Datum: 29.04.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 107. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 19.02.2020; Anerkennung
2 Niederschrift der 108. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.03.2020; Anerkennung
3 Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage (5 WE), FlNr. 46/4, Gemarkung Weiterndorf
4 Erweiterung der Grundschule Heilsbronn mit Hort; Information über den aktuellen Sachstand, Vorstellung LernLandSchaft und ggf. Beschluss über weiteres Vorgehen
5 Stadtfest 2020; Beratung und Beschlussfassung über die Verschiebung des Stadtfestes aufgrund der Corona-Pandemie
6 Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Höfstetten durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
7 Ehrungen ausscheidender Mitglieder des Stadtrates; u. a. Verleihung der Bürgermedaille
8 Bekanntgaben
8.1 Bauanträge; Information über die von der Verwaltung bearbeiteten Bauanträge
8.2 Bekanntgabe; Termin konstituierende Sitzung
8.3 Aktueller Sachstand Elternbeiträge städt. Kindertageseinrichtungen während Betretungsverbot Corona
8.4 Geburtstage

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1. Niederschrift der 107. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 19.02.2020; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.04.2020 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 107. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 19.02.2020 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 108. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.03.2020; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.04.2020 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 108. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 11.03.2020 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage (5 WE), FlNr. 46/4, Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.04.2020 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage (5 Wohneinheiten) auf Fl.Nr. 46/4 Gemarkung Weiterndorf .

Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. B 18 II, südlich der Bauhofstraße.
Der Bebauungsplan sieht vor, dass nur Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser zulässig wären.
Die zulässige Grundflächenzahl beträgt hier 0,60, geplant wären 0,69.

Das Zufahrtsgrundstück befindet sich in Privatbesitz. Die Zufahrt wäre vorliegend durch eine dingliche Sicherung nachzuweisen. Aktuell ist die Erschließung damit nicht gesichert. Die Kanalisation mit der Stromversorgung und der Wasserversorgung wären neu zu erschließen, es wäre erforderlich diese Leitungen über Privatgrundstücke zu verlegen.
Die Nachbarunterschriften liegen nur teilweise vor, die Nachbarbeteiligung der fehlenden Unterschriften wurde auf Antrag durch die Stadt Heilsbronn durchgeführt. Es liegt ein Schreiben des Wiederspruchs der Nachbarn vor, vertreten durch Rechtsanwälte Siegfried Beck & Kollegen.
Die erforderlichen Stellflächen werden nachgewiesen.
Eine diesbezügliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Realisierung der beantragten Wohnbebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 18 II südlich Bauhofstraße nicht zulässig, da den Befreiungen nicht zugestimmt werden kann und die Erschließung nicht gesichert ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgaragen (5WE) an der Bauhofstraße, Grundstück FlNr. 46/4, Gemarkung Weiterndorf, wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Erweiterung der Grundschule Heilsbronn mit Hort; Information über den aktuellen Sachstand, Vorstellung LernLandSchaft und ggf. Beschluss über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.04.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit verschiedenen Vertretern der Regierung von Mittelfranken wurde zusammen mit der Schulleitung am 12.03.2020 erneut wegen Erweiterung der Grundschule Heilsbronn gesprochen.
Bislang wurden uns mündlich 13 Klassen zzgl. Mehrzweckraum in Aussicht gestellt. Aktuelle Schülerprognosen der Schule bestätigten den von Stadtrat und Verwaltung angenommenen Trend (pro Jahrgang nun ab 2022/23 gegenüber Prognose aus 2019 je eine Klasse mehr).
Wir haben jedoch die mündliche Zusage, dass die im Rahmen der Förderung und schulaufsichtlichen Genehmigung möglichen Flächenbandbreiten dazu großzügig ausgelegt werden, sofern diese ausreichend pädagogisch begründet werden.
Dabei ist auszuführen, warum gerade die Grundschule Heilsbronn einen bestimmten Mehrbedarf an Räumen bzw. Flächen benötigt und weshalb in der geplanten Größe. Die bisher vorgelegten pädagogischen Konzepte waren der Regierung nicht ausreichend.
Die erstellte Entwurfsplanung wurde von der Regierung zur Kenntnis genommen. In Bezug auf die mögliche Verlagerung des Hortes in den geplanten Anbau wurde eine Förderung aufgrund der bisherigen räumlichen Situation (Brandschutz etc.) der gesamten förderfähigen Fläche ohne Einschränkung in Aussicht gestellt.
Weiter wurde gegenüber der Regierung von Mittelfranken festgestellt, dass die Räumlichkeiten im Hausmeisterhaus nicht dauerhaft der Mittagsbetreuung zur Verfügung gestellt werden, sondern auch diese Räume langfristig im Schulhaus unterzubringen sind.
Da die Grundschule Heilsbronn durch zahlreiche Erweiterungen räumlich sehr verteilt ist, sehr viele Verkehrsflächen und lange Wege aufweist sowie zahlreiche Nutzungen im Gebäude untergebracht sind (Ganztageszug, Hort, Mittagsbetreuung, VHS, Musikschule etc.) ist ein klares Nutzungskonzept aus Sicht der Verwaltung unbedingt sinnvoll und dringend notwendig.
Diese pädagogische Prozessbegleitung liefert die LernLandSchaft. Eine Zusammenarbeit wurde von der Grundschule Heilsbronn schon einmal angeregt und aufgrund guter Erfahrungen (z.B. in Neuendettelsau, Bechhofen) nahm die Verwaltung Kontakt auf. Eine erste Besprechung und Begehung des Schulgebäudes zusammen mit der Schulleitung hat stattgefunden. Die Schulleitung unterstützt eine Begleitung durch die LernLandSchaft. Auch vom Architekturbüro Teuber & Korder wird eine Beteiligung unterstützt bzw. für notwendig erachtet, um eine fundierte, detaillierte, auf die Grundschule Heilsbronn abgestimmte Begründung für die Regierung von Mittelfranken liefern zu können.
Der LernLandSchaft ist bewusst, dass eine sehr zeitnahe Lösung erforderlich ist und ist bereit, schnell zu reagieren.
In Absprache mit den Fraktionssprechern wurde der LernLandSchaft ein entsprechender Auftrag erteilt.
Für Samstag, den 9. Mai wurde ein entsprechender Workshop (in der Hohenzollernhalle) vorgesehen, an dem auch 4 Stadtratsmitglieder willkommen sind (evtl. Arbeitskreis Bildung/Schulen). Wir bitten jedoch um vorherige Absprache, da aufgrund der Corona-Pandemie die Teilnehmerzahl auf das Minimum begrenzt werden sollte.
Frau Doberer von der LernLandSchaft stellt sich nun kurz vor und beantwortet evtl. Fragen aus dem Gremium.
Dient zur Kenntnis.

