Datum: 18.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Stadtrat Heilsbronn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Niederschrift der 7.öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28.10.2020; Anerkennung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat Heilsbronn
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8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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18.11.2020
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Aufgrund der Anmerkungen von Stadtrat Gerstlacher zu Nr.167 „Neubau Kindertagesstätte“und dem 3. Bgm. Buhl zur Ausführlichkeit im Diskussionsverlauf von Nr. 166 „Trinkstele am Münsterplatz: Ersatz; öffentlichkeitswirksam Trinkwasser für Pilger und Besucher“ wird dahingehend das Protokoll ergänzt und in der Sitzung vom 02.12.2020 erneut zur Abstimmung vorgelegt.
Dient zur Kenntnis.
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2. Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Ketteldorf durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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18.11.2020
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 29.10.2020 wurde Herr Erwin Hertlein, Ketteldorf 13, zum Kommandanten und Herr Norbert Bollmann, Ketteldorf 38, zu dessen Stellvertreter gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 04.11.2020 mit folgenden Auflagen erteilt.
Kommandant: keine Auflage
Stellv. Kommandant: Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen.
Beschluss
Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ketteldorf, Herr Erwin Hertlein und Herr Norbert Bollmann (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.12.2020 bestätigt. Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Feuerwerksverbot Innenstadt
Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot nach §24 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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18.11.2020
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Wie bereits zum Jahreswechsel 2019/2020 sollte für den Innenstadtbereich wieder ein Feuerwerksverbot durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden. Immer wieder kam es, auch aus angetrunkenem Übermut heraus, zum leichtfertigen und unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen in der Altstadt. Dies führt zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen und der Bausubstanz der historischen Gebäude der Innenstadt.
Nach § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprenV) dürfen am 31. Dezember und am 1. Januar pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (einfaches Silvesterfeuerwerk) ohne Genehmigung abgebrannt werden.
Ein entsprechendes Verbot zum Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2 ist durch den Erlass einer Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. Abs. 2 1. SprengV durch die Stadt Heilsbronn möglich. In einer solchen Allgemeinverfügung wird das Abbrennverbot auf bestimmte Plätze und Straßenzüge beschränkt.
Die Allgemeinverfügung würde sich dann vom 31.12.2020 bis 01.01.2021 auf die nachfolgenden Straßen und Plätze beschränken: Hauptstraße, Turmstraße, Kammereckerplatz, Lindenplatz, Lindenplatz zum Klosterweiher („Weihergängle“), Spitalgasse, Pfarrgasse, Mühlgasse, Abteigasse, Münsterplatz, Marktplatz.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen, die ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Klasse 2 im Innenstadtbereich regelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Interkommunale Zusammenarbeit beim Datenschutz und der Informationssicherheit im Landkreis Ansbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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18.11.2020
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Landratsamt Ansbach hat sich auf Ansuchen der Kommunalen Allianz Kernfranken und der Kommunalen Allianz NorA im April 2018 sowie auf spätere Mitwirkung durch den Bayerischen Gemeindetages bereiterklärt, als Dienstleister in den Bereichen Informationssicherheit und Datenschutz tätig zu werden und den Gemeinden das dafür notwendige Personal und die dazugehörigen Sachmittel gegen Entgelt bereitzustellen.
Eine Rücksprache mit Herrn Bürgermeister Schnotz (Erster Bürgermeister Markt Bechhofen a. d. Heide, Kreisverbandsvorsitzender Bayerischer Gemeindetag im Landkreis Ansbach) im April 2020 ergab, dass die Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird (u. a. für die Besetzung der Stellen durch den Landkreis).
Für die Übergangszeit, vorerst für den Zeitraum von zwei Jahren (Vertragslaufzeit 15.04.2020 - 15.04.2022), genehmigte der Stadtrat in der Sitzung vom 29.04.2020 die Beauftragung der secopan gmbh, die bereits mit der Implementierung des Informationssicherheitsmanagements (ISMS) nach ISIS12 beauftragt ist und bereits seit August 2018 den externen Datenschutzbeauftragten der Stadtwerke stellt, mit dem Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS), der Stellung des externen Datenschutzbeauftragten (DSB) sowie der Stellung des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) für die Stadt Heilsbronn und die Stadtwerke. Dieses Vorgehen wurde vorab mit Herrn Bürgermeister Schnotz abgestimmt.
