Datum: 13.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung durch 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer
2 Vereidigung der neu gewählten ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder (Art. 31 Abs. 4 GO) sowie Belehrung über das Steuergeheimnis (§ 30 AO)
3 Niederlegung des Stadtratsmandates durch Jutta Franck; Zustimmung und Entscheidung über Listennachfolger
4 Vereidigung von Harald Pfitzer, Listennachfolger des Bündnis 90 / Die Grünen für Jutta Franck
5 Beschlussfassung über die Zahl und Art der weiteren Bürgermeister (Art. 35 Abs. 1 GO)
6 Wahl des bzw. der weiteren Bürgermeister
7 Vereidigung des/der weiteren Bürgermeister
8 Festlegung der weiteren Stellvertretung
9 Bildung von Ausschüssen und Beiräten (Art. 32 GO)
10 Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen und Beiräten und das Sitzverteilungsverfahren in den Ausschüssen
11 Benennung von Beauftragten; Geschäftsordnung für den Stadtrat Heilsbronn (§ 11)
12 Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
13 Geschäftsordnung für den Stadtrat von Heilsbronn 2020 - 2026; Beratung und Beschlussfassung
14 Ortssprecher; Vertreter der Gemeindeteile
15 Bestellung der Mitglieder und Vertreter in die Ausschüsse
16 Benennung der Mitglieder in Beiräten, Gremien und des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
17 Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungs-Standesbeamten; Wiederbestellung
18 Vollmacht für die Abgabe von Erklärungen über Kaufanträge, Freigaben, Löschungen und Rangrücktrittserklärungen gegenüber Notariaten sowie dem Grundbuchamt für die Ratsperiode 2020/2026
19 Bekanntgaben
19.1 Bekanntgabe Streusalzbestellung
19.2 Bekanntgabe des Fertigstellungstermins zur Restaurierung des Marktplatzbrunnens
19.3 Bekanntgabe Gegenbesuch aus Objat 2021
19.4 Weiteres Beitragsverfahren während Corona-Krise; Elterninformation
20 Losverfahren für den Sitz im Haupt-und Finanzausschuss

zum Seitenanfang

1. Eröffnung durch 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö vorberatend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Erster Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer begrüßt die Mitglieder des Stadtrats, die Zuhörer und die Vertreter der Presse herzlich zur konstituierenden Sitzung des Stadtrates Heilsbronn.
Er stellte fest, dass zu der für heute anberaumten Sitzung des neugewählten Stadtratsplenums alle 20 Mitglieder – die neuen gegen Nachweis - ordnungsgemäß geladen wurden.
Zu der Sitzordnung merkt er an, dass diese aufgrund der Wahlergebnisse angepasst wurde. Die Sitzreihenfolge innerhalb der Fraktionen ist ein Vorschlag. Nach der heutigen Sitzung und der Wahl des/der weiteren Bürgermeister wird ein dauerhafter Sitzplan erstellt, der dann auch analog für den Sitzungssaal gelten soll.
Die Tagesordnung wurde den Stadtratsmitgliedern zusammen mit der Sitzungseinladung bekanntgegeben. Den neu gewählten Mitgliedern des Stadtrates wurden die Sitzungsunterlagen zugestellt.
Im Anschluss richtete der 1. Bürgermeister folgende Worte an die Anwesenden:

„Sehr geehrte Mitglieder des Stadtrats, sehr geehrte Ortssprecher,
meine sehr verehrten Damen und Herren Zuhörer, sehr geehrte Vertreterin der Presse, sehr geehrter Herr Schwab,
ich begrüße Sie herzlich zur konstituierenden Sitzung unseres Stadtrates Heilsbronn. Ich darf feststellen, dass zu der für heute anberaumten Sitzung des neugewählten Stadtratsplenums alle 20 Mitglieder – die neuen gegen Nachweis - ordnungsgemäß geladen wurden. Zu der Sitzordnung merke ich an, dass diese neue Sitzordnung auf den Wünschen der Fraktionen basiert. Die Tagesordnung wurde den Stadtratsmitgliedern und den Ortssprechern zusammen mit der Sitzungseinladung bekanntgegeben.
Ich darf Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sie durch das Vertrauen der Bürgerschaft wiedergewählt oder zum ersten Mal in den Stadtrat entsandt wurden, herzlich gratulieren. Die neuen Mitglieder des Gremiums heiße ich willkommen und hoffe, dass die wiedergewählten und die neugewählten Mitglieder sich zu einem guten Ganzen zusammenfügen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den letzten Jahrzehnten hat es wohl keine konstituierende Sitzung unseres Stadtrates gegeben, die derart durch eine Krisensituation geprägt war, wie es die heutige Sitzung aufgrund der „ Coronapandemie“ ist.

