Datum: 03.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Wohmbrechts
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung von Niederschriften
2 Libanon Initiative hier: Präsentation anstehender Projekte und Beschlussfassung
3 Haushaltssatzung 2020 hier: Beschlussfassung
4 Bike-Park des SV Maria-Thann hier: Präsentation
5 Sanierung des Vereinsheims des TSV Wohmbrechts hier: Gewährung eines Zuschusses
6 Gemeindewappen hier: Verwendungsrichtlinie
7 Bauanträge / Bauvoranfragen
7.1 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren 21/2020 hier: Neubau eines Einfamilienhauses, Am Obstgarten, Flst. Nr. 99/32
7.2 Antrag auf Baugenehmigung 22/2020 hier: Anbau von Garage, Carport und Gaube, Maria-Thann 2
7.3 Antrag auf Baugenehmigung 23/2020 hier: Neubau eines Einfamilienhauses, Am Obstgarten, Flst. Nrn. 99/40 und 99/41
7.4 Antrag auf Baugenehmigung 24/2020 hier: Erstellung eines Round-Pen mit 18 m Durchmesser, An der Reutemühle 27
7.5 Antrag auf Baugenehmigung 25/2020 hier: Einbau von 2 Gauben und Anbau Balkone, Schreckelberger Weg 4
8 Sonstiges/Anträge

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1. Genehmigung von Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Nr. 4 vom 29.06.2020 und Nr. 5 vom 06.07.2020 sollen genehmigt werden. Die Protokolle wurden vorab dem Gemeinderat übersandt.

Beschluss

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Nr. 4 vom 29.06.2020 und Nr. 5 vom 06.07.2020 werden genehmig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Libanon Initiative hier: Präsentation anstehender Projekte und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Hergatz ist seit einigen Jahren im Rahmen der Initiative Kommunales Know-how für Nahost des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in der libanesischen Gemeinde Bawarej engagiert. Die Förderprogramme sehen vor, dass die jeweilige Gemeinde bei Projekten die offizielle Antragstellerin ist. Kosten entstehen für die Gemeinde dabei nicht. Die Projekte sind zu 100 % gefördert. Bisher werden die Projekte von Herrn Renn konzipiert, durchgeführt und abgeschlossen. Aktuell gibt es drei Projekte. Das Corona-Solidarpaket, die Fertigstellung des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sowie die Installation einer Solaranlage. Diese Projekte wird Herr Renn in der Sitzung vorstellen und den Beschlussinhalt erläutern.

Vorab einige Informationen:



Diskussionsverlauf

Herr Renn informiert über die aktuellen Daten und Fakten von Libanon und der Partnergemeinde Bawarej. Durch Corona sind einige Gemeinden in die wirtschaftlichen Krise gelangt.
Außerdem gibt er Informationen über Projekte, welche bereits abgeschlossen wurden und welche noch anstehen.




Gemeinderat Lieg möchte wissen, wer die Kosten für den Unterhalt trägt. Herr Renn entgegnet, dass die Kosten die Gemeinde trägt, dabei wird stark auf die Nachhaltigkeit geachtet. Durch die Behandlungskosten können beispielsweise Rücklagen gebildet werden. Die Nachhaltigkeit wird von verschiedene Unternehmen und Organisationen, wie zum Beispiel Giz und der deutschen Botschaft geprüft.

Gemeinderat Roth stellt sich die Frage ob die Projekte von der Bevölkerung angenommen werden. Die Projekte seien noch nicht fertig, Libanon hat seine Prioritäten gesetzt und Projekte aus Deutschland stehen an 1. Priorität. Es sei jedoch eine hohe Akzeptanz vorhanden. 

Gemeinderätin Kirchmann merkt an, dass durch die Schaffung von Solaranlagen und PV-Anlagen Strom erzeugt wird. Dabei kann der restliche nicht gebrauchte Strom  an lokale Träger verkauft werden. Für die Kommunen fallen dadurch weniger Kosten an.

Der Vorsitzende fragt an, ob die medizinischen Geräte von Firmen aus dem Libanon geliefert werden. Die Gräte werden aufgrund der Nachhaltigkeit aus dem Libanon beschafft, der Weg von Deutschland in den Libanon sei nicht nachhaltig. Es sei auch kein Problem, die gleichen Geräte wie in Deutschland im Libanon zu beschaffen. 

Gemeinderat Pfeiffer erkundigt sich über die weiteren Aufgaben der Gemeinde, oder ob es nur Geldverpflichtungen sind. Die wichtigste Aufgabe sei der Austausch über das kommunale Wissen der deutschen Gemeinden an die Partner im Libanon. Die Arbeit sei ehrenamtlich und es werden keine Verbindlichkeiten eigegangen. Es liegen auch keine Partnerschaften vor, sondern nur Projektpatenschaften. 

