Datum: 22.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 1. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 24.06.2020 Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauvoranfrage, Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, FlNr. 11 Gemarkung Betzendorf
2.2 Bauantrag, Sanierung und Modernisierung eines Wohnhauses, FlNr. 47 Gemarkung Heilsbronn
2.3 Bauantrag, Errichtung eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung; FlNr. 312/10 Gemarkung Heilsbronn
2.4 Freistellungsverfahren, Neubau eines Doppelhauses mit Garage, FlNr. 777/5 Gemarkung Weißenbronn
2.5 Bauantrag, Neubau Einfamilienhaus mit Lager und Carport, FlNr. 17/15 Gemarkung Müncherlbach
3 Bauleitplanungen benachbarter Kommunen
3.1 Bauleitplanung Gemeinde Rohr, Außenbereichssatzung "Im Föhrle" im Ortsteil Nemsdorf
3.2 Bauleitplanung Gemeinde Großhabersdorf, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "An den Weingärten"
3.3 Bauleitplanung Gemeinde Petersaurach, 12. FNP-Änderung und vorhabenbezogener B-Plan Nr. 40/7 "Solarpark Ziegendorf"
4 Vergabe der Ingenieurleistungen zur Sanierung Blumenstraße

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1. Niederschrift der 1. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 24.06.2020 Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 1. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 24.06.2020 wird genehmigt.

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö 2
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2.1. Bauvoranfrage, Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, FlNr. 11 Gemarkung Betzendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 11 Gemarkung Betzendorf. Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll geklärt werden, ob dieses Wohnhaus mit Doppelgarage mit zwei Vollgeschossen in Umfang und angegebener Lage genehmigungsfähig ist.
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt.
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebiets und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Mischgebiet aus. 
Die Versorgung soll über das an die Straße angrenzende Grundstück (Flur Nr. 19 Gemarkung Betzendorf) erfolgen. Die Erschließung ist demnach gesichert. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass bei einer ggf. späteren Bauausführung, die erforderlichen Grunddienstbarkeiten einschließlich Wegerecht mittels Grundbucheintrag zu sichern wäre.
Die erforderlichen Stellplätze sind durch die geplante Doppelgarage nachgewiesen. 
Auf eine Nachbarbeteiligung bei Vorbescheid soll gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO verzichtet werden. 
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 11 Gemarkung Betzendorf wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag, Sanierung und Modernisierung eines Wohnhauses, FlNr. 47 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Sanierung und Modernisierung eines Wohnhauses auf Flurnummer 47 Gemarkung Heilsbronn. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen soll die gesamte Wohnfläche einschließlich Kellergeschoss und Spitzboden in fünf Wohnungen aufgeteilt und das Dachgeschoss ausgebaut und Gauben ergänzt werden. 
Von der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Die in den eingereichten Planunterlagen dargestellten drei nördlichen Stellflächen sind aufgrund der vorhandenen öffentlichen Parkflächen nicht anfahrbar. Für die beiden südlichen Stellflächen wird eine Zufahrt erforderlich. Die gemäß städtischer Stellplatzsatzung erforderlichen 5 Parkflächen werden demnach nicht nachgewiesen. Eine diesbezügliche Würdigung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung und Modernisierung eines Wohnhauses auf Flurnummer 47 Gemarkung Heilsbronn zur Schaffung von fünf Wohnungen und Errichtung von Dachgauben wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Bauantrag, Errichtung eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung; FlNr. 312/10 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantragsteller plant die Errichtung eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung auf Flurnummer 312/10 Gemarkung Heilsbronn. 
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebiets und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. 
Die Herstellung der Terrassenüberdachung ist (gem. BayBO Art. 57) bis zu einer Fläche von 30m² und einer Tiefe von maximal 3 Metern verfahrensfrei. 
Zu dem beantragten Wintergarten sind keine baurechtlichen Versagensgründe ersichtlich. 
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig. 
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wintergartens auf Flurnummer 312/10 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.4. Freistellungsverfahren, Neubau eines Doppelhauses mit Garage, FlNr. 777/5 Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Doppelhauses mit Garage auf Flurnummer 777/5 Gemarkung Weißenbronn im Genehmigungsfreistellungsverfahren. 
Von der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplans B3 „Am Lehrfeld“ in Weißenbronn. 
Die geplante Grundflächenzahl (0,524) widerspricht den Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes. Demnach darf die Grundflächenzahl 0,35 nicht übersteigen. 

