Datum: 01.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Heilsbronn
Gremium: Ausschuss für Bildung
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aktueller Sachstand Erweiterung der Grundschule Heilsbronn; Vorstellung Raumfunktionsprogramm durch Lernlandschaft; ggf. Beschlussfassung
2 Aktuelle Belegung der Heilsbronner Kindertageseinrichtungen; Bedarfsplanung und ggf. Beschlussfassung
3 Ganztagesangebote an der Grundschule Heilsbronn; Einführung von Elternbeiträgen für Zusatzangebote ab dem Schuljahr 2020/2021
4 Sonstiges
5 Bekanntgaben
5.1 Sonderbudget für Leihgeräte (SoLe)
5.2 Regelmäßigkeit der Ausschusssitzungen

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1. Aktueller Sachstand Erweiterung der Grundschule Heilsbronn; Vorstellung Raumfunktionsprogramm durch Lernlandschaft; ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung 01.07.2020 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung vom 29.04.2020 wurde der Stadtrat über die Beauftragung der Lernlandschaft und die weitere Vorgehensweise informiert. Daraufhin fand am 09.05.2020 erstmals ein Workshop zum Thema „Erweiterung der Grundschule Heilsbronn“ mit der LernLandSchaft, Vertretern aus dem Stadtrat, der Grundschule und der Verwaltung statt.

Der bereits entwickelte Planungsentwurf wird auf Grund eines eigens für die Grundschule Heilsbronn erstellten Raumfunktionsprogrammes durch die LernLandSchaft nochmals überarbeitet und dem besonderen Baukörper (viele Verkehrsflächen, lange Wege, zahlreiche Nutzungen) angepasst.
Nach Absprache mit der Leitung der Grundschule und nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung wurde dabei vorläufig von folgenden Schülerzahlen bzw. einer Betreuungsquote von 80 % der Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule Heilsbronn ausgegangen:
350 Schüler (in 14 Klassen zu je 25 Kinder) davon
100 Schüler im gebundenen Ganztag
75 Schüler im städt. Hort
105 Schüler in Mittagsbetreuung und/oder offener Ganztag
Diese Zahlen sind vom Ausschuss zu hinterfragen und festzulegen. Ebenso ist mit dem Hintergrund der unterschiedlichen Fördermöglichkeiten darüber zu diskutieren, ob Kinder durch die Mittagsbetreuung und/oder den offenen Ganztageszug betreut werden. Dabei ist auch der kommende Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung im Blick zu behalten.

Frau Bucher von der LernLandSchaft stellt nun das Raumfunktionsprogramm der Grundschule Heilsbronn vor und beantwortet etwaige Fragen aus dem Gremium.

Beschluss

Mit dem von der LernLandSchaft vorgestellten Konzept besteht zu den genannten Parametern Einverständnis. Auf Basis dieses Konzeptes sind weitere Schritte wie z. B. Abstimmungs-gespräche durch die LernLandSchaft mit der Regierung von Mittelfranken, einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Aktuelle Belegung der Heilsbronner Kindertageseinrichtungen; Bedarfsplanung und ggf. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung 01.07.2020 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In den Sitzungen des Stadtrates v. 20.03.2019 und 23.10.2019 wurde bereits über den Standort für eine weitere Kindertageseinrichtung in Heilsbronn beraten bzw. beschlussgefasst, dass in Abhängigkeit von der Entscheidung einer möglichen Kindertagesstätte in Bürglein eine weitere Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Weiterndorf mit 3 oder 5 Gruppen geplant werden soll.
Die Nachbesprechung der Anmeldewoche 2020 der Heilsbronner Kindertageseinrichtungen am 10.03.2020 ergab, dass alle Krippen- und Regelgruppen im Hinblick auf das neue Kindergartenjahr 2020/2021 fast vollständig belegt sind. Auch die zwei mobilen Raumreserven (Krippengruppen) an der Kindertagesstätte Peter Pan werden weiterhin dringend benötigt, jedoch durch das Landratsamt Ansbach nur noch zeitlich eng begrenzt weiter genehmigt. Die städt. Kindertages-einrichtung Sonnenblume hat zum jetzigen Zeitpunkt im September 2020 nur noch 3 freie Kindergartenplätze.

Derzeit gehen wir davon aus, dass die Prognosen, die für 2018/2019 und 2019/2020 zutreffend waren, auch weiterhin zutreffen, wenn auch in abgeschwächter Form, da sich die einberechneten Baugebiete und Wohneinheiten zeitlich verzögern bzw. bereits verzögert haben (Bürglein, Herbststraße, Weiterndorf etc.).

