Datum: 29.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Hohenzollernhalle
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederschrift der 3. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 27.01.2021; Anerkennung
2 überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2020; Beschluss
3 Elternbeitragserstattung 2021 anl. Corona-Pandemie; Beschluss über kommunale Mitfinanzierung
4 Haushaltssatzung 2021 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke
5 Neujahrskonzert 2022; Beschluss
6 Bekanntgaben;
6.1 Hundebestandsaufnahme
6.2 Beitragserhöhung für Tierschutzverein Ansbach und Umgebung e. V.

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1. Niederschrift der 3. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 27.01.2021; Anerkennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.04.2021 ö 1

Beschluss

Gegen die Niederschrift der 3. öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 27.01.2021 bestehen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2020; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.04.2021 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Stadthaushalt 2020 angefallen und werden mit der Bitte zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
0300.6501
Zinsausgaben für Verwahrentgelte
Die Zinsausgaben für Verwahrentgelte sind höher als geplant aufgrund höherer Geldbestände und geringer Freibeträge bei den Banken.
11.783,11 €

Nachfolgende überplanmäßige Ausgaben sind im Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2020 angefallen und werden zur Genehmigung vorgelegt:
Haushaltsstelle
Begründung
Betrag
8100.6432
Vorsteuer an Lieferanten (Umsatzsteuer) wg. Absenkung USt.
Für den ermäßigten Steuersatz ab 1.6 befristet bis 31.12.2021 wurden entsprechend neue HHSt. mit Ansatz 0 im lfd. Haushaltsjahr angelegt. Diese wurde überbucht. Dafür weniger Aufkommen bei der regulären HHSt. 8100.6430.
17.472,83 €

Im Stadthaushalt 2020 und im Wirtschaftsplan der Stadtwerke 2020 sind keine außerplanmäßigen Ausgaben angefallen, die einer Genehmigung bedürfen.

Beschluss

Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadthaushalt 2020 i. H. v. 11.783,11 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist. Die o. g. überplanmäßigen Ausgaben im Stadtwerkehaushalt 2020 i. H. v. 17.472,83 € werden genehmigt, da eine Deckung gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Elternbeitragserstattung 2021 anl. Corona-Pandemie; Beschluss über kommunale Mitfinanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.04.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Haupt- und Finanzausschuss vom 27.01.2021 wurde erstmals über die Beitragserstattung der Elternbeiträge informiert. Die hierfür notwendige Richtlinie wurde am 29.03.2021 veröffentlicht. 

Durch diese Richtlinie sollen die im Januar bis März 2021 durch staatlich angeordnete Schließungen der Kindertagesstätten entfallenen Elternbeiträge ausgeglichen werden. Der Beitragsersatz wird nur für Kinder gewährt, welche die Betreuung im jeweiligen Kalendermonat an höchstens 5 Tagen in Anspruch genommen haben. Bei Betreuungszeiten über 5 Tagen war der Beitrag von den Erziehungsberechtigten ganz normal zu entrichten.
Der staatliche Anteil beträgt 70% der Pauschalen; diese betragen
pro Krippenkind 240,00€
pro Kindergartenkind zusätzlich zum Elternbeitragszuschuss i.H.v. 100,00 € weitere 35,00€
pro Hortkind: 70,00€
Der Beitragsersatz gliedert sich grundsätzlich in einen staatlichen und in einen freiwilligen kommunalen Anteil. Eine Verpflichtung zur kommunalen Mitfinanzierung besteht nicht. Der kommunale Anteil würde die verbleibenden 30% abdecken. Vom Bayerischen Gemeindetag wird die Auszahlung des kommunalen Anteils auch in Abhängigkeit von dem örtlichen Gebührenniveau gesehen.
Bei Krippen- und Regelkindern fällt der Beitragsersatz in den meisten Buchungskategorien höher aus, als die aktuell geltenden Elternbeiträge (s. Anlage). Der Beitragsersatz der Hortbeiträge fällt in den gängigsten Buchungskategorien etwas niedriger aus als die aktuell geltenden Elternbeiträge.
Die staatlichen Beitragserstattungen werden unabhängig der Buchungskategorien gewährt, sodass die staatlichen Beitragserstattungen den Beitragsausfall je nach Buchungskategorie insgesamt gesehen beinahe zu 100% abdecken.
Da die staatlichen Beitragserstattungen nach unseren Berechnungen den Gebührenausfall decken, soll auf die freiwillige kommunale Mitfinanzierung verzichtet werden. Dadurch wird eine noch höhere Unterdeckung im Haushalt vermieden. Die Träger vor Ort sind zusätzlich durch die bestehende Defizitvereinbarung abgesichert. 
Der massive Verwaltungsaufwand, der entstehen würde um die kommunale Mitfinanzierung abzuwickeln, wird keineswegs als verhältnismäßig betrachtet. Auch der bayerische Städtetag warnt vor einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Somit verfällt auch für die anderen Träger im Stadtgebiet der Anspruch auf kommunale Mitfinanzierung.