Eine Behandlung des Bauantrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist somit nicht möglich, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht vollständig eingehalten werden. 

Gemäß Antragsunterlagen wird eine Weiterverwendung als Antrag auf Baugenehmigung (falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll) nicht gewünscht.

Eine Änderung der Planung bzw. eine Einreichung der Unterlagen als Antrag auf Baugenehmigung ist notwendig. 
 
Das gemeindliche Einvernehmen ist nicht zu erteilen.  

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses mit Garage im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf Flurnummer 777/5 Gemarkung Weißenbronn wird nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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2.5. Bauantrag, Neubau Einfamilienhaus mit Lager und Carport, FlNr. 17/15 Gemarkung Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Lager und Carport auf der Flurnummer 17/15 Gemarkung Müncherlbach. 
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 1, Müncherlbach West. 
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht eingehalten. 
Folgende Befreiungen wurden beantragt:
Überschreitung der südlichen Baugrenzen: Aufgrund der örtlichen Topographie möchte der Bauantragsteller das Gebäude weiter in südliche Richtung versetzen. Dies führt zu einer Überschreitung der südlichen Baugrenzen. 
Kniestockhöhe: im Bebauungsplan ist die Kniestockhöhe auf 50 cm festgesetzt, der Antragsteller sieht hier eine Kniestockhöhe von 87,5 cm vor. 
Farbe der Dacheindeckung: geplant anthrazitfarbene Betondachsteine (zulässig naturrot)
Fensterformat: geplant quadratisch bzw. liegendes Rechteck im EG (zulässig stehendes Rechteck)
Dachform: Garage und Nebengebäude sind als Flach- bzw. Pultdach geplant (zulässig Satteldach)
Durch einen Bauantrag in 2018 wurden bereits Befreiungen hinsichtlich Dachform der Garage (als Flachdach) und der Dachfarbe (Schiefergrau) für dieses Baugrundstück erteilt. Auch wurde bereits einer Befreiung hinsichtlich der Geschossigkeit im vorangegangenen Antrag 2018 zugestimmt. Demnach kann auch der Antrag auf Befreiung hinsichtlich Kniestockhöhe zugestimmt werden. 
Der beantragten Befreiung zur Baugrenzüberschreitung in südlicher Richtung kann ebenfalls zugestimmt werden, da den Intensionen des Bebauungsplans weiterhin entsprochen wird
Die Erschließung des Baugebietes erfolgte von privater Seite im nördlichen Grundstücksbereich. 
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig. 
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Lager und Carport auf der Flurnummer 17/15 Gemarkung Müncherlbach wird erteilt. Den notwendigen Befreiungen hinsichtlich Baugrenzüberschreitung, Dachfarbe, Kniestockhöhe, Fensterformate und Dachform des Nebengebäudes und Carports wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanungen benachbarter Kommunen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö 3
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3.1. Bauleitplanung Gemeinde Rohr, Außenbereichssatzung "Im Föhrle" im Ortsteil Nemsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gemeinderat der Gemeinde Rohr hat in der Sitzung vom 13.06.2017 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Im Föhrle“ im Ortsteil Nemsdorf gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Satzungsentwurf wurde durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 26.05.2020 gebilligt und die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 
 
Ziel der Planung ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Lückenschließung innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung in einem überwiegend durch Wohnbebauung geprägten Gebiet. Es soll eine planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für den bereits mit Wohnbebauung bebauten Außenbereich geschaffen und eine Erleichterung der Genehmigungsfähigkeit für die Realisierung weiterer Bauvorhaben in den vorhandenen Baulücken ermöglicht werden. Schon in der Nachkriegszeit wurden dort Wochenendhäuser errichtet, im weiteren Verlauf siedelten sich immer mehr Wohnhäuser an.
 
Der  aktuell rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Rohr weist das Gebiet, das überwiegend durch Wohnnutzung geprägt ist, als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet (SW) gemäß § 10 BauNVO aus.

Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst eine Fläche von rund 2,13 ha und ist auf einem Lageplan in den anliegenden Dokumenten ersichtlich (S. 3 der Begründung der Außenbereichssatzung). 

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rohr nicht betroffen. 

