Datum: 28.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 21:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 5. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16.09.2020; Anerkennung
2 Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 07.10.2020; Anerkennung
3 Konzessionsvertrag Strom; Abschluss einer Nachtragsvereinbarung mit N-ERGIE AG, Nürnberg
4 Trinkstele am Münsterplatz: Ersatz; öffentlichkeitswirksam Trinkwasser für Pilger und Besucher, Beschluss
5 Neubau Kindertagesstätte; a) Bedarfsanerkennung b) Finanzierungsplan
6 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Heilsbronn (BGS-EWS); Beschluss über die 2. Änderungssatzung
7 Gründung des Jugendrates in der Stadt Heilsbronn; Antrag der SPD-Fraktion vom 27.09.2020, Beschluss über weiteres Vorgehen
8 Bekanntgaben
8.1 Einladung zur Gedenkstunde anlässlich des Volkstrauertages
8.2 Bürgerversammlungen; Sachstand
8.3 Info-Archiv; Aktuelles
8.4 Bauanträge; Information über die von der Verwaltung bearbeiteten Bauanträge
8.5 Geburtstage
9 Wünsche, Anträge aus dem Stadtratsgremium

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1. Niederschrift der 5. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16.09.2020; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 5. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16.09.2020 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 07.10.2020; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö 2

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 07.10.2020 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Konzessionsvertrag Strom; Abschluss einer Nachtragsvereinbarung mit N-ERGIE AG, Nürnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der bestehende Konzessionsvertrag mit der N-ERGIE endet am 15.10.2032. Auf eine Kündigung und Neuausschreibung ab 15.10.2022 wurde verzichtet, da mit der vorliegenden Nachtragsvereinbarung die gleichen Bedingungen wie bei einer Neuausschreibung geschaffen werden können.
Dementsprechend legte uns die N-ERGIE AG die beiliegende Nachtragsvereinbarung vor.
Der Bayerische Gemeindetag betrachtet diese Nachtragsvereinbarung als ein gutes Angebot der N-ERGIE AG mit Verbesserungen für die Stadt.
Der bestehende Konzessionsvertrag Strom beruht auf dem Muster des zum Vertragsabschluss geltenden Musterkonzessionsvertrags Strom. Am 03.03.2015 haben der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft eine Vereinbarung über einen neuen, verbesserten Musterkonzessionsvertrag Strom (s. Anlage) getroffen.
Die Höhe der nach § 4 Abs. 2 zu entrichtenden Konzessionsabgabe bleibt davon unberührt.
Herr Prokopczuk von der N-ERGIE stellt die wesentlichen Änderungen durch die angebotene Nachtragsvereinbarung in der Sitzung vor.

Beschluss

Mit der N-ERGIE AG wird die beiliegende Nachtragsvereinbarung in der vorliegenden Form geschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Trinkstele am Münsterplatz: Ersatz; öffentlichkeitswirksam Trinkwasser für Pilger und Besucher, Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Trinkstele am Münsterplatz ist seit der Beschädigung vor ca. 3-4 Jahren nicht mehr in Betrieb.
Durch den Vergleich mit dem Künstler Förster am 15.12.2014 wurden für Unterhalts-/Reparaturarbeiten am Glasbrunnen mit Trinkstele 21.939,00€ einbehalten und stehen für anstehende Arbeiten zur Verfügung (STR-Sitzung vom 25.03.2015). Ebenso herrschte Konsens im Gremium, dass die Trinkstele wesentlicher Bestandteil des Münsterumfelds ist und von einem Rückbau daher abgesehen werden sollte.
Nach dem Schaden an der vorhandenen Trinkstele kann und konnte diese durch die Stadtwerke nicht mehr instandgesetzt werden, da einzelne Glasscheiben gebrochen sind. Ebenso wurde die Trinkwasserentnahme mit Silikon komplett verklebt. Eine Funktion für eine Wasserspende ist nicht mehr gegeben.
Die Stadtwerke Heilsbronn haben sich von der Firma TB Stein Kalkmann-Kontakt-Kunst Bodenburg mögliche Alternativen für einen Ersatz anbieten lassen.
Als Vorschlag werden beigefügte Trinkbrunnen erachtet.
Der neue Trinkwasserbrunnen kann in Edelstahl oder aus Stein/Granit gefertigt werden.
Aus hygienischer Sicht empfehlen die Stadtwerke eine Ausführung in Edelstahl.

