Datum: 12.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 1. öffentlichen Sitzung vom 17.06.2020; Anerkennung
2 Behandlung der eingegangenen Bauanträge
2.1 Bauantrag, Errichtung einer Doppelhaushälfte Haus 1, FlNr. 523/9, 523/22 Gemarkung Heilsbronn
2.2 Bauantrag, Errichtung einer Doppelhaushälfte Haus 2, FlNr. 523/9, 523/22 Gemarkung Heilsbronn
2.3 Bauvoranfrage, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage inkl. Fahrradstellplätze, FlNr. 39/1 Gemarkung Bonnhof
2.4 Nutzungsänderung Bestehender Wohnraum soll in Gewerberaum umgewandelt werden, FlNr. 113 Gemarkung Heilsbronn
2.5 Tektur Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Carportanlagen, Vollunterkellerung, Balkonüberdachung, FlNr. 162, 162/2, 163, 261 Gemarkung Heilsbronn
2.6 Bauantrag Schmidt Wohnbau GmbH Neubau Wohnanlage Falkenstraße FlNr. 402/2; Gemarkung Heilsbronn; Baugenehmigung des Landratsamtes Ansbach vom 20.07.2020
3 Ersatzbeschaffung für das Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 der Feuerwehr Heilsbronn; Beschluss über die Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges LF 20
4 Umbaumaßnahme der Kläranlage Müncherlbach - Beschlussfassung über Druckleitungsverlauf
5 Kirchweih Heilsbronn 2020; Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung oder Absage des Kirchweihmarktes in Heilsbronn
6 Erlass einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2017
7 Bekanntgaben
7.1 Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2019; Information über das Rechnungsergebnis
7.2 Kommunalstatistik 2019; Info-Archiv
7.3 Bekanntgabe - Sachstand zur Anfrage bezüglich Radweg an Kreiststraße AN 29 - Weißenbronn / Göddeldorf
7.4 Starkregenereignis Heilsbronn und Bürglein am 14./15.06.; Richtigstellung des Ingenieurbüros Christofori & Partner zum FLZ-Artikel vom 25.07.2020
7.5 Bekanntgabe - Absage Karpfenlust 2020

