Datum: 07.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 3. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Klimaausschusses vom 16.09.2020
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag, Neubau eines Zweifamilienhauses, FlNr. 405/43, Gemarkung Heilsbronn
2.2 Bauvoranfrage, Einfamilienhaus mit Doppelgarage, FlNr. 285 Gemarkung Heilsbronn
2.3 Tektur zum Bauantrag, Sanierung und Modernisierug eines Wohnhauses, FlNr. 47 Gemarkung Heilsbornn
2.4 Bauantrag Sanierung des bestehenden Einfamilienwohnhauses, Anbau und Errichtung von 2 Dachgauben auf FlNr. 30/2, Gemarkung Weiterndorf
2.5 Verlängerung Baugenehmigung Errichtung eines Bullenmaststalles auf FlNr. 578, Gemarkung Ketteldorf
2.6 Freistellungsverfahren Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 777/6, Gemarkung Weißenbronn
2.7 Bauvoranfrage, Weideeinzäunung für Alpakahaltung im Aussenbereich ohne Landwirtschaft, Pfosten Z-Profil, Wildschutzzan 160 cm hoch, Flurnummer 1123 Gemarkung Weißenbronn
2.8 Bauantrag, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf FlNr. 7/ 1, Gemarkung Müncherlbach
3 Ermächtigung der Verwaltung zur Behandlung eingehender Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren für das Baugebiet Nr. B 5 Bürglein "Am Mühlbuck"

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1. Niederschrift der 3. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Klimaausschusses vom 16.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 3. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt-, und Klimaauschusses vom 16.09.2020 wird genehmigt.

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö 2
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2.1. Bauantrag, Neubau eines Zweifamilienhauses, FlNr. 405/43, Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Zweifamilienhauses im Mischgebiet auf Flurnummer 405/43, Gemarkung Heilsbronn an der Weißenbronner Str. / Falkenstraße.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des gültigen Bebauungsplanes Nr. B 2, „Nordöstlich des Mausendorfer Weges“, 1. Änderung.
Die dortige Flurnummer 405/43 befindet sich im Mischgebiet, nach § 6 BauNVO festgesetzt. Es sind folgende Befreiungen entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes angefragt:

Die Kniestockhöhe soll anstatt 50cm auf 1,00m erhöht werden.
Die vorgesehene Dachneigung soll nur 38° betragen, anstatt der 42° bis 48° festgesetzten Dachneigung.
Darüber hinaus ist eine Befreiung des Dachfarbtons in anthrazit angefragt.
Der Dachüberstand soll von 36 cm am Ortgang und traufseitig 64 cm, anstatt der von 20 cm bis 50 cm festgesetzten Dachüberständen betragen. Auf den im B-Plan festgesetzte Garagenstandort soll das Fertighaus verschoben werden.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Die erforderlichen Stellflächen werden nachgewiesen, eine diesbezügliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Das geplante Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B2 „Nordöstlich des Mausendorfer Weges“, der ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO festsetzt.
Sollte die Genehmigung zur Wohnbebauung erteilt werden, kann der Mischgebietscharakter mit seinen Festsetzungen nicht erhalten werden.
Siehe auch Sitzung vom 12.08.2020 des Haupt- und Finanzausschuss: Das gemeindliche Einvernehmen für eine beantragte Wohnbebauung im Bereich dieses Bebauungsplanes wurde in einem ähnlich gelagerten Fall aus den gleichen Grunden verwehrt.
Das Vorhaben ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht zulässig. Die Bauverwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen auch in diesem Fall nicht zu erteilen.

Beschluss 1

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt dem Neubau eines Zweifamilienhauses auf FlurNummer 405/43 Gemarkung Heilsbronn, an der Weißenbronner Str. / Falkenstraße, aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Beschluss 2

Sollten seitens des Antragstellers rechtliche Schritte angestrebt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, sich rechtsanwaltlich vertreten zu lassen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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2.2. Bauvoranfrage, Einfamilienhaus mit Doppelgarage, FlNr. 285 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der südwestlichen Teilfläche der Fl.-Nr. 285 Gemarkung Heilsbronn. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Innenbereich (§ 34 (1-3.1b) BauGB) zu Wohnzwecken geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das geplante Bauvorhaben befindet sich nach unserem Ermessen noch im Innenbereich.
Nach § 34 Nr. 1 BauGB liegt es innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, es entspricht nach BauGB § 34 Nr. 2 der Eigenart der näheren Umgebung.
Der Flächennutzungsplan weist einen Großteil der zu bebauenden Fläche als (M) Gemischte Baufläche aus. Die vorgesehene Baufläche ist durch die bereits vorhandene Bebauung teilerschlossen, was auch Voraussetzung einer Entscheidung im Einzelfall nach Absatz 1 Satz 1 nach sich ziehen kann.
Von einer Nachbarbeteiligung zum Vorbescheidsantrag soll gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO abgesehen werden.
Eine diesbezügliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. Eine Genehmigung obliegt dem Landratsamt Ansbach