Beschluss

Die Stadtwerke Heilsbronn werden ermächtigt die Trinkstele am Münsterplatz durch einen neuen Trinkwasserbrunnen aus Edelstahl zu ersetzen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 6250,00€ brutto für die Trinkstele von der Firma TB Stein Kalkmann-Kontakt-Kunst Bodenburg. Für die Maßnahmen und Unterhalt am Glasbrunnen mit Trinkstele sind Mittel zurückgestellt und vorhanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

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5. Neubau Kindertagesstätte; a) Bedarfsanerkennung b) Finanzierungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

a) Bedarfsanerkennung
Der Ausschuss für Bildung hat in seiner Sitzung vom 01.07.2020 der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Planung für eine Kindertagesstätte auf dem vorgesehenen Grundstück Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Weiterndorf vorzubereiten. Dabei sollte von einer mindestens 5-gruppigen Einrichtung ausgegangen werden.
Dem vorausgegangen sind langwierige und mehrfache Beratungen im Stadtrat u.a. wegen des Angebotes zur Errichtung einer Kindertagesstätte in Bürglein. Mit beiliegendem Schreiben des Evang.-Luth. Pfarramtes Bürglein, bei uns eingegangen am 21.10.2020, wurde das Angebot erneuert.
Für das für die Stadt Heilsbronn bei dem bestehenden, erheblichen Bedarf zwingend auszuschöpfende Sonderförderprogramm wurde am 07. Oktober bekannt, dass nun sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Zuwendungsgebers ausgestellt werden und bei der Mittelvergabe das „Windhundprinzip“ gelte. Eine Verzögerung bei der Antragstellung würde das erhebliche Risiko mit sich bringen, dass Chance auf die attraktive Möglichkeit der Sonderförderung vergeben werden würde, d.h., dass wir statt 90 % Förderung der förderfähigen Kosten nur rd. 57 % Förderung der förderfähigen Kosten bekommen würden.
Bei unserem Bedarf (8 Gruppen) würde die Regelförderung rund 1,3 Mio. € weniger an Zuschüssen für die Stadt Heilsbronn bedeuten.
Wir veranschlagten deshalb wie in der Stadtratssitzung am 16.09.2020 informiert wurde, zunächst zur Deckung des Bedarfes eine 8-gruppige KiTa. Dabei war geplant, in Abhängigkeit vom Bedarf an vier Krippengruppen entsprechend 4 Regelgruppen vorzusehen. In einem am Montag, den 19.10.2020 am Landratsamt Ansbach mit der Kindergartenaufsicht geführten Gespräch wurde deutlich, dass aus deren Sicht der Bedarf an Krippengruppen noch höher gesehen wird. Eine Verteilung auf 6 Krippen- und 2 Regelgruppen wurde aus deren Sicht zur Bedarfsdeckung vorgeschlagen.
Diese Verteilung kommt dem Bedarf sicher nahe, bringt aber den erheblichen Nachteil mit sich, dass sehr viele Krippenkinder in dieser Kindertagesstätte nicht die Regelgruppe besuchen können und es zu einer Trennung von Geschwisterkindern und zu einer hohen Nachfrage in anderen Kindertagesstätten nach Regelgruppen kommen würde. Deshalb war aus unserer Sicht ein Kompromiss 4 Krippengruppen, drei Regelgruppen und eine altersgemischte Gruppe vorzusehen, was aber letztlich von der Kindergartenaufsicht keine verbindliche Zusage erhielt.
Deshalb gehen wir nun bei der Planung, der Bedarfsfeststellung und beim Finanzierungsplan von 5 Krippen- und 3 Regelgruppen aus, womit auch die Kindergartenaufsicht einverstanden wäre.
Die Zahl der Inklusionsplätze ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vormerkung noch nicht final entschieden. Es werden zwischen 5 und 11 Plätze empfohlen.
b) Finanzierungsplan
Die Gesamtkosten zum Bau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte betragen voraussichtlich 4.477.135,38 €.
Beim Neubau von 60 Krippenplätzen und 75 Kindergartenplätzen ergibt sich im Summenraumprogramm eine förderbare Hauptnutzfläche von 822 m². Bei Schaffung von Inklusionsplätzen werden diese mit dem Faktor 3 multipliziert gefördert. Damit steigt die förderbare maximale Hauptnutzfläche. Diese multipliziert mit dem Kostenrichtwert i. H. v. 4.888 € multipliziert mit der Förderquote von 90 % ergibt die Zuweisung nach dem Sonderförderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung. Nach der FAZR müssen aber dabei 10 % der zuweisungsfähigen Gesamtkosten als Eigenmittel der Stadt aufgebracht werden. Damit ergibt sich folgender Finanzierungsplan mit möglichen Alternativen:

Beschluss 1

Zu a)
Die Stadt Heilsbronn stellt für die neu errichtete Kindertagesstätte folgenden Bedarf fest:
5 Krippengruppen
3 Regelgruppen
6 Inklusionsplätze

