Datum: 16.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 4. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.07.2020; Anerkennung
2 Bekanntgabe und Information über Sanierungskosten der Grundschule Bürglein
3 Nahwärmeprojekt Bürglein; U.a. Beschlussfassung über Teilnahme mit der städt. Liegenschaft "Grundschule Bürglein", Sachstand
4 Breitbandausbau Heilsbronn; Erneute Beratung und Beschlussfassung über eine Absichtserklärung für die Nutzung städtischer Verkehrsflächen zur Verlegung der notwendigen Infrastrukturen durch die Deutsche Glasfaser GmbH
5 Vollzug des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG); Information über bisher nicht erstmalig hergestellte Erschließungsanlagen im Stadtgebiet und ggf. Beschlüsse über eine erstmalige Herstellung
6 Stromversorgung von Firmen in der Adlerstraße und Erschließung Wohngebiet Herbststraße
7 Bekanntgaben
7.1 Abschlusssitzung Stadtratsgremium 2014/2020; Verabschiedung
7.2 Wahl der Ortssprecher
7.3 Beschaffung eines Löschfahrzeuges LF 20 für die Feuerwehr Heilsbronn; Zeitungsartikel v. 19.08.2020 "Feuerwehr-Wunsch bleibt vorerst unerfüllt"
7.4 Freibad Heilsbronn; Schließung
7.5 Aufstellung des Städtebauförderungsprogrammes 2020
7.6 Jahreshauptversammlung der Stadtkapelle Heilsbronn am 30.09.2020
7.7 150 Jahre - Reservisten-und Kriegerkameradschaft 1871
7.8 Geburtstage

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1. Niederschrift der 4. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.07.2020; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 4. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 22.07.2020  bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe und Information über Sanierungskosten der Grundschule Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Sanierungskosten der Grundschule Bürglein liegen nun im Detail vor.
Eine Umfassende Sanierung der beiden Gebäude (incl. 2. Rettungsweg) beläuft sich nach Kostenberechnung auf rund 1.300.000 €.
Eine Kostenschätzung, die ausschließlich den Anbau des 2. Baulichen Rettungsweges beinhaltet, beläuft sich auf rund 221.000 €.
Dient zur Kenntnis.

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3. Nahwärmeprojekt Bürglein; U.a. Beschlussfassung über Teilnahme mit der städt. Liegenschaft "Grundschule Bürglein", Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am Donnerstag den 3. September 2020 fand am Sportplatzgelände in Bürglein die                             Info-Veranstaltung für das Nahwärmeprojekt Bürglein statt. An dieser nahm Herr Landshuter teil.
In dem Projekt geht es darum, Bürglein mit Nahwärme in Form von einer Hackschnitzelheizung zu versorgen. Auf die beiliegende Präsentation dürfen wir verweisen.
Die Hackschnitzelheizung und die Leitungen würden mit entsprechenden Beteiligungen der Hauseigentümer als s.g. Bürgerprojekt mit Gründung einer Genossenschaft geplant, gebaut und betrieben werden.
Sollte es zur Durchführung kommen, würde bei jedem beteiligten Anwesen eine Übergabestation und ein Pufferspeicher im Heizraum eingebaut werden.
Die Kosten setzen sich zusammen (Zahlen nach momentanem Planungsstand, siehe auch beiliegende Präsentation):
Einmalzahlung 6000 € / Anschluss, Jährliche Grundgebühr 360€ / Jahr und ein Wärmepreis von 6,9 Cent / kWh.
Die Stadt Heilsbronn könnte mit der Städtischen Grundschule Bürglein an diesem Projekt teilnehmen.
Die Grundschule wird momentan mit einer Ölheizung betrieben (Baujahr 1994), die in den folgenden Jahren ausgetauscht werden sollte.
Bis zum 20.09.2020 wird abgefragt, wer verbindlich teilnehmen möchte (Einverständniserklärung im Anhang). Danach wird in Abhängigkeit der Rückmeldungen entschieden, ob es zur Durchführung des Nahwärmeprojekts Bürglein kommt.
Angaben über Leitungsverläufe etc. liegen noch nicht vor.