Daraus ergibt sich, dass mittelfristig mind. 3 zusätzliche/weitere Räumlichkeiten für Krippengruppen (2 Provisorien der Kita Peter Pan und 1 Krippengruppe der Kita Sonnenblume) erforderlich sind. Damit sind nur der derzeitige Bedarf und keine Steigerung der Nachfrage an Krippenplätzen abgedeckt! Für eine zusätzliche Gruppe wird es vermutlich schwer werden, den Bedarf gegenüber dem Zuschussgeber zu begründen. Für die vorübergehende Überbrückung verweisen wir auf die unten aufgezeigten Alternativen.
Weiter werden 2 Regelgruppen, davon eine Außengruppe (1 Außengruppe Kita Sonnenblume und 1 zusätzliche Gruppe für steigenden Bedarf) voraussichtlich notwendig werden. Dabei muss auch hier für die weitere Regelgruppe der Bedarf gegenüber dem Zuschussgeber nachvollziehbar dargelegt werden. Eine darüber hinaus gehende zukunftsorientierte Planung würde aus diesem Grund kaum förderfähig sein.  

Im Eigentum der Stadt Heilsbronn befindliche oder bereits angemietete Räumlichkeiten:

Nach Fertigstellung der Bauarbeiten an der Grundschule Heilsbronn und den damit neu geschaffenen Horträumlichkeiten stehen die von der Stadt Heilsbronn finanzierten Räume im Untergeschoss der Grundschule Heilsbronn als Ausweichmöglichkeiten in Notsituationen zur Verfügung. Auch die Räumlichkeiten auf dem Anwesen der Familie Heidingsfelder wären für begrenzte Zeit weiter nutzbar.

Gleichzeitig sollte die Planung und Bauausführung (Modulbau) so vorgenommen werden, dass ein Erweiterungsbau schnell und einfach realisierbar wäre, zumal staatliche Vorgaben jederzeit zu Abweichungen führen können (Kinder mit Behinderung belegen seit 09/2019 zwei Plätze, keine Planungssicherheit bei Korridor-Kindern, Babyboom Corona-Krise usw.)

Das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ (90 % Förderung der zuweisungsfähigen Kosten), das ursprünglich bis 31.08.2019 galt und um ein Jahr verlängert wurde, ist bereits ausgelaufen, da es keine Fördermittel mehr gibt. Für das angekündigte Bundesförderprogramm, das ebenfalls 90 % Förderung in Aussicht stellt, sollte die Stadt Heilsbronn vorbereitet sein, um kurzfristig einen entsprechenden Zuschussantrag stellen zu können; Zeitpunkt und Ausmaß ist der Regierung aber noch unbekannt.
Ohne Sonderförderung kann nur eine normale FAG-Förderung erfolgen (ca. 55 bis 60 % der zuweisungsfähigen Kosten, Kostenrichtwert ab 01.01.20: 4.888 €/ m² HNF).

Beschluss

Die Planungen für eine Kindertagesstätte auf dem vorgesehenen Grundstück Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Weiterndorf sind vorzubereiten. Dabei ist von einer mindestens 5-gruppigen Einrichtung mit Option auf Erweiterung auszugehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Ganztagesangebote an der Grundschule Heilsbronn; Einführung von Elternbeiträgen für Zusatzangebote ab dem Schuljahr 2020/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung 01.07.2020 ö 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Seit dem Schuljahr 2012/2013 besteht an der Grundschule Heilsbronn ein Ganztagesangebot. Dies wurde damals mit einer Klasse begonnen. Mittlerweile bestehen Ganztagesangebote in den Klassen 1 bis 4.
Die Schulkinder werden von Montag bis Donnerstag von 12 bis 14 Uhr von städtischem Personal betreut. Diese Kräfte leisten in der Woche jeweils 8 Stunden.
Weiter gibt es Zusatzangebote von externen Kräften in den Bereichen Musik, Sport, Natur und Gewaltprävention, die das Ganztagesangebot bereichern. Diese Zusatzangebote finden jeweils grundsätzlich für 1,5 Stunden pro Woche statt und werden teilweise mit bis zu 70 € / Doppelstunde 90 Minuten vergütet.
Bisher werden die gebundenen Ganztagesklassen finanziert durch den Staat und die Stadt. Für die Eltern war dieses qualitativ hochwertige Angebot bisher kostenfrei.
Der Staat fördert aktuell jede 1. Klasse mit 12.440 €, 2. Klassen mit 10.790 €, 3. Klassen mit
7.390 € und 4. Klassen mit 7.390 €. Zum Schuljahr 2020/2021 erhöhen sich die Förderanteile von Freistaat und Kommunen um jeweils 4,41 %. Um den Staatszuschuss zu erhalten, muss die Stadt pro Klasse 6.150 € mitfinanzieren. Die eigentliche Förderung durch den Staat fällt dadurch tatsächlich viel geringer aus (s. Anlage Förderung).
Bei Betrachtung der letzten vier Schuljahre (ab Schuljahr 2016/2017 bis Schuljahr 2019/2020) ist erkennbar, dass die staatliche Förderung nicht steigt, dafür aber die Kosten, die die Stadt tragen muss (s. Anlage Förderung und Kosten pro Klasse). Ergänzend ist auch noch dargestellt, wie sich die Kosten entwickeln, berücksichtigt man die anteiligen Kosten für die Mensakräfte mit (s. Beamer Förderung und Kosten pro Klasse inkl. Mensakräfte). Dies ist u. a. dadurch begründet, dass das städtische Betreuungspersonal aufgestockt werden musste und Zusatzangebote erweitert wurden (steigende Klassenzahl im Ganztagesangebot).
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Elternbeiträge zu erheben. Es muss aber gleichzeitig ein kostenfreies Angebot vorgehalten werden. Außerdem muss der Elternbeirat zustimmen. Durch die vielseitigen und hochwertigen - aber auch teuren - Zusatzangebote, die die Grundschule Heilsbronn für den Ganztag mittlerweile anbietet, wäre es nun aus finanzieller Sicht geboten, Elternbeiträge zu erheben.
Bei Erhebung eines Elternbeitrages i. H. v. 10 € pro Kind pro Monat werden die Kosten, die die Stadt zu tragen hat, um rd. 3.000 € verringert. Die Stadt trägt dann immer noch rd. 6.700 € pro Jahr pro Klasse anstatt rd. 9.700 € pro Jahr pro Klasse. Bei Erhebung eines Elternbeitrages i. H. v. 20 € pro Kind pro Monat trägt die Stadt jährliche Kosten pro Klasse von noch rd. 3.700 € (s. Anlage Kosten der Stadt pro Klasse bei Erhebung Elternbeitrag).