Mit Blick auf die sich aus der „Coronakrise“ und ihren Folgen für unsere Gesundheit, Wirtschaft und unsere Gesellschaft sowie die sich hieraus eventuell für unsere Kommune ergebenden, derzeit in vielerlei Hinsicht noch nicht einzuschätzenden Konsequenzen und Handlungszwänge werden für die kommende Legislaturperiode u.a. die Erfahrungen und Kenntnisse jedes Einzelnen von uns wie auch das Miteinander im Gremium von entscheidender Bedeutung sein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben Ihnen das höchste Ehrenamt übertragen, das unsere Gemeindeverfassung kennt. Dieses auf Vertrauen basierende Votum verpflichtet Sie in besonderem Maße auf unsere demokratische Grundordnung und auf das Wohl der Menschen, die in unserer Stadt und den Ortsteilen leben. Das Erkennen und Umsetzen der Anliegen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger sind unser Ziel und als solches durch die Gemeindeordnung gewährleistet. Das Gemeinwesen in seiner Gesamtheit wird durch Sie als Stadtratsgremium repräsentiert. Die zu Heilsbronn gehörenden Ortsteile, die keinen Vertreter im Stadtrat haben, sind durch die Ortssprecher vertreten. Auf diese Weise können die verschiedenen Interessen artikuliert und in einer auf unsere gesamte Kommune bezogenen ausgleichenden Entscheidung zusammengeführt werden.
In unserem Amt stehen Sie als Stadtrat/-rätin und ich als Bürgermeister in einem permanenten Spannungsfeld zwischen den Wünschen und Vorstellungen jedes einzelnen Bürgers und dem Gesamtwohl der Stadt. Hier sorgfältig und gerecht abzuwägen ist eine schwere, manchmal kaum zu lösende Aufgabe.
Für die Bürger von heute, die in einer offenen Informationsgesellschaft leben, müssen wir unsere Beratungen und Entscheidungen transparent machen und auf die Öffentlichkeit zugehen. Die Zukunft wird aus heutiger Sicht mehr vom Können als vom Wollen bestimmt, weshalb der umfangreiche Aufgabenkatalog sorgfältig nach Prioritäten zu ordnen ist. In der öffentlichen Diskussion um die Prioritätensetzung sollte die Qualität der Argumente stärker beachtet werden  als die Intensität und Lautstärke, mit der Forderungen vorgebracht werden.
Entscheidend für den Erfolg unseres gemeinsamen Bemühens sind das Klima und die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Stadtrat, Stadtverwaltung und Bürgermeister. Unser gemeinsames Ziel ist es, im Interesse der Sache für das Gemeinwohl in unserer Stadt und den Ortsteilen zu wirken. Dabei gilt es, einen Mittelweg von Kontrolle und kollegialer Zusammenarbeit zu finden und ein kreatives, produktives, zukunftsorientiertes und von gegenseitigem Vertrauen geprägtes Klima zu schaffen. Ich lade Sie hierzu herzlich ein.
Die letzten Stadtratsperioden haben uns eine gute Ausgangsbasis gegeben. Hierauf können wir aufsetzen. Die Entwicklung unserer Stadt und seiner Ortsteile verlangt Kontinuität und zugleich die Öffnung für neue Gedanken und Ideen. Diese sind mit den aktuellen finanziellen Rahmenbeding-ungen in Einklang zu bringen. Die Stadtentwicklung ist unter dem Aspekt der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und des Machbaren voranzutreiben, damit wir unseren jungen Generationen eine gute Ausgangsbasis schaffen.
Nachdem der Haushalt für 2020 bereits verabschiedet ist, verzichte ich darauf, auf die anstehenden Aufgaben näher einzugehen. Mit Blick auf die Investitionsschwerpunkte 2020:

  • Schulische Bildung: Fertigstellung des Umbaus der Grundschule zum Ganztageszug
  • Umgestaltung Marktplatz
  • Abwasseranlage Müncherlbach)
  • Altlastenbeseitigung
  • Erschließung Baugebiet Bürglein
  • Erweiterung Grundschule Heilsbronn
  • Zuwendung zur Sanierung ehem. Brauerei

wünsche ich uns, dass die wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Konsequenzen der „Coronakrise“ nicht so dramatisch sein werden, wie es mancher befürchtet.
Abschließend wünsche ich, dass Ihnen Ihr Amt als Mitglied des Stadtrates von Heilsbronn nicht zur  Last sondern Freude und Zufriedenheit mit sich bringt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

2. Vereidigung der neu gewählten ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder (Art. 31 Abs. 4 GO) sowie Belehrung über das Steuergeheimnis (§ 30 AO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö vorberatend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Eine Vereidigung der Ortssprecher für die Stadtteile Ketteldorf und Höfstetten mit Neuhöflein mit den neu gewählten ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern kann dieses Mal nicht stattfinden, da eine Wahl der Ortssprecher noch nicht möglich war.
Die Eidesformel liegt in den Mappen der neuen Stadtratsmitglieder.
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer nimmt den folgenden neu gewählten Stadtratsmitgliedern den nachgenannten Eid ab (Art. 31 Abs. 4 GO):
Böhm, Bastian
Brendle-Behnisch, Günther
Buhl, Sebastian
Hinkl, Petra
Schmidt, Andrea
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
Im Anschluss daran weist 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer alle Stadtratsmitglieder auf die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht der ehrenamtlich tätigen Stadträte sowie die Wahrung des Steuergeheimnisses hin und gibt hierzu im Wortlaut folgendes bekannt:
„Ehrenamtlich tätige Gemeindebürger sind verpflichtet, ihre Obliegenheiten gewissenhaft wahrzunehmen (Art. 20 Abs. 1 GO). Sie haben über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren; das gilt nicht für Mitteilungen im amtlichen Verkehr und über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Weiter dürfen Kenntnisse über geheim zu haltende Angelegenheiten nicht unbefugt verwertet werden.
Geheimhaltungsbedürftig sind in erster Linie Angelegenheiten, deren Bekanntwerden der Stadt oder den Beteiligten Schaden zufügen würde (z. B. Vorverhandlungen über gemeindliche Anleihen und Grundstückskäufe, Erörterung wirtschaftlicher Angelegenheiten von Antragstellern, insbesondere ihrer Kreditwürdigkeit; Personalangelegenheiten der Stadtbediensteten). Ebenso ist das Steuergeheimnis unverletzlich (§ 30 Abs. 1 AO). Einer Verletzung des Steuergeheimnisses macht sich schuldig, wer Verhältnisse eines Steuerpflichtigen unbefugt offenbart oder verwertet oder von einem automatisierten Verfahren unbefugt abruft (§ 30 Abs. 2 AO).
Wer den Verpflichtungen des Art. 20 Abs. 1, 2 oder 3 Satz 1 GO schuldhaft zuwiderhandelt, kann, unbeschadet der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, vom Stadtrat im Einzelfall mit Ordnungsgeld bis zu zweihundertfünfzig Euro, bei unbefugter Offenbarung personenbezogener Daten bis zu fünfhundert Euro, belegt werden (Art. 20 Abs. 4 GO).
§ 355 (Strafgesetzbuch) Verletzung des Steuergeheimnisses
Wer unbefugt
1. Verhältnisse eines anderen, die ihm als Amtsträger
a) in einem Verwaltungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in Steuersachen,
b) in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder in einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit,
c) aus anderem Anlass durch Mitteilung einer Finanzbehörde oder durch die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage eines Steuerbescheids oder einer Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen
bekannt geworden sind, oder
2. ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm als Amtsträger in einem der in Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden ist,
offenbart oder verwertet oder,
3. nach Nr. 1 oder Nummer 2 geschützte Daten im automatisierten Verfahren unbefugt abruft, wenn sie für einer der in Nummer 1 genannten Verfahren in einer Datei abgespeichert sind,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Ehrenamts fort (Art. 20 Abs. 2 Satz 4 GO).“
Der Hinweis auf die vorgenannten Pflichten wurde durch Unterschrift sämtlicher neu gewählter Stadtratsmitglieder bestätigt.
Jedes Stadtratsmitglied erhält für seine Arbeit ein Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte und eine Textausgabe der Bayerischen Gemeindeordnung. Die neuen Stadträte erhalten weiter unsere Anstecknadel und den Haushaltsplan 2020.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

