Datum: 24.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 95. öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.03.2020 Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag Neubau/Sanierung best. Scheune und Umnutzung best. Holzlege zum Wohnhaus, FlNr. 50 Gemarkung Weißenbronn
2.2 Bauantrag, Neubau von Wohnhaus mit zwei Wohnungen, Abbruch ehem. Landwirtsch. Gebäude, FlNr. 13 Gemarkung Bürglein
2.3 Freistellungsverfahren, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Garage, FlNr. 777/1 Gemarkung Weißenbronn
2.4 Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, FlNr. 29/4 Gemarkung Weißenbronn
2.5 Bauantrag, Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes für 8 Wohnmobile mit Sanitärplatz Fl.Nr. 409, Gemarkung Heilsbronn
2.6 Bauvoranfrage, Bau eines unterkellerten Einfamilienhauses mit Satteldach und Kleingarage, FlNr. 283/1 Gemarkung Ketteldorf
2.7 Antrag auf Nutzungsänderung für die Errichtung eines Pizza-Service Ladens auf Fl.-Nr. 272/20, Gemarkung Heilsbronn - Antrag auf Stellplatzablösung
2.8 Bauantrag Neubau Wohnanlage Falkenstraße FlNr. 402/2; Gemarkung Heilsbronn
3 Sanierungsmaßnahme Ansbacher Straße 10; Baustellenfortführung, ggf. Abriss Gebäude
4 Standort des Kirchweihbaumes Heilsbronn; Beschlussfassung über Standort und Beschaffung einer Aufstellvorrichtung
5 Vergabe der Grünflächenpflege 2020
6 Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden
6.1 Bauleitplanung Stadt Windsbach, 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Wohnbauflächen Badstraße - Bauabschnitt 1"

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1. Niederschrift der 95. öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.03.2020 Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 95. öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.03.2020 liegt als Anlage bei.

Beschluss

Die Niederschrift der 95. öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.03.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö 2
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2.1. Bauantrag Neubau/Sanierung best. Scheune und Umnutzung best. Holzlege zum Wohnhaus, FlNr. 50 Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Neubau und die Sanierung einer bestehenden Scheune zum Wohnhaus auf Flurnummer 50 Gemarkung Weißenbronn. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das zu bebauende Grundstück als Mischgebiet aus. Wohngebäude sind im Umgriff bereits vorhanden. Das geplante Bauvorhaben fügt sich demnach in das Umfeld ein. Die erforderlichen 2 Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden. Die Erschließung des Grundstücks ist durch die bereits vorhandene Wohnbebauung gesichert. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. 
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaauschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Um-/Neubau der bestehenden Scheune zum Wohnhaus auf Flurnummer 50 Gemarkung Weißenbronn.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag, Neubau von Wohnhaus mit zwei Wohnungen, Abbruch ehem. Landwirtsch. Gebäude, FlNr. 13 Gemarkung Bürglein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragsteller planen den Neubau von zwei Wohnungen und den Abbruch des an dieser Stelle bestehenden Landwirtschaftlichen Gebäudes auf Flur Nummer 13 Gemarkung Bürglein. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt: 
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach §34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Durch die Grenzbebauung kommen auf der benachbarten Flurnummer 15 Abstandsflächen zum Liegen. Eine entsprechende Abstandsflächenübernahme liegt dem Antrag von beiden Parteien unterzeichnet bei. 
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Gemäß Stellplatzsatzung 4 Parkplätze sind im Eingabeplan dargestellt. 
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das Gemeindliche Einvernehmen ist daher zu erteilen. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Wohnungen und den Abbruch des an dieser Stelle stehenden Landwirtschaftlichen Gebäudes auf Flur Nummer 13 Gemarkung Bürglein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Freistellungsverfahren, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Garage, FlNr. 777/1 Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragssteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage im Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 3 Weißenbronn „Am Lehrfeld“. 
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Die erforderlichen 2 Stellplätze werden nachgewiesen. 
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Für das Vorhaben wurde daher mit Schreiben vom 03.06.2020 die Freistellung erklärt. 
Dient zur Kenntnis. 