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss stimmt der Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, auf der südwestlichen Teilfläche der Fl.-Nr. 285 Gemarkung Heilsbronn zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.3. Tektur zum Bauantrag, Sanierung und Modernisierug eines Wohnhauses, FlNr. 47 Gemarkung Heilsbornn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für den Bauantrag zur Sanierung und Modernisierung eines Wohnhauses auf Flurnummer 47; Gemarkung Heilsbronn wurde bereits im Bau- Umwelt- und Klimaausschuss vom 22.07.2020 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Problematik der noch nachzuweisenden Stellplätze wurde in vorgenannter Sitzung bereits angesprochen, ebenso die Zuständigkeit des Landratsamtes Ansbach, dies zu bewerten.
Die nun eingereichte Tekturplanung weist die erforderlichen Stellflächen auf dem Grundstück Flurnummer 47 Gemarkung Heilsbronn nach.
Dient zur Kenntnis.

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2.4. Bauantrag Sanierung des bestehenden Einfamilienwohnhauses, Anbau und Errichtung von 2 Dachgauben auf FlNr. 30/2, Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Sanierung eines Einfamilienwohnhauses auf Flurnummer 30/2 Gemarkung Weiterndorf. Im Zuge dessen sollen zwei Dachgauben und ein Anbau realisiert werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Sanierungsobjekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B3 „Weiterndorf West“. Die geplante Ausführung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgenden Punkten:
-Gaubenbreite 4,55 und 4,205 Meter (gem. B-Plan max. 1,5 Meter Einzelbreite)
-Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,5 Meter
-Anbau mit begrüntem Flachdach (gem. B-Plan Satteldach mit 42°-48°)
Für die vorgenannten Punkte liegt dem Bauantrag ein jeweiliger Antrag auf Befreiung bei. Im Bereich des Bebauungsplanes wurden bereits Befreiungen hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Baugrenzen erteilt.
Ein Antrag auf Nachbarschaftsbeteiligung durch die Gemeinde gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO wurde gestellt. Für das nördlich angrenzende Grundstück (Flurnummer 61/48 Gemarkung Weiterndorf) werden 19 Grundstückseigentümer ausgewiesen. In diesem Fall kann ein Vertreter bestellt werden (gem. Art. 66 Abs.2 S. 3 BayBO). Die Nachbarschaftsbeteiligung durch die Stadt Heilsbronn wurde durchgeführt.
Die geplanten Umbaumaßnahmen fügen sich in die Umgebung ein. Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung   von zwei Dachgauben und einem Anbau auf Flurnummer 30/2 Gemarkung Weiterndorf.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.5. Verlängerung Baugenehmigung Errichtung eines Bullenmaststalles auf FlNr. 578, Gemarkung Ketteldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö beschliessend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zum Bauantrag für die Errichtung eines Bullenmaststalls auf Flurnummer 578 Gemarkung Ketteldorf aus dem Jahre 2016 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt mit dem Schreiben vom 06.09.2016 erteilt.
Damit eine bauaufsichtliche Genehmigung Gültigkeit behält, muss innerhalb einer Frist von 4 Jahren mit dem Bauvorhaben begonnen werden und die Bauausführung darf nicht für vier Jahre unterbrochen worden sein. Diese Frist kann um 2 Jahre verlängert werden, wenn dies vor Ablauf der oben genannten Frist beantragt wird.
Der Antrag auf Fristverlängerung ging der Gemeinde am 04.09.2020 und somit fristgerecht zu. Das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung der erteilten Baugenehmigung ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Fristverlängerung zum Bauantrag über die Errichtung eines Bullenmaststalles auf Flurnummer 578, Gemarkung Ketteldorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.6. Freistellungsverfahren Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 777/6, Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö beschliessend 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 777/6 Gemarkung Weißenbronn im Freistellungsverfahren.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B3 „Am Lehrfeld“.
Auf das Fehlen der gemäß Bebauungsplan vorgeschriebenen Zisterne wurde hingewiesen. Eine angepasste Planunterlage wurde mittlerweile in dreifacher Form nachgereicht.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Vorhaben kann daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren ausgeführt werden.