Nachdem die drei Personen (ISB, DSB und Verwaltungskraft), die am Landratsamt Ansbach mit der Aufgabe betraut werden sollen, nicht sofort alle rund 55 Kommunen gleichzeitig, gleichwertig bedienen können, fordert der Bayerische Gemeindetag – Kreisverband Ansbach als Vorarbeit der Kommunen die von uns bereits abgeschlossene Einführung eines Informationssicherheits- konzeptes, sowie analog die in Arbeit befindliche Einführung eines Datenschutzkonzeptes.
Laut Vortrag im Juli 2019 am Landratsamt Ansbach betrügen die Gesamtaufwendungen des Landkreises für Personal, Anschaffungs- und Einrichtungskosten, laufenden Unterhaltskosten sowie Sonstige Kosten (z. B. Verwaltungskosten) pro Jahr 240.000,00 €. Die Kostenaufteilung soll zu 25 % nach Festbetrag und zu 75% nach Einwohnerzahlen erfolgen. Der Kostenbereich gesamt für Datenschutz und Informationssicherheit läge für alle Städte und Gemeinden zwischen 1.700,00 € und 13.800,00 € pro Jahr, wobei sich die Stadt Heilsbronn aufgrund ihrer Einwohnerzahl sicherlich im oberen Bereich der Kostenspanne einordnen ließe. Diese Berechnung diene als Annäherungsgröße und sei sehr vorsichtig inkl. Sicherheitspuffer gerechnet, so Herr Bürgermeister Schnotz.
Gemäß § 6 Absatz 4 des öffentlich-rechtlichen Vertrages (Entwurf 27.10.2020, siehe Anlage) errechnen sich die Kosten wie folgt:
Beitrag = (Einwohnerzahl der Kommune) x (Kosten nach dieser Vereinbarung)
Gesamteinwohnerzahl der Verantwortlichen
Dabei werden die Kosten jeweils getrennt für den Datenschutz- sowie den Informationssicherheitsbeauftragten berechnet.
Im Rahmen der Förderung für interkommunale Zusammenarbeit vom 3. Dezember 2018 ist Büroausstattung, EDV usw. für das Personal am Landratsamt zu 85 %förderfähig. Nicht gefördert werden Personalkosten. Max. Fördersumme 90.000,00 €. Förderzeitraum 5 Jahre.
Eine Ersparnis für die Stadt Heilsbronn ergibt sich durch die neue Lösung gegenüber den aktuellen Konditionen nicht. Allerdings ist die derzeitige kostengünstige Lösung nur eine Behelfslösung, die nicht die erforderliche Kontinuität bietet.
In der Sitzung des Bayerischen Gemeindetages – Kreisverband Ansbach – vom 13.10.2020 wurde über den aktuellen Sachstand berichtet sowie einzelne Aspekte des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Interkommunale Zusammenarbeit beim Datenschutz und der Informationssicherheit im Landkreis Ansbach im Entwurf schwerpunktmäßig vorgestellt.
Damit die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zeitnah finalisiert werden kann, wird vom Bayerischen Gemeindetag – Kreisverband Ansbach gebeten, die erforderlichen Beschlüsse, wenn möglich, bis 30.11.2020 zu fassen.
Die finale Erstellung des Vertrages und Unterzeichnung durch alle teilnehmen Gemeinden sei für Dezember 2020/Januar 2021 geplant. Parallel erfolge die Ausschreibung der Stellen durch den Landkreis Ansbach, so der Bayerische Gemeindetag – Kreisverband Ansbach am 13.10.2020. Bewerbungsfrist: 17. November 2020 lt. Internetseite des Landratsamtes Ansbach.
Beschluss
Die Stadt Heilsbronn beschließt für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen und informationssicherheitsrechtlichen Vorgaben mit dem Landkreis Ansbach zusammenzuarbeiten und hierfür den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit beim Datenschutz und der Informationssicherheit im Landkreis Ansbach (Stand: 27.10.2020) hinsichtlich Datenschutz- und Informationssicherheit einzugehen.
Darüber hinaus werden die (stv) Vorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages – Kreisverband Ansbach – beauftragt, die Abstimmungen, die ausweislich des Vertrages notwendig sind, mit dem Landkreis Ansbach zu tätigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Jahresantrag 2021 Städtebauförderung; Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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18.11.2020
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Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit dem Jahresantrag 2021 werden die derzeit laufenden sowie in den Jahren 2022 bis 2024 vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen für eine Förderung angemeldet.