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2.4. Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, FlNr. 29/4 Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf der Flurnummer 29/4 Gemarkung Weißenbronn. 
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das zu bebauende Grundstück als Mischgebiet aus. Wohngebäude sind im Umgriff bereits vorhanden. Das geplante Bauvorhaben fügt sich demnach in das Umfeld ein. Die erforderlichen 2 Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden. Die Erschließung des Grundstücks ist durch die bereits vorhandene Wohnbebauung gesichert. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. 
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flurnummer 29/4 Weißenbronn

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Bauantrag, Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes für 8 Wohnmobile mit Sanitärplatz Fl.Nr. 409, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn plant die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes für 8 Wohnmobile mit Sanitärplatz auf Flur Nr. 409, Gemarkung Heilsbronn. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. 
Die Erschließung ist gesichert. Im Zuge der Errichtung dieses Wohnmobilstellplatzes ist die Nutzungsänderung auf dem bestehenden Festplatz anzuzeigen, darüber hinaus ist eine Mitnutzung der vorhandenen Infrastruktur möglich. In diesem Bereich wird eine Sanitärstation errichtet, es werden die vorhandenen Ver-, und Entsorgungsleitungen genutzt. Eine ggf. erforderliche Anpassung mit Verlegung der Sparten ist von der Stadt Heilsbronn zu veranlassen. 

Die Nachbarschaftsbeteiligung wurde nicht durchgeführt. Als Nachbarn sind die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und der Freistaat Bayern (Forstverwaltung) zu nennen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes für 8 Wohnmobile mit Sanitärplatze auf Fl.-Nr. 409, Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.6. Bauvoranfrage, Bau eines unterkellerten Einfamilienhauses mit Satteldach und Kleingarage, FlNr. 283/1 Gemarkung Ketteldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Neubau eines unterkellerten Einfamilienhauses mit Satteldach und Kleingarage auf Flurnummer 283/1 Gemarkung Ketteldorf. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für das Bauen im Außenbereich geklärt werden. 
Dieses Anliegen wurde bereits im Bau- und Umweltausschuss vom 19.02.2020 behandelt und bis zur Einreichung eines neuen Lageplans zurückgezogen. Im Nachgang wurde mit den Antragstellern ein Gespräch geführt, indem eine alternative Gebäudeanordnung vorgeschlagen wurde, nach der die Verwaltung die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vorschlagen könnte. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Kontaktbeschränkungen wurde das Vorhaben nunmehr auf Verwaltungsebene bearbeitet, da eine Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses nicht innerhalb der 2-Monatsfrist nach § 36 Abs. 2 BauGB einberufen wurde.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist daher nach § 35 (BauGB -Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Demnach kann eine Bebauung im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. 
Das Grundstück ist durch die Lage in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche (Bonnhofer Steigweg) erschlossen. 
Eine Erschließung der Sparten (Wasser, Abwasser, Strom, Telekom) soll laut Antragsteller über das private Nachbargrundstück in westlicher Richtung erfolgen und ist somit auch gesichert. Dies ist Voraussetzung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. 
Auf die Nachbarbeteiligung im Rahmen des Vorbescheidsantrages wird (gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO) verzichtet. 
Baurechltiche Versagensgründe aus dem Antrag vom 19.02.2020 konnten mittels alternativer Gebäudesituierung ausgeräumt werden. Die Gebäude wurden näher an die bestehende Ortsrandbebauung herangerückt und gedreht, sodass die Gebäude weniger in den baurechtlichen Außenbereich ragen.
Weitere baurechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Die weitere baurechtliche Einschätzung obliegt dem Landratsamt Ansbach. 
Dient zur Kenntnis. 

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2.7. Antrag auf Nutzungsänderung für die Errichtung eines Pizza-Service Ladens auf Fl.-Nr. 272/20, Gemarkung Heilsbronn - Antrag auf Stellplatzablösung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö beschliessend 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller möchten den gemäß stätischer Stellplatzsatzung erforderlichen und für eine Nutzungsänderung benötigten Mehrbedarf von 2 Stellplätzen ablösen. Hierauf wurde der Antragsteller zuletzt durch das Landratsamt Ansbach (Schreiben vom 27.03.2020) für eine Umnutzung zum beantragten „Pizzaservice“ hingewiesen. 
Gemäß städtischer Stellplatzsatzung ist eine Ablöse nach §5 Abs. 3 möglich. 
§5 (3)
Der Stellplatznachweis kann durch Abschluss eines Ablösevertrages erfüllt werden, der im Ermessen der Stadt liegt. 
Bereits dem Antrag zur Stellplatzablöse vom 16.11.2017 für ein vergleichbares Vorhaben an dieser Stelle wurde für die erforderlichen Stellplätze nicht zugestimmt. 
Zur Begründung wird aufgeführt, dass eine Stellplatzablöse außerhalb des Innenstadtbereichs Heilsbronn grundsätzlich nicht vorgenommen wird, da nur die strikte Einhaltung der Stellplatzverpflichtung zu einer nachhaltigen Entlastung der Verkehrssituation im Stadtgebiet Heilsbronn führt. Eine Ausnahme aufgrund der bereits angespannten Parksituation in der Fürther Straße wurde nicht erteilt. 
Die Parksituation hat sich seit dem zurückliegenden Antrag nicht entspannt. 
Die Bauverwaltung empfiehlt daher der beantragten Ablöse der erforderlichen Parkplätze nicht zuzustimmen. 

