Datum: 27.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 109. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.04.2020; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.05.2020
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 109 öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29.04.2020
bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Bauvoranfrage, Wohnanlage Rosenpark, FlNr. 350 Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.05.2020
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ö
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau einer Wohnanlage Rosenpark auf Fl.Nr. 350 Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das geplante Bauvorhaben liegt zwar innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach §34 BauGB, aber in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht nicht einem der Baugebiete nach BauNVO (§ 34 Abs. 2 BauGB) und darüber hinaus befindet sich dieses Vorhaben lt. Flächennutzungsplan teilweise im Geltungsbereich einer Grün- bzw. Gewerbefläche.
Aufgrund der Dimensionierung des Vorhabens (z.T. 4-geschossig) fügt es sich nach Einschätzung der Verwaltung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Hingewiesen wird auf die benachbarte landwirtschaftliche Nutzung, aus der Immissionen entstehen können, die zu dulden wären.
Aktuell ist die Erschließung des Vorhabens nicht gesichert. Die Kapazitäten der öffentlichen Entwässerungsanlage wurden bereits ausgeschöpft, sodass weitere Abwassereinleitungen derzeit nicht möglich sind. Eine entsprechende Stellungnahme zur Abwassersituation durch das IB Christofori & Partner liegt hierzu vor.
Auf die Nachbarbeteiligung wurde auf Antrag des Antragstellers bei Vorbescheidsantrag gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO abgesehen.
Eine diesbezügliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Realisierung der beantragten Wohnanlage Rosenpark nicht zulässig, da die Erschließung nicht gesichert ist und sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau einer Wohnanlage Rosenpark auf Fl.Nr. 350 Gemarkung Heilsbronn, wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.05.2020
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ö
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3 |
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3.1. Bauleitplanung Markt Roßtal, Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 60 "Jahnturnhalle"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.05.2020
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ö
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3.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nachdem die Marktgemeinde Roßtal an anderer Stelle eine Sportmeile ausgewiesen hat, ist die Nutzung der Jahnturnhalle sowie der zugehörigen Außenanlagen nicht mehr notwendig. Das Gelände soll daher in Form einer Wohnbebauung nachgenutzt werden.
Das Baugebiet umfasst ca. 1,0 ha. Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden durch die Planung nicht beeinträchtigt, Einwendungen sollten daher im Verfahren nicht vorgetragen werden.
Beschluss
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 60 „Jahnturnhalle“ des Marktes Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Verfahren nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3.2. Bauleitplanung Markt Roßtal, 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 18 "Hasensprung"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.05.2020
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ö
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3.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Anlass der Änderungsplanung durch den Markt Roßtal ist die Absicht, das neu entstehende Baugebiet (s. vorigen TOP) mittels Fuß- und Radweg an das bestehende Siedlungsgebiet anzubinden. Nachdem der bestehende Bebauungsplan am Standort der Anbindung Grünflächen sowie Baumpflanzungen vorsieht, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Geltungsbereich der Änderungsfläche umfasst ca. 60 m².
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden nicht beeinträchtigt, Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht vorgetragen werden.
Beschluss
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 18 „Hasensprung“ des Marktes Roßtal besteht Einverständnis
. Einwendungen werden im Verfahren nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3.3. Bauleitplanung Markt Roßtal, 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 9 "An der Jahnstraße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.05.2020
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ö
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3.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes durch den Markt Roßtal soll die bisher als Fläche für öffentliche Stellplätze ausgewiesene Fläche zum Teil in Wohnbebauung umgewandelt werden. Die Änderung erfolgt mit Bezug auf die Umwandlung des ehemaligen Geländes um die Jahnsporthalle (s. vorige TOPs), womit der Bedarf an öffentlichen Stellflächen nicht mehr im bisherigen Umfang besteht.
Das Plangebiet umfasst ca. 1.250 m². Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind nicht beeinträchtigt. Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht vorgetragen werden.
