Datum: 22.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 1.öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.05.2020; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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1 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 1. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13.05.2020
bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Niederschrift der 2.öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.05.2020; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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|
2 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 2. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27.05.2020
bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Niederschrift der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2020; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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|
3 |
Beschluss
Gegen die Niederschrift der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2020
bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Bestellung des Dritten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten der Stadt Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
|
ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Aufgrund einer Änderung der bayerischen Personenstandsvollzugsverordnung können die Gemeinden seit 01.01.2013 nicht mehr nur einen ihrer Bürgermeister, sondern auch weitere Bürgermeister zum sogenannten Eheschließungsstandesbeamten bestellen.
Eheschließungsstandesbeamte sind befugt die im Zusammenhang mit der Eheschließung erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen in den Personenstandsregister vorzunehmen, Personenstandsurkunden aus diesen Registern erstmals auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.
Dritter Bürgermeister Sebastian Buhl hat Interesse daran, die Aufgaben eines Eheschließungsstandesbeamten zu übernehmen und wurden im Rahmen einer Kurzschulung am 15.07.2020 über die Aufgaben des Eheschließungsstandesbeamten sowie die Form und Ausgestaltung der Eheschließung informiert.
Beschluss
Dritter Bürgermeister Sebastian Buhl wird mit Wirkung vom 22.07.2020, auf jederzeitigen Widerruf, zum weiteren Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirks Heilsbronn bestellt.
Die Bestellung endet spätestens mit Ablauf der Amtszeit (Wahlzeit i.S. des Art. 23 GLkrWG) und ist im Falle der Wiederwahl zu erneuern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
3. Bürgermeister Sebastian Buhl hat sich wegen persönlicher Beteiligung der Stimmabgabe enthalten.
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5. Antrag auf Errichtung einer Fuß- und Radwegeunterführung der Bahnlinie Ansbach - Nürnberg im Bereich der Grundstücke FlNr. 537, Gemarkung Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Schreiben vom 14.04.2020, eingegangen am 20.04.2020 stellte Herr Dr. Mühlbach den Antrag, mit der Deutschen Bahn AG in Kontakt zu treten, um eine Fuß- und Radwegeunterführung für den aufgelassenen Bahnübergang im Ketteldorfer Forst herzustellen (s. Anlage).
Inhaltlich wird dazu ausgeführt, dass durch den Rückbau an gleicher Stelle vormaligen Bahnüberganges ein stark frequentierter Wander- und Freizeitweg abgeschnitten wurde.
Die zwischenzeitlich vorhandenen Barrieren hindern darüber hinaus nicht ausreichend an der Querung des Bahnüberganges, weswegen des Öfteren beobachtet werden kann, dass Wanderer/Fußgänger die Bahngleise überqueren.
Die Gleisunterführung könne demnach ebenso genutzt werden, die bestehende Wasserleitung nördlich über die Bahnlinie hinweg zu verlängern, um auch für diesen Bereich Löschwasser vorzuhalten.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Errichtung einer Fuß- und Radwegeunterführung stellt eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme i.S.d. § 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG). Über Art, Umfang und Durchführung der Kreuzungsmaßnahme wäre daher eine Vereinbarung mit dem Unternehmen, das die Baulast des kreuzenden Schienenweges trägt (DB) erforderlich.
Aufgrund der erheblichen finanziellen Auswirkungen der Unterführung wird von der Realisierung abgeraten. Eine Umsetzung des Antrages würde darüber hinaus mehrere Jahre andauern. Für die Ausarbeitung einer Kreuzungsvereinbarung und die entsprechenden vorbereitenden Planungsverfahren wäre bereits mit mehreren Jahren zu rechnen. Die Umsetzung unter Einhaltung entsprechender Sperrpausen würde weitere Zeit in Anspruch nehmen, weswegen mit einer Umsetzung in mindestens 5 Jahren ausgegangen wird.
Der durch die Maßnahme erzielbare Nutzen, eine Fuß- und Radwegeverbindung unter der Bahnlinie steht nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht im Verhältnis zum dafür notwendigen zeitlichen und finanziellen Aufwand.