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5. Stadtfest 2020; Beratung und Beschlussfassung über die Verschiebung des Stadtfestes aufgrund der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.04.2020 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Coronavirus stellt uns aktuell vor große Herausforderungen – auch im Veranstaltungsbereich.
Gemäß der aktuellen Situation wurden die geplanten Veranstaltungen im Mai bereits abgesagt und es wird zu gegebener Zeit nach Ersatztermine gesucht. Ebenso wurde der Altmühltal Classic Sprint mit Stopp in Heilsbronn von den Veranstaltern von Juni auf September verschoben.
Am 16. April verlautbarte Ministerpräsident Markus Söder, dass in Bayern grundsätzlich Großveranstaltungen bis mindestens 31. August untersagt sind. Noch stehen keine Details bezüglich der Größe (d.h. Besucherzahlen, Veranstaltungsfläche, etc.) der untersagten Veranstaltungen fest und niemand kann aktuell voraussagen, wie sich die Pandemie weiterentwickelt oder wann und in welchem Umfang die Veranstaltungsverbote zurückgenommen werden.
Im Falle Heilsbronn ist demnach die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die gewohnte Umsetzung des Stadtfestes vom 17.-19. Juli 2020 gefährdet ist. Der Stadtfest-Termin Mitte Juli kommt zu früh, um die Planungen unverändert weiterlaufen zu lassen und es stellt sich die Frage, ob aufgrund der Coronavirus-Pandemie das Stadtfest 2020 abgesagt bzw. auf 2021 verschoben werden sollte und wie mit dem am selben Wochenende geplanten Gegenbesuch der französischen Partnerstadt Objat sowie mit den Feierlichkeiten der Stadtkapelle Heilsbronn anlässlich ihres 60-jährigen Jubiläums verfahren werden soll?
Für eine Verschiebung sprechen mehrere Gründe:
Für die Stadt Heilsbronn und ihre Veranstaltungspartner/Vereine steht selbstverständlich der Gesundheitsschutz an erster Stelle. Des Weiteren steigt zudem aber auch das Risiko insbesondere für die teilnehmenden Vereine im Falle einer kurzfristigen Absage auf den Kosten für notwendige Vorleistungen sitzenzubleiben. Die Voraussetzungen für einen Besuch aus Frankreich sind unter den aktuellen Umständen ebenso nicht optimal und eine Einladung unsrerseits zu einem anderen Termin würde vermutlich auch unsrer Partnerstadt entgegenkommen und für mehr Planungssicherheit bei beiden Organisationskomitees sorgen. Bezüglich des Jubiläums der Stadtkapelle hat der erste Vorsitzende Herr Wolfgang Prager die Überlegung geäußert, die geplante Ausstellung im Museum um zwei Monate nach hinten zu verlegen.
Die Stadtverwaltung hält somit eine Verlegung des Stadtfestes sowie des Gegenbesuchs aus Frankreich für sinnvoll.
  • Möglichkeit Nr. 1:  Verlegung des Stadtfestes auf Juli 2021; Gegenbesuch Objat am selben Wochenende
Hierbei spielt für die Terminfindung die Verfügbarkeit der HZH für offizielle Feierlichkeiten mit den französischen Gästen eine ausschlaggebende Rolle. Demnach wären folgende Termine verfügbar:
  • 2. - 4. Juli 2021        (Kirchweih Betzendorf)
  • 9. - 11. Juli 2021        (Kirchweih Bonnhof)
  • 22. - 24. Juli 2021        
