Datum: 11.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Übergabe Unterschriftenliste aus Gottmannsdorf; Geschwindigkeitsredzierung auf 30 km/h
2 Niederschrift der 106. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 05.02.2020; Anerkennung
3 Baupläne von Industrie- und Gewerbebauten
3.1 Bauantrag Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand FlNr. 330/5, 330/7, 330/8 Gemarkung Weiterndorf
4 Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Betzendorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
5 Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Göddeldorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
6 Biomasse Heizwerk Dietenhofen GmbH&Co KG; Angebot zur Versorgung des städtischen Bauhofes mit Nahwärme
7 Breitbandausbau Deutsche Glasfaser; weitere Information durch die Deutsche Glasfaser GmbH über Vorgehen im Falle einer Glasfaserversorgung für das Stadtgebiet Heilsbronn
8 Bekanntgaben
8.1 Bürgerversammlungen Frühjahr 2020
8.2 Stadtratsgremium; Offizielle Fotografie
8.3 Bedarfsumfrage "Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020"; Einrichtung einer Schulkindbetreuung und einer altersgemischten, eingruppigen KIndertagesstätte im Gemeindehaus der Kirchengemeinde
8.4 Beseitigung Bahnübergang Heilsbronn; Anerkennung der Vorsorgemaßnahme
8.5 Staatlich geförderter Mobilfunkausbau; Mitteilung des Ergebnisses der Suchkreisabfrage durch das Mobilfunkzentrum Bayern
8.6 Öffentliche Telefonstellen Heilsbronn; Mitteilung der Dt. Telekom über Abbau von Basistelefonen ohne Nutzung
8.7 Einladung zur JHV des 1. FCH 1920 e. V. am 23.04.2020
8.8 BLLV Schreiben vom 17.02.2020; Bildungsqualität gefährdet!
8.9 BRK Bereitschaft Heilsbronn; Jahresrückblick 2020
8.10 Stadtkapelle Heilsbronn; Jahreshauptversammlung 2020
8.11 Altlastangelegenheit Schönau, Bebauungsplan Nr. B 41; Bekanntgabe
8.12 Coronavirus
8.13 Schreiben Herr Friedhard Hacker vom 25.02.2020; Bekanntgabe FFW Bürglein
8.14 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2020; Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle
8.15 Kommunalwahlen 2020; Allgemeine Informationen zum 15.03.2020
8.16 Geburtstage

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1. Übergabe Unterschriftenliste aus Gottmannsdorf; Geschwindigkeitsredzierung auf 30 km/h

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Werner Silberhorn übergibt im Namen der Bewohner von Gottmannsdorf eine Unterschriftenliste mit der eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h innerhalb der Ortschaft gefordert wird. Auch soll an den Ortsverbindungstraßen Richtigung Heilsbronn und Richtu ng Müncherlbach rechts vor links gelten.
Durch den sehr guten Ausbau der Verbindungsstraße von Gottmannsdorf nach Heilsbronn, für den sich Herr Silberhorn bei der Verwaltung und dem Stadtrat recht herzlich bedankt, werde diese vermehrt durch Autofahrer aus Richtung Raitersaich/Roßtal genutzt. Dies führe zu massiven Durchgangsverkehr.
Er bittet das zukünftige Stadtratsgremium sich dieser Bitte anzunehmen und eine positive Entscheidung zum Wohle der Bewohner von Gottmannsdorf zu treffen.

Dient zur Kenntnis.