Im Jahr 2020 fand eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung statt. Ab 2020 konzentriert sich die Förderung auf drei, statt bislang sechs Programme unter Beibehaltung der bisherigen Förderschwerpunkte und Zielsetzungen.
Die Stadt Heilsbronn wurde in das neue Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung „Kooperation Bibert-/ Schwabachtal“ eingeteilt. Dessen Leitgedanke ist es, die Stadt- und Ortskerne bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu unterstützen. Mit dem Programm wird dabei das Ziel verfolgt, Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, zu lebenswerten Quartieren zu befördern.
Eine Verpflichtung zur Bauausführung ergibt sich dadurch nicht. Für die jeweiligen Einzelbaumaßnahmen ist bei Verwirklichung ein gesonderter Zuwendungsantrag zu stellen, der im Stadtrat vorberaten wird.
Der Gesamtbetrag der gemeldeten Einzelmaßnahmen liegt in Höhe der Bedarfsmeldung der vorangegangenen Jahre (ca. 2 Mio. €).
Der Entwurf der Bedarfsmeldung liegt bei. Für das Jahr 2021 betragen die Gesamtmaßnahmen 1,90 Mio. €.
Dazu:
Citymanagement:
Die Städtebauförderung hat die Aufwendungen für das Citymanagement für das Jahr 2020 nur anteilig bewilligt. Statt der bisher bewilligten 60 % der Kosten wurden für dieses Jahr nur 50 % der bisherigen Förderung, d.h. insgesamt 30 % der Kosten, bezuschusst.
Für das Jahr 2021 wurde bisher keine Förderzusage durch die Städtebauförderung erteilt. Es wurde zudem mitgeteilt, dass eine Förderung für das Jahr 2020 nur ausnahmsweise und künftig keine Mittel mehr bewilligt würden.
Die Stadtverwaltung sowie das mit dem Citymanagement beauftragte Büro Planwerk versuchen nunmehr seit einigen Monaten, eine Förderung über das Jahr 2020 hinaus zu klären. Aufgrund Sachbearbeiterwechsels war eine Klärung bisher nicht möglich.
Sollte eine Förderung über das Jahr 2020 hinaus nicht bewilligt werden, so wäre im Stadtratsgremium über eine Aufgabe oder eine Weiterführung des Citymanagements, ggf. in eingeschränktem Umfang, zu befinden.
Abriss Ansbacher Straße 10:
Das ursprüngliche Vorhaben, das Gebäude Ansbacher Straße 10 im Rahmen des Leerstandsförderprogramms für anerkannte Flüchtlinge zu sanieren, scheiterte an der schlechten Bausubstanz. Nun ist geplant, das Gebäude abzureißen und dafür weitere innenstadtnahe Parkplätze zu errichten. Dafür werden im Jahr 2021 100.000 € vorgesehen.
Trinkstele am Münsterplatz:
Nachdem die Möglichkeit besteht, dass für die Erneuerung der Trinkstele am Münsterplatz eine weitere Förderung beantragt werden kann, wurde auch dies berücksichtigt.
Digitale Info-Tafeln an verschiedenen Standorten:
Es ist beabsichtigt, digitale Info-Tafeln an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet (Marktplatz, Bahnhof, Rathaus) aufzustellen. Dazu werden noch Angebote eingeholt und zu gegebener Zeit vorgestellt. In der Jahresmeldung 2021 wurden pauschal für zwei Standorte 40.000 € (20.000 € pro Tafel/ Stele für Beschaffung, Software, Touch System) eingestellt.
Die bewilligten Zuwendungen werden im Haushaltsjahr 2021 veranschlagt.
Beschluss
Dem vorliegenden Jahresantrag zum Städtebauförderungsprogramm 2021 in einer Gesamthöhe von rund 1,90 Mio. € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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18.11.2020
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6.1. Stadtratssitzung am 02.12.2020 und zukünftige Sitzungstermine 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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18.11.2020
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6.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Nachdem der Weihnachtsmarkt dieses Jahr aufgrund der Pandemie nicht stattfinden kann, findet die Stadtratssitzung am Mittwoch, 02.12.2020 statt.
Die Sitzungstermine bis zum Januar 2022 befinden sich in der Anlage dieser Bekanntgabe. Evtl. Änderungswünsche bitte der Verwaltung mitteilen.