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Beschluss 2

Zu b)
Dem o. g. Finanzierungsplan mit 6-7 Inklusionsplätzen wird zugestimmt. Die Eigenmittel der Stadt Heilsbronn werden erbracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

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6. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Heilsbronn (BGS-EWS); Beschluss über die 2. Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Stadtrat vom 07.10.2020 wurde aufgrund der Kalkulation des BKPV eine Anhebung der Abwassergebühren sowie der Herstellungsbeitragssätze beschlossen.
Eine Gebührenanhebung zum 01.07.2020 ist möglich, da bereits im Stadtrat vom 24.06.2020 ein „Rückwirkungsbeschluss“ gefasst wurde, evtl. die Gebühren zum Anfang des neuen Kalkulationszeitraumes anzuheben.
Die Beitragsanpassung erfolgt nun zum 01.11.2020, da zwischen dem 01.07.2020 und 31.10.2020 auch Beitragstatbestände verwirklicht wurden und damit eine rückwirkende Beitragserhöhung nicht möglich ist.

Beschluss

Folgende 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Heilsbronn (BGS-EWS) wird beschlossen:
s. Anlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7. Gründung des Jugendrates in der Stadt Heilsbronn; Antrag der SPD-Fraktion vom 27.09.2020, Beschluss über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö vorberatend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Beiliegender Antrag der SPD-Fraktion zur Umsetzung der Gründung des Jugendrates in der Stadt Heilsbronn ging am 29.09.2020 bei der Stadtverwaltung ein. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 07.10.2020 bekanntgegeben und es wurde auch gebeten, dass sich die Fraktionen bis zur Sitzung vom 28.10.2020 zu diesem Antrag beraten.
Nach § 10 Abs. 2 c der Geschäftsordnung sind die Zusammensetzung und die Befugnisse in einer noch zu erlassenden Satzung zu bestimmen.
Die Vorstellungen des Stadtrates zu diesem Thema sind zu konkretisieren.
Im Antrag wird vorgeschlagen, eine Willenserklärung des Stadtrates zur Gründung eines Jugendrates abzugeben. Weiter soll eine Erklärung, was dieser ist, als Grundlage für die Versendung eines Briefes verfasst werden.
Im Weiteren wird im Antrag vorgeschlagen, eine „Gründungskommission“ aus 12 Jugendlichen, eines Vertreters der Stadtverwaltung und jeweils eines Vertreters/in jeder Partei mit Sitzen im Stadtrat einzuberufen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird nach Ansicht der Verwaltung die Gründungskommission sich vorerst nicht persönlich treffen können.
Die Willenserklärung des Stadtrates und die entsprechende Erklärung kann durch den Stadtrat vorbereitet werden.
Es wird hierzu vorgeschlagen, einen Vertreter jeder Gruppierung im Stadtrat für die Ausarbeitung dieser Punkte zu benennen.

Beschluss

Zur Vorbereitung der Willenserklärung, zur Gründung des Jugendrates und der Erklärung, was dieser ist, ist von jeder Gruppierung im Stadtrat ein Mitglied des Stadtrates bis zum 30.11.2020 zu benennen, die gemeinsam mit dem Jugendbeauftragen eine Arbeitsgruppe bilden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö 8
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8.1. Einladung zur Gedenkstunde anlässlich des Volkstrauertages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö beschliessend 8.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Anlässlich des Volkstrauertages am Sonntag, 15. November 2020, findet um 11:00 Uhr eine Gedenkstunde im Friedhof Heilsbronn statt. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird die Gedenkstunde im kleinen Rahmen abgehalten. Es werden daher die Fraktionssprecher als Vertreter des Stadtrates eingeladen und nicht wie in den Vorjahren der gesamte Stadtrat.
Dient zur Kenntnis.

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8.2. Bürgerversammlungen; Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö vorberatend 8.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für Donnerstag, den 26.11.2020 war in der gesamten Hohenzollernhalle eine gemeinsame Bürgerversammlung für alle turnusmäßig dieses Jahr anstehenden Bürgerversammlungen angedacht.
Aufgrund der besonderen Situation waren die Bürgerversammlungen in den Stadtteilen nicht möglich, da in den Veranstaltungsräumen die Infektionsschutzbestimmungen nicht eingehalten werden können. Auch die für den 12.11. in Weiterndorf und für den 17.11.2020 in Bonnhof geplanten Bürgerversammlungen können nicht abgehalten werden.
Da selbst in der Hohenzollernhalle die Sitzplätze nur begrenzt zur Verfügung stehen, war geplant, dass sich interessierte Bürger vorab für die Veranstaltung anmelden. Sollte absehbar werden, dass die vorhandenen Plätze für die gemeldeten Bürger nicht ausreichen, sollte eine weitere Bürgerversammlung terminiert werden.
Aufgrund der steigenden Inzidenz-Zahlen muss auch diese Veranstaltung noch einmal hinterfragt werden.
Dient zur Kenntnis.