Beschluss

Die Teilnahme mit der Grundschule Bürglein am Nahwärmeprojekt wird als sinnvoll erachtet. Die Stadt Heilsbronn erklärt verbindlich ihr Interesse an einem Anschluss mit dem Grundschulgebäude in Bürglein.  
Nicht mit dieser Entscheidung verbunden ist eine Erlaubnis über die Leitungsverlegungen in öffentlichem Grund.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Breitbandausbau Heilsbronn; Erneute Beratung und Beschlussfassung über eine Absichtserklärung für die Nutzung städtischer Verkehrsflächen zur Verlegung der notwendigen Infrastrukturen durch die Deutsche Glasfaser GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Entgegen der Vorinformation hat kein Vertreter der Dt. Glasfaser Wholesale GmbH an der Sitzung teilgenommen.
Der Beschluss des Stadtrates vom 22.07.2020 wurde der Dt. Glasfaser GmbH mitgeteilt, worauf diese Bedenken am Vorgehen der Stadt Heilsbronn vortrug.
Begründet wird dies damit, dass die Vorgabe, dass ein Glasfaserausbau vorrangig im Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie erfolgen soll, nicht mit dem Förderprogramm und den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar wäre.
Auf entsprechende Nachfrage konnte dies der Stadtverwaltung nicht schlüssig begründet werden, jedoch wurde eine erneute Beratung im Stadtratsgremium zugesichert.
Beschluss des Stadtrates vom 22.07.2020
Beschlossen wurde einerseits die Durchführung eines Breitbandförderverfahrens nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie. Andererseits wurde der Absichtserklärung gegenüber der Dt. Glasfaser GmbH zugestimmt mit der Maßgabe, dass einer Wegenutzungsvereinbarung nur im Wege des Förderverfahrens zugestimmt wird.
Damit soll gewährleistet werden, dass letztlich jede Adresse im Stadtgebiet Heilsbronn mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s versorgt wird.
Die Dt. Glasfaser GmbH ist derzeit noch nicht in der Lage, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau für Teile des Stadtgebietes zuzusichern. Würden nun Bereiche, in denen die Dt. Glasfaser GmbH zwar erwägt, eine Nachfragebündelung durchzuführen, aus dem Breitbandförderverfahren ausgenommen und stellt sich nach Nachfragebündelung heraus, dass ein eigenwirtschaftlicher Ausbau für die Dt. Glasfaser GmbH nicht möglich ist, so wären diese Bereich überhaupt nicht versorgt.
Dieser Konstellation wird mit dem Beschluss des Stadtrates vorgebeugt, da die Dt. Glasfaser Bereiche, die nicht eigenwirtschaftlich darstellbar sind, über das Förderverfahren versorgen könnte.
Vorhaben Dt. Glasfaser
Ansinnen der Dt. Glasfaser GmbH ist es, die Bereiche, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nach positiver Nachfragebündelung möglich wäre, bereits jetzt aus dem Förderverfahren auszunehmen.
