Datum: 11.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
1.1 Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage FlNr. 777/7 Gemarkung Weißenbronn
1.2 Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport FlNr. 12 Gemarkung Weiterndorf
1.3 Bauantrag Tektur Umbau einer best. Physiopraxis/Neubau einer Wohnung über der Physiopraxis; FlNr. 215/5 Gemarkung Bonnhof
1.4 Bauantrag Errichtung von versch. Werbeanlagen an bestehender Tankstelle FlNr. 335/3 Gemarkung Heilsbronn
1.5 Bauantrag Errichtung eines Geräteschuppens FlNr. 490/11 Gemarkung Heilsbronn
1.6 Bauantrag, Um- und Anbau des bestehenden Wohnhauses mit Garage FlNr. 157/6 Gemarkung Heilsbronn
1.7 Bauantrag Errichtung einer Dachgaube auf bestehendem Wohnhaus, FlNr. 237/22 Gemarkung Bonnhof
1.8 Isolierte Befreiung, Ersetzen des Gartenzaunes, FlNr. 301/60 Gemarkung Heilsbronn
1.9 Bauantrag Aufstockung des bestehenden Anbaus, FlNr. 298/10, Gemarkung Heilsbronn
1.10 Bauantrag Neubau Wohnanlage Falkenstraße FlNr. 402/2 Gemarkung Heilsbronn
1.11 Bauantrag Umbau Verwaltungsbereich FlNr. 374 Gemarkung Heilsbronn
1.12 Bauantrag Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand FlNr. 330/5, 330/7, 330/8 Gemarkung Weiterndorf
2 Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
2.1 Bauleitplanung Gemeinde Neuendettelsau 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Nördlich der Bahnhofstraße"
2.2 Bauleitplanung Sondergebiet "Holzrecycling" in Methlach sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Markt Dietenhofen

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1. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 1
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1.1. Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage FlNr. 777/7 Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 777/7 Gemarkung Weißenbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Von der Bauverwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt.
Das geplante Vorhaben befindet sich im rechtsgültigen Bebauungsplan B3 „Am Lehrfeld“ in Weißenbronn.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig.
Die erforderlichen Stellflächen werden nachgewiesen.
Das Vorhaben konnte daher im Freistellungsverfahren erfolgen.
Dient zur Kenntnis

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1.2. Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport FlNr. 12 Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und den vorherigen Abriss einer bestehenden Garage und eines Schuppens auf dem Flurstück 12/1 Gemarkung Weiterndorf.
Von der Bauverwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das zu bebauende Grundstück als Mischgebiet aus. Wohngebäude sind im Umgriff bereits vorhanden. Das geplante Bauvorhaben fügt sich demnach in das Umfeld ein.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind  vollständig. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 12/1 Gemarkung Weiterndorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.3. Bauantrag Tektur Umbau einer best. Physiopraxis/Neubau einer Wohnung über der Physiopraxis; FlNr. 215/5 Gemarkung Bonnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin hat für den Umbau einer bestehenden Physiopraxis mit Neubau einer Wohnung über der Physiopraxis eine Tekturplanung zum bereits eingereichten Bauantrag auf dem Flurstück 215/5 Gemarkung Bonnhof, über den in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 13.11.2019 beratenen wurde, eingereicht.
Von Seiten der Bauverwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt.
Die erforderlichen 12 Stellplätze werden in der Tekturplanung nachgewiesen.
Die Nachbarsunterschriften sind nicht vollständig.
Die nun eingereichte Änderung betrifft die Dachform, wodurch sich die Abstandsflächen auf den Giebelseiten verringern.
Eine diesbezügliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Änderungsantrag zum Umbau einer bestehenden Physiopraxis mit Neubau einer Wohnung über der Physiopraxis auf dem Flurstück 215/5 der Gemarkung Bonnhof zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.4. Bauantrag Errichtung von versch. Werbeanlagen an bestehender Tankstelle FlNr. 335/3 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung und Änderung verschiedener Werbeanlagen der bestehenden Tankstelle in der Nürnberger Straße.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
  1. Die vorhandene Attika rings um die Zapfsäulenüberdachung wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 01.09.2015 mit einer Höhe von 90 cm genehmigt. Im nun vorliegenden Antrag wird eine Höhe von 95 cm (bzw. 150 cm im Bereich des Schriftzuges) vorgesehen. Der Antragsteller sieht auch eine neue Anordnung der Werbeplakatträgerstandorte vor.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
  1. Aufgrund der Terminschiene liegt der Bauverwaltung ein gleichlautender Antrag auf Änderung der Werbeanlagen mit dem Unterschied der Attikahöhe vor.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ansbach ist eine Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich, sofern die Attika keine Größenänderung erfährt (da neue Statik erforderlich wäre).