3. Niederlegung des Stadtratsmandates durch Jutta Franck; Zustimmung und Entscheidung über Listennachfolger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit E-Mail vom 07.05.2020 hat Stadtratsmitglied Jutta Franck mitgeteilt, dass sie ihr Stadtratsmandat niederlegt.
Die Niederlegung eines Ehrenamtes ist grundsätzlich nur aus wichtigen persönlichen Gründen möglich (Art. 19 Abs. 1 GO). Um die Freiheit des Mandats zu stärken, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 16.02.2012 allerdings bestimmt, dass für die Niederlegung des Amtes als Gemeinderat Art. 19 GO keine Anwendung findet. Die gesetzliche Formulierung „Niederlegung“ ist ungenau. Die Erklärung über die Niederlegung ist als Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt zu verstehen. Aus Gründen der Rechtssicherheit führt diese Erklärung allein noch nicht zur Beendigung des Amts. Vielmehr bedarf es zur Wirksamkeit der Niederlegung eines Beschlusses des Gemeinderats. Bei seiner Entscheidung steht dem Stadtrat kein Ermessen zu (gebundene Entscheidung).
Gleichzeitig ist eine Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers zu treffen. Listennachfolger Nr. 6 des Wahlvorschlags des Bündnis 90 / Die Grünen ist Harald Pfitzer. Eine gesonderte Annahme der Wahl ist nicht erforderlich.
Im Namen der Stadt Heilsbronn, des Stadtrates und der Verwaltung bedauere ich das Ausscheiden unseres dienstältesten Stadtratsmitgliedes sehr. Für die über 24-jährige Tätigkeit im Stadtrat sowie das darüber hinausgehende Engagement in verschiedenen Ausschüssen, als Fraktionssprecherin sowie den Einsatz im Arbeitskreis Bildung danken wir herzlich.

Beschluss

Antragsgemäß wird dem Rücktritt des Stadtratsmitgliedes Jutta Franck zugestimmt. Die Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtrat wird mit Wirkung zum 07.05.2020 wirksam.
Herr Harald Pfitzer rückt unmittelbar anschließend als Listennachfolger Nr. 6 im Wahlvorschlag Nr. 3 des Bündnis 90 / Die Grünen an seiner Stelle nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vereidigung von Harald Pfitzer, Listennachfolger des Bündnis 90 / Die Grünen für Jutta Franck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach dem amtlichen Endergebnis der Stadtratswahl vom 16.03.2020 ist mit 944 gültigen Stimmen erster Listennachfolger (Nr. 6) des Bündnis 90 / Die Grünen (Wahlvorschlag Nr. 3) für das ausscheidende Stadtratsmitglied Jutta Franck:
               Harald Pfitzer, Talstraße 1, Weißenbronn  
Herr Harald Pfitzer rückt damit als erster Listennachfolger nach. Die Annahme zur Wahl und die Bereitschaft zur Eidesleistung oder zur Ablegung eines Gelöbnisses nach Art. 31 Abs. 4 GO hat Herr Pfitzer erklärt.
Erster Bürgermeister Dr. Pfeiffer bittet Herrn Harald Pfitzer sich zu erheben und den Amtseid zu leisten.
(Eidesformel:) „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Im Anschluss weist 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer Herr Harald Pfitzer auf die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht der ehrenamtlich tätigen Stadtratsmitglieder sowie die Wahrung des Steuergeheimnisses hin und gibt hierzu im Wortlaut folgendes bekannt:
„Ehrenamtlich tätige Gemeindebürger sind verpflichtet, ihre Obliegenheiten gewissenhaft wahrzunehmen (Art. 20 Abs. 1 GO). Sie haben über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren; das gilt nicht für Mitteilungen im amtlichen Verkehr und über Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Weiter dürfen Kenntnisse über geheim zu haltende Angelegenheiten nicht unbefugt verwertet werden.
Geheimhaltungsbedürftig sind in erster Linie Angelegenheiten, deren Bekanntwerden der Stadt oder den Beteiligten Schaden zufügen würde (z. B. Vorverhandlungen über gemeindliche Anleihen und Grundstückskäufe, Erörterung wirtschaftlicher Angelegenheiten von Antragstellern, insbesondere ihrer Kreditwürdigkeit; Personalangelegenheiten der Stadtbediensteten). Ebenso ist das Steuergeheimnis unverletzlich (§ 30 Abs. 1 AO). Einer Verletzung des Steuergeheimnisses macht sich schuldig, wer Verhältnisse eines Steuerpflichtigen unbefugt offenbart oder verwertet oder von einem automatisierten Verfahren unbefugt abruft (§ 30 Abs. 2 AO).

Wer den Verpflichtungen des Art. 20 Abs. 1, 2 oder 3 Satz 1 GO schuldhaft zuwiderhandelt, kann, unbeschadet der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, vom Stadtrat im Einzelfall mit Ordnungsgeld bis zu zweihundertfünfzig Euro, bei unbefugter Offenbarung personenbezogener Daten bis zu fünfhundert Euro, belegt werden (Art. 20 Abs. 4 GO).
§ 355 (Strafgesetzbuch) Verletzung des Steuergeheimnisses
Wer unbefugt
1. Verhältnisse eines anderen, die ihm als Amtsträger
a) in einem Verwaltungsverfahren oder einem gerichtlichen Verfahren in Steuersachen,
b) in einem Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder in einem Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit,
c) aus anderem Anlass durch Mitteilung einer Finanzbehörde oder durch die gesetzlich vorgeschriebene Vorlage eines Steuerbescheids oder einer Bescheinigung über die bei der Besteuerung getroffenen Feststellungen
bekannt geworden sind, oder
2. ein fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm als Amtsträger in einem der in Nummer 1 genannten Verfahren bekannt geworden ist, offenbart oder verwertet oder,
3. nach Nr. 1 oder Nummer 2 geschützte Daten im automatisierten Verfahren unbefugt abruft, wenn sie für einer der in Nummer 1 genannten Verfahren in einer Datei abgespeichert sind,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Ehrenamts fort (Art. 20 Abs. 2 Satz 4 GO).“
Der Hinweis auf die vorgenannten Pflichten wurde durch Unterschrift des neuen Stadtrats bestätigt.
Herr Pfitzer erhält eine Textausgabe der Gemeindeordnung und ein Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte sowie eine Anstecknadel ausgehändigt.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