Dieses Vorgehen unterscheidet sich vom Beschluss des Stadtrates lediglich dahingehend, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht erst im Markterkundungsverfahren angemeldet würde, sondern bereits jetzt ein eigenwirtschaftlicher Ausbau angenommen wird. Zu diesem Vorgehen besteht für die Stadt Heilsbronn keine Notwendigkeit, da im ungünstigsten Falle die Nachfragebündelung der Dt. Glasfaser GmbH (teilweise) negativ ausfällt und diese Bereiche dann nicht im Förderverfahren beinhaltet wären. Dann wäre u.U. ein erneutes Förderverfahren durchzuführen, was dazu führen könnte, dass wiederum ein alternativer Netzbetreiber zum Zuge käme.
Nachdem die Dt. Glasfaser GmbH zwar mitteilt, dass Teile des Stadtgebietes, die im Falle einer positiven Nachfragebündelung eigenwirtschaftlich darstellbar sind, ausgebaut werden, besteht für die Stadt Heilsbronn keine Gewährleistung, dass die Dt. Glasfaser GmbH am Förderverfahren teilnimmt und auch die übrigen Bereich versorgen wird. Mit Sicherheit anzunehmen ist lediglich, dass die nicht eigenwirtschaftlich darstellbaren Bereiche nicht durch die Dt. Glasfaser GmbH versorgt werden, wenn kein Förderverfahren durchgeführt wird.
Es wäre ohne den Beschluss des Stadtrates auch möglich, dass die Dt. Glasfaser GmbH die eigenwirtschaftlich darstellbaren Bereiche versorgt und sich nicht am Förderverfahren beteiligt, sodass im Förderverfahren ein anderer Netzbetreiber zum Zuge käme. Dies wäre zwar rechtlich unvermeidlich, jedoch nicht wünschenswert.
Es besteht aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit, den Beschluss des Stadtrates vom 22.07.2020 abzuändern. Eine rechtlich überzeugende Begründung, weswegen der Beschluss mit geltenden Bestimmungen und der BayGibitR nicht vereinbar wäre, wurde nicht vorgebracht.
Das Förderverfahren nimmt ausdrücklich Bezug darauf, dass im Rahmen des Markterkundungsverfahrens ein eigenwirtschaftlicher Ausbau angemeldet werden kann und diese Bereiche damit nicht förderfähig wären. Inwieweit der Beschluss v. 22.07.2020 diesem Verfahren zuwider laufen würde, erschließt sich der Stadtverwaltung nicht.
Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung rät, den Beschluss vom 22.07.2020 nicht abzuändern und den Breitbandausbau wie beschlossen weiter voranzutreiben.
Mit der bestehenden Beschlusslage wären aus Sicht der Verwaltung sowohl die Interessen der Stadt Heilsbronn, einen umfassenden Ausbau für das gesamte Stadtgebiet zu erreichen, als auch die Interessen der Dt. Glasfaser GmbH, Teile eigenwirtschaftlich auszubauen, gewahrt.
Sollte die Dt. Glasfaser GmbH am Förderverfahren nicht partizipieren, so wären die eigenwirtschaftlich darstellbaren Bereiche durch die Dt. Glasfaser versorgt und die übrigen Bereiche durch einen anderen Netzbetreiber versorgt, sodass ebenfalls beiderseitige Interesse gewahrt werden können. Einer entsprechenden Absichtserklärung bedarf es insoweit nicht, da ein telekommunikationsrechtlicher Anspruch zur Nutzung der Verkehrsflächen ohnehin besteht.