Gemäß der gewohnten Marktregel würde das Stadtfest auf das Wochenende vom 16. - 18. Juli 2021 fallen, an dem jedoch die HZH bereits für das 100-jährige Jubiläum der Freikirche Heilsbronn reserviert wurde. Die Vorbereitungen hierfür sind laut Herrn Kies auch schon weiter vorangeschritten und Künstler gebucht. Da vermutlich viele Veranstaltungen von 2020 auf nächstes Jahr verlegt werden, wird es unweigerlich zu Terminüberschneidungen kommen oder wie in diesem Fall zur Notwendigkeit von der Regel abzuweichen. Problematisch ist wiederum, dass an den ersten beiden genannten Juli-Terminen die Kirchweihen zweier Ortsteile stattfinden. Somit wäre der 22. - 24. Juli 2021 der geeignetste Termin außer es sprechen weitere Gründe dafür. Andernfalls müsste ein neuer Termin gefunden werden, was in den Sommermonaten sicherlich nicht einfach sein wird.
Bei der Verlegung auf 2021 würde das Stadtfest gemäß dem bisherigen Turnus zwei Jahre hintereinander stattfinden (2021 und 2022). Für die Stadt würde dies prinzipiell keinen erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeuten, da sich die Veranstaltungskosten von 2020 auf 2021 verlagern. Ob jedoch eventuelle Konventionalstrafen anfallen würden in Bezug auf die Absage der bereits im Januar 2019 gebuchten Bands, lässt sich noch nicht abschätzen. Hierbei ist es ratsam, dass die Stadtverwaltung sofort nach einer Entscheidung mit den Musikern in Verhandlungen tritt. Selbstverständlich würden wir diesen anbieten, sie 2021 erneut zu buchen.
Was die Vereine betrifft, haben diese zwei Jahre in Folge einen gewissen Mehraufwand an Organisation. Da jedoch 2020 ein sehr ruhiges Jahr wird, liegt die Vermutung nahe, dass nach einkehrender Normalität die Bereitschaft vorhanden wäre dies zu stemmen.
  • Möglichkeit Nr.2: Absage des Stadtfestes 2020; Gegenbesuch Objat 2021; Stadtfest 2022
In diesem Fall wäre die Stadtverwaltung mit der Terminfindung eines Gegenbesuchs aus Objat zwar ungebundener, allerdings würde dies auch mehr Aufwand bezüglich der Ausgestaltung eines Programms bedeuten. Ebenso schätzt die Stadtverwaltung die Möglichkeit höher ein, dass Konventionalstrafen der Bands folgen könnten, und was die Vereine betrifft würden wichtige Einnahmen wegfallen.
Die Stadtverwaltung bittet im Rahmen der anberaumten Sitzung um Mitteilung eines Stimmungsbildes der Fraktionen.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, das Stadtfest im Jahre 2020 nicht stattfinden zu lassen und unmittelbar mit den betroffenen Vereinen Kontakt aufzunehmen, ob diese eine Verlegung ins Jahr 2021 gegenüber einer ersatzlosen Absage präferieren würden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das Stadtfest 2020 vom 17. – 19. Juli 2020 nicht stattfinden zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den betroffenen Vereinen und den bereits beauftragten Bands Kontakt aufzunehmen. Mit den Vereinen soll geklärt werden, ob diese eine Verlegung ins Jahr 2021 befürworten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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6. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Höfstetten durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.04.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 11.02.2020 wurde Herr Thomas Winkler, Höfstetten 11, zum Kommandanten und Herr Michael Schiefer, Höfstetten 16, zu dessen Stellvertreter gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 28.02.2020 mit folgenden Auflagen erteilt.
Kommandant:                keine Auflage
Stellv. Kommandant:        
Der Lehrgang  „Gruppenführer“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen. Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb von zwei Jahren nachzuweisen.