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt das Projektteam mit der Fertigstellung des MVZ und der Umsetzung der Solaranlage in Bawarej. 
Das Projektteam soll das Corona-Solidarpaket beantragen und im Genehmigungsfall geeignete Hilfsmaßnahmen in der Gemeinde Bawarej durchführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Haushaltssatzung 2020 hier: Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan und Investitionsplan wurde mit den Haushaltsansätzen vom Kämmerer in der Sitzung am 06.07.2020 vorgestellt. Die gewünschten Änderungen und Ergänzungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie im Investitionsplan wurden eingearbeitet. Die Haushaltssatzung soll beschlossen werden.


Haushaltssatzung

der

Gemeinde Hergatz
Landkreis Lindau (Bodensee)

für das Haushaltsjahr

2020

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hergatz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                4.448.517 €

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                2.454.664 €

ab.

§ 2

Es ist keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                390 v.H.
  2. für die Grundstücke (B)                                        390 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                        360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft

Hergatz, den 03.08.2020

Gemeinde Hergatz

Oliver-Kersten Raab,
Erster Bürgermeister

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2020 mit den Anlagen in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bike-Park des SV Maria-Thann hier: Präsentation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Hergatz hat in Maria-Thann im Jahr 2019 ein Grundstück mit der Flurnummer 46/3 erworben. Auf diesem Gelände möchte der SV Maria-Thann einen Bikepark errichten. 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass die Präsentation seitens des SV Maria-Thann noch nicht ausgereift sei und der Tagesordnungspunkt deshalb in die Septembersitzung verschoben wird.

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5. Sanierung des Vereinsheims des TSV Wohmbrechts hier: Gewährung eines Zuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für das Vereinsheim des TSV Wohmbrechts ist eine Sanierung geplant. Der Gemeinderat hat in nicht öffentlicher Sitzung vom 07.01.2019 beschlossen, zur Co-Finanzierung, Finanzmittel gedeckelt auf 100.000 Euro in den Haushalt 2019 einzustellen. Im aktuellen Haushalt 2020 ist ein Investitionszuschuss in Höhe von 85.000 Euro veranschlagt. Saniert werden soll lediglich der vorhandene Bestand. Ursprünglich angedachte Erweiterungen sind nicht mehr Bestandteil der Sanierungsmaßnahme. Konkrete Sanierungsgegenstände sind der Dusch- und Kabinenbereich, die Türen, die Lüftung und die Heizung. Für die Dachsanierung werden lediglich die Materialkosten veranschlagt. Der TSV hat die Ausführung der Dachsanierung in Eigenleistung erbracht. Dadurch konnten Kosten in Höhe von rund 3.500 € eingespart werden.
 
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Kostenübersicht Renovierung Vereinsheim
 

 
 

Dachsanierung inkl. Spengler
 4.083,35 € 

Heizung*
30.211,00 € (Angebot Stiefenhofer)

Lüftung
24.716,00 € (Angebot Stiefenhofer)

Duschen/Kabinen 
13.970,00 € (Angebot Boll)

Türen
6.950,00 € (Angebot Boll)

 
 

Gesamtkosten
79.930,35 € 







*Gesamtpreis € 54.929,35 € / Förderung von der Bafa 45% 

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Gsell stellt in der Sitzung den aktuellen Stand der Sanierung des Vereinsheimes vor. Für den schlechten Zustand des Gebäudes sei ein Wasserschaden die Ursache, der den Mitgliedern 2018 aufgefallen sei. Aus einem defektem Rohr sei Wasser getropft, wodurch sich Schimmel gebildet habe. Verschiedene Planungen der Sanierung oder Erweiterungen scheiterten, aufgrund der Finanzierung. Deshalb werde nur der bestehende Bestand saniert. Herr Gsell betont die Notwendigkeit des Vorhabens. Die Mitglieder des Vereins werden vieles in Eigenleistung erbringen. 

Gemeinderat Scheuerl möchte wissen, ob noch mehr Angebote für die Sanierungen vorliegen? Im kommunalen Bereich seien mindestens drei Angebote erfoderlich.
Darauf entgegnet Herr Gsell, dass nur ein Angebot für die Heizung und Lüftungssanierung von der Firma Stiefenhofer eingeholt worden sei, welches von Herrn Frank Jehle geprüft wurde.

Für Gemeinderat Pfeiffer habe die Kostenrechnung ein bisschen wenig Substanz, dabei stimmt er den Argumenten von Herrn Scheuerl zu, dass nur ein Angebot eingeholt wurde. Wir kennen die Ausmaße nicht, dafür ist das ganze sehr allgemein gehalten und oberflächlich.