Beschluss

Der Beschluss des Stadtrates vom 22.07.2020, lfd. Nr. 87, wird nicht abgeändert. Einer Wegenutzungsvereinbarung mit der Dt. Glasfaser GmbH wird ausschließlich im Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie bzw. nach erfolgtem Markterkundungsverfahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG); Information über bisher nicht erstmalig hergestellte Erschließungsanlagen im Stadtgebiet und ggf. Beschlüsse über eine erstmalige Herstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über den Regelungsinhalt des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 23.10.2019 informiert (s. anl. Beschlussbuchauszug).
Demnach können ab dem 01.04.2021 für Erschließungsanlagen, deren Beginn der erstmaligen technischen Herstellung zu diesem Zeitpunkt mindestens 25 Jahre zurückliegt, keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden.
Zwischenzeitlich wurde durch den Ministerrat ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes gebilligt, der die Aufnahme eines neuen Art. 5a Abs. 7 Satz 3 vorsieht. Hierin soll geregelt werden, dass Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG nur für eine Teilstrecke gilt, sofern sich der Beginn der technischen Herstellung nur auf eine Teilstrecke der Erschließungsanlage bezieht.
Erstmalig hergestellt i.S. einer Ersterschließung ist eine Straße dann, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 EBS vorliegen:
  • Eine Pflasterung, eine Asphalt-, Teer-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau
  • Straßenentwässerung und Beleuchtung
  • Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße
Beginn der technischen Herstellung i.S.d. Art. 5a Abs. 7 KAG
Unter dem Beginn der technischen Herstellung kann nicht jede Straßenbaumaßnahme verstanden werden. Maßgeblich ist, dass diejenige technische Maßnahme, die dem Fristbeginn zugrunde gelegt werden soll, objektiv auf die erstmalige und endgültige Herstellung gerichtet ist und bei Fortführung der Baumaßnahmen zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage führen soll, also Teil der Herstellung ist. Hinweise hierzu gibt das jeweilige – förmliche oder formlose – Bauprogramm (Matloch/Wiens; Erschließungsbeitragsrecht; Stand: 04/2020; Rn. 1101a).
Für die nachfolgend aufgeführten Straßenzüge, die noch nicht erstmalig endgültig hergestellt sind, wurde damit nicht i.S.d. Art. 5a Abs. 7 KAG mit der erstmaligen technischen Herstellung begonnen, da ein auf die Herstellung gerichtetes Bauprogramm (Leistungsverzeichnis, Gremiumsbeschlüsse, etc.) bisher nicht bestand. Damit findet die Bestimmung des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG auf diese Straßenzüge keine Anwendung. Im Falle einer späteren erstmaligen Herstellung i.S.d. § 8 Abs. 1 EBS wären diese Maßnahmen daher erschließungsbeitragsrechtlich abrechenbar, d.h. Erschließungsbeiträge können erhoben werden.
Zu den Erschließungsanlagen, die Erschließungsfunktion besitzen, jedoch nicht erstmalig endgültig hergestellt i.S.d. § 8 Abs. 1 EBS sind, wird im Übrigen Folgendes ausgeführt:
Schützenstraße, Heilsbronn
Die Schützenstraße wurde bis zum Kurvenbereich auf Höhe Anwesen 7 endgültig hergestellt und diese Herstellung mit Beschluss des Stadtrates vom 04.10.1978 festgestellt. Für den weiteren Verlauf der Schützenstraße (Anwesen 9, 11, 13) bestehen mit den Bauherrn Erschließungsverträge, die zur Sicherung der im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigungsverfahren notwendigen Erschließung geschlossen wurden. Diese haben die Errichtung und die dauernde Unterhaltung der Verkehrsfläche zum Inhalt. Eine Baulast der Stadt Heilsbronn für diesen Bereich besteht daher derzeit nicht.
Am Rebenzaun, Heilsbronn
Mit der erstmaligen endgültigen Herstellung wurde bisher nicht begonnen. Nachdem Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG damit keine Anwendung findet, besteht keine beitragsrechtliche Notwendigkeit, Baumaßnahmen durchzuführen.
Die Verkehrsfläche ist als öffentlicher Feld- und Waldweg i.S.d. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG gewidmet (Eintragung Nr. 3, Bestandsverzeichnis Heilsbronn, Eintragung am 18.10.1938). Der Widmung wird der derzeitige Ausbauzustand gerecht, jedoch hat sich das Verkehrsbedürfnis durch die hinzugekommene Wohnbebauung geändert.
Talstraße, Weißenbronn
Die Stichstraße zur Talstraße (FlNr. 65/10, Gemarkung Weißenbronn) ist als Verkehrsfläche (Ortsstraße) öffentlich gewidmet, jedoch nicht erstmalig hergestellt.