5. Beschlussfassung über die Zahl und Art der weiteren Bürgermeister (Art. 35 Abs. 1 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Dauer seiner Wahlzeit muss der Stadtrat aus seiner Mitte einen weiteren (= zweiten) Bürgermeister wählen. Weiter kann der Stadtrat auch noch einen weiteren (= dritten) Bürgermeister wählen, vgl. Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO.
Es wäre darüber zu befinden, wie viele weitere Bürgermeister gewählt werden sollen.
Bei einer Entscheidung für einen dritten Bürgermeister ist dieser gesondert zu wählen.
Der 1. Bürgermeister lässt darüber abstimmen, ob ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll. Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:  11 dafür: 10 dagegen
Damit steht fest, dass ein dritter Bürgermeister zu wählen ist / nicht zu wählen ist.
Sodann wird zur Abstimmung gebracht, dass die weiteren Bürgermeister gem. Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO ehrenamtlich (Ehrenurkunde) oder berufsmäßig (Beamte auf Zeit) aufgrund entsprechender Satzungsregelung tätig sein sollen.

Beschluss 1

Für die Ratsperiode 2020 – 2026 wird ein dritter Bürgermeister aus der Mitte des Stadtrates gewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 10

Beschluss 2

Für die Ratsperiode 2020 – 2026 sind zwei weitere Bürgermeister aus der Mitte des Stadtrates zu wählen. Die weiteren Bürgermeister sind ehrenamtlich (Ehrenbeamte) tätig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Wahl des bzw. der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Wahl des weiteren bzw. der weiteren Bürgermeister sind die Grundsätze des Art. 51 Abs. 3 GO zu beachten.
Demnach erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln. Hierfür wurden 4 Wahlkabinen für die Stimmabgabe aufgestellt. Die Stimmzettel sind anschließend gefaltet in die hierfür vorgesehene, verschlossene Wahlurne zu werfen. Hierfür wird ein Verzeichnis geführt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer bittet die einzelnen Fraktionen um Vorschläge zur Wahl des 2. Bürgermeisters.
Vorschläge:        Gabi Schaaf und Sebastian Buhl
Die abstimmenden Stadtratsmitglieder sind nicht an den Wahlvorschlag gebunden. Das bedeutet, dass neben dem vorgeschlagenen Kandidaten auch jedes andere Stadtratsmitglied wählbar ist. Deshalb sind auf dem Stimmzettel alle wählbaren Stadtratsmitglieder aufgeführt. Leer abgegebene Stimmzettel und solche, die mit einem „Nein“ lediglich die Ablehnung eines Kandidaten zum Ausdruck bringen, sind als ungültig zu betrachten und werden bei der Berechnung der erforderlichen Mehrheit nicht mitgerechnet.
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer schlägt vor, Mitglieder der Verwaltung mit der Durchführung der Wahl zu beauftragen (Wahlausschuss). Demnach bilden folgende Personen den Wahlausschuss:
Herren Christ, Dobras (jeweils Beisitzer) und Wittmann (Vorsitzender).
Für die Durchführung dieser Wahl wird Herr Christ zum Schriftführer ernannt.
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer bittet das Gremium um Einverständnis. Hiermit besteht von Seiten des Stadtratsgremiums einstimmig Zustimmung.
Anschließend fordert 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer die Stadtratsmitglieder zur Stimmabgabe auf. Stadtratsmitglied Wolfgang Prager schlägt im Namen der Fraktion der Freien Wähler Sebastian Buhl als 2. Bürgermeister vor.
Stadtratsmitglied Thomas Franck schlägt im Namen von Bündnis90/Die Grünen als 2. Bürgermeisterin Gabriela Schaaf vor.
Im Namen der Fraktion der CSU gibt Stadtratsmitglied Manfred Huber bekannt in der neuen Legislaturperiode Gabriela Schaaf als 2. Bürgermeisterin zu unterstützen. Die Fraktion der CSU stellt hierzu einen verlässlichen Partner. In dieser Krise wird ein Bürgermeister mit Erfahrung benötigt, da die Zukunft ungewiss ist. Die weitere gute Zusammenarbeit mit allem Gremium ist der Fraktion wichtig. Gabriela Schaaf ist eine gut vernetzte Kreisrätin. Dies kommt ihrer Arbeit als 2. Bürgermeisterin zugute.
Nach Beendigung des Wahlvorganges wird das Wahlergebnis ermittelt.
Für die Ermittlung des Wahlergebnisses wird eine entsprechende Zählliste geführt.
Die Wahl zum 2. Bürgermeister hatte folgendes Ergebnis:
Abgegeben wurden:                                21        Stimmzettel
Hiervon sind ungültig:                                  0        Stimmzettel
Gültige:                                        21        Stimmzettel
Von diesen gültigen Stimmzetteln entfallen
auf        Gabriela Schaaf                                         14 Stimmen
auf        Sebastian Buhl                                           7 Stimmen

1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer verkündet das Wahlergebnis und fragt Stadtratsmitglied Gabriela Schaaf, ob sie die Wahl zum 2. Bürgermeister annimmt.
Stadtratsmitglied Gabriela Schaaf erklärt, dass sie die Wahl annimmt, bedankt sich für das ihr entgegengebrachte Vertrauen und unterzeichnet die vorbereitete Amtsannahmeerklärung.
Der 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer gratuliert der 2. Bürgermeisterin Gabriela Schaaf Buhl zur Wahl, wünscht ihr alles Gute und überreicht ein kleines Präsent in Form eines Blumenstraußes.