Die Nachbarunterschriften sind im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht erforderlich.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Es besteht kein Anlass, ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchführen zu lassen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt und Klimaausschuss verzichtet auf die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens. Der geplante Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 777/6 Gemarkung Weißenbronn kann im Freistellungsverfahren erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.7. Bauvoranfrage, Weideeinzäunung für Alpakahaltung im Aussenbereich ohne Landwirtschaft, Pfosten Z-Profil, Wildschutzzan 160 cm hoch, Flurnummer 1123 Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö 2.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant eine Weideeinzäunung für Alpakahaltung im Außenbereich ohne Landwirtschaft, mit Pfosten aus Z-Profil, Wildschutzzaun 160 cm hoch, auf der Flurnummer 1123 Gemarkung Weißenbronn. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Außenbereich (§ 35 (2) BauGB) geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Bereits in der Bau-, Umwelt- und Klimaausschusssitzung vom 29.05.2020 wurde zum vorliegenden Antrag aufgrund der Außenbereichslage das gemeindliche Einvernehmen auf Verwaltungsebene versagt. Gleichermaßen wurde eine erneute Prüfung in Aussicht gestellt, sollte das Landratsamt Ansbach bei seiner Bewertung zu einem anderen Ergebnis kommen. Durch das Scheiben des LRA Ansbach vom 22.09.2020 erfolgt nun diese neuerliche Bewertung durch die Bauabteilung der Stadt Heilsbronn.
Gemäß §35 (2) BauGB (Bauen im Außenbereich) können Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.
Der geplante Weidebereich befindet sich auf der Flurnumer 1123 und einem Teilbereich des bereits erschlossenen Grundstücks (Flurnummer 471, beide Gemarkung Weißenbronn). Die erforderliche Zuwegung über den Privatgrund des Antragstellers ist gegeben.
Zudem soll im Zuge der Bauvoranfrage geklärt werden, ob eine Nutzungsänderung des bestehenden Nebengebäudes (Lagerhalle) zum offenen Unterstand genehmigungsfähig ist. Nach Angaben des Antragstellers ist eine Erschließung (Trinkwasser und Entwässerung) nicht geplant oder erforderlich.
Im Rahmen einer Ortsbegehung konnten keine möglichen Beeinträchtigungen öffentlicher Belange festgestellt werden.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig.
Die Bauverwaltung empfiehlt daher das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines 1,6 m hohen Weidezaunes zur Alpakahaltung auf Flurnummer 1123 Gemarkung Weißenbronn und der Nutzungsänderung einer Lagerscheune zum offenen Unterstand auf Flurnummer 471 Gemarkung Weißenbronn.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.8. Bauantrag, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf FlNr. 7/ 1, Gemarkung Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö beschliessend 2.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flurnummer 7/1; Gemarkung Müncherlbach.
Hierzu wird von der Verwaltung Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplans und ist somit nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Die Zufahrt ist über den öffentlichen Weg, nördlich des Grundstücks gesichert. Die Trinkwasserversorgung ist gesichert. Die Entwässerung erfolgt über die südlichen Privatgrundstücke (Flurnummer 7 und Flurnummer 5, beides Gemarkung Müncherlbach). Das Leitungsrecht zur Flurnummer 5 lag dem Bauantrag nicht bei und wurde nachgereicht. Die Erschließung ist somit gesichert, was Grundlage für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist. Stellflächen werden in den Bauplanunterlagen in ausreichender Zahl nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig.
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flurnummer 7/1 Gemarkung Müncherlbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Ermächtigung der Verwaltung zur Behandlung eingehender Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren für das Baugebiet Nr. B 5 Bürglein "Am Mühlbuck"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Verwaltung schlägt – analog dem Baugebiet „Am Sonnenfeld“ und „An den Schwabachauen“ - vor, dass der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss die Stadtverwaltung ermächtigt, die eingehenden Bauanträge im Bereich des neuen Baugebietes „Am Mühlbuck“, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingehen, auf Verwaltungsebene abzuarbeiten.
Damit kann eine beschleunigte Bearbeitung der Anträge erreicht werden. Zudem werden die Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses entlastet.
Die Ermächtigung soll sich lediglich auf Vorhaben erstrecken, die die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 5 „Am Mühlbuck“ einhalten (Freistellungsverfahren). Sollten Befreiungen/Abweichungen beantragt werden, so sind die Bauanträge dem Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Die auf Verwaltungsebene bearbeiteten Bauanträge werden fortlaufend in den Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses bekannt gegeben.
Die Ermächtigung der Verwaltung zur Abarbeitung der eingehenden Bauantragsunterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren geht mit den Regelungen der Geschäftsordnung konform, § 14 Ab. 2 Nr. 4 Buchst. a und c GeschO.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss ermächtigt die Verwaltung, eingehende Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein „Am Mühlbuck“ auf Verwaltungsebene abzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 15:06 Uhr