:
Im Haupt- und Finanzausschuss vom 11.11.2015 wurde im Hinblick auf die finanzielle Situation der Stadt Heilsbronn und die entstehenden Folgekosten durch Ersatzgeräte und Systembetreuung die Neuausstattung des Computerraums nicht befürwortet. Stattdessen wurde ein notwendiger, regelmäßiger Transport der Bürgleiner Schulkinder nach Heilsbronn bevorzugt, um dort den Kindern einen regelmäßigen EDV-Unterricht anbieten und den Computerraum entsprechend auslasten zu können. Weil im Nachgang 12 Laptops vom Förderverein der Grundschule Bürglein gespendet wurden und auch der alte Server der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt wurde, wurden im Haushaltsjahr 2016 Mittel für Servereinrichtung sowie Software und Internetschutz bereitgestellt. Durch konnte ein Transport der Bürgleiner Schüler nach Heilsbronn entfallen. Im Schreiben vom 25.10.2016 an die Schulleitung der Grundschule Bürglein, Herrn Roth, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Folgekosten für EDV nicht übernommen werden und auch kein Anspruch auf ausschließliche Benutzung des Gruppenraumes durch EDV besteht.
Die Angelegenheit wird nach erfolgter Absprache zur Ausstattung im Rahmen der „digitalen Klassenzimmer“ dem Ausschuss bzw. Stadtrat (05.02.2020) erneut vorgelegt.
- Schulschwimmen
Die Anregung des Elternbeirats wurde aufgenommen und geprüft. Nach dem Schulfinanzierungsgesetz fallen diese Ausgaben auf den Sachaufwandsträger und werden deshalb zukünftig übernommen.
Dient zur Kenntnis.
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2. Nutzung der Realschulturnhalle durch Heilsbronner Vereine;
Antrag auf Übernahme der höheren Benutzungsgebühren durch die Stadt Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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03.12.2019
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Heilsbronner Sportvereine (Turnverein, 1. FCH, SV Bürglein, TSC Weißenbronn) stellen mit Schreiben vom 15.11.2019 den Antrag auf u. a. Bezuschussung der Benutzungsstunden in der Realschulturnhalle ab Mai 2020 (s. Anlage).
Mit dem Verkauf der Hauptschule im Jahr 2010 an den Landkreis Ansbach ging auch die Doppelturnhalle in das Eigentum des Landkreises über. Um eine finanzielle Überlastung der Heilsbronner Sportvereine zu vermeiden, wurde zwischen der Stadt Heilsbronn und dem Landkreis Ansbach vereinbart, dass die Heilsbronner Vereine die Halle für einen Zeitraum von weiteren 10 Jahren im gewohnten Umfang und zu den gewohnten Gebühren nutzen können. Dieser Vertrag endet im Mai 2020. Eine Weiternutzung der Halle durch die Heilsbronner Vereine ist dann nur noch zu den aktuell geltenden Nutzungsgebühren des Landkreises Ansbach (Kinder- und Jugendsportstunden: 15 €/ Hallenteil; Erwachsenensportstunden: 15 €/ Hallenteil) möglich.
Für die Heilsbronner Vereine bedeutet dies eine finanzielle Mehrbelastung von rd. 26.500 € pro Jahr, da die Kinder- und Jugendsportstunden nun bezahlt werden müssen (15 €/ Hallenteil).
Eine Anfrage beim Landratsamt Ansbach ergab, dass z. B. die Stadt Herrieden und die Stadt Rothenburg ihre Sportvereine mit 100 % der Kinder- und Jugendstunden bezuschusst. Erwachsenenstunden werden nicht bezuschusst. Grund dafür ist, dass die stadteigenen Hallen jeweils nicht ausreichen. Die Bezuschussung beider Städte beträgt jeweils insgesamt rd. 15.000 €/ Jahr.
Damit die Heilsbronner Sportvereine weiterhin eine derart gute Jugendarbeit leisten können, wird vorgeschlagen, die angefallenen Kinder- und Jugendsportstunden in der Realschulturnhalle nach Vorlage der Landkreisabrechnung mit 100 % zu bezuschussen. Erwachsenenstunden werden nicht bezuschusst. Diese Zuschussregelung erfolgt für die Dauer von 5 Jahren und unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Ansbach diese Kosten nicht übernimmt. Das Landratsamt wird angeschrieben, um auf eine unentgeltliche Überlassung der landkreiseigenen Hallen für Jugendsport hinzuwirken.