Beschluss
Die Stadt Heilsbronn tritt mit der Deutschen Bahn AG in Verhandlungen ein, um eine Fuß- und Radwegeunterführung in Ersatzvornahme für den aufgelassenen Bahnübergang im Ketteldorfer Forst am „Aschenschlag XI-7“ bzw. „Diebsgraben XI-3“ herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 20
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6. Breitbandausbau Heilsbronn; Beschluss über die Einleitung eines Förderverfahrens nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie zum Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes sowie über eine Absichtserklärung für die Nutzung städtischer Verkehrsflächen zur Verlegung der notwendigen Infrastrukturen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Über die Anfrage der Deutschen Glasfaser GmbH zur Errichtung eines Glasfasernetzes im Stadtgebiet Heilsbronn wurde in den Sitzungen vom 13.11.2019, 15.01.2020 und letztmalig vom 11.03.2020 informiert und beraten.
Die Deutsche Glasfaser GmbH wäre grundsätzlich bereit, ein Glasfasernetz auf eigene Kosten zu errichten und zu betreiben, wenn mindestens 40 % der erschlossenen Haushalte im Rahmen einer vorherigen Abfrage signalisieren, später einen Tarif der Dt. Glasfaser GmbH zu buchen (Nachfragebündelung).
Die Dt. Glasfaser GmbH hat vorweg das potentielle Erschließungsgebiet benannt. Demnach wäre nicht das gesamte Stadtgebiet erschlossen, sondern lediglich die Stadtteile Bonnhof, Bürglein/Böllingsdorf, Heilsbronn (mit Ausnahmen), Weißenbronn und Weiterndorf.
Das übrige Stadtgebiet wäre weiterhin mit dem bisherigen Ausbaustand (30 Mbit/s) nach den bisherigen Förderverfahren versorgt.
Nach den bisherigen Beratungen wurde übereingekommen, dass die Deutsche Glasfaser GmbH die Nachfragebündelung durchführt, wenn die Stadt Heilsbronn die übersandte Absichtserklärung abgibt. Demnach erklärt die Stadt Heilsbronn, im Falle der positiven Nachfragebündelung die städtischen Verkehrsflächen zur Verfügung zu stellen.
Gigabitförderung des Freistaates Bayern
Der Freistaat Bayern hat zum 02.03.2020 die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) erlassen (s. Anlage). Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s für Privatanschlüsse. Gefördert wird der Ausbau sog. „grauer oder weißer NGA-Flecken“, d.h. Gebiete in denen derzeit eine Versorgung mit 30 Mbit/s gewährleistet wird, jedoch keine gigabitfähigen Netze vorhanden sind.
Gefördert wird – wie in den bisherigen Breitbandausbauprogrammen zur Beseitigung weißer Flecken – im Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder Betreibermodell.
Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell wählt der Zuwendungsempfänger (Stadt Heilsbronn) für den Bau und Betrieb eines NGA-Netzes einen Netzbetreiber im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens aus (Markterkundungsverfahren). Das Angebot der Netzbetreiber in diesem wettbewerblichen Verfahren hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Diese ergibt sich, indem von den Investitionsausgaben und den laufenden Betriebsausgaben die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt dabei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Sollten sich nur ein oder zwei Bieter am Verfahren beteiligen, hat die Stadt Heilsbronn die Wirtschaftlichkeitslücke einer Plausibilitätsprüfung durch das Bayerische Breitbandzentrum zu unterziehen.
Zum Ausbau schließt der Zuwendungsempfänger (Stadt Heilsbronn) einen Kooperationsvertrag mit dem Netzbetreiber. Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz für die Stadt Heilsbronn beträgt 90 %.
Zur Begleitung des Förderverfahrens hat die Stadtverwaltung am 29.06.2020 die Breitbandberatung Bayern GmbH, Herrn Langer beauftragt. Zunächst werden die notwendigen Vorarbeiten zum Einstieg in das Förderprogramm veranlasst sowie das Markterkundungsverfahren durchgeführt. Bis zum Abschluss eines Kooperationsvertrages besteht die Möglichkeit, das Förderverfahren ohne finanzielle Auswirkungen (ausgenommen Beratungsleistungen in Höhe von ca. 5.000 €) zu beenden.
Zusammenführung Dt. Glasfaser und BayGibitR
Nachdem die Deutsche Glasfaser GmbH nur Teile des Stadtgebietes versorgen würde, besteht die Möglichkeit, die übrigen Bereiche im Wege des Wirtschaftlichkeitslückenmodells mittels Förderung zu versorgen. Auf Anfrage teilte die Deutsche Glasfaser GmbH mit, dass sie hierzu grundsätzlich gerne bereit wäre.
Grundlage für die Deutsche Glasfaser GmbH, eine Aussage über die eigenwirtschaftlichen Absichten im Rahmen des Markterkundungsverfahrens zu treffen, wäre die Nachfragebündelung, für die wiederum die Absichtserklärung der Stadt Heilsbronn notwendig wäre.