Beschluss
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 9 „An der Jahnstraße“ durch den Markt Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Verfahren nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Staatlich geförderter Mobilfunkausbau; Beschluss über das Einstellen des Verfahrens zur Netzerweiterung im Rahmen der Mobilfunkrichtlinie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.05.2020
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Über das Ergebnis der Suchkreisabfrage durch das Mobilfunkzentrum Bayern wurde in der Sitzung des Stadtrates am 11.03.2020 informiert. Weiter wurde informiert, dass die Mobilfunknetzbetreiber entgegen der Mobilfunkrichtlinie keine Kostenindikation abgegeben haben. Damit ist derzeit nicht absehbar, welche Kosten der Stadt Heilsbronn im Falle der Errichtung zur anschließenden Vermietung eines Sendemastes entstehen würden.
Die Suchkreisabfrage für den nicht mit Sprachmobilfunk versorgten Bereich in Heilsbronn (OT Markttriebendorf) ergab, dass die Mobilfunknetzbetreiber Dt. Telekom und Vodafone Deutschland grundsätzlich bereit wären, einen durch die Stadt Heilsbronn errichteten Sendemasten zu betreiben. Das Mobilfunkzentrum Bayern teilte zudem mit, dass die Errichtung förderfähig wäre und 80-90 % der förderfähigen Kosten gefördert werden könnten.
Hinzuweisen ist zugleich darauf, dass die mittels Vermietung erzielten Einnahmen die förderfähigen Kosten in Teilen reduzieren (Ziffer 5.3 der Mobilfunkrichtlinie vom 28.11.2018).
Das Mobilfunkzentrum Bayern übersandte Anhaltspunkte zur Kostenschätzung, die zur Entscheidungsfindung beitragen sollen. Für Funkmasten mit einer Höhe von 30-42 m entstehen durchschnittlich zwischen 105.000 und 140.000 €, zzgl. Kosten für die Leitungsanbindung (ca. 100 €/m). Es werden 90 % Förderung abzüglich evtl.Mieteinnahmen gewährt.
Nachdem die Kosten nicht absehbar sind und die Mobilfunkversorgung nicht Aufgabe der Stadt Heilsbronn ist, schlägt die Verwaltung vor, das Förderverfahren mit der Suchkreisabfrage zu beenden. Nächster Schritt wäre nun, dem Mobilfunkzentrum Bayern innerhalb der genannten Suchkreise geeignete Grundstücke für die Errichtung ei
nes Sendemastes zu benennen. Stattdessen wird vorgeschlagen, dem Mobilfunkzentrum Bayern mitzuteilen, dass die Stadt Heilsbronn nicht daran interessiert ist, das Verfahren weiter voranzutreiben.
Die Verwaltung hält die grundlegenden Bedenken gegen das Förderverfahren weiterhin aufrecht und wird versuchen, eine Versorgung mit Sprachmobilfunk für nicht versorgte Gebiete auf andere Weise zu erreichen.
Beschluss
Die Stadt Heilsbronn beendet das Förderverfahren zur Versorgung des nicht mit Sprachmobilfunk versorgten Bereiches des Stadtgebietes (OT Markttriebendorf) nach der Suchkreisabfrage.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Benennung von Mitgliedern in Beiräten, Gremien und des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.05.2020
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Vom Stadtrat sind noch folgende Besetzungen zu entscheiden:
Der oder die Beauftragte(n) für Integration und Migration sind noch nicht benannt. Hier sind aus der Mitte des Stadtrates oder der Bürgerschaft zwei ehrenamtliche Personen zu benennen. In der letzten Sitzung des Stadtrates wurde Frau Duygu Schwed als Kandidatin genannt, allerdings wurde dies nicht mit Frau Schwed abgestimmt.
Die Bestimmung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses ist ebenfalls noch zu treffen. Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich aus 4 Mitgliedern (je ein Mitglied der CSU mit Bastian Böhm, der Freien Wähler mit Wolfgang Prager, der Grünen mit Gabriela Schaaf und der SPD mit Alois Frank) zusammen.
Dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss 1
Zu Beauftragten für Integration und Migration wird benannt:
Frau Duygu Schwed
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Stadtrat Wolfgang Prager bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Wolfgang Prager enthält sich aufgrund persönlicher Beteiligung der Stimmabgabe.
