Datum: 19.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Bauantrag zur Errichtung von Dachgauben auf Grundstrück FlNr. 260/1 Gemarkung Bonnhof, Am Hang 9
1.2 Neubau Einfamilienwohnhaus mit best. Doppelgarage FlNr. 221/9 Gemarkung Bonnhof, am Birkenlohe 7
1.3 Bauantrag zum Bau eines unterkellerten Einfamilienhauses (KG, EG, DG) mit Satteldach und Kleingarage auf FlNr. 283/1 Gemarkung Ketteldorf
1.4 Bauantrag zur Umnutzung des DG Fl.Nr. 274/11 Gemarkung Heilsbronn zur privaten Nutzung
1.5 Bauantrag Neubau Turnhalle FlNr. 308/7, 308/3 Gemarkung Heilsbronn
1.6 Bauantrag Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Grundstück FlNr. 540, 541, 542 Gemarkung Seitendorf
1.7 Bauantrag Werbeanlagen an der Stätte der Leistung (Fassadenband + Pylon) auf Grundstück FlNr. 224/4, 224/10 Gemarkung Heilsbronn

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2020 ö 1
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1.1. Bauantrag zur Errichtung von Dachgauben auf Grundstrück FlNr. 260/1 Gemarkung Bonnhof, Am Hang 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2020 ö 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 260/1 Gemarkung Bonnhof.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das bestehende Gebäude befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans B3 (Bonnhof). Hierin festgesetzt ist unter Punkt 7.), dass „…Erker und sonstige Dachaufbauten….“ unzulässig sind. Im Bereich des Bebauungsplans wurde bereits mehrfach von dieser Vorgabe abgewichen. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Errichtung von zwei Dachgauben auf Fl.Nr. 260/1 Gemarkung Bonnhof zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.2. Neubau Einfamilienwohnhaus mit best. Doppelgarage FlNr. 221/9 Gemarkung Bonnhof, am Birkenlohe 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2020 ö 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragsteller planen  den Neubau eines Einfamilienwohnauses mit bestehender Doppelgarage auf dem Fl.Stk. 221/9, Gemarkung Bonnhof im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes B5 Gemarkung Bonnhof. Die darin enthaltenen Festsetzungen werden eingehalten.
Die gemäß städtischer Stellplatzsatzung geforderten zwei Stellflächen werden im Bauantrag nachgewiesen.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig.
Die Erschließung ist gesichert, die Abstandsflächen werden eingehalten. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln. Auf das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist zu verzichten (Art. 58 (2) Ziffer 5 BayBO), eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Bauantrag zum Bau eines unterkellerten Einfamilienhauses (KG, EG, DG) mit Satteldach und Kleingarage auf FlNr. 283/1 Gemarkung Ketteldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2020 ö 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Neubau eines unterkellerten Einfamilienhauses (KG, EG, DG) mit Satteldach und Kleingarage auf Fl.Nr. 283/1 Gemarkung Ketteldorf.

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich am nordöstlichen Rand des Ortsteils Ketteldorf im Außenbereich und ist deshalb nach § 35 Abs. 2 BauGB (bauen im Außenbereich) zu beurteilen.
Die Baufläche ist nicht erschlossen, was Voraussetzung einer Entscheidung im Einzelfall ist (gem. § 35 (2) BauGB). Darüber hinaus werden öffentliche Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt, weswegen das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Das gemeindliche Einvernehmen ist daher zu versagen.
Auf die Nachbarbeteiligung im Rahmen des Vorbescheidsantrags wird (gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO) verzichtet.