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1. Niederschrift der 1. öffentlichen Sitzung vom 17.06.2020; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 1. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 17.06.2020 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Behandlung der eingegangenen Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 2
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2.1. Bauantrag, Errichtung einer Doppelhaushälfte Haus 1, FlNr. 523/9, 523/22 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau einer Doppelhaushälfte auf Flurnummer 523/9 und 523/22  Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebiets und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Wohnbaufläche aus.
Das rückwärtige Baugrundstück ist nach der geplanten Grundstücksteilung nicht erschlossen, was eine Voraussetzung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist. Die Beabsichtigung einer dinglichen Sicherung für Sparten und Zufahrt über das östlich angrenzende Grundstück (DHH2) wurde mittlerweile schriftlich vom Bauantragsteller bestätigt und wurde den Antragsunterlagen zugefügt. Das gemeindliche Einvernehmen kann unter der Auflage der noch zu veranlassenden Grunddienstbarkeit erteilt werden.
Hingewiesen wird dabei ausdrücklich darauf, dass das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich nicht unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden kann. Es ist vorliegend jedoch nachvollziehbar, dass der Antragsteller angibt, die notwendigen Dienstbarkeiten erst nach erfolgreicher Baugenehmigung eintragen zu lassen, um im Falle einer Versagung nicht unnötige Kosten und Umstände zu verursachen. Sollten die Dienstbarkeiten im weiteren Verfahren nachgewiesen werden, so würde die Bedingung des Einvernehmens eintreten und das Einvernehmen damit vorliegen. Sollten die Dienstbarkeiten nicht nachgewiesen werden, so würde die Bedingung nicht eintreten und das Einvernehmen damit versagt werden.
Ohne Dienstbarkeiten ist das Einvernehmen jedoch grundsätzlich zu versagen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig, die gemäß städtischer Satzung erforderlichen 2 Stellplätze werden in den eingereichten Planunterlagen nachgewiesen.
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das Landratsamt wird über die noch einzutragenden Grunddienstbarkeiten auf Flurnummer 523/22 Gemarkung Heilsbronn informiert.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf Flurnummer 523/9 und 523/22 Gemarkung Heilsbronn unter der Auflage, dass die für die Erschließung notwendigen Dienstbarkeiten für das Baugrundstück nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Bauantrag, Errichtung einer Doppelhaushälfte Haus 2, FlNr. 523/9, 523/22 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau einer Doppelhaushälfte auf Flurnummer 523/9 und 523/22  Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt.
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebiets und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Wohnbaufläche aus.
Die Erschließung ist durch Sparten im angrenzenden städtischen Weg gesichert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig, die gemäß städtischer Satzung erforderlichen 2 Stellplätze werden in den eingereichten Planunterlagen nachgewiesen.
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf Flurnummer 523/9 und 523/22 Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.3. Bauvoranfrage, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage inkl. Fahrradstellplätze, FlNr. 39/1 Gemarkung Bonnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragstellerin plant den Neubau eines Einfamilienhauses (Bungalow) mit einer Doppelgarage einschließlich Fahrradstellplätze auf der Flurnummer 39/1 Gemarkung Bonnhof. Durch die Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob dieses Vorhaben in Umfang und Lage genehmigungsfähig ist.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebiets und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Mischgebiet aus.
Auf dem zu bebauenden Grundstück befindet sich bereits eine erschlossene Wohnbebauung, die Erschließung durch Sparten und Zufahrt ist gesichert.
Durch das Landratsamt Ansbach wurde bereits am 05.06.2020 im Rahmen eines Vorbescheides für dieses Grundstück eine grundsätzlich mögliche Wohnbebauung bestätigt.
Durch die geplante Grundstücksteilung sind künftig entsprechende dingliche Sicherungen auf dem Grundstück vorzusehen. Dies wurde im vorliegenden Bauantrag berücksichtigt.
Die gemäß städtischer Stellplatzsatzung nachzuweisenden zwei Stellplätze sind im Lageplan berücksichtigt. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind nicht vollständig, hierauf kann im Rahmen des Vorbescheidantrages gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO verzichtet werden.
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.  