Beschluss

Mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung „Im Föhrle“ im Ortsteil Nemsdorf der Gemeinde Rohr besteht Einverständnis. 
Einwendungen im Verfahren sollen nicht vorgetragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Bauleitplanung Gemeinde Großhabersdorf, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "An den Weingärten"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gemeinderat der Gemeinde Großhabersdorf hat in seiner Sitzung vom 19.09.2019 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 10 "An den Weingärten" in Großhabersdorf zum 1. Mal zu ändern und das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) einzuleiten.

Das Plangebiet liegt im Nordwesten von Großhabersdorf im Bereich bestehender Ortsbebauung an der Weinbergstraße.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in zwei Teilbereiche gegliedert: 
Der Teilbereich des Allgemeinen Wohngebiets (TB WA) ist im Norden, Süden und Westen von der bebauten Ortslage umgeben und grenzt im Osten an die Weinbergstraße. In diesem Teilbereich sollen Baugrenzen angepasst werden. 
Der Teilbereich der geplanten Kita (TB Kita) grenzt im Westen an die bebaute Ortslage, im Norden an die Weinbergstraße, im Osten an den Försterberg und im Süden an die Freianlagen der Grundschule. Auf dieser Teilfläche soll eine Gemeinbedarfsfläche "Kita" gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ausgewiesen werden. Die bestehenden Festsetzungen (Art und Maß der baulichen Nutzung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden für diesen Teilbereich angepasst.

Die vorliegende 1. Änderung dieses Bebauungsplanes in zwei Teilbereichen basiert nach wie vor auf den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großhaberdorf. 
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden von der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „An den Weingärten“ nicht betroffen. 

Beschluss

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.10 „An den Weingärten“ der Gemeinde Großhabersdorf besteht Einverständnis. 
Einwendungen im Verfahren sollen nicht vorgetragen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Bauleitplanung Gemeinde Petersaurach, 12. FNP-Änderung und vorhabenbezogener B-Plan Nr. 40/7 "Solarpark Ziegendorf"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 09.03.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40/7 „Solarpark Ziegendorf“ aufzustellen und im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB  den Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern (12. Änderung). Geplant ist die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung  „Freiflächen-Photovoltaikanlage“. 

In der Sitzung vom 25.05.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40/7 „Solarpark Ziegendorf“ und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans i. d. F. vom 25.05.2020 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der  Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40/7 „Solarpark Ziegendorf“ umfasst ca. 4,40 ha und besteht aus dem Flurstück mit der Fl.-Nr. 1586 der Gemarkung Petersaurach (siehe anliegender Lageplan).
Das Plangebiet liegt nordöstlich von Ziegendorf, einem Ortsteil der Gemeinde Petersaurach, südlich der Bahntrasse der Nebenstrecke von Wicklesgreuth nach Windsbach. 
Das Umfeld ist geprägt von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von Waldflächen. 
Das Grundstück liegt südlich der Bahnlinie (Fl.-Nr. 962/2), grenzt jedoch nicht direkt an diese an. Westlich des Geltungsbereiches verläuft die Gemeindeverbindungsstraße von Ziegendorf nach Altendettelsau (Fl.-Nr. 1587), an die sich wiederum landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen. 
Im Süden grenzt mit Fl.-Nr. 1585 landwirtschaftliche Nutzfläche direkt an. 
Entlang der östlichen Grundstücksgrenze verläuft ein unbefestigter Wirtschaftsweg (Fl.-Nr. 1552), der den Geltungsbereich von den sich anschließenden Waldflächen trennt.
 
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von den Bauleitplanungen nicht betroffen.

Beschluss

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40/7 „Solarpark Ziegendorf“, sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersaurach besteht Einverständnis. 

Einwendungen im Verfahren sollen nicht vorgetragen werden. 

Eine Wiedervorlage im Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss soll nur erfolgen, soweit sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Vergabe der Ingenieurleistungen zur Sanierung Blumenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die geplanten Sanierungsarbeiten der Blumenstraße werden Ingenieurleistungen notwendig. Eine entsprechendes Angebot in Höhe von 49.814,13 € (Brutto) des Ingenieurbüros Christofori und Partner liegt vor. 
Entsprechende Haushaltsmittel wurden für das Jahr 2020 bereitgestellt. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss beschließt, das Ingenieurbüro Christofori und Partner mit den Leistungsphasen 1 bis 9 zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 14:46 Uhr