Für den Fall, dass ein weiterer (3.) Bürgermeister gewählt wird, wiederholt sich der Wahlvorgang analog.
Im Namen der Fraktion der Freien Wähler schlägt Stadtrat Wolfgang Prager Sebastian Buhl als 3. Bürgermeister vor. Stadtratsmitglied Manfred Huber schlägt im Namen der CSU-Fraktion Werner Scherzer als 3. Bürgermeister vor.
Die Wahl zum 3. Bürgermeister hatte folgendes Ergebnis:
Abgegeben wurden:                                21        Stimmzettel
Hiervon sind ungültig:                                  0        Stimmzettel
Gültige:                                        21        Stimmzettel
Von diesen gültigen Stimmzetteln entfallen
auf        Sebastian Buhl                                 11 Stimmen
auf        Werner Scherzer                                 10 Stimmen

1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer verkündet das Wahlergebnis und fragt Stadtratsmitglied Sebastian Buhl, ob er die Wahl zum 3. Bürgermeister annimmt.
Stadtratsmitglied Sebastian Buhl erklärt, dass er die Wahl annimmt, bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und unterzeichnet die vorbereitete Amtsannahmeerklärung.
Der 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer gratuliert dem 3. Bürgermeister Sebastian Buhl zur Wahl, wünscht ihm ebenfalls alles Gute und überreicht ein kleines Präsent in Form eines Weinpaketes.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

7. Vereidigung des/der weiteren Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Den neu gewählten weiteren Bürgermeistern Gabriela Schaaf und Sebastian Buhl nimmt der 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer nachgenannten Diensteid ab (Art. 37 KWBG):
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Dies ist erneut notwendig, obwohl bereits der Eid als Stadtratsmitglied geleistet wurde.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

8. Festlegung der weiteren Stellvertretung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö vorberatend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat hat die Möglichkeit eine weitere Stellvertretung festzulegen.
In der letzten Wahlperiode wurde bestimmt, dass das dienstälteste Stadtratsmitglied die Vertretung übernimmt, bei gleichem Dienstalter in der Reihenfolge des Lebensalters. Da ein weiterer Bürgermeister (3. Bürgermeister) vorgesehen war, wurde von einer namentlichen Benennung von zusätzlichen Stellvertretern abgesehen.
Unter § 18 des Entwurfs zur Geschäftsordnung steht für den Fall gleichzeitiger Verhinderung geschrieben, dass der Stadtrat aus seiner Mitte eine weitere Stellvertretung bestimmt. Es wird empfohlen, dieses Stadtratsmitglied / diese Stadtratsmitglieder namentlich zu nennen.

Beschluss

Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten, zweiten und ggf. dritten Bürgermeisters wird Uwe Oehler mit der Vertretung betraut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bildung von Ausschüssen und Beiräten (Art. 32 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat kann vorberatende Ausschüsse bilden (Art. 32 Abs. 1 GO); diese sind für die Periode 2020/26 nicht vorgesehen.
Der Stadtrat kann die Verwaltung bestimmter Geschäftszweige oder die Erledigung einzelner Angelegenheiten beschließenden Ausschüssen übertragen (Art. 32 Abs. 2 GO).
Bisher haben folgende Ausschüsse und Beiräte bestanden bzw. werden neu vorgeschlagen:
1.        Haupt- und Finanzausschuss
2.        Bau- und Umweltausschuss; Neu: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
3.  Ausschuss für Bildung (neu)
4.        Ausschuss für Kultur-, Jugend-, Sozial- und Sportangelegenheiten;
Neu: Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten
5.        Werkausschuss
6.        Ferienausschuss
7.  Rechnungsprüfungsausschuss
8.        Beirat für Soziales
9.        Seniorenbeirat
10.        Jugendrat (Jugendparlament) (Neu)

Beschluss

In der Ratsperiode 2020 bis 2026 werden folgende Ausschüsse bzw. Beiträte gebildet bzw. vorgesehen:
1.        Haupt- und Finanzausschuss
2.        Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
3.  Ausschuss für Bildung
4.        Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten
5.        Werkausschuss
6.        Ferienausschuss
7.   Rechnungsprüfungsausschuss
8.        Beirat für Soziales
9.        Seniorenbeirat
10.        Jugendrat (Jugendparlament)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen und Beiräten und das Sitzverteilungsverfahren in den Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö 10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach Art. 33 GO regelt der Stadtrat in der Geschäftsordnung die Zusammensetzung der Ausschüsse; die Mitglieder werden vom Stadtrat für die Dauer der Wahlzeit aus seiner Mitte bestellt. Hierbei hat der Stadtrat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen.
  1. Bildung von Ausschüssen, Beiräten
Den nachgenannten Ausschüssen gehörten bisher ohne den Vorsitzenden nachfolgende Zahl an Mitgliedern an:
1.        Haupt- und Finanzausschuss                                8 Mitglieder
2.        Bau- und Umweltausschuss                                        8 Mitglieder
3.        Werkausschuss                                                           8 Mitglieder
4.        Ausschuss für Kultur-, Jugend-, Sozial-                        8 Mitglieder
und Sportangelegenheiten
5.        Rechnungsprüfungsausschuss                                4 Mitglieder                                                                          (einschl. des Vorsitzenden)
 6. Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat besteht grundsätzlich aus 10 gewählten Mitgliedern sowie dem Seniorenbeauftragten der Stadt Heilsbronn. Weiteres regelt die Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates.
 7.        Die Mitglieder des Beirates für Soziales werden vom Stadtrat unter Einbeziehung der
Vorschläge von Vereinen bzw. Verbänden, die mit Familienarbeit befasst sind, berufen.
Der Beirat setzt sich zusammen aus
dem ersten Bürgermeister,
2 Mitgliedern des Stadtrates,
1 Vertreter des Seniorenbeirates,
1 Vertreter des Jugendparlamentes/Jugendrates,
1 Vertreter der Evang. Kirchengemeinde Heilsbronn/Evang. Kirchengemeinden der Stadtteile,
1 Vertreter der Kath. Kirchengemeinde Heilsbronn/Caritas,
1 Vertreter der Freikirchlichen Gemeinde Heilsbronn/Landes-kirchlichen Gemeinschaft Bonnhof,
1 Vertreter des Diakonievereins Heilsbronn,
1 Vertreter der Kath. Arbeitnehmerbewegung Heilsbronn,
1 Vertreter der Arbeiterwohlfahrt Heilsbronn/Arbeiterwohlfahrt Bürglein,
1 Vertreter des VdK-Ortsverband Heilsbronn,
1 Vertreter der Familienhilfe Heilsbronn,
1 Vertreter des Tauschnetzes Heilsbronn,
1 Vertreter der Schule der Phantasie,
1 Vertreter der Heilsbronner Tafel sowie
1 Jugendbeauftragte/r,
1 Beauftragter für Aussiedler- und Ausländerfragen, Integration und Migration
1 Beauftragter für Soziales,
1 Beauftragter für Inklusionsfragen.