Beschluss

Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Höfstetten, Herr Thomas Winkler und Herr Michael Schiefer (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.05.2020 bestätigt. Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Ehrungen ausscheidender Mitglieder des Stadtrates; u. a. Verleihung der Bürgermedaille

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.04.2020 ö vorberatend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Aus aktuellem Anlass „Corona“ kann eine Abschlusssitzung im festlichen Rahmen derzeit nicht abgehalten werden.
Die Verabschiedung der verdienten Mitglieder des Stadtrates mit Ortssprecher soll nicht ohne entsprechenden würdigen Rahmen erfolgen. Deshalb wird diese Veranstaltung nachgeholt, sobald es die Umstände erlauben.
Besonders zu ehren ist Carl-Heinz Zischler, der neben weiteren Aktivitäten 12 Jahre 2. Bürgermeister und 18 Jahre Stadtratsmitglied war.
Carl-Heinz Zischler hat sich durch besonders fruchtbares Wirken für das Wohl der Stadt und ihrer Bürgerschaft eingesetzt hohe Verdienste erworben. Es wird deshalb vorgeschlagen, Herrn Carl-Heinz Zischler die Bürgermedaille in Silber zu verleihen. Die Bürgermedaillen erhalten ihren besonderen Wert auch dadurch, dass nur höchstens 10 lebende Persönlichkeiten Träger einer Bürgermedaille in Silber oder Gold  sein können.

Beschluss

Herr Carl-Heinz Zischler wird für sein besonders fruchtbares Wirken für das Wohl der Stadt Heilsbronn in seiner 12-jährigen Amtszeit als 2. Bürgermeister und seine 18-jährige  Stadtratstätigkeit mit der Bürgermedaille in Silber ausgezeichnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.04.2020 ö 8
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8.1. Bauanträge; Information über die von der Verwaltung bearbeiteten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.04.2020 ö vorberatend 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit E-Mail vom 31.03.2020 wurden die Stadtratsmitglieder darüber informiert, dass aufgrund der andauernden Ausgangsbeschränkungen Gremiumssitzungen nur soweit erforderlich und nur im unbedingt notwendigen Umfang einberufen werden.
Weiter wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung für eingehende Bauanträge gem. § 14 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c der Geschäftsordnung für den Stadtrat Heilsbronn der Gebäudeklassen 1-3 das gemeindliche Einvernehmen auf Verwaltungsebene erteilen bzw. versagen wird. Die Einberufung gesonderter Gremiumssitzungen ist damit weitestgehend entbehrlich.
Um die Stadtratsmitglieder gleichwohl weiterhin über die eingehenden Bauanträge zu informieren, werden die verwaltungsseits bearbeiteten Bauanträge über das Ratsinformationssystem bereitgestellt. Eine Vormerkung in gewohntem Umfang wird nicht erstellt, stattdessen wird das Vorhaben sowie die Prüfung stichpunktartig dargestellt sowie abschließend mitgeteilt, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt oder versagt wurde. Eine erste Bereitstellung ist am 30.04 beabsichtigt.
Für Fragen zu einzelnen Bauanträgen steht das Sachgebiet Planen und Bauen jederzeit zur Verfügung.
Da derzeit nicht durch Sitzungen die gewohnte Transparenz gewährleistet werden kann, weist die Verwaltung darauf hin, dass ein Bauantrag eines Stadtratsmitglieds für die Errichtung eines 6- Familienhauses eingereicht wurde. Die Stadtverwaltung beabsichtigt nach eingehender Prüfung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da keine bauplanungsrechtlichen Gründe entgegenstehen. Die entsprechenden Bauantragsunterlagen können ebenfalls im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Dient zur Kenntnis.