Beschluss
Die Kinder- und Jugendsportstunden der Heilsbronner Sportvereine in der Realschulturnhalle werden nach Vorlage der Landkreisabrechnung mit 100 % bezuschusst. Erwachsenenstunden werden nicht bezuschusst. Diese Zuschussregelung erfolgt für die Dauer von 5 Jahren und unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Ansbach diese Kosten nicht übernimmt.
Die Richtlinie für die Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen (Nr. 2) ist entsprechend zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Beratung und Beschlussfassung der Investitionsplanung bis 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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03.12.2019
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ö
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 06.11.2019 wurde die Investitionsplanung bis 2023 vorgestellt.
Zur Stadtratssitzung vom 13.11.2019 wurde die abgeänderte Investitionsplanung (Änderung Ansätze für Baugebiet Bürglein, plus Grunderwerbs- und Sanierungskosten für das Forstamtsgebäude, Änderung der Tilgungen wegen neuer Darlehensaufnahmen) in den Sitzungsmappen verteilt.
In der Sitzung vom 13.11.2019 wurde beschlossen, vorbehaltlich einer Förderfähigkeit durch die Städtebauförderung, die angebotenen Skulpturen (1-7) der Kunstmeile zu beauftragen (123 T€). Die Beauftragung soll in Abschnitten erfolgen und über mehrere Haushaltsjahre gestreckt werden. Die Einstellung von weiteren 30 T€ in den Investitionsplan in den Jahren 2021 bis 2023 ist noch erfolgt (lila markiert), zudem wurden die aktuellen Beschlüsse zum Grunderwerb umgesetzt.
Die von der Grundschule Heilsbronn beantragte Neumöblierung von drei Klassenzimmern pro Jahr in den Jahren 2020 bis 2022 (Gesamt: rd. 125.000 €) sind im Investitionsplan eingestellt. Über eine evtl. nötige Anschaffung dieser Möbel entscheidet der Arbeitskreis Bildung in einer seiner nächsten Sitzungen.
Grunderwerbskosten wurden i. H. v. insgesamt rd. 1,98 Mio. € eingestellt. Ob diese Käufe getätigt werden können, ist nicht sicher.
Das Investitionsvolumen des Jahres 2020 beträgt nun 7.623.000 €, in den Finanzplanungsjahren 2021 bis 2023 beträgt dieses insgesamt 26.229.000 € (s. Anlage).
Die Darlehensneuaufnahmen belaufen sich damit für den Investitionszeitraum auf rd. 4,6 Mio. €, was einem Stand zum 31.12.2023 von rd. 6,27 Mio. € bzw. 647,42 € pro Einwohner (LD per 31.12.2018 = 651,00 €) entspricht.
Die Rücklagenentnahmen betragen insgesamt rd. 3,65 Mio. € im gesamten Finanzplanungszeitraum.
Aufgrund Mitteilung der voraussichtlichen Beteiligungsbeträge der Gemeinden an der Einkommensteuer, am Einkommensteuerersatz sowie an der Umsatzsteuer vom 20.11.2019 für das Jahr 2020 wurden die von uns geschätzten Einnahmen bestätigt.
Sollte die Kreisumlage mit einem Kreisumlagesatz von 45,85 % beschlossen werden (-1 %), würde dies den Verwaltungshaushalt der Stadt um insgesamt rd. 400 T€ im gesamten Finanzplanungszeitraum entlasten.
Haushaltsausgabereste aus 2019 werden zum Jahresende nach aktuellem Stand in erheblichem Umfang von bis zu rd. 5,4 Mio. € gebildet.
Wie bereits im Anschreiben an den Stadtrat vom 13.11.2019 dargestellt, sind die Darlehensaufnahmen und Rücklagenentnahmen für Heilsbronn beträchtlich.