Für die anstehende Ratsperiode 2020 – 2026 ist die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen und Beiräten festzulegen.
Folgende Vorschläge werden unterbreitet:
1.        Haupt- und Finanzausschuss                                  6 Mitglieder
2.        Bau- und Umweltausschuss                                          6 Mitglieder
3.        Ausschuss für Kultur-, Jugend-, Sozial-                          6 Mitglieder
und Sportangelegenheiten
4.         Ausschuss für Bildung                                          6 Mitglieder
5.        Werkausschuss                                                  6 Mitglieder
6.        Rechnungsprüfungsausschuss                                  4 Mitglieder                                                                        (einschl. des Vorsitzenden)
7.        Seniorenbeitrat
               Der Seniorenbeirat besteht aus (bis zu) 10 gewählten Mitgliedern sowie dem Seniorenbeauftragten der Stadt Heilsbronn. Weiteres regelt die Satzung zur Berufung eines Seniorenbeirates.
8.          Die Mitglieder des Beirates für Soziales werden vom Stadtrat unter Einbeziehung der Vorschläge von Vereinen bzw. Verbänden, die mit Familienarbeit befasst sind, berufen. Die Mitglieder des Beirates können bei Verhinderung Stellvertreter/-innen entsenden. Der Beirat setzt sich zusammen aus
dem ersten Bürgermeister,
2 Mitgliedern des Stadtrates,
1 Vertreter des Seniorenbeirates,
1 Vertreter des Jugendparlamentes/Jugendrates,
1 Vertreter der Evang. Kirchengemeinde Heilsbronn/Evang. Kirchengemeinden der Stadtteile,
1 Vertreter der Kath. Kirchengemeinde Heilsbronn/Caritas,
1 Vertreter der Freikirchlichen Gemeinde Heilsbronn/Landes-kirchlichen Gemeinschaft Bonnhof,
1 Vertreter des Diakonievereins Heilsbronn,
1 Vertreter der Kath. Arbeitnehmerbewegung Heilsbronn,
1 Vertreter der Arbeiterwohlfahrt Heilsbronn/Arbeiterwohlfahrt Bürglein,
1 Vertreter des VdK-Ortsverband Heilsbronn,
1 Vertreter der Familienhilfe Heilsbronn,
1 Vertreter der Schule der Phantasie,
1 Vertreter der Heilsbronner Tafel sowie
1 Jugendbeauftragte/r,
1 Beauftragter für Aussiedler- und Ausländerfragen, Integration und Migration
1 Beauftragter für Soziales,
1 Beauftragter für Inklusionsfragen.
9. Jugendbeirat (Jugendparlament)
Über den Jugendbeirat wird in einer der kommenden Sitzungen beraten bzw. ein Beschluss gefasst.
Ergänzend ist zum Werkausschuss zu bemerken, dass hier wieder der 1. Bürgermeister den Vorsitz führen soll.

  1. Sitzverteilungsverfahren bei den Ausschüssen

Beim Sitzverteilungsverfahren in den Ausschüssen muss das Gebot der Spiegelbildlichkeit (Art. 33 Abs. 1 S. 2 GO) gewahrt werden. Es ist somit dem Stärkeverhältnis der Fraktionen / Gruppen Rechnung zu tragen.

Der Stadtrat muss entscheiden, welches Verfahren für die Sitzverteilung angewendet wird. Dieses Verfahren ist in der Geschäftsordnung festzulegen.
Im vorgelegten Entwurf wurde in § 7, unverändert wie in den Vorjahren, das Verfahren Hare-Niemeyer belassen, ebenso wie die Regelung, dass bei gleichem Anspruch auf den Ausschusssitz  die größere Zahl der bei der Stadtratswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien und Wählergruppen abgegebenen Stimmen entscheidet. Hierzu sind auch andere Regelungen möglich.

Beschluss 1

Die Anzahl der Mitglieder im Haupt-und Finanzausschuss wird auf 8 Mitglieder erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

Beschluss 2

Über den zusätzlichen Sitz im Ausschuss für den Haupt-und Finanzausschuss soll das Losverfahren entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit den vorgenannten Vorschlägen besteht Einverständnis; insbesondere mit dem Sitzverteilungsverfahren. Die Zahl der Ausschussmitglieder wird wie folgt festgelegt:

1.        Haupt- und Finanzausschuss                                  8 Mitglieder
2.        Bau- und Umweltausschuss                                          6 Mitglieder
3.        Ausschuss für Kultur-, Jugend-, Sozial-                          6 Mitglieder
und Sportangelegenheiten
4.         Ausschuss für Bildung                                          6 Mitglieder
5.        Werkausschuss                                                  6 Mitglieder
6.        Rechnungsprüfungsausschuss                                  4 Mitglieder                                                                        (einschl. des Vorsitzenden)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Benennung von Beauftragten; Geschäftsordnung für den Stadtrat Heilsbronn (§ 11)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö vorberatend 11

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bereits in Vorgesprächen mit den Fraktionen wurde die Benennung von nachfolgenden Beauftragten, unverändert gegenüber der bisherigen Regelung, vorgeschlagen; in der gestrigen Sitzung der Fraktionssprecher kam der Vorschlag, die Bezeichnung der Beauftragten für Aussiedler und Ausländerfragen, Integration und Migration zu kürzen:
a)        Jugendbeauftragte/r (einer)
b)        Beauftragte für Aussiedler- und Ausländerfragen, Integration und Migration (zwei)
c)        Beauftragte/r für Soziales (einer)

d)   Seniorenbeauftragte/r (einer)
e)   Beauftragte(r) für Inklusionsfragen (einer)

Der Bürgermeister und der/die Beauftragte für Soziales bereiten lt. Geschäftsordnungsentwurf die Sitzungen für den Beirat für Soziales sowie für den Ausschuss für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten für deren Belange gemeinsam vor.
Der oder die ehrenamtlichen Beauftragte(n) werden vom Stadtrat aus seiner Mitte oder aus der Bürgerschaft berufen. Näheres regelt die Geschäftsordnung oder eine eigene Satzung.
Sollten zur heutigen Sitzung nicht alle Funktionen besetzt werden, wird dies in einer der nachfolgenden Sitzungen erneut vorgelegt.