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau Einfamilienhauses (Bungalow) mit einer Doppelgarage einschließlich Fahrradstellplätze auf der Flurnummer 39/1 Gemarkung Bonnhof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4. Nutzungsänderung Bestehender Wohnraum soll in Gewerberaum umgewandelt werden, FlNr. 113 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Umnutzung einer vorhandenen Wohnung in Gewerberaum zur Erweiterung des vorhandenen Tattoo Studios auf Flurnummer 113 Gemarkung Heilsbronn.
Die Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, wurde gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 (BayBO) durch die Gemeinde veranlasst.
Durch die Umnutzung werden keine weiteren Stellplätze gem. städtischer Stellplatzsatzung erforderlich.
Auf das Fehlen eines Entwurfsverfassers zum Bauantrag wurde hingewiesen, die Nachreichung erbeten.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer vorhandenen Wohnung zur Erweiterung des vorhandenen Tattoo Studios.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.5. Tektur Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Carportanlagen, Vollunterkellerung, Balkonüberdachung, FlNr. 162, 162/2, 163, 261 Gemarkung Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller hat eine Tekturplanung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Carportanlagen, Vollunterkellerung und Balkonüberdachungen auf Flurnummer 162, 162/2, 163 und 261, alle Gemarkung Heilsbronn, eingereicht. Zudem wurde mit dieser Tektur der Bauherrenwechsel seit Erteilung des Bescheides vom 08.05.2017 zum ursprünglichen Bauantrag mitgeteilt. Das ursprüngliche Bauvorhaben wurde durch das Landratsamt Ansbach mit Bescheid vom 08.05.2017 genehmigt.
Die Änderungen beinhalten im Wesentlichen die Vollunterkellerung mit der geänderten Zugangssituation und den geplanten Anbau von Balkonanlagen.
Die gemäß städtischer Stellplatzsatzung erforderlichen 18 Stellplätze werden in vorliegenden Planunterlagen weiterhin nachgewiesen, der erforderliche Kinderspielplatz (gem. BayBO Art. 7 Abs. 3) wurde in den Planunterlagen nicht berücksichtigt. Eine diesbezügliche Beurteilung obliegt dem zuständigen Landratsamt Ansbach.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer wurden nicht erneut eingeholt.
Der Antragsteller vorliegender Tektur begründet dies durch die geringfügigen Änderungen.
Aus Sicht der Bauverwaltung ist eine Beteiligung der Eigentümer benachbarter Grundstücke jedoch erforderlich, was dem Antragsteller auch mitgeteilt wurde. Die Nachbarbeteiligung wurde durch die Stadtverwaltung durchgeführt. Den Nachbarn verbleibt noch Gelegenheit zur Einsichtnahme und Unterschriftsleistung bis zum 21.08.2020. Die Antragsunterlagen werden erst nach Fristablauf der Nachbarbeteiligung an das Landratsamt Ansbach weitergeleitet.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich, die Erschließung ist gesichert.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Carportanlage, Vollunterkellerung und Balkonüberdachungen auf Flurnummer 162, 162/2, 163 und 261 alle Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.6. Bauantrag Schmidt Wohnbau GmbH Neubau Wohnanlage Falkenstraße FlNr. 402/2; Gemarkung Heilsbronn; Baugenehmigung des Landratsamtes Ansbach vom 20.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 2.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.06.2020 wurde über den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Wohnanlage (11 WE’s) in der Falkenstraße beraten, da das Landratsamt Ansbach mitgeteilt hatte, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.
Nach Beratung wurde das gemeindliche Einvernehmen weiterhin nicht erteilt. Auf die Ausführungen der Sitzungen vom 24.06.2020, 29.04.2020 (Stadtrat), 11.03.2020, 05.02.2020, 18.09.2019, 24.07.2019, 08.05.2019, 16.01.2019 (Stadtrat) wird Bezug genommen, insbesondere hinsichtlich der Begründung der Ablehnung (Mischgebietscharakter des Baugebietes).
Mit Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 20.07.2020, eingegangen bei der Stadt Heilsbronn am 23.07.2020, wurde das Vorhaben bauaufsichtlich genehmigt. Die Stadt Heilsbronn hat nunmehr die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Zugang des Bescheides, Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach einzureichen.
Nachdem das gemeindliche Einvernehmen bereits im Rahmen des dem Bauvorhaben zugrundeliegenden Bauvorbescheides durch das Landratsamt Ansbach ersetzt wurde, wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 16.01.2019 mehrheitlich beschlossen, gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bzw. den Bauvorbescheid nicht gerichtlich vorzugehen:
„Der Stadtrat bleibt bei seinem Beschluss vom 19.12.2018, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, gleichwohl wird der Stadtrat sich nicht gegen das durch Bescheid des LRA Ansbach vom 18.12.2018 mitgeteilte Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens wehren.“

