Datum: 28.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 4. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 07.10.2020
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag Errichtung eines Betriebsgebäudes auf FlNr. 266 Gemarkung Müncherlbach
2.2 Bauantrag Neubau eines barrierefreien Bungalows mit Garage, FlNr. 474/3 Gemarkung Weißenbronn
3 Bauvoranfrage KiTa Neubau auf Flurnummer 43/2 Gemarkung Weiterndorf
4 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Antrag auf Versetzung einer bestehenden Zufahrt, Fl.Nr. 52/6, Gemarkung Müncherlbach

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1. Niederschrift der 4. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 07.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28.10.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Niederschrift der 4. öffentlichen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 07.10.2020 wird genehmigt

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28.10.2020 ö 2
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2.1. Bauantrag Errichtung eines Betriebsgebäudes auf FlNr. 266 Gemarkung Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28.10.2020 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Umbaumaßnahmen der Teichkläranlage Müncherlbach auf zur Pumpanlage wird ein Betriebsgebäude auf Flurnummer 266 Gemarkung Müncherlbach notwendig. 
Das Betriebsgebäude wird zur Unterbringung von Kompressoren und Steuertechnik benötigt. Für das als Fertigteil geplante Gebäude mit den Maßen von 5,5 Metern Länge, 3,28 Metern Breite und 2,75 Metern Höhe ist aufgrund der Außenbereichslage ein Bauantragsverfahren notwendig. 
Als Betriebsgebäude zur Sicherstellung der Entwässerung ist eine Errichtung im Außenbereich gemäß §35 (1) Nr. 3 zulässig. Die Erschließung ist gesichert. 
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Betriebsgebäudes auf Flurnummer 266 Gemarkung Müncherlbach zur Sicherstellung der Abwasserentsorgung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag Neubau eines barrierefreien Bungalows mit Garage, FlNr. 474/3 Gemarkung Weißenbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28.10.2020 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantragsteller plant den Neubau eines barrierefreien Bungalows mit Garage in Triebendorf (östlich der Hausnummer 8) auf Flurnummer 474/3 Gemarkung Weißenbronn. 
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. 
Der Flächennutzungsplan weist das zu bebauende Grundstück zum Großteil als Mischgebiet aus. 
Die Erschließung ist gesichert, die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen vor. 
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. 
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bungalows mit Garage in Weißenbronn auf Flurnummer 474/3 Gemarkung Weißenbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage KiTa Neubau auf Flurnummer 43/2 Gemarkung Weiterndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28.10.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn plant den Bau einer achtgruppigen Kindertagesstätte auf der städtischen Fläche in der Bauhofstraße Flurnummer 43/2 Gemarkung Weiterndorf. Durch den Antrag auf Vorbescheid soll die baurechtliche Zulässigkeit einer achtgruppigen Kindertagesstätte auf vorgenannter Fläche geklärt werden. 
Das Grundstück befindet sich im rechtsgültigen Bebauungsplan B43 „Gewerbegebiet Heilsbronn Ost – südlich der Bauhofstraße“. Der Bebauungsplan weist diese Fläche als Gewerbegebiet (gem. § 8 BauNVO) aus. Demnach können hier (gem. BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 2) Anlagen für u.a. soziale Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden. 
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. 
Die Bauverwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer achtgruppigen KiTa auf Flurnummer 43/2 Gemarkung Weiterndorf zu erteilen. 

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Bau einer KiTa auf Flurnummer 43/2 Gemarkung Weiterndorf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Antrag auf Versetzung einer bestehenden Zufahrt, Fl.Nr. 52/6, Gemarkung Müncherlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 28.10.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadtverwaltung erreichte eine Anfrage auf Versetzung einer bestehenden Zufahrt auf Fl.Nr. 52/6, Gemarkung Müncherlbach.

Der Antragsteller begründet seine Anfrage wie folgt:

Die aktuell bestehende Zufahrt liegt direkt an der St 2239. 
Das besagte Grundstück ist an einen Gartenbauer verpachtet, der dort Bäume pflanzt. 
Zur ordentlichen Bewirtschaftung/Abholung der Bäume ist der Einsatz von LKW/Traktoren notwendig, die auf dem Grundstück selbst nicht rangieren können und zum Verlassen des Grundstückes rückwärts auf die Staatsstraße ausfahren müssen. 
Ein verkehrssicheres Ausfahren sei aufgrund der viel befahrenen Staatsstraße nur schwer möglich.

Die neue Zufahrt soll – wie in beiliegender Skizze eingezeichnet – an der Ortsstraße in unmittelbarer Nähe zum Ortsschild liegen.

Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit fand ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Verkehrssachverständigen der Polizeiinspektion Heilsbronn statt. 

Nach straßen- oder eigentumsrechtlichen Grundsätzen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung zur Versetzung einer Zufahrt. Weder der eigentumsrechtlich geschützte Gemeingebrauch, noch der gesteigerte Gemeingebrauch bzw. Anliegergebrauch nach den Art. 14 ff. BayStrWG (Bayerisches Straßen- und Wegegesetz) gewähren einen rechtlichen Anspruch darauf, an jeder beliebigen Stelle der Grundstücksgrenze einen Zugang zur Straße verlangen zu können. 

Die Entscheidung ist durch eine auf den Einzelfall abstellende Beurteilung, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.

Straßenrechtliche- oder straßenverkehrsrechtliche Gründe stehen der Zustimmung nicht entgegen. 
Der gemeinsame Ortstermin ergab, dass die neue Zufahrt als deutlich verkehrssicherer erachtet wird als die momentan bestehende. Die Unfallgefahr beim Verlassen des Grundstücks über die Staatsstraße, das nur rückwärts möglich ist, ist in jedem Falle höher einzuschätzen.

Baurechtliche Versagensgründe stehen dem Vorhaben ebenfalls nicht entgegen. 

Beschluss

Der Bau-/Umwelt- und Klimaausschuss stimmt der Versetzung der bestehenden Zufahrt gemäß eingereichter Antragsunterlagen auf Fl.Nr. 52/6, Gemarkung Müncherlbach zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 13:51 Uhr