Die betroffenen Anwohner (Anwesen 5a und 5b) erkundigten sich bereits, ob ein Ausbau möglich wäre. Eine Kostenermittlung zum Ausbau i.S.d. § 8 Abs. 1 EBS wird derzeit durchgeführt.
Eine Notwendigkeit aufgrund Art. 5a Abs. 7 KAG besteht derzeit nicht, da nicht mit der erstmaligen technischen Herstellung begonnen wurde.
Sonnenstraße, Weißenbronn
Der Straßenzug ist nicht erstmalig hergestellt i.S.d. § 8 Abs. 1 EBS. Da mit der technischen erstmaligen Herstellung jedoch nicht begonnen wurde, besteht aufgrund Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG keine Notwendigkeit.
Auch hier ist es Wunsch der Anwohner, die Verkehrsfläche entsprechend zu ertüchtigen. Ein Ausbau sollte nach Einschätzung der Verwaltung nur dann erfolgen, wenn auch eine erstmalige Herstellung i.S.d. § 8 Abs. 1 EBS mit der Folge von Erschließungsbeiträgen erreicht wird. Da die Kanalisation innerhalb der Verkehrsfläche nur gering bemessen ist, müsste im Falle einer stärkeren Bebauung im Bereich der Sonnenstraße eine Ertüchtigung der Entwässerungsleitung erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung sollten daher vor Tiefbaumaßnahmen die weiteren Entwicklungen im Bereich der Sonnenstraße abgewartet werden. Im Falle einer erstmaligen Herstellung wäre zudem der städtische Eigenanteil von mindestens 10 % der Erschließungsaufwendungen zu tragen.
Nachdem sich aufgrund Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG keine Notwendigkeiten ergeben, sollten daher aus Sicht der Stadtverwaltung zunächst keine Maßnahmen veranlasst werden.
Witramstraße, Weiterndorf
Das Teilstück der Witramstraße zu den Anwesen 1, 1a und 3 wurde in den Jahren 2012/2013 verlängert. Nachdem der dort gültige Bebauungsplan (Nr. 1A Weiterndorf v. 07.02.1977) eine Durchwegung zur Ortsstraße „Unterer Klosterweg“ vorsieht, wurde bisher keine bebauungsplankonforme Herstellung i.S.d. § 125 Abs. 1 BauGB erreicht.
Nachdem bisher kein Bauprogramm zur vollständigen Herstellung der Witramstraße vorliegt, findet Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG keine Anwendung. Wäre das Teilstück tatsächlich erstmalig hergestellt worden sein, so fände Art. 5a Abs. 7 Satz 3 KAG Anwendung, sodass nur das vormalige Teilstück als erstmalig hergestellt angesehen werden müsste.
Eine Abrechnung des Teilstückes wäre im derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Eine Abschnittsbildung nach § 5 Satz 2 EBS kann ebenfalls nicht erfolgen, da keine tatsächlichen oder rechtlichen Umstände hierfür vorliegen.
FlNr. 363, Neuhöflein
Das Grundstück ist als Straßenfläche öffentlich gewidmet, jedoch nicht erstmalig hergestellt i.S.d. § 8 Abs. 1 EBS. Die endgültige erstmalige Herstellung ist zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht zwingend erforderlich, da die betroffenen Anwesen (Hausnummern 15, 16, 16a und 17) über die Kreisstraße erschlossen werden und die Verkehrsfläche von der Kreisstraße bis zum Anwesen Hausnummer 23 asphaltiert ist. Bedarf für eine bauliche Ertüchtigung i.S.d. einer erstmaligen Herstellung wird daher nicht erkannt.
Zum Eulenberg, Böllingsdorf
In der Sitzung vom 23.10.2019 wurde angeführt, dass die erstmalige Herstellung der Ortsstraße „Zum Eulenberg“ in Böllingsdorf zu prüfen wäre.
Eine Überprüfung und Durchsuchung der Archivunterlagen hat ergeben, dass die Ortsstraße im satzungsrechtlichen Sinne erstmalig hergestellt ist. Unterlagen befinden sich hierzu jedoch nicht mehr im städtischen Archiv. Die Maßnahme erfolgte vermutlich bereits vor der Eingemeindung der Altgemeinde Bürglein.
Lindachgasse, Bürglein
Die Lindachgasse entspricht nicht den Vorgaben des § 8 Abs. 1 EBS. Nachdem bisher mit der technischen Herstellung nicht begonnen wurde, ergibt sich aus Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG keine Notwendigkeit, die Verkehrsfläche auszubauen.
Zusammenfassung
Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG findet auf die vorbezeichneten Straßenzüge keine Anwendung, weswegen aus beitragsrechtlicher bzw. haushaltswirtschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit zur Durchführung von Straßenbauarbeiten zur erstmaligen Herstellung besteht.
Für den Bereich der Talstraße (FlNr. 65/10, Gemarkung Weißenbronn) werden durch die Stadtverwaltung derzeit die Kosten einer Erschließung ermittelt. Eine Ausführung sollte nur in Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern (Talstraße 5a und 5b) erfolgen. Aus den übrigen Straßenzügen erreichten die Stadtverwaltung keine aktuellen Forderungen nach einer erstmaligen Herstellung.
Gleichwohl steht es dem Stadtrat frei, die erstmalige Herstellung von Straßenzügen zu beraten.
Dient zur Kenntnis.