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6.2. Erhöhung Förderprogramm "Sonderbudget Leihgeräte (SoLe)"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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18.11.2020
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6.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Staatsregierung hat auf dem Schul-Digitalisierungsgipfel am 23.07.2020 angekündigt, den Ausbau der Schülerleihgeräte weiter zu unterstützen. Für den zusätzlichen Ausbau des Leihgeräte-Pools an den Schulen werden die Finanzhilfen des Bundes um 30 Mio. € aus Landesmitteln aufgestockt.
Für die Ausreichung der Mittel wurde die bisherige Förderrichtlinie „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe) erweitert – sowohl in Bezug auf die Fördersummen als auch auf die Eröffnung einer zweiten Antragsrunde zum Stichtag 31.10.2020. Sofern nach diesem Bewilligungsschritt noch Restmittel verblieben sind, werden diese gleichmäßig auf die eingegangenen Anträge verteilt. Zudem wurde der Bewilligungszeitraum auf den 31.03.2021 verlängert, um eine Beschaffung zu ermöglichen. Durch die Eingliederung in das bestehende Verfahren kann erneut die Vollfinanzierung gem. Bundeshaushaltsordnung (BHO) ohne Eigenmittelbeteiligung sowie die Sofortauszahlung der Fördermittel ermöglicht werden.
Die Anträge auf Erhöhung der bisherigen Bewilligung wurden von der Stadt Heilsbronn am 20.10.2020 bei der Regierung gestellt.
Über das erweiterte Förderprogramm SoLe vom 06.10.2020 erhalten die beiden Schulen noch einmal ca. 38 % (entspr.ca. 7.000,00 €) vom bisherigen SoLe (gesamt 18.527,00 €: Heilsbronn 14.243,55 € und Bürglein 4.283,45 €). Folglich entfallen auf die GS Heilsbronn zusätzlich noch einmal ca. 5.400,00 € sowie auf die GS Bürglein ca. 1.600,00 €.
Die Beschaffung von Tablets, Zubehör (Schutzhülle u. -folie), Tablett-Koffer bzw.-Wägen und betriebsunterstützender Software zur Sicherung der Systemfunktionalität z. B. Mobile-Device-Management-Lösungen für die beiden Grundschulen Heilsbronn und Bürglein hat bereits begonnen. Die Grundschule Heilsbronn war bereits zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 mit 26 neuen Tablets inkl. Zubehör ausgestattet. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden komplett ausgeschöpft.
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6.3. Zuschussantrag für Zisternen; Bekanntgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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18.11.2020
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6.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Zuge der Bearbeitung von Bauanträgen werden Planer und Bauherren regelmäßig auf die Fördermöglichkeit von Zisternen und der Nutzung von Niederschlagswasser hingewiesen. Um diese Information jedem Antragsteller aufzuzeigen, werden die hierfür gültigen Richtlinien und das zugehörige Antragsformular nun generell bei der Aushändigung der Genehmigungsbescheide durch die Gemeinde zugefügt.
Dient zur Kenntnis
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6.4. Bürgerversammlungen 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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18.11.2020
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6.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Verwaltung hat folgendes veröffentlicht:
„Aufgrund des hohen Corona-Infektionsgeschehens entfallen alle für das Jahr 2020 geplanten Bürgerversammlungen
Die gemäß Art. 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zur Erörterung der gemeindlichen Angelegenheiten durchzuführenden Bürgerversammlungen für das Stadtgebiet Heilsbronn und die Ortsteile Böllingsdorf, Bürglein, Göddeldorf, Seitendorf, Trachenhöfstatt, Ketteldorf, Weiterndorf und Bonnhof können aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.
Die Stadt Heilsbronn hat sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens dazu entschieden, die für das Jahr 2020 vorgesehenen Bürgerversammlungen in den Dorfgemeinschaftshäusern und im Konventsaal abzusagen.
Erster Bürgermeister, Dr. Jürgen Pfeiffer und die Stadtverwaltung stehen den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin telefonisch und online für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Zudem besteht für die Bürgerinnen und Bürger aus den betroffenen Stadtteilen und dem Stadtgebiet die Möglichkeit, Wünsche und Anträge für eine alternative Bürgerversammlung schriftlich bei der Stadtverwaltung Heilsbronn bis zum 20.12.2020 einzureichen.
Ich wünsche Ihnen persönlich und im Namen der Stadt Heilsbronn, dass Sie gesund bleiben und wir diese herausfordernde Zeit gemeinsam und mit Rücksicht aufeinander meistern werden.“
Dient zur Kenntnis.