Beschluss 1

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Errichtung und Änderung verschiedener Werbeanlagen der bestehenden Tankstelle auf dem Flurstück 335/3 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Errichtung der Plakatständer bzw. Firmierung der Werbeanlage an Attika und Preissäule der bestehenden Tankstelle auf dem Flurstück 335/3 Gemarkung Heilsbronn wird zugestimmt. Auf das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist zu verzichten (Art. 58 (2) Ziffer 5 BayBO), eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.5. Bauantrag Errichtung eines Geräteschuppens FlNr. 490/11 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragstellerin plant die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Flurstück 490/11 Gemarkung Heilsbronn.
Von der Bauverwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen bis auf die des Flurstückes 284/2 (DB Netz AG) vor. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Geräteschuppens auf Flurstück 490/11 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.6. Bauantrag, Um- und Anbau des bestehenden Wohnhauses mit Garage FlNr. 157/6 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 1.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Um- und Anbau des bestehenden Wohnhauses mit Garagen auf dem Flurstück 157/6 Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Die Abstandsflächen des Hauptgebäudes kommen in südwestlicher Richtung (Fl.Nr. 265/19) auf dem Nachbargrundstück zum Liegen. Der Antrag auf Abstandsflächenübernahme liegt den  Bauantragsunterlagen bei. Für die geplante Errichtung der beiden Garagen an den Grundstücksgrenzen werden die zulässigen Längen eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Das Gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Um- und Anbau des bestehenden Wohnhauses mit Garagen auf dem Flurstück 157/6 Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.7. Bauantrag Errichtung einer Dachgaube auf bestehendem Wohnhaus, FlNr. 237/22 Gemarkung Bonnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 1.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragsteller planen die Errichtung einer Dachgaube auf bestehendem Wohnhaus auf Fl.Nr. 237/22 Gemarkung Bonnhof.
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Aufgrund der Grundstückslage (Nachbar ausschließlich städtischer Grund) ist keine weitere Nachbarschaftsbeteiligung erforderlich.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Dachgaube auf Fl.Nr. 237/22 Gemarkung Bonnhof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.8. Isolierte Befreiung, Ersetzen des Gartenzaunes, FlNr. 301/60 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 1.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Ersatz des bestehenden Gartenzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 301/60 Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes B15, Heilsbronn. Die beantragte Erneuerung des bestehenden Gartenzaunes ist als Stabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,83 – 2,00 Metern geplant. Dies widerspricht dem geltenden Bebauungsplan in folgenden Punkten:
-maximale Höhe für Einfriedungen an öffentlichen Straßen bis 1,0 Meter
-maximale Höhe für Einfriedungen an Nachbarsgrundstücken bis 1,5 Meter
-Zaunmaterial Stabmatten anstelle von Maschendraht oder Holz

Da es sich bei dem Gartenzaun um ein eigentlich verfahrensfreies Vorhaben handelt, liegt die Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Zuständigkeitsbereich der Stadt Heilsbronn.
Im Bereich dieses Bebauungsplanes wurde bereits mehrfach von Material des Zaunes (Stabmattenzaun anstelle von Maschendraht oder Holz) abgewichen. Auch eine Überschreitung der Höhe (bis 1,5 Metern zur Straße) ist bereits vorhanden, Ebenso eine Einfriedung durch Hecken größer 2,5 Metern. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe gegen die Erteilung der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt der beantragten isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungspla nes zuzustimmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans B15 über Zaunmaterial und Höhe auf Flurnummer 301/60 Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.9. Bauantrag Aufstockung des bestehenden Anbaus, FlNr. 298/10, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 1.9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragsteller planen die Aufstockung des bestehenden Anbaus und Anbringen einer Dämmung mit Holzverschalung auf dem Flurstück 298/10 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt.
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Die erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten. Die Beteiligung der Eigentümer benachbarter Grundstücke ist erfolgt. 