Nach Abgabe der Absichtserklärung würde die Deutsche Glasfaser GmbH die Nachfragebündelung durchführen, um dann im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eine Aussage treffen zu können.
In der anberaumten Sitzung sollten daher einerseits der Einstieg in das Förderprogramm nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie sowie die Abgabe der Absichtserklärung an die Deutsche Glasfaser GmbH beschlossen werden.
Im Rahmen des Förderverfahrens könnten sich sämtliche Netzbetreiber bewerben, d.h. die Stadt Heilsbronn wäre nicht an einen Netzbetreiber vorweg gebunden. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen des wettbewerblichen Verfahrens (s.o.).
Die Entscheidung zur Auswahl des Netzbetreibers fällt in den Aufgabenbereich des Stadtrates, d.h. die Verwaltung wird die notwendigen Vorarbeiten und Schritte veranlassen.
Allgemein
Die Errichtung eines gigabitfähigen Netzes bedeutet immense Tiefbauarbeiten. Die im Stadtgebiet vorhandenen Verteilerkästen sind bereits mit Glasfaserkabeln angebunden, jedoch führen nach diesen Verteilerkästen in der Regel Kupferleitungen zu den Hausanschlüssen. Für eine Versorgung mit Bandbreiten von 100 Mbit/s privat sowie 200 Mbit/s gewerblich werden Glasfaserleitungen bis an jeden Haushalt geführt. Es ist daher mit entsprechenden Leitungsarbeiten im gesamten Stadtgebiet und in annähernd sämtlichen Straßenzügen zu rechnen.
Die Stadt Heilsbronn würde auf die Nutzung von Leerrohren in Straßenzügen, die jüngst saniert wurden, bestehen.
Beschluss 1
Die Stadt Heilsbronn führt das Förderprogramm zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie durch. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu veranlassen und insbesondere ein Markterkundungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
b)
Die Stadt Heilsbronn spricht mittels vorliegender Erklärung gegenüber der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH die Absicht aus, im Falle einer erfolgreichen Nachfragebündelung einer Wegenutzungsvereinbarung für die Errichtung eines Glasfasernetzes durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH zuzustimmen.
Eine Wegenutzungsvereinbarung wird nur im Rahmen des Förderverfahrens nach
der Gigabitrichtlinie zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Änderung der Zuschussrichtlinien Nr. 2 und Nr. 3 für die Gewährung von Stadtzuschüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2020 wurden die Zuschussrichtlinien, die als Anlage zur Sitzungseinladung bereits an die Stadträte versandt wurden, als Beschlussempfehlung genehmigt.
Die grundlegenden Änderungen in Kürze:
Richtlinie Nr. 2 zur Sportförderung:
Unter 1. werden nun alle baulichen Anlagen der Sportvereine mit 10 % der beihilfefähigen Kosten, bis zum Höchstbetrag von 30.000 €, gefördert. Eine Abgrenzung von Freisportanlagen (10 % der beihilfefähigen Kosten) zu sonstigen baulichen Anlagen (10 % bei beihilfefähigen Kosten bis zu 60.000 €, danach Staffelung mit 7,5 % von 60.000 bis 100.000 € und 5 % über 100.000 €) erfolgt nicht mehr. Außerdem wird eine Zuwendung erst gewährt ab beihilfefähigen Kosten von 5.000 €.
Richtlinie Nr. 3 zur Förderung der Denkmalpflege
Die Höhe der Stadtzuschüsse unterliegt nun einer betragsmäßig geregelten Staffelung. Vorher wurden von 15.000 bis 50.000 € anerkannten denkmalpflegerischen Mehraufwand 7 % Zuschuss gewährt; darüber hinaus war dies eine Einzelfallentscheidung durch den Stadtrat.
Weiter wurden klar geregelt die Förderung von Voruntersuchungen sowie die Behandlung der Förderung im Falle einer Kostenminderung.
Beschluss
Die vorgelegte Richtlinie Nr. 2 zur Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen wird rückwirkend zum 01.07.2020 neu erlassen.
Die vorgelegte Richtlinie Nr. 3 zur Gewährung von Stadtzuschüssen zur Förderung der Denkmalpflege wird rückwirkend zum 01.07.2020 neu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Neufassung der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung einer Hundesteuer ab 01.01.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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|
8 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2020 wurde die Neufassung der Hundesteuersatzung, die als Anlage beiliegt, als Beschlussempfehlung einstimmig genehmigt.