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2. Niederschrift der 106. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 05.02.2020; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 106. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 05.02.2020  bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Baupläne von Industrie- und Gewerbebauten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö beschliessend 3
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3.1. Bauantrag Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand FlNr. 330/5, 330/7, 330/8 Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand auf Flurstück 330/5, 330/7 und 330/8 der Gemarkung Weiterndorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B24 Industriegebiet Heilsbronn Ost – östlich der Gutenbergstraße.
Im Bauantrag ist die Höhe des Gebäudes mit 21,35 Metern angegeben. Der Bebauungsplan sieht hier eine maximale Höhe von 15 Metern vor. Eine Befreiung aufgrund der Gebäudehöhe wurde im vorliegenden Fall nicht erneut beantragt. Einer Überschreitung der Gebäudehöhe wurde bereits in einem vorangegangenen Bauantrag im Bau- und Umweltausschuss vom 03.05.2017 zugestimmt. Nach damaliger wie heutiger Ansicht der Bauverwaltung wurde die Festsetzung ohne grundlegenden Charakter in den Bebauungsplan aufgenommen, weswegen einer Überschreitung auch im vorliegenden Fall zugestimmt werden kann.
Gemäß Bebauungsplan (Punkt 4.4.1) sind im Interesse einer angemessenen Innenbegrünung des Industriegebietes mindestens 10% der Grundstücksfläche mit zwei bzw. dreireihigen landschaftlichen Grenzhecken zwischen den Grundstücken bzw. entlang des Straßenraumes zu bepflanzen. Dieser Festsetzung wird im Bauantrag nicht entsprochen. Ein Antrag auf Ausnahme (gem. §31 Abs. 1 BauGB) wurde im vorliegenden Bauantrag nicht gestellt. Im beigefügten Freiflächengestaltungsplan wird hierzu ausgeführt, dass eine Gesamtfläche von 4.454 m² mit Grenzhecken bepflanzt werden müsste. Im Ostbereich des Grundstückes ist eine Bepflanzung jedoch nicht möglich, da hier die Anlage eines Krautsaumes zum Schutz der außerhalb liegenden Baumpflanzung im Grünordnungsplan des Bebauungsplanes gefordert wird. In den Grundstücksbereichen, in denen eine Bepflanzung mit einer Grenzhecke  möglich ist, wird diese im erforderlichen Umfang dargestellt. Die Festsetzung des Bebauungsplanes verfolgt das Ziel, eine innere Durchgrünung sowie eine Einbettung in das Landschaftsbild zu gewährleisten. Aus Sicht der Verwaltung sind die grünordnerischen Festsetzungen nicht im geforderten Sinne wie beschrieben umsetzbar, weswegen der Abweichung zugestimmt werden sollte. Den grünordnerischen Zielen wird in der Gesamtbetrachtung (Erhalt der Baumpflanzungen im Osten) ausreichend Rechnung getragen.
Angaben zur Niederschlagswasserbehandlung liegen dem Bauantrag nicht bei. Gemäß Bebauungsplan sind hier als Zwischenrückhaltung, offene Sickergräben auf dem eigenen Grundstück einzuplanen. Eine entsprechende Entwässerungsplanung wird nach Rücksprache mit dem zuständigen Planungsbüro noch nachgereicht.
Eine diesbezüglich rechtliche Würdigung obliegt dem Landratsamt.
Gemäß Bauantrag werden 110 Stellplätze nachgewiesen. Die Berechnung ergibt einen Bedarf von 108 Stellplätze.
Die Bauverwaltung empfiehlt aus oben genannten Gründen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner heutigen Sitzung den Empfehlungsbeschluss gefasst, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand auf Flurstück 330/5, 330/7 und 330/8 der Gemarkung Weiterndorf, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Betzendorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 17.01.2020 wurde Herr Maximilian Köpplinger, Betzendorf 1, zum Kommandanten und Herr Rüdiger Wald, Herbststraße 5, zu dessen Stellvertreter gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 05.02.2020  ohne Auflagen erteilt.

Beschluss

Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Betzendorf, Herr Maximilian Köpplinger und Herr Rüdiger Wald (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.04.2020 bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Göddeldorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 17.01.2020 wurde Herr Matthias Sitzmann, Göddeldorf 8, zum Kommandanten und Herr Walter Hufnagel, Göddeldorf 5, zu dessen Stellvertreter gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 05.02.2020, mit folgender Auflage erteilt:
Kommandant:                Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen.
Stellv. Kommandant:        Keine Auflage