Viele der Maßnahmen sind unabweisbar oder bereits begonnen. Die jährlichen Investitionsvolumen lassen sich allein durch Verschiebung oder Wegfall bei den Sanierungsmaßnahmen Werkvolksiedlung, Blumen- und Flurstraße ggf. senken. Diese sind im Investitionsplanentwurf grün markiert. Die Maßnahmen Blumenstraße und Flurstraße belaufen sich allein auf ein Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 2,1 Mio. € (ohne Stadtwerke).
Die Verschiebung der Maßnahmen in der Werkvolksiedlung aus dem Finanzplanungszeitraum würde eine Entlastung i. H. v. insgesamt rd. 1,8 Mio. € bedeuten. Lassen sich zusätzlich nicht alle Grunderwerbe durchführen, würde der Darlehensstand dem zum Ende des Jahres 2007 entsprechen (rd. 410 €).
Im Hinblick auf die nicht nur bayernweit prognostizierten Steuerrückgänge ist eine Verbesserung der Einnahmesituation bzw. Verminderung der Ausgaben unumgänglich.
Aus Sicht der Finanzverwaltung ist es für eine Weiterentwicklung der Stadt Heilsbronn wichtig und richtig, weniger an den Investitionen (insbesondere an den Investitionen, die Erträge generieren), sondern die laufenden Ausgaben nach Möglichkeit zu verringern statt zu erhöhen und die Einnahmemöglichkeiten zu verbessern.
Beschluss
Der Investitionsplanung bis 2023 wird in der vorliegenden Form (ohne Straßenzüge und Kanalbaumaßnahmen Werkvolksiedlung) zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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4. Bekanntgaben;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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03.12.2019
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4.1. Härtefallförderung für die Sanierung von öffentlichen Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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03.12.2019
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4.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Wird in den Erhalt von Anlagen zur Trinkwasserversorgung sowie Abwasserversorgung investiert, fördert der Freistaat Bayern nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018, Programmlaufzeit: 1.1.2016 bis 31.12.2021) in Härtefällen. Ein Härtefall liegt vor, wenn die sogenannte Pro-Kopf-Belastung (PKB) in einem Satzungsgebiet über einer der vorgegebenen Härtefallschwellen liegt. Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei bei der Erneuerung und Renovierung von Kanälen und Leitungen.
Die Härtefallschwellen beziehen sich auf die Pro-Kopf-Belastung mit den Investitionen der Vergangenheit seit 1992 im Satzungsgebiet. Die Pro-Kopf-Belastung kann dabei entweder für das Satzungsgebiet der Trinkwasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung berechnet werden (getrennte Betrachtung) oder alternativ bei mindestens 75 Prozent (%) deckungsgleichem Satzungsgebiet gemeinsam betrachtet werden.
Die Härtefallschwellen im Bereich Wasserversorgung (gemeinsame Betrachtung WV und AV möglich) sowie im Bereich Abwasserversorgung (getrennte Betrachtung) werden in unserem Fall jeweils überschritten, sodass eine Förderung für Maßnahmen der Stadt Heilsbronn für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gem. RZWas2018 möglich ist.
Im Bereich der Wasserversorgung wurde uns für die Deckensanierung und Wärmedämmung des Hochbehälters bereits eine Förderung gem. RZWAS 2018 bewilligt und beträgt maximal 70 % der Ausgaben nach Ausführung.
Im Bereich Abwasserentsorgung wurde uns für die Abwasseranlage Müncherlbach eine Förderung gem. RZWAS 2018 bewilligt. Diese beträgt voraussichtlich max. 70 % der Ausgaben nach Ausführung.
Außerdem können Vorhaben, die zwischen 1. Januar 2016 und 31. Oktober 2018 begonnen wurden, förderrechtlich mit seit 1. November 2018 begonnenen Vorhaben gleichgestellt werden.
Momentan erfolgt die Zusammenstellung von Maßnahmen, die für eine nachträgliche Förderung angemeldet werden können. Bei Bewilligung können diese eine nachträgliche Förderung mit bis zu 70 % der Kosten nach Ausführung erhalten.
Dient zur Kenntnis.
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4.2. Weitere Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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03.12.2019
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Datenstand vom 12.02.2020 10:45 Uhr