Beschluss
Mit dem vorgelegten Entwurf für eine Neufassung der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung einer Hundesteuer in der vorliegenden Form ab 01.01.2021 besteht Einverständnis. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 16.03.2006 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Neufassung der Betriebssatzung für die Stadtwerke Heilsbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit dem vom Werkausschuss vom 17.06.2020 als Empfehlung an den Stadtrat beschlossenen Neuerlass der Betriebssatzung wurde der in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates vom 13.05.2020 gefasste Beschluss, dass der 1. Bürgermeister den Vorsitz im Werkausschuss führen soll, in der Betriebssatzung vollzogen.
Außerdem wurde die Befugnis des 1. Bürgermeisters zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln auf 40.000 € sowie dessen Befugnisse für Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften auf 20.000 € entsprechend den Regelungen der Geschäftsordnung des Stadtrates angepasst
.
Beschluss
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtwerke Heilsbronn (s. Anlage) wird neu erlassen. Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung vom 27.11.2014 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. UNESCO-Welterbe;
Fortschreibung der Tentativliste im Bereich des Kulturerbes - offenes bayernweites Interessenbekundungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
|
ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Herr Paul Geißendörfer, Pfarrer in Rente, hat beiliegendes Schreiben vom 06.05.2020 u.a. an die Stadt Heilsbronn gerichtet.
Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege stellt sich die Lage wie folgt dar:
Sakralbauten wie Klöster haben kaum eine Chance, in die Welterbeliste aufgenommen zu werden, außer es wäre z.B. der Kölner Dom.
Aktuell sind Sakralbauten überrepräsentiert, es ist auf eine Ausgewogenheit (z.B. mit Sportbauten, Nachkriegsarchitektur etc.etc. zu achten), auch deshalb wäre es eigentlich unmöglich.
Auf Nachfrage zum Kloster Maulbronn wurde mitgeteilt, dass zum einen in den 80er und 90er Jahren die Chancen aufgenommen zu werden, ungleich höher waren. Zum anderen würde eine Vergleichsanalyse mit Maulbronn gefordert werden, in der dargestellt werden müsste, was Heilsbronn über Maulbronn hinaushebt.
Die Welterbeliste öffnet sich nur alle 10 Jahre.
Es wäre abzuwägen, ob sich der Aufwand lohnt (und wer die Antragsunterlagen erstellen kann)
Die Antragsfrist ist nicht verlängerbar !
Deutschland ist unter den 4 Nationen mit den meisten Welterbestätten (und darunter sind wie gesagt die sakralen Bauten überrepräsentiert).
Grundsatz: Für die gesamte Menschheit von außergewöhnlichem Wert !!
Es liegt dem Amt für Denkmalpflege ein Antrag für das Europäische Kulturerbe vor. Das Kloster Ebrach will eine Aktion mit der Metropolregion Nürnberg und ggf. umliegenden Klöstern anstoßen.
Wir werden hierzu noch schriftlich abgefragt.
Am Freitag, den 17.07.2020 wurde dieses Thema mit Hr. Pfarrer Schindler und Hr. Paul Geißendörfer besprochen.
Dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss
Die Stadt Heilsbronn hat mit seinem Kloster ein Kulturerbe von außergewöhnlichem Wert. Dieses Erbe soll künftig intensiver gepflegt werden. Eine Teilnahme am offenen bayernweiten Interessenbekundungsverfahren für die Tentativliste des UNESCO-Welterbes, neben der Anmeldung des Nürnberger Justizpalastes, wird für 2020/2021 jedoch nicht weiterverfolgt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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11. Starkregen vom 13./14.06.2020 in Bürglein und Heilsbronn;
Informationen des Ing.-Büros Christofori & Partner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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vorberatend
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11 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Herr Dipl. Ing. Christofori informiert das Stadtratsgremium und die anwesende Bevölkerung anhand Präsentation, Animation und Gutachten durch den Deutschen Wetterdienst zu den aufgetretenen Auswirkungen durch den Starkregen am 13. bzw. 14.06.2020 auf den Marktplatz in Heilsbronn und dem Stadtteil Bürglein.
Dient zur Kenntnis.