Beschluss

Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Göddeldorf, Herr Matthias Sitzmann und Herr Walter Hufnagel (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.05.2020 bestätigt. Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Biomasse Heizwerk Dietenhofen GmbH&Co KG; Angebot zur Versorgung des städtischen Bauhofes mit Nahwärme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Biomasse Heizwerk Dietenhofen GmbH & Co.KG hat mit Schreiben vom 07.12.2018 ein Angebot zur Versorgung des städtischen Bauhofs mit Nahwärme abgegeben.
Anfang Oktober wurde den Stadtwerken das Angebot zur Verfügung gestellt.
Eine genaue Prüfung des Angebotes hat ergeben, dass eine Versorgung mit Nahwärme in Form von einer Hackschnitzelheizung das Doppelte  an den derzeitigen Kosten betragen würde. Zurzeit wird der Bauhof mit einer Erdgas-Heizung betrieben. Die bestehende Erdgas-Heizung ist in gutem Zustand und verursacht geringe Unterhalt bzw. Wartungskosten.
Die Beschaffung einer Neuen Erdgas-Heizung würde ca. 10.000 € betragen.
Die Kosten für die Nahwärme setzen sich aus einem Grundpreis von 9.000 € Netto (im Angebot wird gleichzeitig eine jährliche  Kostensteigerung von 1% angegeben) und dem Arbeitspreis von 0,074 €/kWh Netto zusammen.
Im Bauhof werden ca. 287.500 kWh Erdgas verbraucht. Laut Angebot wird bei der Nutzung von Nahwärme rd. 10-15% kWh weniger Energie verbraucht, das bedeutet einen Verbrauch von ca. 250.000 kWh.
Kostenvergleich auf 1 Jahr:
Angebot Biomasse Heizwerk Dietenhofen:
Grundpreis 9000,00 €  + (250.000 kWh * 0,074€/kWh Arbeitspreis) =          27.500,00 € netto.
Erdgas:  
287.500 kWh * 0,039€ (Erdgaspreis inkl. Netz, inkl. Messung und aller sonstigen Preisbestandteile, Abrechnung 31.12.2018) =                                                        11.212,50 € netto.
Im Vergleich zum Angebot „Biomasse Heizwerk Dietenhofen“  ergibt sich beim Betrieb der bestehenden Gasheizung eine Ersparnis bei Erdgas von derzeit 16.287,50 € netto, bzw. 19.382,12 € brutto.

Beschluss

Das Angebot von „Biomasse Heizwerk Dietenhofen“ ist aufgrund der hohen Kosten (Grundpreis 9.000,00 € netto und Arbeitspreis 0,074 €/Kwh)  nicht wirtschaftlich und wird deshalb nicht angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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7. Breitbandausbau Deutsche Glasfaser; weitere Information durch die Deutsche Glasfaser GmbH über Vorgehen im Falle einer Glasfaserversorgung für das Stadtgebiet Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur anberaumten Sitzung wird Herr Reisinger von der Dt. Glasfaser GmbH für weitere Rückfragen zur Verfügung stehen. Im Vorfeld der Sitzung des Stadtrates vom 15.01.2020 hat sich gezeigt, dass erhöhter weiterer Informationsbedarf besteht. Eine Beschlussfassung über eine etwaige Absichtserklärung wurde daher vertagt und Herr Reisinger erneut eingeladen.
Insbesondere besteht Klärungsbedarf bzüglich folgender Fragen:
  • Werden die Leitungsinfrastrukturen auch anderen Netzbetreibern zur Verfügung gestellt, sodass diese nicht eigene Tiefbauarbeiten vornehmen müssen?
  • Kann das Ergebnis der Nachfragebündelung dem Stadtrat zur Verfügung gestellt werden?
  • Ist die Dt. Glasfaser GmbH bereit, bestehende städtische Leitungen zu nutzen in Bereichen, in denen jüngst Straßenbaumaßnahmen durchgeführt wurden, sodass keine erneuten Aufgrabungen notwendig werden?
Die Dt. Glasfaser Wholesale GmbH wäre bereit, die Bedarfsabfrage zu starten, soweit die Stadt Heilsbronn eine Absichtserklärung abgibt, dass im Falle einer positiven Bedarfsanalyse einer Wegenutzung zugestimmt wird.
Über die Absichtserklärung wäre gesondert zu beraten.