Herr Gsell merkt an, dass es durch die Einholung weiterer Angebote wieder zu Verzögerungen kommen würde und auch die Kosten höher würden. 

Gemeinderat Woll merkt an, dass die Gemeinde Eigentümer von dem Vereinsheim ist und stellt sich die Frage, ob der Verein als Pächter das Gebäude sanieren darf. 
Der Vorsitzende bemerkt, dass wenn der Verein die Bauherrschaft an die Gemeinde abgebe, es für die Gemeinde deutlich teurer werde. 

Für Gemeinderätin Kirchmann sei eine höhere Planungssicherheit gegeben, wenn mehr Angebote vorliegen. Für die Sanierung sei auf Mitglieder vom Verein zurückgegriffen worden, welche in solchen Firmen arbeiten. Es sei daher ein gewisses Vertrauen an die Mitglieder abzugeben. Der Schimmel sei auf längere Zeit gesundheitsschädlich und sollte daher möglichst bald was entfernt werden. 

Gemeinderat Zeh weist drauf hin, dass schon mal 100.000 € für die Sanierung genehmigt wurden. Man müsse auch bedenken, dass der Schimmel ein gesundheitliches Risiko darstellte.

Gemeinderat Deinhart merkt an, dass er die Sache am Anfang auch eher skeptisch gesehen habe. Er hoffe auf das Vertrauen der Mitglieder, dass alles seine Richtigkeit habe. Außerdem frage er sich, ob weitere Kosten anfallen werden.
Herr Gsell entgegnet, dass alle weiteren Kosten der Verein trage. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hergatz erteilt dem TSV Wohmbrechts zur Sanierung des Vereinsheims einmalig einen Investitionszuschuss in Höhe von 80.000 € unter der Voraussetzung der rechtlichen Zuständigkeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Gemeindewappen hier: Verwendungsrichtlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die neugegründete Narrenzunft Hergatz hat eine Anfrage auf Nutzung des gemeindlichen Wappens gestellt. Das Nutzungsrecht des Gemeindewappens liegt bei de Gemeinde Hergatz. Das Gemeindewappen ist in entsprechender Anwendung zum Namensrecht vor Eingriffen (Nutzung, Verwendung) geschützt. Die Nutzung setzt eine Genehmigung durch die Gemeinde voraus. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist eine Einzelfallentscheidung durch Gemeinderatsbeschluss. Die zweite Möglichkeit ist der Erlass einer Verwendungsrichtlinie durch Gemeinderatsbeschluss. Aufgrund dieser Richtlinie wäre die Verwaltung ermächtigt, bei Vorliegen der Voraussetzungen der Verwendungsrichtlinie, eine Erlaubnis zur Verwendung des Wappens zu erteilen. Die Verwaltung schlägt den Erlass einer Verwendungsrichtlinie vor. Durch die Richtlinie werde eine klare Regelung geschaffen, die eine einheitliche Entscheidungsgrundlage bilde.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass eine Richtline eine Basis gebe, auf die man sich in jedem Fall stützen könne.
Bei einer Einzelfallentscheidung wisse man womöglich nicht mehr genau, was beim letzten Fall entschieden worden sei und genehmigt wurde. Es ist wichtig, dass keiner benachteiligt werde.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hergatz erlässt die Richtlinie zur Verwendung des Wappens der Gemeinde Hergatz in der Fassung vom 03.08.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bauanträge / Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2020 ö beschließend 7
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7.1. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren 21/2020 hier: Neubau eines Einfamilienhauses, Am Obstgarten, Flst. Nr. 99/32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2020 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Antragsteller:
König Gerhard und Sabrina

Köpfingen 14, 88255 Baienfurt
Bauort:
Am Obstgarten, 88145 Hergatz

Flst. Nr. 99/32, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses


Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohmbrechts Nord“ und entspricht den Festsetzungen. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann eingeleitet werden. Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7.2. Antrag auf Baugenehmigung 22/2020 hier: Anbau von Garage, Carport und Gaube, Maria-Thann 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2020 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Antragsteller:
Hagspihl Wolfgang

Maria-Thann 8, 88145 Hergatz
Bauort:
Maria-Thann 2, 88145 Hergatz

Flst. Nr. 77, Gemarkung Maria-Thann
Bauvorhaben:
Anbau von Garage, Carport und zwei Gauben an das Zweifamilienhaus

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Anbau einer Garage, eines Carports und zwei Gauben an das Zweifamilienhaus auf Flst. Nr. 77, Maria-Thann 2, Gemarkung Maria-Thann, 88145 Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7.3. Antrag auf Baugenehmigung 23/2020 hier: Neubau eines Einfamilienhauses, Am Obstgarten, Flst. Nrn. 99/40 und 99/41