Beschluss

Die Angelegenheit wird vertagt, um in einem persönlichen Gespräche mit den Antragstellern nach Lösungsmöglichkeiten für eine Bauverwirklichung zu suchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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1.4. Bauantrag zur Umnutzung des DG Fl.Nr. 274/11 Gemarkung Heilsbronn zur privaten Nutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2020 ö 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Nutzung des Dachgeschosses auf Fl.Nr. 274/11 als Wohnraum.
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Bereits im Bau- und Umweltausschuss vom 03.07.2019 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses zur gewerblichen Nutzung gegeben.
Leider enthält der eingereichte Bauantrag nicht alle erforderlichen Unterlagen. Diese sind im vorliegenden Fall (Stand 14.02.2020): aktueller amtlicher Lageplan mit Liegenschaftskataster; Ansichten und Schnitte; Baubeschreibung.
Die Bauantragstellerin bzw. der Entwurfsverfasser wurden zur Nachreichung aufgefordert, sollten die Unterlagen rechtzeitig eingehen, könnte eine Behandlung in der anberaumten Sitzung erfolgen.
Die Frist zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB ist noch nicht angelaufen, da die Unterlagen nicht vollständig i.S.d. Art. 64 Abs. 1 BauGB sind.
Die Unterlagen wurden am 17.02.2020 vollständig nachgereicht. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren ist daher möglich. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung des Dachgeschosses auf Fl.Nr. 274/11; Gemarkung Heilsbronn zum Wohnzweck wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.5. Bauantrag Neubau Turnhalle FlNr. 308/7, 308/3 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2020 ö 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Anbau einer Turnhalle an die bestehende Grundschulturnhalle auf Fl.Nr. 308/3 und 308/7, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht.
Die Erschließung ist gesichert. Im Zuge der Sanierungsarbeiten der bestehenden Grundschulturnhalle und der erforderlichen Grundschulerweiterung ist eine Mitnutzung der vorhandenen Infrastruktur möglich. Im Bereich des Anbaus sind Versorgungsleitungen vorhanden. Eine ggf. erforderliche Verlegung der Sparten ist vom Bauherrn zu veranlassen.
Die erforderlichen zusätzlichen Stellplätze gemäß städtischer Stellplatzsatzung sind vorhanden.
Die Nachbarschaftsbeteiligung wurde durchgeführt. Die Unterschriften sind bis auf zwei Anrainer vorhanden. Eine Stellungnahme zur Beteiligung der beiden Parteien, die nicht unterzeichnet haben liegt dem Bauantrag bei.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau einer Turnhalle an die bestehende Grundschulturnhalle auf Fl.Nr. 308/3 und 308/7, Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.6. Bauantrag Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Grundstück FlNr. 540, 541, 542 Gemarkung Seitendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2020 ö 1.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragstellerin plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Trachenhöffstatt“ auf der Fl.Nr. 540, 541 und 542 Gemarkung Seitendorf.
Von der Verwaltung wird Folgendes bemerkt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes B48 Freiflächenphotovoltaikanlage Trachenhöfstatt.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Das Vorhaben ist nicht verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 9 BayBO, da der zugrundeliegende Bebauungsplan keine Festsetzungen bzgl. der Größe der Anlage enthält. Das Vorhaben kann im Freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO ausgeführt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Grundstücken FlNr. 540, 541 und 542, Gemarkung Seitendorf, wird zugestimmt. Eine Erklärung nach Art. 58 Abs. 2 Nr. 5 BayBO wird nicht abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.7. Bauantrag Werbeanlagen an der Stätte der Leistung (Fassadenband + Pylon) auf Grundstück FlNr. 224/4, 224/10 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2020 ö 1.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von Werbeanlagen im Bereich der Ansbacher Straße. Die Unterlagen wurden ursprünglich im November 2018 eingereicht. Hierin enthalten war jedoch die Errichtung einer Werbeanlage auf öffentlichem Grund. Der Antragsteller wurde daraufhin informiert, dass dies  baurechtlich zwar möglich wäre, die Stadt Heilsbronn als Grundstückseigentümerin dem jedoch nicht zustimmen wird.
Am 27.01.2020 wurden daher geänderte Antragsunterlagen eingereicht.
Das Baugrundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 12 IV. Der Bebauungsplan enthält keine Regelungen betreffend Werbeanlagen. Die beantragten Werbeanlagen entsprechen daher dem Bebauungsplan. Eine Erschließung ist nicht notwendig, wäre jedoch gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. Die Nachbarbeteiligung wurde durch die Stadt Heilsbronn durchgeführt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von Werbeanlagen an der Stätte der Leistung auf Grundstücken FlNrn. 224/4 und 224/10, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2020 10:42 Uhr