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 8
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8.1. Bürgerversammlungen Frühjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Mitglieder des Stadtrats sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den folgenden geplanten Bürgerversammlungen herzlich eingeladen:
Donnerstag, den 19.03.2020 um 19.30 Uhr 
für die Stadtteile Böllingsdorf und Bürglein 
im Gasthaus „Weißes Roß“ in Bürglein (Großhabersdorfer Straße 25)
Mittwoch, den 25.03.2020 um 19.30 Uhr 
für die Stadtteile Göddeldorf, Seitendorf und Trachenhöfstatt 
im Feuerwehrgerätehaus (Gemeinderaum) in Göddeldorf (Göddeldorf 30)
Donnerstag, den 02.04.2020 um 19.30 Uhr 
für den Stadtteil Ketteldorf 
im Feuerwehrgerätehaus (Dorfgemeinschaftsraum) in Ketteldorf (Ketteldorf 14)
Zusätzlich können weitere Termine in anderen Ortsteilen für eine evtl. erforderliche Wahl des Ortssprechers erforderlich werden.

Dient zur Kenntnis.

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8.2. Stadtratsgremium; Offizielle Fotografie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö vorberatend 8.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für das amtierende Stadtratsgremium soll ein offizielles Foto in Auftrag gegeben werden.
Es wurde ein Fototermin  für den 01.04. und für den Fall, dass es regnet, für den 29.04.2020, jeweils vor den Sitzungen mit dem Fotostudio Lichtblick vereinbart.
Wir bitten deshalb um rechtzeitiges Erscheinen (bis spätestens 30  Min. vor Sitzungsbeginn).
Dient zur Kenntnis.

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8.3. Bedarfsumfrage "Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein ab 09/2020"; Einrichtung einer Schulkindbetreuung und einer altersgemischten, eingruppigen KIndertagesstätte im Gemeindehaus der Kirchengemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Verwaltung hat am 20.02.2020 die Mitteilung der Kirchengemeinde Bürglein erhalten, dass eine Schulkindbetreuung ab 09/2020 nicht stattfinden kann. Im Falle neuer Planungen wird sich die Kirchengemeinde Bürglein mit der Stadt Heilsbronn in Verbindung setzen.  

Dient zur Kenntnis.  

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8.4. Beseitigung Bahnübergang Heilsbronn; Anerkennung der Vorsorgemaßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 8.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 18.02.2020 wurde seitens der Regierung von Mittelfranken die Vorsorgemaßnahme zur Beseitigung des Bahnübergangs Heilsbronn anerkannt (s. Anlage).
Die Beantragung einer Vorsorgemaßnahme war notwendig, da die Vergabe der Bauhauptleistungen durch die DB Netz AG voraussichtlich im August 2020 erfolgen wird (Erstvorhaben). Die Ausschreibung für den Ausbau der Gemeindestraße ist im Frühjahr 2022 durch die Stadt Heilsbronn vorgesehen (Zweitvorhaben).
Mit Anerkennung der Vorsorgemaßnahme erklärt die Regierung von Mittelfranken einen vorzeitigen Vorhabenbeginn für unbedenklich; die Durchführung des Vorhabens ist für eine spätere Förderung somit nicht förderschädlich.


Dient zur Kenntnis.