Die Erstattung der Elternbeiträge an die Eltern seitens der Stadt Heilsbronn wird mit der Maiabrechnung durchgeführt. 
Mit Schreiben vom 06.04.2021 wurde die Elternbeitragserstattung für die Monate April und Mai 2021 verlängert. Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie schon in den Vormonaten. Eine Richtlinie über Beitragsersatz für die Träger analog der Richtlinie vom 29.03.2021 ist zu erwarten.
Bei der Mittagsbetreuung werden 70% der tatsächlich entfallenen Kosten vom Staat übernommen. Der hierfür nötige Antrag wurde bereits gestellt. Die Beiträge werden auch hier in den kommenden Wochen an die Eltern zurücküberwiesen.
Letzteres dient zur Kenntnis.

Beschluss

Der staatliche Beitragsersatz wird nicht um einen freiwilligen kommunalen Anteil in Höhe von 30 % aufgestockt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Haushaltssatzung 2021 der Stadt Heilsbronn mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsplanung sowie Wirtschaftsplan der Stadtwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.04.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Entwurf eines ausgeglichenen Haushalts- und Wirtschaftsplanes 2021 wurde zur Durchsicht und Beratung in den Fraktionen versandt.
Über die Investitionsplanung der Stadt wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2021 entschieden.
Die sich seitdem noch ergebenden Änderungen wurden per Schreiben vom 16.04.2021 bereits erläutert.
Im Verwaltungshaushalt der Stadt ist auf Folgendes hinzuweisen:
A) Nachdem Leistungen künftig über das CIP-Fakturierungsmodul in Rechnung gestellt werden sollen, wurde eine neue Haushaltsstelle für Sicherheitsbescheide (HHSt. 1100.1003) angelegt. Insgesamt ändert sich der Haushaltsansatz bei den Gebühren des Bürgerservice damit aber nicht.
B) Alle geplanten Veranstaltungen (Kultur, Märkte, Fremdenverkehr), die – trotz Corona - theoretisch noch stattfinden könnten, wurden mit Einnahmen als auch mit Ausgaben wie bisher veranschlagt. Ausnahmen bilden z. B. das Neujahrskonzert, welches tatsächlich nicht stattgefunden hat.
C) Zur Unterhaltung des Münsterplatzes wurde ein eigener Unterabschnitt 5801 gebildet. Damit können Personal- und Unterhaltskosten besser zugeordnet werden.
D) Im UA 7210 Bauschuttdeponie entfallen für das Jahr 2021 alle regulär laufenden Einnahmen und Ausgaben, da die Deponie bis zur Erweiterung geschlossen bleibt (Öffnung voraussichtlich frühestens im Jahr 2022). Einzige anfallende Kosten entstehen für die jährliche Grundwasseruntersuchung (HHSt. 7210.5100) und für Handyvertragskosten (HHSt. 7210.6520). 
Im Vermögenshaushalt der Stadt ist auf Folgendes hinzuweisen:
A) In den Haushaltsplanentwurf aufgenommen, aber noch nicht beschlossen wurde die Anschaffung einer Industriewaschmaschine für kontaminierte Schutzkleidung für die Feuerwehr Heilsbronn i. H. v. 16.000 €. Im Einsatz wird die persönliche Schutzausrüstung durch Viren, Rauchgas und anderer gesundheitsschädlicher Stoffe, durch Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten massiv kontaminiert. Der Wechsel der kontaminierten Einsatzkleidung an der Einsatzstelle hat oberste Priorität und ist sehr aufwendig. Um die verschmutzte Kleidung dann fachgerecht zur Wäsche nach Neuendettelsau in die Atemschutzwerkstatt zu bringen ist es notwendig, die kontaminierte Schutzkleidung nochmals auszupacken und anzufassen. Das Fahrzeug, das die Schutzkleidung nach Neuendettelsau bringt, muss dann nochmals desinfiziert und gewaschen werden.
Eine Beschaffung ist durch die Verwaltung zu prüfen und diese gesondert zu beraten. Eine ausreichende Prüfung bis zur Haushaltsberatung war bisher nicht möglich. Die Verwaltung schlägt vorsorglich die Aufnahme der erforderlichen Haushaltsmittel in die Haushaltsplanung vor. Die Aufnahme in den Vermögenshaushalt bedeutet nicht die Beschlussfassung über die Beschaffung.
B) Für die Schulbaumaßnahmen der Grundschulen Bürglein und Heilsbronn wurde ein neuer Deckungskreis 210 für Schulbaumaßnahmen gebildet (s. Seite 250).
C) Zur „Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020-21“ wurden keine extra Mittel veranschlagt, da die entsprechenden möglichen förderfähigen Ausgaben noch nicht fest stehen.
D) Bei HHSt. 6310.9350 wurden 80 T€ für ein Ersatzfahrzeug Bonetti eingestellt, da sich die Reparaturen häufen und über einen Austausch nachgedacht werden muss.
Die Anschaffung eines Gulli-Cleaners i. H. v. 40 T€ wird erst erfolgen, wenn auch die entsprechende Förderung gesichert ist.
Ein zusätzlicher Gebrauchtwagen für den Bauhof wurde ebenso aufgenommen. Dieser würde eine bessere Einteilung der Mitarbeiter ermöglichen und den Jahresflottenverbrauch senken (km-Einsparung der Großfahrzeuge).
E) Für das neue Förderverfahren Breitband sind im Finanzplanungszeitraum bis 2024 insgesamt Ausgaben i. H. v. pauschal 600 T€ eingestellt, jährlich also 150 T€. Voraussichtlich soll dafür eine 90 %ige Förderung gewährt werden. Die veranschlagten 600 T€ werden vermutlich aber bei Weitem nicht ausreichen. Verlässliche Angaben sind erst dann möglich, wenn die konkreten Ausbaugebiete feststehen. Dies wiederum wird maßgeblich mitbeeinflusst durch das Markterkundungsverfahren der Deutschen Glasfaser. Nachdem das Förderverfahren nach der BayGiBitR gedeckelt ist auf insgesamt 8,0 Mio. € kann bei einem Fördersatz von günstigstenfalls 90 % aktuell von einem Kostenanteil von max. 800.000 € ausgegangen werden, verteilt auf mehrere Haushaltsjahre.
Zum ausgegebenen Haushaltsplan-Entwurf ist zu berichtigen:
  • Seite 83 Stadthaushalt:
  • Durch die Absage des Festes der Nationen (STR v. 21.04.21) kann der Ansatz bei HHSt. 3000.4160 um den Zuschuss an den Kulturverein i. H. v. 3.000 € reduziert werden (Ansatz neu : 15.000 €).
  • Seite 195 Stadthaushalt:
  • Durch eine Verringerung des Haushaltsausgaberests um 50 T€ bei HHSt. 7000.7565, Erweiterung Kläranlage Müncherlbach (Umbuchung AO 7518 im HHJ 2020) erhöht sich der Haushaltsansatz entsprechend im HHJ 2021 auf 522 T€. Der Überschuss aus dem HHJ 2020 verringert sich damit ebenfalls um 50 T€.
  • Seite 26 Werkehaushalt:
  • HHSt. 8101.6000         Netznutzungskosten - 80.000,00 €
  • HHSt. 8101.6003         Strombezugskosten inkl. EEG Umlage Tennet        + 80.000,00 €