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7. Wünsche und Anträge aus der Bevölkerung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat Heilsbronn
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8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn
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18.11.2020
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7 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Stadtrat erteilt auf Bitten des 1. Bgm. Pfeiffer folgenden Personen Rederecht.
Pfarrer a. D. Karl-Heinz Klose, Heilsbronn bedankt sich bei dem Stadtratsgremium seine Sicht der Dinge wie folgt darstellen zu können.
„Meinen Brief vom 2.11.2020 in dieser Sache haben Sie erhalten. Darin hatte ich Sie gebeten, den Beschluss für eine 8-gruppige KiTa im Gewerbegebiet nochmals zu bedenken bzw. zu revidieren.
Mir ist bewusst: Der Beschluss des Stadtrats auf Vorschlag der Stadtverwaltung zur 8-gruppigen KiTa im Gewerbegebiet will den Bedarf an KiTa-Plätzen abdecken, die Container am Peter-Pan-Kindergarten ablösen und dazu das Sonderförderprogramm der Bundesregierung mit 90 % Förderung ausnützen.
(Nebenbei: die Förderrichtlinien für dieses Programm lassen noch auf sich warten, so die Auskunft der Regierung von Mittelfranken.)
Die Nachteile einer 8-gruppigen KiTa sind Kundigen bekannt: großer Personalstand (über 30 Mitarbeitende), mangelnde Einsicht der Leitung in einzelne Gruppen, erschwerte Identifikation mit der Einrichtung und vieles mehr.
Im Übrigen wird die Stadt m.E. keinen Betriebsträger für diese überdimensionierte Einrichtung bekommen; sie wird diese selbst betreiben müssen. Ist das gewollt?
In der vorliegenden Planung der Verwaltung kommt bedenklich und nachteilig hinzu: Die Lage im Gewerbegebiet an der B 14/ fußläufig ist FFW, Kirche, Stadt, Wald usw. kaum zu erreichen/ fehlende Anbindung über Geh- und Fahrradwege / fatales Image für die Stadt: Kinder abgestellt ins Gewerbegebiet u.a. .
Die Stadt müsste Geh- und Fußwege zur Stadt hin und auch nach Weiterndorf errichten, dafür Gewerbe- und Ackerflächen in größerem Umfang erwerben.
Sie lädt sich trotz 90-prozentiger Förderung m.E. mehr Kosten auf durch die nötige Erschließung und durch die komplizierte Betriebssituation, die sich ebenfalls in Kosten niederschlagen wird.
Insgesamt ist zu sagen: Eine Neuplanung darf die Kinder nicht an den Rand und ins Gewerbegebiet platzieren; Kinder gehören in unsere Mitte! Mit einer neuen KiTa muss der Stadtrat doch die Arbeit des Personals und des Betreibers durch gute Rahmenbedingungen unterstützen und nicht erschweren. Eine neue KiTa sollte den Ruf der Stadt nicht schädigen, sondern einladend nach außen sein.
Ich möchte den Stadtrat dringend darum bitten, statt einer 8-gruppigen zwei 4-gruppige KiTas zu bauen:
A)
Eine 4-gruppige KiTa in Weiterndorf –dort ist Bedarf und Wunsch nach einer KiTa. Die Stadt besitzt dafür ausreichende Grundstücke (FlurNr. 78/45 mit 1000 qm, FlurNr. 78/23 mit 760 qm, FlurNr. 78/50 mit 800 qm, jeweils Gemarkung Weiterndorf). Die Grundstücke liegen zusammen im Wohngebiet Schwabachauen. Nachteil: das Wohngebiet ist verkehrstechnisch gefangen. Die Grundstücke sind bisher als Spielplatz und für Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Alternativ würde sich der Teil eines Grundstücks an der Einfahrt von Weiterndorf anbieten (FlurNr.56, 13000 qm oder das vorausliegende Ackerland). Beide Grundstücke sind nicht im Besitz der Stadt- Tausch- und/oder Kaufverhandlungen wären nötig.
B)
Eine 4-gruppige KiTa in Bürglein (Gemarkung Bürglein, FlurNr.58 ca. 2000 qm).
Das Grundstück steht sofort zur Verfügung, wird von der Kirchengemeinde Bürglein gegen eine geringe Pacht für den Bau einer KiTa überlassen. Eine der Gruppen sollte einen Teil des (für die Kirchengemeinde zu großen) Gemeindehauses belegen, so dass ein Neubau evtl. nur 3 Gruppen umfassen kann.