Sollte von der Erhebung von Elternbeiträgen abgesehen werden, müssten künftig Zusatzangebote wegfallen, um das Ganztagesangebot dauerhaft finanzierbar zu machen.

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4. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung 01.07.2020 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Da sich der Ausschuss Bildung zum Teil aus neuen Gremiumsmitgliedern der Wahlperiode 2020/2026 zusammen setzt, wäre die Begehung der städt. Einrichtungen (Peter Pan, Sonnenblume, Hort, Mittagsbetreuung, Grundschule Heilsbronn, Grundschule Bürglein) und das Kennenlernen der Leitungen bzw. Rektoren eine gute Grundlage für weitere Beratungen bzw. anstehende Beschlüsse. Begehungen wären nach der Sommerpause bzw. Eingewöhnungszeit der Einrichtungen im Herbst dieses Jahrs möglich.

Beschluss

Die Verwaltung soll im Herbst 2020 eine Begehung der städt. Einrichtungen organisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung 01.07.2020 ö 5
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5.1. Sonderbudget für Leihgeräte (SoLe)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung 01.07.2020 ö 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Piazolo hat über die Umsetzung eines neuen Ausstattungsprogramms des Bundes zum DigitalPakt Schule im Umfang von 500 Mio. informiert. Mit den dem Freistaat zustehenden zusätzlichen Mitteln in Höhe von rund 78 Mio. Euro sollen zusätzliche digitale Endgeräte beschafft und Schülerinnen und Schülern für das Lernen Zuhause zur Verfügung gestellt werden.
Eckpunkte des Sonderbudgets für Leihgeräte (Mobile Endgeräte zur Ausleihe an Schülerinnen und Schüler):
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum 16. März 2020 (Tag der Schulschließung).
  • Das Förderprogramm wird zusätzlich zu den bestehenden Programmen „Digitalbudget“ und „Digitalpakt“ aufgelegt.
  • Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe) können Zuwendungsanträge gestellt werden.
  • Das Budget für Heilsbronn wird berechnet (Berechnungsgrundlage siehe Digitalpakt) und uns mittgeteilt.
  • Ende der Antragsfrist: 31.07.2020

Informativ:
Bisher wurden von der Stadt Heilsbronn die beiden Förderungen „Digitalbudget“ und „DigitalPakt“ beantragt.
Förderhöchstbetrag „Digitalbudget“:            30.618,00 €     Abrufbar bis Oktober 2021
Förderhöchstbetrag „DigitalPakt (dBIR)“:   141.682,00 €    Abrufbar bis Dezember 2023
Der Höchstbetrag der beiden Förderungen ergibt einen Gesamtbetrag i. H. v. 172.300,00 € (90 %). Das Gesamtinvestitionsvolumen, um den kompletten Förderbetrag auszuschöpfen, beträgt demnach mind. 191.444,44 € (100 %). Alle Zahlen beziehen sich auf die beiden Grundschulen Heilsbronn und Bürglein zusammen.
Zur Beantragung der Förderung digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) ist von den beiden Grundschulen ein Medienkonzept vorzulegen, welches die tatsächlich zu beschaffenden IT-Infrastruktur- und Ausstattungsgegenstände enthält.

Da die Fördermittel nur einmalig zur Verfügung stehen, ist die Frage der Hardwareerneuerung in einigen Jahren, wie auch die der Systembetreuung und der Lehrerfortbildung weiterhin ungelöst.

Dient zur Kenntnis!

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5.2. Regelmäßigkeit der Ausschusssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung 01.07.2020 ö 5.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Regelmäßigkeit der Sitzungen des Ausschusses für Bildung kann im Vorfeld nicht festgelegt werden. Diese werden nach entsprechendem Bedarf einberufen. Die Ausschussmitglieder werden hierüber schnellstmöglich informiert.
Dient zur Kenntnis.


Datenstand vom 15.12.2020 08:31 Uhr