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2020 ö beschließend 7.3

Sachverhalt

Antragsteller:
Eheleute Martin Benicky und Julianne Paige-Benicky

Tobelstr. 24, 88131 Lindau
Bauort:
Am Obstgarten, 88145 Hergatz

Flst. Nrn. 99/40 + 99/41, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohmbrechts-Nord“ wird beantragt. Die rückwärtige Baugrenze wird gemäß Planung durch die Terrasse um ca. 0,90 m
bis 1,15 m überschritten

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Zeh merkt an, dass darauf hingewiesen werden soll, dass der Bereich nicht überdacht werde

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Neubau eines Einfamilienhauses auf den Flst. Nrn. 99/40 + 99/41, Am Obstgarten, Gemarkung Wohmbrechts, und die damit verbundende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohmbrechts-Nord“ (Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze durch die Terrasse um ca. 0,90 bis 1,15 m).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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7.4. Antrag auf Baugenehmigung 24/2020 hier: Erstellung eines Round-Pen mit 18 m Durchmesser, An der Reutemühle 27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2020 ö beschließend 7.4

Sachverhalt

Antragsteller:
Bietsch Markus

An der Reutemühle 27, 88145 Hergatz
Bauort:
An der Reutemühle 27, 88145 Hergatz

Flst. Nrn. 134, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Erstellung eines Round-Pen mit 18 m Durchmesser

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Erstellung eines Round-Pen mit 18 m Durchmesser auf Flst. Nr. 134, An der Reutemühle 27, Gemarkung Wohmbrechts, 88145 Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7.5. Antrag auf Baugenehmigung 25/2020 hier: Einbau von 2 Gauben und Anbau Balkone, Schreckelberger Weg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2020 ö beschließend 7.5

Sachverhalt

Antragsteller:
Kuhnert Monika

Dahlemerstr. 107a, 14167 Berlin
Bauort:
Schreckelberger Weg 4, 88145 Hergatz

Flst. Nr. 83/9, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Einbau von 2 Gauben und Anbau Balkone

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Einbau von zwei Gauben und den Anbau von zwei Balkonen auf Flst. 83/9, Schreckelberger Weg 4, Gemarkung Wohmbrechts, 88145 Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Sonstiges/Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Gemeinderat Deinhart spricht den Löschwasserbehälter in Beuren an. Es seien 2 Grundstücke in Aussicht und er bittet um einen vor Ort Termin.

Gemeinderat Pfeiffer möchte wissen, ob der Wanderweg zwischen Schwarzenberg (Firma Schmalzl) und Atzenberg, noch vorhanden ist oder ob es dazu eine eventuelle Verbindung gibt. 
Gemeinderätin Schmalzl entgegnet, dass dies kein offizieller Weg sei. Er wurde nur von den Wandern benutzt.

Gemeinderat Roth bittet die Verwaltung, am Ortsausgang Maria-Thann Richtung Muthen etwas zu veranlassen, damit die Busse nicht immer schneller werden.

Gemeinderat Lieg möchte den Sachstand zur Friedhofsmauer wissen. Ist schon ein Angebot zu einer Natursteinmauer eingegangen? 
Der Vorsitzende informiert, dass noch kein Angebot vorliege. 

Gemeinderat Woll informiert sich über den aktuellen Stand der Fuß-Überführung in Schreckelberg.
Die Verhandlungen laufen und man sei in Kontakt mit den Grundstückseigentümern.

Der Vorsitzende informiert, dass ihm noch keine aktuellen Bauzeitenpläne für die Feuerwehrhäuser vorliegen.

Gemeinderat Woll spricht die Machbarkeitsstudie an.

Gemeinderätin Kirchmann merkt an, dass die Vorarbeiten Herr Roman Engelhart gemacht habe und diese Herr Raab bekommen hat.

Herr Achberger: Es soll nur eine Statik vorliegen, ob das Haus auch zulässt, was gemacht werden soll. Der Planer soll daher eine grundlegende Planung erstellen.

Gemeinderat Deinhart stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt ein Haus in einem sehr bedenklichen Zustand zu untersuchen. 

Der Vorsitzende merkt an, dass seit etwa seit 30 Jahren überlegt wird wie man überhaupt damit anfängt, aber noch nicht final entschieden.

Herr Renn: Es sei bei der Machbarkeitsstudie nicht nur das Bodenmüllerhaus dabei, sondern es soll damit auch raus gefunden werden, was das Gesamtkonzept Dorfplatz kostet.

Gemeinderat Scheuerl spricht den Sennereiweg an.
Der Vorsitzende informiert, dass sich der Zustand der Straße hinter dem Bahnübergang verbessert habe. Der Hauptpunkt sei von der Bregenzerstraße zum Bahnübergang. 

Datenstand vom 11.11.2022 12:57 Uhr