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Dem Verwaltungshaushalt für das Jahr 2021 mit einem Volumen von 22.689.800 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Dem Vermögenshaushalt für das Jahr 2021 mit einem Volumen von 7.652.400 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Dem Haushaltsplan für das Jahr 2021, dem Stellenplan und dem Finanzplan mit Investitionsprogramm bis zum Jahr 2024 sowie dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Neujahrskonzert 2022; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.04.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für das Neujahrskonzert wird jährlich ein Honorar in Höhe von 4.800,00 € für die Erzgebirgische Philharmonie Aue geplant. 
In einer Sitzung des Ausschusses für Kultur-, Tourismus- und Sozialangelegenheiten 2019 wurde bereits die Erhöhung des Honorars um 10 % im Jahr 2021 erläutert (5.280,00 €).
Eine Preiserhöhung der Tickets wurde angedacht. Der Termin für das Neujahrskonzert 2021 musste aufgrund fehlender Probentermine und der ungewissen Lage im Januar 2021 ausfallen.
Die Erzgebirgische Philharmonie Aue hat für das Neujahrskonzert 2022 aufgrund der Corona-Pandemie eine Preiserhöhung um weitere 10 % veranschlagt (5.808,00 €).

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Honorarerhöhung des Neujahrskonzert 2022 mit der Erzgebirgischen Philharmonie Aue zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.04.2021 ö 6
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6.1. Hundebestandsaufnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.04.2021 ö 6.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote über eine Hundebestandsaufnahme von spezialisierten Firmen einzuholen.

Ein Angebot der Fa. Springer Kommunale Dienste, Düren liegt bereits vor. Eine Beratung und Beschlussfassung durch das Gremium wird aufgrund der andauernden Situation bezüglich der Corona-Pandemie auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.


Dient zur Kenntnis.

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6.2. Beitragserhöhung für Tierschutzverein Ansbach und Umgebung e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.04.2021 ö 6.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Email vom 20.04.2021 bedankt sich Herr Pfisterer, Vorstand des Tierschutzvereines Ansbach und Umgebung e. V. für die einstimmige Erhöhung der Mitgliedsbeiträge aller Kommunen.

Der Tierschutzverein hat sich darüber sehr gefreut und verspricht dabei, den Kommunen bei Tierproblemen so gut wie möglich zu helfen.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 08.09.2021 14:58 Uhr