Beschluss

Einer Ablöse von 2 Parkflächen für die gewerbliche Nutzung in der Fürther Straße 17 wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.8. Bauantrag Neubau Wohnanlage Falkenstraße FlNr. 402/2; Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö 2.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantrag war letztmalig Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.03.2020. Auf die bisherigen Beratungen (08.05.2019, 24.07.2019, 18.09.2019, 05.02.2020) wird verwiesen.
In der seinerzeitigen Sitzung wurde das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben versagt, da die Festsetzungen des zugrundeliegenden Bebauungsplanes nicht eingehalten werden. Nach Einschätzung der Verwaltung wird der Mischgebietscharakter des Gebietes nach Realisierung einer weiteren Wohnbebauung nicht mehr gewahrt, sodass das Vorhaben hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung abzulehnen ist. Darüber hinaus werden auch die Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht eingehalten, da lt. Bebauungsplan eine Zisterne nachzuweisen wäre und diese in den eingereichten Bauantragsunterlagen nicht enthalten sind.
Das Landratsamt Ansbach teilte mit Schreiben vom 03.06.2020 mit, das beabsichtigt ist, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Verwiesen wird insoweit auf die bereits vorliegende Ansicht des Landratsamtes Ansbach, wonach der Mischgebietscharakter im Falle der Realisierung der Wohnbebauung weiterhin gewahrt bliebe.
Ungeachtet der Einschätzung des Landratsamtes Ansbach hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung (Wohnnutzung) hält das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ein (Zisterne) und ist daher nicht genehmigungsfähig. Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen ohne Einhaltung dieser Festsetzung weder erteilt noch durch das Landratsamt Ansbach ersetzt werden.
Die Verwaltung rät, das gemeindliche Einvernehmen weiter zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau einer Wohnanlage (11 WE) auf Grundstück FlNr. 402/2, Gemarkung Heilsbronn, Falkenstraße, wird weiterhin nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Sanierungsmaßnahme Ansbacher Straße 10; Baustellenfortführung, ggf. Abriss Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:



Weitere Vorgehensweise zur Sanierung Ansbacher Straße 10 oder Abriss Gebäude:

Im Rahmen der Bau- und Umweltausschusssitzung am 05.02.2020 und 12.02.2020 wurde bereits auf den Mehraufwand durch schlechtere Bausubstanz des Gebäudes an der Ansbacher Straße 10 hingewiesen, als in der gutachterlichen Stellungnahme vom Dipl.-Ing. Mast festgestellt. Mit Fortschreiten der Sanierungs- und Abbrucharbeiten zeigen sich noch erheblich mehr verdeckte Mängel und Bauschäden, so dass dringliche Ortstermine am Freitag den 07.02. und am 11.02.20 mit dem Planer, Bauleiter und Statiker erforderlich waren, um die aktuelle Situation aufzunehmen. Bei diesen örtlichen Terminen mussten wir feststellen, dass vor weiteren Sanierungsmaßnahmen keine Arbeiten stattfinden sollen und die Baustelle gestoppt werden sollte. Wir haben das Ingenieurbüro Teuber & Korder gebeten, umgehend eine aktuelle Auflistung mit Kostenhinterlegung der verschieden aufgedeckten und nötig werdenden Arbeiten und Leistungen darzulegen. Vor weiter anfallenden Kosten und Nachtragsangeboten, ist es unumgänglich diese aktuelle Situation im Bau- und Umweltausschuss zu thematisieren und die weiteren Schritte zu entscheiden. Es war vorgesehen, dass ein Ortstermin mit Darlegung der Kosten mit dem Bau- Umwelt- und Klimaausschuss erfolgt, leider konnte durch die Corona-Pandemie dies nicht umgesetzt werden. Das Ingenieurbüro Teuber & Korder hat durch die Vielzahl der Mängel auf eine Kostenberechnung zur Sanierung nach aktueller Situation verzichtet.
Zu den in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 05.02.2020 dargelegten zusätzlichen Baumängeln, ergeben sich aus dieser Folge heraus leider erhebliche Mehrungen und Nachträge in den einzelnen Gewerken.
Wie bereits mit der Information vom 12.02.2020 detailliert im Bau- und Umweltausschuss erläutert. 
Bei einer Rücknahme der Bauaufträge werden keine Ansprüche durch die einzelnen Firmen angemeldet, hierzu wurde bereits eine Abfrage bei den einzelnen Firmen durchgeführt.
Kostenzusammenfassung:
  • Fa. Knörr Kosten mit                 ca.  21.178,07€
  • Rührschneck u. Habelt                ca.    1.017,19€
Kosten                                ca.  22.195,26€  aktueller Aufwand ohne Gesamtabbrucharbeiten des Gebäudes und noch ohne Architektenaufwand.