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8.2. Bekanntgabe; Termin konstituierende Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.04.2020 ö vorberatend 8.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die für Mittwoch, den 06. Mai 2020 vorgesehene konstituierende Sitzung des Stadtrates Heilsbronn wird auf

                               Mittwoch, den 13.05.2020

verlegt.

Dient zur Kenntnis.

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8.3. Aktueller Sachstand Elternbeiträge städt. Kindertageseinrichtungen während Betretungsverbot Corona

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.04.2020 ö 8.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am 01.04.2020 wurden die Eltern der städt. Kindertageseinrichtungen durch beiliegendes Schreiben gebeten, die Elternbeiträge zunächst weiter zu leisten bis geklärt werden kann, ob es zu einer landesweit politischen Lösung kommen wird. Bislang wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf die Regelungen im jeweiligen Betreuungsvertrag verwiesen. In den üblichen Verträgen sind jedoch keine Bestimmungen über das Beitragsverfahren im Rahmen eines staatlichen Betretungsverbotes enthalten.

In der Regierungserklärung am 20.04.2020 gab Ministerpräsident Söder bekannt, dass für die kommenden drei Monate keine Kindergartenbeiträge gezahlt werden müssen, solange diese wegen der Corona-Krise geschlossen sind. Ein erstes Zwischenergebnis wurde mit dem Rundschreiben des Bayerischen Städtetags Nr. 114/2020 v. 22.04.2020 bekanntgegeben.

Anknüpfungspunkt für die Höhe der staatlichen Erstattungszahlungen ist das Alter der Kinder. Für Krippenkinder sind 300 Euro, für Kindergartenkinder 50 Euro und für Hortkinder 100 Euro angedacht (Zahlungen pro Kind pro Monat).  Die Höhe der staatlichen Erstattungszahlungen wurde unter Berücksichtigung des Bayerischen Krippengeldes und des Elternbeitragszuschusses für Kindergartenkinder ab 04/2019 festgesetzt.

Nach wie vor sind einige Fragen zur Abwicklung und tatsächlichen Anspruchsberechtigung offen. Es wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um ein vorläufiges Zwischenergebnis handelt und sich Details ggf. noch ändern können. Die erforderliche Entscheidung auf staatlicher Ebene ist noch nicht final gefallen.

Die Verwaltung stellt klar, dass Elternbeiträge für Zeiten in denen auf Grund des Betretungsverbotes keine Betreuung stattgefunden hat, schnellstmöglich erstattet werden. Sobald verbindliche Entscheidungen auf staatlicher Ebene getroffen wurden, werden die Eltern über das weitere Vorgehen informiert.

Dient zur Kenntnis.

Stand 29.04.2020
Mit dem Rundschreiben Nr. 126/2020 des Bayerischen Städtetags v. 29.04.2020 wurde die erste schriftliche Erklärung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales übermittelt.

Den Trägern von Kindertageseinrichtungen, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden, werden entfallende Elternbeiträge für die Monate April, Mai und Juni 2020 pauschal ersetzt. Voraussetzung für den Beitragsersatz ist, dass die Eltern in den jeweiligen Monaten tatsächlich keine Beiträge zahlen bzw. dass diese zurückerstattet werden.

Die Höhe des Beitragsersatzes richtet sich danach, ob das Kind altersmäßig ein
Krippen-, Kindergarten- oder Schulkind ist. Bei der Abgrenzung von Krippen- zu Kindergartenkind wird auf den bekannten Stichtag im Rahmen des Beitragszuschusses ab 04/2019 zurückgegriffen:
Ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, gilt ein Kind als Kindergartenkind, davor als Krippenkind. Kinder, die ab dem 1. Januar 2017 geboren wurden, gelten demnach momentan als Krippenkinder.

Für Eltern von Kindern, die im Rahmen der Notbetreuung betreut werden, erfolgt von Seiten des Freistaats Bayern kein Beitragsersatz, da diese die mit den Elternbeiträgen vergütete Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.

Die Details hierzu werden in einer Förderrichtlinie geregelt werden.

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8.4. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.04.2020 ö 8.4
Datenstand vom 04.06.2020 11:55 Uhr