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8.5. Staatlich geförderter Mobilfunkausbau; Mitteilung des Ergebnisses der Suchkreisabfrage durch das Mobilfunkzentrum Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 8.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über den staatlich geförderten Mobilfunkausbau wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 15.01.2020 informiert und darin mitgeteilt, dass das Mobilfunkzentrum Bayern das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens mitgeteilt hat.
Zwischenzeitlich hat das Mobilfunkzentrum Bayern (Reg. d. Opf.) mit Mail vom 18.02.2020 mitgeteilt, dass die Netzbetreiber Dt. Telekom und Vodafone Deutschland Suchkreise mitgeteilt haben, in denen Eine Sendemast errichtet werden müsste, um auch den Ortsteil Markttriebendorf mit Sprachmobilfunk zu versorgen. Da die Netzbetreiber nicht eigenwirtschaftlich einen Sendemasten errichten, besteht für die Stadt Heilsbronn die Möglichkeit einer staatlichen Förderung.
Nach Ziff. 6.6 Satz 1 der Mobilfunkrichtlinie teilen die Mobilfunknetzbetreiber neben den Suchkreisen auch die voraussichtlichen Kosten je Sendestandort mit. Nachdem eine entsprechende Kostenindikation seitens der Netzbetreiber nicht mitgeteilt wurde, erkundigte sich die Stadtverwaltung beim Mobilfunkzentrum Bayern nach den voraussichtlich entstehenden Kosten eines Mastbaus. Es wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Mobilfunknetzbetreiber zum jetzigen Verfahrenstand keine Kosten mitteilen.
Stattdessen teilte die Reg. d. Opf. allgemeine Informationen mit. Die Stadtverwaltung erkennt daher derzeit keine Entscheidungsgrundlage, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Angelegenheit soll daher beratungsreif vorbereitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Dient zur Kenntnis.  

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8.6. Öffentliche Telefonstellen Heilsbronn; Mitteilung der Dt. Telekom über Abbau von Basistelefonen ohne Nutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 8.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Dt. Telekom informierte mit E-Mail vom 25.02.2020 darüber, dass die im Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Telefone (Basistelefone) nahezu nicht mehr genutzt werden (durchschnittliche monatliche Umsätze unter 1,75 €).
Es wird daher beabsichtigt, im Sommer die Basistelefone am Bahnhof, am Konventhaus sowie in der Ansbacher Straße abzubauen. Zu diesem Abbau bittet die Dt. Telekom um Zustimmung der Stadt Heilsbronn.
Die Stadt Heilsbronn wird dem Abbau nicht zustimmen. Jedoch ist die Mitteilung gegenüber der Dt. Telekom rechtsunverbindlich. Mit einem Abbau in diesem Jahr ist daher dennoch zu rechnen.
Dient zur Kenntnis.

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8.7. Einladung zur JHV des 1. FCH 1920 e. V. am 23.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 8.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag den 23. April 2020 um 19:00 Uhr lädt der 1. FCH 1920 e. V. das Stadtratsgremium in das Foyer der Hohenzollernhalle ein.
Die Einladung wurde als Anlage beigefügt.
Dient zur Kenntnis.

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8.8. BLLV Schreiben vom 17.02.2020; Bildungsqualität gefährdet!

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 8.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Bürgermeister . Dr. Pfeiffer gibt das Schreiben des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband e.V. vom 17.02.2020 dem Stadtratsgremium bekannt und bittet um zahlreiche Unterstützung.

Dient zur Kenntnisnahme.

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8.9. BRK Bereitschaft Heilsbronn; Jahresrückblick 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 8.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bereitschaftsleiter des BRK Heilsbronn laden das Stadtratsgremium zum Jahresrückblick am Dienstag, 31.03.2020 um 19:00 Uhr recht herzlich in das BRK Heim ein.

Die Einladung ist als Anlage beigefügt.

Dient zur Kenntnisnahme.

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8.10. Stadtkapelle Heilsbronn; Jahreshauptversammlung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 8.10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, 27.03.2020 um 19:30 Uhr im Konventsaal lädt der Vorsitzende Wolfgang Prager den 1. Bgm. Dr. Pfeiffer und die Mitglieder des Stadtrates ein.

Die Einladung wurde als Anlage beigefügt.

Dient zur Kenntnis.

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8.11. Altlastangelegenheit Schönau, Bebauungsplan Nr. B 41; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö vorberatend 8.11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Angelegenheit Ölschaden B 41 ist es uns gelungen, einen Termin am Landratsamt Ansbach für den 03.04.2020  zu erhalten. Herr Dr. Schönfeld, Herr Dr. Kunkel und die Verwaltung werden daran teilnehmen.
1.Bgm. Pfeiffer wird das Stadtratsgremium über das Ergebnis des Gespräches zeitnah informieren.

Dient zur Kenntnis.