Hinzu kommen noch die Ingenieurleistungen vom Architekten Teuber & Korder, nach aktuellem Aufwand liegt die Auftragssumme bei ca. 13.630,31€.
In Abstimmung mit dem Ingenieurbüro Teuber & Korder, dem Stadtrat bzw. dem Bau- und Umweltausschuss stellt sich nun die Frage, ob es noch Sinn macht, die Sanierung des Gebäudes an der Ansbacher Straße 10 fortzuführen und ob nicht gleich der Abriss dieses Gebäudes vorangetrieben werden sollte.
Nach Rücksprache mit den Herren Korder und Kohr, beträgt die Kostenschätzung des Abrisses ca. 41.500,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei der Kostenschätzung ist auch die Sperrung der Straße berücksichtigt.
Die Sanierung des Gebäudes Ansbacher Straße 10 liegt im Altstadtbereich Stadt Heilsbronn und die Förderung wurde für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm V - Städtebaulicher Denkmalschutz „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen“ beantragt und genehmigt.
Im Kaufvertrag unter Punkt VI Nr. 3 erklärte der Verkäufer, dass es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Bauwerk handelt, auch laut Planauszug BayernAtlas liegt dieses Gebäude nicht im Ensemblebereich.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt aufgrund der schlechten Bausubstanz des Gebäudes Ansbacher Straße 10, mit den zu erwartenden erheblichen Mehrkosten für eine Sanierung, einen Abriss dieses Gebäudes zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die nötigen Schritte zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Standort des Kirchweihbaumes Heilsbronn; Beschlussfassung über Standort und Beschaffung einer Aufstellvorrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Standortfindung und Gegenüberstellung verschiedener Angebote von Kirchweihbaumständern, soll hier der Standort mit Kostenübernahme festgelegt werden.

Für die mögliche Standortfindung des Kirchweihbaums wurde mit den Kerwabuum am 05.03.2020 nochmals ein Ortstermin abgehalten. Bei dieser Besprechung wurden die beiden noch möglichen Standorte am Konventhaus und der Bereich östlich vom Rathaus näher in betrachtet gezogen. Nach nochmaliger Sichtung der verlegten Sparten Gas, Telekom und auch Wasser vor dem Konventhaus mit den Möglichkeiten der Aufstellung eines Kirchweihbaumes wurde festgestellt, dass hier wenig Spielraum besteht, falls eine unterirdische Variante eines Kirchweihbaumständers gewählt würde. Daraufhin gingen wir gemeinsam näher auf den Platz, östlich vor dem Rathaus ein und diskutierten die verschiedenen Möglichkeiten in diesem Bereich. Denn hier würde nur eine entgegengesetzte (bergaufwärts) Aufstellrichtung möglich sein. Der Kirchweihumzug müsste entgegen der traditionellen Aufstellung aus der Fürther Straße in die Innenstadt verlaufen und über den Marktplatz durch die Kirchweih marschieren. Vor der Fassade des Rathauses stehen drei Fahnenmasten, in die sich ein Kirchweihbaum integrieren könnte. Von Seiten der Verwaltung wurde eine Spartenklärung durchgeführt, es liegt nur eine Telekom-Kupferleitung in diesem Bereich, die nach Rücksprache mit Herrn Martin von der Dt. Telekom, auch unkompliziert verschoben werden kann. Auch für die Stadtwerke Heilsbronn, Herrn Dobras spricht nichts gegen diesen Standort.
Mit den Staatsforsten wurde abgeklärt, dass eine Kirchweihbaumentnahme aus dem staatlichen Forst nordöstlich Lerchenbühl erfolgen kann.
Laut den beteiligten Kerwabuum und der Bauverwaltung, können wir diesen Platz, östlich vor dem Rathaus als neuen Kirchweihbaumstandort empfehlen.
Auf der Suche nach dem geeigneten Kirchweihbaumständer haben wir von der Verwaltung 4 verschieden Varianten mit Angeboten angefragt und die aktuellen Kosten mit den noch anstehenden Fundament- und Gründungsarbeiten gegenübergestellt.
Die Firma Bidlingmaier Betzenweiler bietet drei verschieden Varianten an