Die Fachaufsicht des Landratsamtes hat die Bürgleiner Gegebenheiten als positiv bewertet. Zur Bedarfsumfrage „Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein“ durch die Stadtverwaltung gäbe es viele Fragen; m.E. lässt sich der Bedarf auch anders darstellen als hier geschehen.
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Bürglein hat seine Bereitschaft zu einer Betriebsträgerschaft für eine größere KiTa erklärt, wenn die Stadt die Baukosten trägt, und ist bereit zu weiteren Gesprächen.“
Für weitere Fragen steht Herr Klose dem Stadtratsgremium gerne zur Verfügung.
Der 1. Bgm. Pfeiffer bedankt sich bei Pfarrer Klose für seine Ausführungen. Er nimmt dazu ausführlich Stellung. Grundlage ist hierfür die Pressemitteilung vom 3. Bgm. Buhl, die in der Urlaubszeit vom 1. Bgm. Pfeiffer vorbereitet wurde. Der Inhalt dieser Pressemitteilung lautet wie folgt:
„Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in der aktuellen Berichterstattung (FLZ vom 31.10. und 02.11.2020) konnten Sie bereits einiges zu der neu geplanten Kindertagesstätte in Heilsbronn lesen.
Wie von Herrn Dürr in der FLZ richtig dargelegt existiert ein staatliches Sonderprogramm für den Bau von Kindertagesstätten an welchem sich die Stadt Heilsbronn beteiligen möchte.
Der zusätzliche Bedarf an Plätzen zur Kinderbetreuung ist nicht erst seit kurzem auf den Tagesordnungen, sondern wurde bereits mehrmals im Stadtrat (letztmals am 28.10.2020) diskutiert.
Zum Thema Grundstück, wurde im Stadtrat mehrmals beraten und auch aufgrund mangelnder Alternativen wurde das Grundstück in der Nähe des Weiterndorfer Weihers gewählt.
Die angesprochene von der Kirchengemeinde favorisierte, „ein Gruppen Lösung“ würde nur einen kleinen, regional begrenzten Beitrag zur Unterbringung aller Kinder leisten.
Die Befürchtungen des Diakonievereins, das Konflikte auch aufgrund der Integration von vier vorhandenen Gruppen und den damit verbundenen Mitarbeitenden, greift dem Thema Trägerschaft voraus, stiftet Unruhe bei den betroffenen Eltern und ist im aktuellen Planungsstand nicht zielführend.
Das es Bedenken hinsichtlich des Pädagogischen Konzeptes und der Umsetzbarkeit einer KiTa in dieser Größenordnung gibt, können wir von Seiten der Verwaltung nachvollziehen, unsere Erfahrungen (9 Gruppen) und die Einschätzung der Kindergartenaufsicht besagt jedoch das es machbar und möglich ist.
Wie in der Berichterstattung geschrieben und eingangs erwähnt ist ein zeitnahes Handeln erforderlich, nicht nur um den größtmöglichen Zuschuss zu erhalten, sondern auch um möglichst bald eine Einrichtung für unsere (zum Glück) vielen kleinen Heilsbronnerinnen und Heilsbronner zu schaffen.
Unserem gemeinsamen Ziel „die Provisorien müssen weg“ sind wir mit dieser Entscheidung zumindest einen entscheidenden Schritt näher gekommen.“
Sebastian Buhl, 3. Bürgermeister
Herr Stefan Utecht aus Nürnberg erklärt, dass er von der Fa. WOHNLUXUS vor einem Jahr ein Grundstück in der Herbststraße erworben hat. Er bittet um Mitteilung desSachstandes, warum die Bebauung mit Wohnhäusern noch nicht möglich ist. Auf seiner Nachfrage bei WOHNLUXUS verweisen diese an die Stadt Heilsbronn mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan noch nicht beschlossen wurde. Auch der von der Stadt Heilsbronn beauftragte Rechtsanwalt antwortet nicht auf seine Anschreiben. Der 1. Bgm. Pfeiffer bedauert aufgrund nicht öffentlicher Angelegenheit ihm keine Auskunft in dieser Angelegenheit geben zu können und verweist auf dem Bauträger, mit dem Herr Utecht einen Vertrag geschlossen hat.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 17.12.2020 10:21 Uhr