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung des bestehenden Anbaus auf Flurstück 298/10 Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.10. Bauantrag Neubau Wohnanlage Falkenstraße FlNr. 402/2 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 1.10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für das gleichlautende Baugrundstück sowie das gleichlautende Bauvorhaben wurden bereits mehrere Bauanträge eingereicht. Auf die bisherigen Beratungen des Bau- und Umweltausschusses (08.05.2019, 24.07.2019, 18.09.2019, letztmalig 05.02.2020) wird verwiesen.
Die Errichtung einer Wohnbebauung, unabhängig ihrer Dimensionierung wird seitens der Stadt Heilsbronn abgelehnt, da im Falle der Realisierung das Bebauungsplangebiet den Charakter des Mischgebietes verlieren würde. Aus gleichem Grund empfiehlt die Verwaltung, auch vorliegendem, neuem Bauantrag nicht zuzustimmen.
Der vorliegende Bauantrag umfasst die Errichtung von 11 Wohneinheiten (vormals zwei 6-Familienhäuser). Geändert wurde die Anordnung der erforderlichen Stellplätze, teils in der Tiefgarage und zum Teil oberirdisch. Im vorherigen Bauantrag waren die Stellplätze der Tiefgarage zum Teil außerhalb der Baugrenzen situiert.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor, die Nachbarbeteiligung wurde auf Antrag durch die Stadt Heilsbronn durchgeführt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 2 werden auch mit vorliegendem Bauantrag nicht gänzlich eingehalten. Nach. Ziff. 1.8.2 ist eine Zisterne mit einem Volumen von mind. 6 m³ zu errichten. Diese ist in den Bauantragsunterlagen nicht enthalten. Darüber hinaus kann das Vorhaben aufgrund der Art seiner baulichen Nutzung (s.o.) nicht zugelassen werden, um den Gebietscharakter zu wahren.
Das Baugrundstück befindet sich z.T. im Geltungsbereich des Mischgebietes und z.T.im Geltungsbereich des angrenzenden Industriegebietes. Auf dem Grundstücksteil, für welchen ein Industriegebiet festgesetzt wurde, werden lediglich Parkflächen innerhalb der Baugrenzen errichtet. Diese wären dort zulässig.
Darüber hinaus wird für die Umrandung des Geltungsbereiches des Industriegebietes ein Lärmschutzwall festgesetzt. Dieser wurde im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes in die Planung aufgenommen, da eine Abstufung zur Wohnbebauung notwendig ist und die Immissionsschutz behörde dies forderte.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer Wohnanlage in der Falkenstraße, Grundstück FlNr. 402/2, Gemarkung Heilsbronn, wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.11. Bauantrag Umbau Verwaltungsbereich FlNr. 374 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 1.11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin beantragt den Umbau des Verwaltungsbereiches des Caritas-Seniorenheimes St. Stilla in der Donauschwabenstraße. Der Umbau betrifft den Nordwestflügel der Einrichtung.
Die Nachbarbeteiligung erfolgte auf Antrag durch die Stadt Heilsbronn, die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die planungsrechtliche Zulässigkeit berücksichtigt § 34 BauGB.
Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Nachdem auf dem Baugrundstück FlNr. 374, Gemarkung Heilsbronn, sowie in unmittelbarer Nähe Bodenverunreinigungen vorliegen sowie Sanierungsmaßnahmen wohl noch nicht angeordnet sind, konsultierte die Verwaltung Herrn RA Dr. Schönfeld sowie Herrn Dr. Kunkel, Fa. Genesis, zu diesem Bauantrag. Das Landratsamt Ansbach teilte wegen dieses Bauantrages auf Anfrage mit, vorab keine Aussagen hinsichtlich der Baugenehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu treffen.
Herr RA Dr. Schönfeld sowie Herr Dr. Kunkel teilten nach Einsichtnahme in die Antragsunterlagen mit, dass das Vorhaben keine Auswirkungen auf das weitere Verfahren der Bodensanierung haben wird. Aus Sicht der Verwaltung stehen deshalb keine greifenden Anhaltspunkte im Raum, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu verwehren.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau des Verwaltungsbereiches wie vorliegend auf dem Grundstück FlNr. 374, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.12. Bauantrag Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand FlNr. 330/5, 330/7, 330/8 Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 1.12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand auf Flurstück 330/5, 330/7 und 330/8 der Gemarkung Weiterndorf.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B24 Industriegebiet Heilsbronn Ost – östlich der Gutenbergstraße.