Beschluss 1

Der Jugendbeauftragte für die Ratsperiode 2020-2026 wird Stadtrat Bastian Böhm.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 10

Beschluss 2

Für die Ratsperiode 2020 – 2026 werden die folgenden Beauftragten benannt:
Beauftragte für Integration und Migration
Duygu Schwed (Vorschlag ohne Beschluss)
Beauftragte für Soziales
Petra Hinkl
Seniorenbeauftragter
Horst Bell
Beauftragter für Inklusionsfragen:
Harald Pfitzer
Weiteres hinsichtlich der Anzahl und der Aufgaben der Beauftragten wird in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sowie in der Geschäftsordnung bzw. in eigenen Satzungen geregelt.
Herr Horst Bell ist aktuell auch gleichzeitig Vorsitzender des Seniorenbeirates.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö beschliessend 12

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Jedem Stadtratsmitglied wurden bereits die Änderungsvorschläge der Fraktionen und der Verwaltung für die Vorberatung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zugestellt.
Der vorgelegte Entwurf dieser Satzung wird im Einzelnen besprochen und Änderungsvorschläge eingearbeitet.
 - siehe Anlage-    

Beschluss 1

Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit ein einheitliches Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats und an Sitzungen eines Ausschusses oder eines Beirates.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 18

Beschluss 2

Gesamtbeschluss zur Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Ratsperiode 2020/2026:
Der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird entsprechend dem vorgelegten Entwurf zugestimmt.(siehe Anlage)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Geschäftsordnung für den Stadtrat von Heilsbronn 2020 - 2026; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö beschliessend 13

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Jedem Stadtratsmitglied wurde u.a. ein Entwurf der Geschäftsordnung 2020/26 für die Vorberatungen zugestellt.
Der Geschäftsordnungsentwurf sieht vor, dass das bereits vorhandene Ratsinformationssystem aktiviert und eingesetzt wird. Weiterhin sollen die Stadtratsmitglieder künftig auch per Email, grundsätzlich unter Beifügung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung, eingeladen werden. Die Stadtratsmitglieder können sich im Ratsinformationssystem einloggen und haben dann auf elektronischem Weg Zugriff auf Sitzungsunterlagen und weitere Informationen/ Recherchemöglichkeiten. Dies hat sich nach Ansicht der Verwaltung in der abgelaufenen Ratsperiode bewährt.
Die Geschäftsordnung stellt die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der gemeindlichen Organe während der sechsjährigen Wirkungszeit dar und sollte gut überlegt sein. Da sich die bestehende Geschäftsordnung bewährt hat, muss in der konstituierenden Sitzung nicht unbedingt die neue Geschäftsordnung beschlossen werden, sondern es kann folgender Beschluss gefasst werden:
„Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung gelten die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weiter, soweit sie nicht durch Beschlüsse dieser Stadtratssitzung geändert werden.“
Damit soll jedem Mitglied des Stadtrates genügend Gelegenheit gegeben werden, sich mit der Geschäftsordnung zu befassen und ein Entscheidungsdruck aus der konstituierenden Sitzung genommen werden.
Dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Selbstverständlich kann die Geschäftsordnung, sofern kein Diskussionsbedarf besteht, auch beschlossen werden.

Beschluss 1

Die Zuwendungen für Vereine bleiben im Entscheidungsbereich des Haupt-und Finanzausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

Beschluss 2

Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung gelten die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weiter, soweit sie nicht durch Beschlüsse dieser Stadtratssitzung geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Ortssprecher; Vertreter der Gemeindeteile

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö beschliessend 14

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach Art. 60 a GO können in Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständig waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, Ortssprecher gewählt werden. Diese können an allen Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme teilnehmen.

In der Ratsperiode 2020 – 2026 trifft dies auf die Gemeindeteile Ketteldorf und Höfstetten mit Neuhöflein zu.

Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Situation (Corona-Pandemie) konnte eine Ortsteilversammlung mit Wahl der Ortssprecher bisher nicht durchgeführt werden.

Diese Versammlungen mit Wahl werden unverzüglich nachgeholt, sobald dies möglich ist. Nach derzeitiger Lage wird dies voraussichtlich sein, wenn auch die Öffnung der Gaststätten wieder möglich ist.

Bis dahin sind diese Gemeindeteile nicht im Stadtrat vertreten, da die Amtszeit der Ortssprecher mit dem 30.04.2020 endete.

Sofern die bisherigen Ortssprecher Markus Geißelbrecht, Neuhöflein und Harald Schneider, Ketteldorf, bereit wären, könnten diese mit Einverständnis des Stadtrates an den Sitzungen weiter teilnehmen. Hier wäre die Teilnahme an öffentlicher Sitzung völlig unkritisch.

Beschluss

Sofern sich die beiden Ortssprecher bereit erklären, werden sie bis zur unverzüglich, nach Öffnung der Gaststätten wieder möglichen, durchzuführenden Neuwahl zu den Sitzungen des Stadtrates (öffentlich und nichtöffentlich) eingeladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Engler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht in der Hohenzollernhalle.

zum Seitenanfang

15. Bestellung der Mitglieder und Vertreter in die Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö vorberatend 15

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Benennung der Mitglieder und Vertreter der Fraktionen / Gruppen in den Ausschüssen ist für die Ladung zu den Ausschusssitzungen wichtig.
Gerne werden die entsprechenden Namen heute entgegengenommen.
Andernfalls bitte wir möglichst bis spätestens Montag, den 18.05.2020, 8.00 Uhr, der Verwaltung die Mitglieder und die Vertreter mitzuteilen.
In § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist vorgesehen, dass für die Mitglieder eines Ausschusses für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion, Gruppe oder Ausschussgemeinschaft auf deren Vorschlag bis zu drei stellvertretende Mitglieder namentlich bestellt werden.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

16. Benennung der Mitglieder in Beiräten, Gremien und des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö vorberatend 16

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Benennung der Mitglieder des Stadtrates in den Beiräten soll in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 27.05.2020 erfolgen, ebenso wie die Bestimmung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und die Berufung der Beauftragten.
Für Beiräte werden vom Stadtrat folgende Mitglieder benötigt:
-        Beirat für Soziales: 2 Stadtratsmitglieder
Die städtischen Ehrungsrichtlinien sehen ebenfalls vor, dass sich in dem jährlich treffenden Auswahlgremium unter anderem Vertreter des Stadtrates (je 1 Vertreter pro Fraktion) teilnehmen.
Die weiteren Mitglieder in den Beiräten etc. werden von der Verwaltung ermittelt und dem Stadtrat nach Vorlage von Vorschlägen seitens der betroffenen Vereine, Verbände etc. mitgeteilt.
Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

17. Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungs-Standesbeamten; Wiederbestellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö 17

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung der bayerischen Personenstandsvollzugs-verordnung (AVPStG) können die Gemeinden den 1. und auch weitere Bürgermeister zum Standesbeamten bestellen, sofern sein Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen bzw. die Mitwirkung an der Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt wird.
Als so genannter Eheschließungsstandesbeamter ist er befugt, die im Zusammenhang mit der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen in den Personenstandsregistern vorzunehmen, Personenstandsurkunden aus diesen Registern erstmals auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.
Die Bestellung von Bürgermeistern zu Eheschließungsstandesbeamten erlischt mit Ablauf der Amtszeit, also nach Ablauf der Wahlperiode.
Dies bedeutet, dass für den Eheschließungs-Standesbeamten 1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer die Bestellung mit Ablauf des 30.04.2020 erloschen ist und eine Wiederbestellung erforderlich ist.
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer enthält sich der Stimmabgabe.