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12. Halbjahresbericht 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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vorberatend
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12 |
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13. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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13 |
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13.1. Beseitigung des Bahnübergangs Heilsbronn durch Errichtung eines Brückenbauwerkes; Information der Deutschen Bahn über verzögerten Baubeginn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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13.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Deutsche Bahn Netz AG informierte mit E-Mail vom 03.07.2020 darüber, dass für die Ausschreibung des neuen Brückenbauwerkes keine Angebote abgegeben wurden. Damit ist die Maßnahme neu auszuschreiben, jedoch werden die bisher beantragten Gleissperrungen für das Jahr 2021 nicht mehr eingehalten werden können.
Nach Mitteilung der DB Netz AG setzt die Gewährung der benötigten Gleissperrungen umfangreiche Vorbereitungen voraus, weswegen nunmehr von einer Bauzeit in den Jahren
2023/2024 ausgegangen wird. Im Jahr 2021 werden die neuen Oberleitungsmasten aufgestellt.
Dient zur Kenntnis.
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13.2. Bauliche Ertüchtigung der Mühlbachbrücke nahe Wendsdorf im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Wendsdorf-Schwaighausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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beschliessend
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13.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Brücken müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Standfestigkeit und mögliche Beschädigungen überprüft werden.
Das Gutachten über den Zustand der Wendsdorfer Brücke ging der Bauverwaltung mittlerweile zu und wird geprüft.
Die evtl. erforderlichen baulichen und verkehrsrechtlichen Maßnahmen werden erarbeitet und dem Stadtrat in einer zukünftigen Stadtratssitzung zum Entscheid vorgestellt.
Dient zur Kenntnis.
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13.3. Citymanagement Heilsbronn; Vorstellung des Jahresberichtes 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
|
4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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13.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Jahresbericht des Citymanagements steht als Anlage zur Verfügung. Ursprünglich war vorgesehen, den Jahresbericht durch den Citymanager in der anberaumten Sitzung vorzustellen.
Aufgrund der zeitintensiven Tagesordnung wurde hiervon abgesehen.
Für Fragen stehen das Citymanagement sowie die Stadtverwaltung jederzeit zur Verfügung.
Dient zur Kenntnis.
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13.4. Sonderbudget für Leihgeräte (SoLe);
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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13.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Piazolo hat über die Umsetzung eines neuen Ausstattungsprogramms des Bundes zum DigitalPakt Schule im Umfang von 500 Mio. informiert. Mit den dem Freistaat zustehenden zusätzlichen Mitteln in Höhe von rund 78 Mio. Euro sollen zusätzliche digitale Endgeräte beschafft und Schülerinnen und Schülern für das Lernen Zuhause zur Verfügung gestellt werden. Durch dieses Förderprogramm soll ein weiterer Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit geleistet werden.
Der Förderhöchstbetrag im Rahmen dieses Förderprogramms beträgt für die Stadt Heilsbronn insgesamt 18.527,00 € und ist für beide Grundschulen gedacht. Dabei wird die Zuwendung in voller Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben unter Begrenzung auf das Sonderbudget Leihgeräte gewährt.
Der Antrag wurde am 15.07.2020 an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestellt. Nun besteht bis Ende des Jahres die Möglichkeit, mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) nebst Zubehör mit Gesamtkosten i. H. des Förderhöchstbetrages zu beschaffen.
Zum aktuellen Zeitpunkt beraten die beiden Schulleitungen über die entsprechende Ausstattung, die möglichst zum neuen Schuljahresbeginn beschafft werden soll.
Dient zur Kenntnis.
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13.5. Sachstand Bebauungsplan Nr. B 47 "Nördlich der Fabrikstraße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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22.07.2020
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ö
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13.5 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung des Stadtrates vom 27.11.2019 wurde letztmalig über den Sachstand der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 47 „Nördlich der Fabrikstraße“ informiert.
Bereits im Vorfeld verständigten sich die Fraktionssprecher darauf, zunächst die Eigentümer zu Gesprächen einzuladen und deren Absichten bzgl. einer Grundstücksverwertung abzufragen. Grundlage ist eine Darstellung der unterschiedlichen Nutzungen des Aufstellungsgebietes, welches bisher nur den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt wurde.
Am 16.07.2020 konnte das letzte Eigentümergespräch geführt werden. Es wurden sämtliche Grundstückseigentümer zu Gesprächen eingeladen. Mit der Grobplanung der Stadt Heilsbronn besteht grundsätzlich Einverständnis. Die vorgebrachten Anregungen werden mit dem beauftragten Ingenieurbüro abgestimmt und anschließend eine Entwurfsplanung für das förmliche Bauleitplanverfahren ausgearbeitet.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 21.09.2020 10:42 Uhr