Im Bauantrag ist die Höhe des Gebäudes mit 21,35 Metern angegeben. Der Bebauungsplan sieht hier eine maximale Höhe von 15 Metern vor. Eine Befreiung aufgrund der Gebäudehöhe wurde im vorliegenden Fall nicht erneut beantragt. Einer Überschreitung der Gebäudehöhe wurde bereits in einem vorangegangenen Bauantrag im Bau- und Umweltausschuss vom 03.05.2017 zugestimmt. Nach damaliger wie heutiger Ansicht der Bauverwaltung wurde die Festsetzung ohne grundlegenden Charakter in den Bebauungsplan aufgenommen, weswegen einer Überschreitung auch im vorliegenden Fall zugestimmt werden kann.
Gemäß Bebauungsplan (Punkt 4.4.1) sind im Interesse einer angemessenen Innenbegrünung des Industriegebietes mindestens 10% der Grundstücksfläche mit zwei bzw. dreireihigen landschaftlichen Grenzhecken zwischen den Grundstücken bzw. entlang des Straßenraumes zu bepflanzen. Dieser Festsetzung wird im Bauantrag nicht entsprochen. Ein Antrag auf Ausnahme (gem. §31 Abs. 1 BauGB) wurde im vorliegenden Bauantrag nicht gestellt. Im beigefügten Freiflächengestaltungsplan wird hierzu ausgeführt, dass eine Gesamtfläche von 4.454 m² mit Grenzhecken bepflanzt werden müsste. Im Ostbereich des Grundstückes ist eine Bepflanzung jedoch nicht möglich, da hier die Anlage eines Krautsaumes zum Schutz der außerhalb liegenden Baumpflanzung im Grünordnungsplan des Bebauungsplanes gefordert wird. In den Grundstücksbereichen, in denen eine Bepflanzung mit einer Grenzhecke  möglich ist, wird diese im erforderlichen Umfang dargestellt. Die Festsetzung des Bebauungsplanes verfolgt das Ziel, eine innere Durchgrünung sowie eine Einbettung in das Landschaftsbild zu gewährleisten. Aus Sicht der Verwaltung sind die grünordnerischen Festsetzungen nicht im geforderten Sinne wie beschrieben umsetzbar, weswegen der Abweichung zugestimmt werden sollte. Den grünordnerischen Zielen wird in der Gesamtbetrachtung (Erhalt der Baumpflanzungen im Osten) ausreichend Rechnung getragen.
Angaben zur Niederschlagswasserbehandlung liegen dem Bauantrag nicht bei. Gemäß Bebauungsplan sind hier als Zwischenrückhaltung, offene Sickergräben auf dem eigenen Grundstück einzuplanen. Eine entsprechende Entwässerungsplanung wird nach Rücksprache mit dem zuständigen Planungsbüro noch nachgereicht.
Eine diesbezüglich rechtliche Würdigung obliegt dem Landratsamt.
Gemäß Bauantrag werden 110 Stellplätze nachgewiesen. Die Berechnung ergibt einen Bedarf von 108 Stellplätze.
Die Bauverwaltung empfiehlt aus oben genannten Gründen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums mit Grundrissanpassungen im Bestand auf Flurstück 330/5, 330/7 und 330/8 der Gemarkung Weiterndorf,  zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 2
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2.1. Bauleitplanung Gemeinde Neuendettelsau 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Nördlich der Bahnhofstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Nachbargemeinde Neuendettelsau beabsichtigt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Nördlich der Bahnhofstraße“. Die Änderung beinhaltet die Erhöhung der maximal zulässigen Geschosse (vormals II+D), um eine weitere Nachverdichtung in Innerortslage zu ermöglichen.
Das Gebiet umfasst insgesamt ca. 0,33 ha.
Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn liegen nicht vor. Einwendungen sollten daher im Verfahren nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Nördlich der Bahnhofstraße“ besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Verfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Bauleitplanung Sondergebiet "Holzrecycling" in Methlach sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Markt Dietenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 95. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.03.2020 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Markt Dietenhofen betreibt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie parallel die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes. Anlass der Bauleitplanung ist, die planungsrechtliche Zulässigkeit des vorhandenen Recyclingbetriebes (Holzverwertung) in der Einöde „Methlach“ im bisherigen Außenbereich zu sichern. Der Betrieb war unter der Auflage genehmigt worden, dass entsprechendes Planungsrecht geschaffen wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 6.700 m².

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden von der Planung nicht berührt, Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Holzrecycling“ in Methlach sowie der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dietenhofen besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der Beteiligung nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2020 07:34 Uhr