Beschluss 1

Mit Blick auf den Beschluss des Stadtrates vom 16.01.2019 nimmt der Ferienausschuss die Entscheidung des Landratsamtes Ansbach vom 20.07.2020 ohne Einsprüche hin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Ferienausschuss bleibt beim Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 24.06.2020 und reicht gegen die Baugenehmigung (Bescheid) des Landratsamtes Ansbach vom 20.07.2020  Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach ein. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Kanzlei mit den Interessen der Stadt Heilsbronn umgehend zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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3. Ersatzbeschaffung für das Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 der Feuerwehr Heilsbronn; Beschluss über die Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges LF 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2020 wurde darüber informiert, dass für das Feuerwehrfahrzeug LF 16/12 (Baujahr 1999) der Feuerwehr Heilsbronn eine Ersatzbeschaffung notwendig wird, da das Fahrzeug erhebliche Rostschäden aufweist bzw. Instandhaltungen notwendig werden, die eine Reparatur unwirtschaftlich machen (Kosten in Höhe von etwa 50.000 €).
Für die Ersatzbeschaffung wurden in die Investitionsplanung 2021 ff. insgesamt 400.000 € aufgenommen.
Offen gelassen wurde, ob als Ersatz ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) oder ein Löschgruppenfahrzeug (LF) beschafft werden soll. Die Beschaffung eines HLF wäre deutlich günstiger möglich. Die Abstimmung mit der Feuerwehrführung des Landkreises Ansbach (Kreisbrandrat) ergab, dass die Beschaffung eines weiteren HLF für den Standort Heilsbronn nicht förderfähig wäre. Als Ersatz wäre daher nur die Beschaffung eines LF (Typ LF 20) einsatztaktisch sinnvoll und würde unterstützt werden. Die fachliche Einschätzung der Feuerwehrführung ist insbesondere für den Einsatz des Fahrzeuges bedeutsam, jedoch auch für die Förderfähigkeit.
Für ein LF 20 könnte ein Teil der vorhandenen Beladung des LF 16/12 übernommen werden, sodass insoweit Einsparungen möglich werden. Gesamtkosten von ca. 440.000 € werden allerdings angenommen.
Die Förderung des Fahrzeuges beträgt 105.000 € (Festbetragsförderung).
Die Stadtverwaltung wurde am 29.07.2020 durch den Markt Bechhofen kontaktiert, da auch dort die Anschaffung eines neuen LF 20 beabsichtigt wird. Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung bauartgleicher Fahrzeuge besteht die Möglichkeit, zusätzlich Fördermittel in Höhe von 10 % des Förderfestbetrages zu erhalten (Ziff. 5.1 FwZR). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Fahrzeuge hinsichtlich zahlreicher Kriterien bauartgleich sind (z.B. Motorisierung, Fahrzeugtyp, Antriebsart, etc.).
Aus Sicht der Verwaltung wäre eine gemeinsame Beschaffung mit dem Markt Bechhofen sehr zu begrüßen, um eine höhere Förderung erhalten zu können. Nachdem die Fahrzeuge bauartgleich sein müssen, bedeutet dies eine strenge Abstimmung mit dem Markt Bechhofen und der dort beteiligten Feuerwehr. Es werden beiderseits gewisse Zugeständnisse gemacht werden müssen.
Die Verwaltung wird geeignete Fachbüros zur Betreuung des Vergabeverfahrens abfragen und um Angebote bitten. Für die Beschaffung des TLF 4000, das derzeit gebaut und vermutlich bald übergeben wird, sind Ingenieurleistungen in Höhe von etwa 4.000 € entstanden.

Beschluss

Als Ersatz für das LF 16/12 am Standort Heilsbronn wird ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 mit Seilwinde beschafft. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Veranlassungen zu treffen.
Die Beschaffung des Löschgruppenfahrzeuges soll möglichst in gemeinsamer Beschaffung nach Ziff. 5.1 FwZR erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Umbaumaßnahme der Kläranlage Müncherlbach - Beschlussfassung über Druckleitungsverlauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Vergabe der Umbaumaßnahme der Teichkläranlage Müncherlbach zur Pumpstation mit Überleitung an die Zentralkläranlage Weiterndorf wurde mit dem Beschluss des Stadtrates vom 13.05.2020 entschieden.
Im Rahmen der Infoveranstaltung (am 04.03.2020 im Gemeindehaus Müncherlbach) wurde durch die Anrainer die Prüfung einer Alternativroute der Druckleitung erbeten. Im Gegensatz zur Entwurfsplanung wurde nun der Verlauf östlich des Flurgrundstückes 301 (Gemarkung Müncherlbach) untersucht.
Aufgrund der Höhenlage des Wirtschaftsweges (Tiefpunkt im Südosten) ergibt die rechnerische Überprüfung der alternativen Druckleitungslage östlich des o.g. Grundstückes je nach Ausführungsvariante Mehrkosten in Höhe von ca. 32.700 € bzw. 15.500 €. Diese Mehrkosten sind nicht Förderfähig. Zudem kann die Sicherung des angrenzenden Eichenbestandes nicht gewährleistet werden.
Aus oben genannten Gründen empfiehlt die Bauabteilung an der Entwurfsplanung festzuhalten.  