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8.12. Coronavirus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö vorberatend 8.12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In dieser Angelegenheit bemüht sich die Verwaltung seit Wochen entsprechende Vorkehrungen auf zu schienen und Desinfektions-/Schutzmaterialien zu besorgen. Das bisherige Ergebnis: Es sind Materialien in überschaubaren Umfang geliefert worden.

Dient zur Kenntnis.

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8.13. Schreiben Herr Friedhard Hacker vom 25.02.2020; Bekanntgabe FFW Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö vorberatend 8.13

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Betrifft Schreiben von Herrn Friedhard Hacker vom 25.02.2020 (Anlage A) ausdrücklich benannt und unterzeichnet als Erster Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr Bürglein.
Dieses Schreiben wurde in dessen Amt an die Stadtverwaltung sowie nach bisheriger Kenntnis an den Vereinsverteiler mit ca. 130 entsprechenden Adressen, Anschriften von Herrn Hacker versandt.
Zu den in diesem Schreiben vorgeworfenen Inhalten nimmt man zunächst wie folgt Stellung:
  • Die Freiwilligen Feuerwehren sind der Stadt Heilsbronn wichtig. So wurden allein für die Freiwillige Feuerwehr Bürglein seit 2008 Investitionen in Höhe von rd. TEUR 262 getätigt.
  • Die Stadt Heilsbronn hat durch Beschluss des Stadtrates vom 31.05.2017 einstimmig das dortige Grundstück für ein Baugebiet in Bürglein erworben. Die Preise, Umstände waren dem Stadtrat bekannt, so wurden nachträglich von der Grundeigentümerin auf deren Kosten sogar die Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Stadträte und der Bgm. waren sich immer einig, dass der Ortsteil Bürglein entsprechend zu berücksichtigen ist.
  • Dies kann mit Blick auf die aktuellen Grundstückspreise bzw. Erschließungskosten nicht mehr mit dem Erwerb eines Baugebietes und den Erschließungsmaßnahmen etwa 4 Jahre früher verglichen werden. Die Größe des Baugebietes z.B. im Vergleich zum Baugebiet in Weiterndorf spielt ebenfalls eine Rolle. 60 Bauplätze (für Bürglein zu viele) im Gegensatz zu 22 in Bürglein spielen ebenfalls auch bei der Vergabe und der Höhe der Erschließungskosten eine Rolle.
  • Dennoch hat der Stadtrat jedem Erwerber, der dort  in Bürglein ein Grundstück erwirbt, den gleichen Passus wie anderswo in die Notarurkunde geschrieben, dass der Grundeigentümer eine entsprechende Familienförderung von 2.500 € pro Kind erhält, d.h. bei einer Familie mit zwei Kindern eine Förderung von 5.000 €, bei 3 Kindern 7.500 €, auch noch 5 Jahre nach Erwerb (Kindernachwuchs).
  • Die Verwaltung hat eine entsprechende Ausschreibung vor Vergabe der dortigen Erschließung vorgenommen, wobei der wenigstnehmende Anbieter den Zuschlag erhalten hat.
  • Anhand der beigefügten Anlage A1 ist festzustellen, dass die Preise des jeweiligen Grundstückes je nach Wunsch der Kaufinteressenten sich nach Größe und Lage richten, die Preise liegen bei ca. 87.000 € bis 179.000 €, wobei Strom und Wasser hinzukommen.
  • Bestimmt nehmen wir nicht zum Vergleich Nachbarorte Richtung Nürnberg, wo sich der Preis noch ganz wo anders bewegt.
  • Dem Stadtrat und dem Bgm. war es wichtig, dass vor weiteren Preissteigerungen im Ortsteil Bürglein auch für die Einheimischen eine weitere Entwicklung nicht verbaut wurde.
  • Der Auffassung des Vorsitzenden der Freiwilligen Feuerwehr, Herrn Friedhard Hacker, kann so nicht gefolgt werden. Er teilt mit, dass er für die Freiwillige Feuerwehr Bürglein spricht. Des Weiteren teilt er mit, dass es auch an dem Stadtrat liegen kann, dass evtl. Kameraden dann keine Heimat in Bürglein hätten.
  • Der Hinweis von ihm, wie der Wähler zu wählen hätte, ist auch eine Geschmacksfrage, jedoch hat sich der bisherige Stadtrat nichts vorzuwerfen. Das Wunschdenken des Vorsitzenden der FFW Bürglein, dass man nur noch wählbar ist, wenn man einen Preis pro m² von unter 180 € anbietet, ist eine Sache. Er muss aber auch wissen, dass z.B. ein Feuerwehrfahrzeug vor 5 Jahren einen anderen Preis hatte wie das gleiche Feuerwehrfahrzeug heute.
  • Unabhängig davon ist die Familienförderung je nach Kinderzahl bei z.B. drei Kindern
    (7.500 €) auf den m² umzurechnen, was einen nicht unerheblichen Nachlass pro m² ausmacht.
  • Jeder kann seine persönliche Meinung kundtun, das ist auch gut so. Jedoch als Inhaber eines Amtes einen derartigen Aufruf an ca. 130 Adressaten an alle Vereine und Organisationen zu senden, ist eine andere Sache.
  • Inwieweit alle Feuerwehrkameraden seine Aussagen so unterstützen, da er ausdrücklich für die FFW Bürglein spricht, hierzu liegt uns nichts vor.