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6. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.05.2020
|
ö
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6 |
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6.1. Verschiedene Unterlagen für die Stadtratsarbeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.05.2020
|
ö
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vorberatend
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6.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Neben den in der konstituierenden Sitzung überlassenen Unterlagen (Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte, Textausgabe der Bayerischen Gemeindeordnung jeweils für alle Mitglieder des Stadtrates, Haushaltsplan für neu gewählte Mitglieder) haben wir zur Information in die Mappen gelegt:
- Besetzung der Ausschüsse und Beiräte ab 01.05.2020 (Stand 20.5.2020)
- Sitzordnung (Sitzungssaal und Hohenzollernhalle)
- Merkblatt Korruption (gegen Empfangsnachweis)
- Geschäftsordnung 2020/2026
- Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
- Verwaltungsgliederungsplan Stad
t Heilsbronn
- Aktuelles Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung
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6.2. Angebot zur Versorgung des städt. Bauhofes mit Nahwärme;
Bekanntgabe im Stadtrat am 11.03.2020 und Leserbrief Monatsblatt Mai 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.05.2020
|
ö
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vorberatend
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6.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Mai Ausgabe des Monatsblattes Mai enthielt einen Leserbrief von Stadtrat Hans Imper, der die Berechnung zum Thema „Angebot zur Versorgung des Städtischen Bauhofes mit Nahwärme“ wie folgt beanstandete:
„Kosten Nahwärme 32.725,00 € brutto – angenommene Heizungskosten Haushaltstellen-Wert für 2020 18.300,00 € brutto (Bauhof 16.200,00€ +2.100,00€ Jugendzentrum)
Nach dieser Rechnung ergibt sich eine Ersparnis von 14.425,00€.!“
Dieser Wert entspricht aber nicht den tatsächlichen Ersparnissen. Stadtrat Imper bringt Verbrauchskosten in Zusammenhang mit den Haushaltsansätzen und stellt nicht Verbrauchskosten zu Verbrauchskosten gegenüber.
In der Vergleichsberechnung der Verwaltung liegen die angenommenen Verbräuchen von 287.500 kWh für die Gasheizung und 250.000 kWh für die Nahwärme zu Grunde. Dabei wurde berücksichtigt, dass nach Angabe der Anbieter der Nahwärme durch geringere oder keine Umwandlungsverluste eine Ersparnis von ca. 15 % beim Verbrauch erzielt wird. Folgend die Rechnung, die in der Sitzung vom 11.03.2020 vorgestellt wurde:
Angebot Nahwärme: 9000€ Grundpreis + (250.000 kWh * 0,074€/kWh Arbeitspreis) = 27.500,00 € Netto = 32.725,00 € Brutto
Stand 2018:
Erdgas: 287.500kWh * 0,039€ (Erdgaspreis zum Berechnung Zeitpunkt) = 11.212,50 € Netto = 13.342,88€ Brutto (dies ist der tatsächlich verbrauchte Wert/Rechnungsbetrag)
Es ergibt sich eine Ersparnis bei Erdgasbetrieb von 27.500,00€ - 11.212,50 € = 16.287,50€ Netto = 19.382,12€ brutto.
Dient zur Kenntnis.
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6.3. Wahl der Ortssprecher/in für die Stadtteile Ketteldorf und Höfstetten/Neuhöflein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.05.2020
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ö
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6.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Am Dienstag, den 16. Juni 2020 findet die Wahl der Ortssprechers/in für die Stadtteile
Ketteldorf (um 19.00 Uhr) und
Höfstetten/Neuhöflein (um 19.30 Uhr)
für die Legislaturperiode 2020 bis 2026 statt.
Diese Wahl findet aus aktuellem Anlass, nicht wie gewohnt in den entsprechenden Ortsteilen, sondern in der Hohenzollernhalle statt.
Hierzu ergeht herzliche Einladung.
WICHTIGER HINWEIS:
Alle Wahlberechtigten sind darüber informiert, ihren eigenen Stift sowie ihren Personalausweis oder Reisepass zur Ausweisung ihrer Person bei der Stimmabgabe mitzubringen.
Wir bitten alle Teilnehmer mit Mund-Nasen-Bedeckung zu erscheinen und auf den erforderlichen Mindestabstand zu achten!
Dient zur Kenntnis.
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6.4. Geburtstage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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27.05.2020
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ö
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6.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer gratuliert Stadtrat Sebastian Buhl (21.05.)
– auch im Namen der Stadtverwaltung und aller anwesenden Sitzungsteilnehmer zum Geburtstag.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 28.07.2020 09:56 Uhr