Beschluss

Der Ferienausschuss beschließt, die Lage entsprechend der Entwurfsplanung im Bereich der Gemarkung Müncherlbach beizubehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Kirchweih Heilsbronn 2020; Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung oder Absage des Kirchweihmarktes in Heilsbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Neben vielen bereits abgesagten Veranstaltungen fällt auch die Heilsbronner Kirchweih unter das aufgrund der Corona-Pandemie bis Ende Oktober verfügte Verbot von Großveranstaltungen. Die Klästerer Kerwabuum & -madli haben bereits mitgeteilt, den Kerwastodl  dieses Jahr nicht stattfinden zu lassen und auch die Umsetzung des Kirchweihumzugs ist unter den aktuellen Vorgaben bezüglich Abstandregeln und Hygienebedingen nicht darstellbar.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung dem Ferienausschuss vor, darüber zu befinden, wie die Kirchweih Heilsbronn vom 09.10. bis 12.10.2020 stattfinden soll.
Nach den derzeitigen Bestimmungen der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wären der Kirchweihmarkt sowie der Kirchweihumzug nicht durchführbar. Der Kirchweihbetrieb in den Gaststätten kann gleichwohl unter den dort geltenden Bestimmungen stattfinden.
Eine Entscheidung über eine Absage ist zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, da die Planungen der Verwaltung und der beteiligten Vereine und Organisationen ausreichend Vorlauf benötigen und damit Planungssicherheit geschaffen werden kann.

Beschluss

  1. Der Ferienausschuss beschließt, dass in Heilsbronn im Jahre 2020 aufgrund der anhaltenden Infektionslage der Kirchweihumzug sowie der Kirchweihmarkt nicht stattfinden. Ein Ersatztermin soll nicht stattfinden.
  2. Der Ferienausschuss beschließt, dass in Heilsbronn im Jahre 2020 aufgrund der anhaltenden Infektionslage der Kirchweihumzug sowie der Kirchweihmarkt nicht stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Erlass einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bezugnehmend auf den vorherigen Tagesordnungspunt „Durchführung/Absage des Kirchweihmarktes“, kann eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen nur anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen beschlossen werden. Sollte der Kirchweihmarkt aufgrund des Beschlusses des TOP 5 nicht stattfinden, kann auch keine Sonntagsöffnung beschlossen werden.
Ansonsten wird seitens der Verwaltung ür das Jahr 2020 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) die nachgenannte Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen empfohlen:
Der Rechtsverordnungs-Entwurf vom 01.07.2020 wurde dem Stadtratsgremium vorgelegt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden folgende Behörden und Institutionen beteiligt:
  • Landratsamt Ansbach, SG 32
  • Handelsverband Bayern – Der Einzelhandel e.V.
  • Industrie- und Handelskammer Nürnberg
  • Handwerkskammer Mittelfranken
  • Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft, Bezirk Mittelfranken
  • Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Mittelfranken
  • Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten
  • Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
  • Evang.-Luth. Pfarramt Heilsbronn
  • Kath. Pfarramt Heilsbronn
Von folgenden Behörden und Institutionen werden keine Bedenken und Einwendungen erhoben:
  • Handelsverband Bayern e.V.
  • Handwerkskammer für Mittelfranken
  • Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
  • Kath. Pfarramt
  • Evang.-Luth. Pfarramt
Die übrigen Beteiligten haben sich nicht geäußert. Auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der in den Vorjahren die Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte an Sonntagen grundsätzlich ablehnte, ist keine Stellungnahme eingegangen.

Beschluss

Dem vorliegenden Entwurf vom 01.07.2020 einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2020 wird aufgrund des abgesagten Kirchweihmarktes und der anhaltenden Infektionslage nicht zugestimmt.
Dieser Verordnungs-Entwurf, welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 7
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7.1. Jahresrechnungsergebnis der Stadt und der Stadtwerke 2019; Information über das Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 7.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Jahresrechnung 2019 ist zwischenzeitlich aufgestellt. Das Ergebnis weist in Einnahmen und Ausgaben folgende Sollzahlen aus:
I. Haushaltsplan
a) im Verwaltungshaushalt
21.191.247,05 €
(Haushaltsansatz: 20.448.000 €)
Darin enthalten ist die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 3.119.982,66 €, was einer Erhöhung gegenüber dem Haushaltsansatz (2.016.000 €) um 1.103.982,66 € entspricht. Ein Verlustausgleich wurde an die Stadtwerke i. H. v. 620.096,25 € (Ansatz: 256.200 €) geleistet.
b) im Vermögenshaushalt
6.642.827,75 €
(Haushaltsansatz 7.751.000 €)
Darin enthalten ein Überschuss i. H. v. 491.296,19 €
II. Wirtschaftsplan
a) im Erfolgsplan
11.100.599,26 €
(Haushaltsansatz 11.705.800 €)
Darin enthalten ist die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt mit 385.228,24 € (Haushaltsansatz: 360.500 €).
b) im Vermögensplan
1.293.018,39 €
(Haushaltsansatz 1.305.500 €)