Version 1: Herkules – Variante Oberirdisch, Angebot Nr. 200403-5, für einen Baum bis zu 26,00m und einem Durchmesser von bis zu 35cm                                         
Gesamtkosten Herkules – Variante Oberirdisch                                ca.        8.178,36€


Version 2: Herkules – Variante Unterirdisch, Angebot Nr. 200403-06, für einen Baum bis zu 26,00m und einem Durchmesser von bis zu 35cm                                         
Gesamtkosten Herkules – Variante Unterirdisch                        ca.        13.536,75€


Version 3: Herkules Variante Gigant, Angebot Nr. 200403-07, für einen Baum bis zu 36,00m und einem Durchmesser von 30cm bis 45cm                                         
Gesamtkosten Herkules – Variante Gigant                                ca.        17.337,35€

Version 4: Fa. Knoll Merkendorf, Angebot Nr. 19139, für einen Baum bis zu 25,00m und einem Durchmesser von bis zu 35cm                                                         
Gesamtkosten Fa. Knoll Merkendorf                                        ca.        6.339,04€

Die detaillierte Platzierung vor dem Rathaus neben der Hauptstraße ist in der Skizze aufgezeigt und in der Bildmontage dargestellt, nachdem der angepflanzte Baum vor dem Rathaus nicht in Mitleidenschaft gezogen werden sollte und auch in das Gesamtkonzept integriert sein sollte. 
Nachdem die Entscheidung noch offen ist, welche Variante der Kirchweihbaumständer letztendlich umgesetzt wird, ob Unterirdisch oder Oberirdisch und 
von den „Klästerer Kerwabuum & madli e.V.“ wird die unterirdische Variante gewünscht, 
sollte evtl. noch die Überlegung mit aufgenommen werden, ob denn nicht eine Ummantelung oder gut gestaltete Verkleidung eines Oberirdischen Kirchweihbaumständer, in welcher Form auch immer, mit in die Gestaltung aufgenommen werden könnte. Da sich eine Unterirdische Variante als kostenintensiv und auch gestalterisch als die Aufwendigste abzeichnet. Vorschläge hierzu sind sehr willkommen. Ein Banner in den Heilsbronner Stadtwappen und Farben, oder eine individuelle Verkleidung mit Kerwabuum und Madli oder als Baumverkleidung.

Der Vorschlag durch die Verwaltung ist, dass in dieser Sitzung des Bau- und Umweltausschusses die verschieden Kirchweihbaumständer mit dem vorgeschlagenen Standort östlich vor dem Rathaus, letztendlich zu einer gemeinsamen Entscheidung gebracht wird.

Beschluss

Der Bau- Umelt- und Klimaausschuss stimmt zu:
  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die nötigen Schritte zu veranlassen den Kirchweihbaumständer, die Variante Unterirdisch mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 13.536,75€ zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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5. Vergabe der Grünflächenpflege 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Leistungen zur jährlichen Grünflächenpflegearbeiten im Jahr 2020 wurden am 28.06.2020 ausgeschrieben. Der Submissionstermin fand am 15.06.2020 statt. 
Von den 6 Angeschriebenen Firmen haben 3 auf die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes geantwortet. 
Nach Prüfung der Angebote fällt der Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot der Firma Meyer Garten und Landschaftsbau aus Weihenzell mit einer Höhe von 43.945,14 € Brutto. 
Durch die späte Ausschreibung, bedingt durch den ungewissen Verlauf der Pandemiebeschränkungen, wurde der Leistungsumfang für 2020 angepasst. Der (Mengen-)bereinigte Kostenvergleich zu 2019 ergibt eine Kostensteigerung von 6,5 %.
Im Haushalt sind die Leistungen zur Grünflächenpflege mit rund 50.000 € Berücksichtigt.
Der Auftrag wurde mit Schreiben vom 16.06.2020 an den wenigstbietenden vergeben. 

Dient zur Kenntnis

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6. Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö 6
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6.1. Bauleitplanung Stadt Windsbach, 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Wohnbauflächen Badstraße - Bauabschnitt 1"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 24.06.2020 ö 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Windsbach beabsichtigt mit der Bauleitplanung die Ausweisung eines Wohngebietes sowie einer Parkfläche zur Reduzierung des Parkdruckes. Das betroffen Gebiet umfasst ca. 0,56ha.

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden von dem Verfahren nicht beeinträchtigt. Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht vorgetragen werden.

Beschluss

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Wohnbauflächen Badstraße – Bauabschnitt 1“ der Stadt Windsbach besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der Beteiligung nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 14:44 Uhr