Dient zur Kenntnis.

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8.14. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2020; Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 8.14

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle teilt mit Schreiben vom 20.02.2020 mit, dass für den in § 2 Ziff. 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Stadtwerke Heilsbronn in Höhe von 580.000 € die rechtsaufsichtliche Genehmigung nach Art. 71 Abs. 2 GO erteilt wird.
Die freie Finanzspanne wird durch die erhebliche Unterdeckung der Kostenrechnenden Einrichtungen eingeschränkt. Dies betrifft sowohl die „städtischen Einrichtungen“ als auch die des Eigenbetriebs Stadtwerke, welche über den Verlustausgleich ebenfalls indirekt vom Städtischen Haushalt getragen werden.
Der Kostendeckung der öffentlichen Einrichtungen kommt eine besondere Bedeutung zu, da nach Art. 62 Abs. 2 GO die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Einnahmen zunächst aus besonderen Entgelten für erbrachte Leistungen und erst im Übrigen aus Steuern zu beschaffen sind, soweit sonstige Einnahmen nicht ausreichen. Wie bereits in der Stellungnahme zum Haushalt 2019 dargelegt, erreicht lediglich die Elektrizitätsversorgung (Netz und Vertrieb) eine Kostendeckung von nahezu 100 %, wohingegen alle anderen Kostenrechnenden Einrichtungen defizitär bis stark defizitär betrieben werden. Es ist zwingend auf den Ausschöpfungsgrad der Rangfolge der Einnahmenbeschaffung gem. Art. 62 Abs. 2 GO zu achten.
Abschließend wurde bemerkt, dass nach Einschätzung der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Heilsbronn aufgrund der Haushaltsvorlage 2020 für den Planungszeitraum 2021 bis 2023 gesichert ist.
Bei weiterem Interesse kann auf Nachfrage das Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle gerne eingesehen werden.

Dient zur Kenntnis.

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8.15. Kommunalwahlen 2020; Allgemeine Informationen zum 15.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 8.15

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Kommunalwahl am 15.03.2020 teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Zur Wahl am kommenden Sonntag sind in Heilsbronn 7.685 Wahlberechtigte aufgerufen.
Zum 11.03.2020, 17.00 Uhr haben 3.053 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt (39,73%).
Die Wahllokale konnten mit ausreichend Wahlhelfern ausgestattet werden. Die Verwaltung dankt allen Kollegen sowie Ehrenamtlichen ganz außerordentlich für den gemeinnützigen Einsatz.
Die Auszählung der Stimmzettel beginnt mit Schließung der Wahllokale am Sonntag ab 18.00 Uhr. Die Ergebnisse der einzelnen Wahlen können aktuell unter www.heilsbronn.de abgerufen werden. Die Daten werden sobald wie möglich aktuell bereitgestellt.
Dient zur Kenntnis.

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8.16. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 108. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 11.03.2020 ö 8.16
Datenstand vom 03.06.2020 12:37 Uhr