III. Gesamthaushalt (Haushalts- mit Wirtschaftsplan)
a) Verwaltungshaushalt/ Erfolgsplan
32.291.846,31 €
b) Vermögenshaushalt/ Vermögensplan
7.935.846,14 €

Die Prüfung der Jahresrechnung 2019 kann erfolgen.
Dient zur Kenntnis.

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7.2. Kommunalstatistik 2019; Info-Archiv

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 7.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Info-Archiv ist die Kommunalstatistik 2019 zur Ansicht bereit gestellt.

Dient zur Kenntnis.

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7.3. Bekanntgabe - Sachstand zur Anfrage bezüglich Radweg an Kreiststraße AN 29 - Weißenbronn / Göddeldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 7.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Staatliche Bauamt Ansbach plant in Abstimmung mit dem Landkreis Ansbach die Kreisstraße AN 29 zwischen Betzmannsdorf und Göddeldorf in 2021 bestandsnah zu sanieren.
Die Stadt Heilsbronn wurde von Beginn der Planungsphase mit eingebunden und hat den Ausbau eines Geh- und Radweges zwischen Betzmannsdorf und Rohr angestrebt.
Da jedoch zur die Ausführung notwendigen Flächen nicht erworben werden konnten, wurde die Planung des Geh- und Radweges bereits seit 2016 nicht weiter verfolgt.
Dient zur Kenntnis

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7.4. Starkregenereignis Heilsbronn und Bürglein am 14./15.06.; Richtigstellung des Ingenieurbüros Christofori & Partner zum FLZ-Artikel vom 25.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 7.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Christofori, IB Christofori & Partner, wandte sich mit Schreiben vom 29.07.2020 an die Fränkische Landeszeitung bzgl. des Berichtes vom 25.07.2020 „Wir müssen dankbar sein für jede Zisterne“.
Darin berichtigt er den Artikel dahingehend, dass in der Stadtratssitzung 22.07.2020 die im Baugebiet Bürglein getroffenen Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und der Inhalt des Gutachtens des Deutschen Wetterdienstes erläutert wurden.
Eine Darstellung, dass die Erschließungsarbeiten im Baugebiet Bürglein für die Überflutung und das Schadensereignis verantwortlich sind, hat er nicht abgegeben.
Dient zur Kenntnis.

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7.5. Bekanntgabe - Absage Karpfenlust 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö 7.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Gegensatz zu Kulturveranstaltungen mit festgesetztem Programm, kontrolliertem Einlass und Platzzuweisungen, zeichnet sich die Heilsbronner Karpfenlust durch Geselligkeit, Gemütlichkeit und Ungezwungenheit aus.  Dies würde sehr unter den derzeitigen Corona-Auflagen leiden und auch der u.a. gastronomische Aufwand steht in keinem Verhältnis zu der erlaubten Besucherzahl und den Platzgegebenheiten. Zudem steht selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt die Sicherheit der Besucher im Vordergrund. Die Infektionszahlen steigen erneut und auch die Auswirkungen der Urlaubszeit sind ungewiss.
Demnach hat sich die Stadtverwaltung in Absprache mit den Kooperationspartnern (Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden, Weihergemeinschaft Heilsbronn, Teichgenossenschaft Landkreis Ansbach) schweren Herzens gegen die Durchführung der Feierlichkeiten und für ein leises Abfischen ohne Publikumstrauben entschieden.
Das gesamte Veranstalterteam freut sich auf ein Wiedersehen in 2021.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 04.02.2021 08:23 Uhr