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8.3. Info-Archiv; Aktuelles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö 8.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im März 2018 wurde im Ratsinformationssystem ein Info-Archiv eingerichtet.
Wir möchten diese Informationsquelle in Erinnerung bringen.
In regelmäßigen Abständen werden Protokolle, Informationsbriefe und auch die Kommunalstatistiken eingestellt.
Dient zur Kenntnis.

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8.4. Bauanträge; Information über die von der Verwaltung bearbeiteten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö 8.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit E-Mail vom 31.03.2020 wurden die Stadtratsmitglieder darüber informiert, dass aufgrund der andauernden Ausgangsbeschränkungen Gremiumssitzungen nur soweit erforderlich und nur im unbedingt notwendigen Umfang einberufen werden.
Weiter wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung für eingehende Bauanträge gem. § 14 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c der Geschäftsordnung für den Stadtrat Heilsbronn der Gebäudeklassen 1-3 das gemeindliche Einvernehmen auf Verwaltungsebene erteilen bzw. versagen wird. Die Einberufung gesonderter Gremiumssitzungen ist damit weitestgehend entbehrlich.
Um die Stadtratsmitglieder gleichwohl weiterhin über die eingehenden Bauanträge zu informieren, werden die verwaltungsseits bearbeiteten Bauanträge über das Ratsinformationssystem bereitgestellt. Eine Vormerkung in gewohntem Umfang wird nicht erstellt, stattdessen wird das Vorhaben sowie die Prüfung stichpunktartig dargestellt sowie abschließend mitgeteilt, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt oder versagt wurde. Eine erste Bereitstellung ist am 30.04 beabsichtigt.
Für Fragen zu einzelnen Bauanträgen steht das Sachgebiet Planen und Bauen jederzeit zur Verfügung.
Da derzeit nicht durch Sitzungen die gewohnte Transparenz gewährleistet werden kann, weist die Verwaltung darauf hin, dass ein Bauantrag eines Stadtratsmitglieds für die Errichtung eines 6- Familienhauses eingereicht wurde. Die Stadtverwaltung beabsichtigt nach eingehender Prüfung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da keine bauplanungsrechtlichen Gründe entgegenstehen. Die entsprechenden Bauantragsunterlagen können ebenfalls im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Dient zur Kenntnis.

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8.5. Geburtstage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö 8.5
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9. Wünsche, Anträge aus dem Stadtratsgremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Stadtratsmitglied Oehler bringt an, dass in diesem Pandemieablauf die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs sehr wichtig ist. Auf die Frage von ihm, wie sich die Klassenzimmer in der Winterszeit auswirken und ob es bereits Überlegungen gäbe antwortet Herr Wittmann, dass es nach der neuen Meldestufe rot, die uns jetzt trifft, Vorgaben des Kultusministeriums für die Schulen gäbe. Diese wurden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen, aber noch nicht näher hinterleuchtet. Entsprechende Belüftungskonzepte, etc. wären darin vorgeschrieben.
Stadtratsmitglied Petra Hinkl hat aus der Presse entnommen, dass vom Kultusministerium eine Förderrichtlinie erarbeitet wird mit der zusätzliche Mittel bereitgestellt werden sollen für diese sogenannten Luftreinigungsgeräte. Diese Förderrichtlinie soll ab 01.10.2020 bis zum 31.03.2021 bereitgestellt werden mit rund 37 Mio. € für die Anschaffung von solchen Geräten für die Schulen.
1. Bgm. Pfeiffer sagt daraufhin, dass momentan jede Woche ein neues Förderprogramm kommt; deren Bearbeitung die Verwaltung mangels entsprechender Kapazität vor große Probleme stellt.
Stadtratsmitglied Gerstlacher beunruhigt, dass immer mehr Eltern inzwischen auf Bürgermeister, auf kommunale Mandatsträger zugehen und wollen, dass die Kinder im Unterricht keine Masken mehr tragen. Im Übrigen verweist er darauf, dass Luftreinigungsgeräte nur in Räumen ohne Fenster gefördert werden. Er empfiehlt, dass man auf das Gesundheitsamt verweist, bzw. auf die Schulaufsichtsbehörden.
Dienst zur Kenntnis.

Datenstand vom 16.12.2020 11:48 Uhr