Beschluss

1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer wird mit Wirkung vom 13.05.2020, auf jederzeitigen Widerruf, erneut zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Heilsbronn bestellt. Sein Aufgabenbereich als Standesbeamter wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der 1. Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer enthält sich wegen persönlicher Beteiligung der Stimmabgabe.

zum Seitenanfang

18. Vollmacht für die Abgabe von Erklärungen über Kaufanträge, Freigaben, Löschungen und Rangrücktrittserklärungen gegenüber Notariaten sowie dem Grundbuchamt für die Ratsperiode 2020/2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö 18

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zusätzlich zur Regelung in der Geschäftsordnung bedarf es in der Angelegenheit gegenüber Notariaten sowie dem Grundbuchamt noch formell eines gesonderten Stadtratsbeschlusses mit folgendem Wortlaut:
„Für die Wahlperiode 2020/2026 wird der 1. Bürgermeister, im Fall seiner Verhinderung der 2. Bürgermeister (und bei Verhinderung beider der 3. Bürgermeister) ermächtigt, alle Arten von grundstücksbezogenen Erklärungen abzugeben, insbesondere Kaufverträge (bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 € im Einzelfall), Freigaben, Löschungen und Rangrücktrittserklärungen in eigener Zuständigkeit namens der Stadt Heilsbronn zu unterzeichnen.“
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer, 2. Bürgermeisterin Schaaf und 3. Bürgermeister Buhl . enthalten sich der Stimmabgabe (Art. 49 GO).

Beschluss

Für die Wahlperiode 2020/2026 wird der 1. Bürgermeister, im Fall seiner Verhinderung die 2. Bürgermeister/in (und bei Verhinderung beider der 3. Bürgermeister) ermächtigt, alle Arten von grundstücksbezogenen Erklärungen abzugeben, insbesondere Kaufverträge (bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 € im Einzelfall), Freigaben, Löschungen und Rangrücktrittserklärungen in eigener Zuständigkeit namens der Stadt Heilsbronn zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der 1., 2. und 3. Bürgermeister enthalten sich der Stimmabgabe wegen persönlicher Beteiligung.

zum Seitenanfang

19. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö 19
zum Seitenanfang

19.1. Bekanntgabe Streusalzbestellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö 19.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Eine Salzhalle wurde im Winter 2019/2020  vollständig gelehrt. Diese Halle wird mit etwa 200 Tonnen Salz gefüllt, um den Bedarf für den nächsten Winter sicher zu stellen. Insgesamt stehen dann 500 Tonnen Salz zur Verfügung, im Mittel der letzten sechs Jahre wurden ca. 230 Tonne pro Jahr benötigt.
Bei sechs Lieferanten wurde angefragt:
Südwestdeutsche Salzwerke AG, Heilbronn                                67,83 €/Tonne brutto
2.                                                                                69,62 €/Tonne brutto
3.                                                                                70,09 €/Tonne brutto
4.                                                                                72,47 €/Tonne brutto
5. und 6.                                                                        80,68 €/Tonne brutto
Das angebotene Streusalz entspricht den einschlägigen Richtlinien der DIN EN 16811-1 (vormals TL-Streu 2003). Es entstehen Gesamtkosten von etwa 14 000 € Brutto.

zum Seitenanfang

19.2. Bekanntgabe des Fertigstellungstermins zur Restaurierung des Marktplatzbrunnens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö 19.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Da es auch in der Bauwirtschaft aufgrund der Pandemiebeschränkungen zu Covid 19 zu Terminverschiebungen gekommen ist, konnte die Sanierung des Marktplatzbrunnens nicht wie geplant fertig gestellt werden.
Die aktuelle Planung sieht vor, die restaurierten Gusssegmente bis zum 15.05.2020 zu montieren. Ab KW 22 sollen die Estrich- und Abdichtungsarbeiten durchgeführt werden, so dass die restaurierte Sandsteinfiale in KW 25-26 errichte werden kann.
Dient zur Kenntnis

zum Seitenanfang

19.3. Bekanntgabe Gegenbesuch aus Objat 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö 19.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vor dem Hintergrund der aktuellen Coronapandemie wird der für Juli 2020 geplante Gegenbesuch unserer Partnerstadt Objat auf den Juli 2021 verlegt.
Der französische Bürgermeister Philippe Vidau und unser Bürgermeister Jürgen Pfeiffer bleiben im Kontakt, um zeitnah ein Datum festzulegen.  
Bezüglich des Festprogramms wird das Amt für Kultur und Tourismus gemeinsam mit dem Freundeskreis Les Amis d’Objat in den kommenden Wochen erste Ideen zusammentragen.

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

19.4. Weiteres Beitragsverfahren während Corona-Krise; Elterninformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö 19.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Elternschaft der städtischen Kindertageseinrichtungen wird am 15.05.2020 über das weitere Beitragsverfahren während der Corona-Krise informiert. Der Elternbrief wurde im Info-Archiv bereitgestellt.   

Dient zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

20. Losverfahren für den Sitz im Haupt-und Finanzausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö 20

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Wittmann bereitet das Losverfahren zwischen den Fraktionen der Freien Wähler und der ÖDP vor.
Nach Ziehung eines Loses durch Frau Löhner zeigt Herr Wittmann dieses dem Stadtratsgremium gekennzeichnet mit „FW“. Das zweite Los hält Herr Christ mit „ÖDP“ hoch.
Damit fällt der 8. Sitz im Haupt-und Finanzausschuss an die Fraktion der Freien Wähler.

Datenstand vom 27.07.2020 11:43 Uhr