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6. Stromversorgung von Firmen in der Adlerstraße und Erschließung Wohngebiet Herbststraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Stromversorgung von Firmen in der Adlerstraße Neubau DHL und der Erschließung eines Wohngebiets in der Herbststraße  wird der Bau von 2 Kompakt-Trafostationen mit Zuleitungen und Einbindung in das 20 kV-Mittelspannungssystem erforderlich.
Um zeitnah agieren zu können (Lieferzeiten von z.Zt. ca. 30 Wochen) müssen die erforderlichen Arbeiten umgehend beauftragt werden.
Es wurden Angebote durch Firmen eingeholt.
Der Aufwand für 2 TS-Stationen beträgt nach Kostenangebot ca. 29.000,00€  netto/Stück.
Der Tiefbau wurde bereits mit der Maßnahme „Sanierung der Mittelspannungsanlage TS Festplatz/TS Sportplatzstraße“ beauftragt.

Beschluss

Die Werkleitung wird ermächtigt und beauftragt die erforderlichen Transformatorenstationen in der Adlerstraße und Erschließung Wohngebiet Herbststraße umgehend zu errichten. Die hierzu erforderlichen Aufträge und Beschaffungen sind umgehend zu tätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö 7
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7.1. Abschlusssitzung Stadtratsgremium 2014/2020; Verabschiedung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bgm. Pfeiffer gibt bekannt, dass die Abschlusssitzung des Stadtratsgremiums 2014/2020 mit Verabschiedung der ausgeschiedenen Stadträte und Ortssprecher für Mittwoch, 14.10.2020 geplant ist.
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde dieser Termin verschoben.
Er sollte nun nachgeholt werden, außer die Sicherheitsmaßnahmen müssen wieder verschärft werden.
Dient zur Kenntnis.

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7.2. Wahl der Ortssprecher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö vorberatend 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zur Wahl der Ortssprecher für die Stadtteile Ketteldorf und Höfstetten mit Neuhöflein wurde für Donnerstag, den 24. September 2020 ab 19.00 bzw. 19.30 Uhr in die Hohenzollernhalle eingeladen.

Dient zur Kenntnis.

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7.3. Beschaffung eines Löschfahrzeuges LF 20 für die Feuerwehr Heilsbronn; Zeitungsartikel v. 19.08.2020 "Feuerwehr-Wunsch bleibt vorerst unerfüllt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö 7.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Artikel der FLZ vom 19.08.2020 wurde über die Beratung des Ferienausschusses über die Beschaffung eines neuen LF 20 für die Feuerwehr Heilsbronn berichtet.
Da die Stadtverwaltung entsprechende Nachfragen erreichten wird darüber informiert, dass der Ferienausschuss die Beschaffung eines LF 20 mit Seilwinde beschlossen hat. Ursprünglich wurde überlegt, ein HLF zu beschaffen, da dies kostengünstiger möglich gewesen wäre. Da dieses Fahrzeug am Standort Heilsbronn derzeit nicht förderfähig wäre, wurde mit der FFW Heilsbronn abgestimmt, ein LF zu beschaffen. Es handelte sich nicht um den Wunsch der FFW Heilsbronn, ein HLF zu beschaffen, sondern lediglich um eine Überlegung zur Kostensenkung.
Dient zur Kenntnis.

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7.4. Freibad Heilsbronn; Schließung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö vorberatend 7.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das städt. Freibad Heilsbronn hat am Samstag, den 12. September 2020 die außergewöhnliche Saison beendet.
Trotz der widrigen Umstände konnte dank des Einsatzes des Teams im Freibad ein unter diesen Umständen weitgehend „normaler“ Badebetrieb angeboten werden. 21000 Besucher haben dieses Angebot angenommen.
Dient zur Kenntnis.

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7.5. Aufstellung des Städtebauförderungsprogrammes 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö 7.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Mittelaufstellung für das Städtebauförderungsprogramm, Programmbereich Wachstum und nachhaltige Erneuerung, ist erfolgt.
Demnach werden im Programmjahr 2020 1.280.000 € an Fördersumme bereitgestellt. Im Vorjahr waren es 585.000 €.
Die hohen S chwankungen bei den zugeteilten Fördersummen liegen nicht an der Beantragung unsererseits sondern an den jährlich zur Verfügung stehenden Mitteln für Mittelfranken insgesamt.
Dient zur Kenntnis.

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7.6. Jahreshauptversammlung der Stadtkapelle Heilsbronn am 30.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö 7.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Namen der Stadtkapelle Heilsbronn lädt der Vorsitzende, Wolfgang Prager das Stadtratsgremium zur Jahreshauptversammlung am 30.09.2020 um 19:30 Uhr in die G-Aula der Markgraf-Georg-Friedrich Realschule Heilsbronn ein. Die Einladung ist als Anlage beigefügt.

Dient zur Kenntnis.

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7.7. 150 Jahre - Reservisten-und Kriegerkameradschaft 1871

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö 7.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der 1. Vorsitzende Peter Greß lädt zum 150 jährigen Jubiläum das Stadtratsgremium recht herzlich ein. Die Veranstaltung ist am 26.06.2021 und beginnt um 17:00 Uhr.

Die Einladung nebst Rückantwort liegt als Anlage bei.

Dient zur Kenntnis.

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7.8. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 5. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.09.2020 ö 7.8
Datenstand vom 11.11.2020 11:57 Uhr