Datum: 11.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Wohmbrechts
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung von Niederschriften
2 Haushaltssatzung 2022 hier: Beschluss über die Haushaltssatzung 2022
3 Straßensanierung Sennereiweg hier: Beratung und Beschluss über die Straßensanierungsplanung und die Straßenbeleuchtung
4 Zuschuss Renovierung Maibaum in Maria-Thann hier: Beratung und Beschluss über einen Antrag auf Zuschuss zur Renovierung des Maibaums in Maria-Thann
5 Einsatz der kitafino-App hier: Beratung und Beschluss zum Einsatz der kitafino-App in der Kita St. Gallus
6 Entgegennahme einer Spende hier: Beratung und Beschluss über die Entgegennahme einer Spende zu Gunsten der Finanzierung der Ampelanlage Schwarzenberg
7 Standort Bauhof hier: Beratung und Beschluss über den Standort des zukünftigen Bauhofgebäudes
8 Bauanträge
8.1 Antrag auf Baugenehmigung 06/2022 hier: Teilnutzungsänderung des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes zur Erweiterung von Küche, Büro und Schlafzimmer im EG, Engelitz 48
8.2 Antrag auf Baugenehmigung 07/2022 hier: Rückbau von zwei Tankanlagen und Errichtung von zwei neuen Tankanlagen, Bahnhofstraße 1
8.3 Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren 08/2022 hier: Anbau eines Cubus mit Glasdach, Unteres Moos 7
8.4 Verlängerung Vorbescheid (vom 06.06.2008) 09/2022 hier: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Engelitz 15, 88145 Hergatz
8.5 Antrag auf Baugenehmigung 10/2022 hier: Einbau einer Dachgaube, Butzen 1a
9 Sonstiges / Anträge

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1. Genehmigung von Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 28 vom 07.03.2022 soll genehmigt werden. Das Protokoll wurde vorab dem Gemeinderat übersandt bzw. im R.I.S. zur Durchsicht bereitgestellt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 28 vom 07.03.2022 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen) Gemeinderat Pfeiffer kommt um 19:32 (während der Abstimmung).

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2. Haushaltssatzung 2022 hier: Beschluss über die Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan und Investitionsplan wurde mit den Haushaltsansätzen vom Kämmerer in der Sitzung am 30.03.2022 vorgestellt. Die gewünschten Änderungen und Ergänzungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie im Investitionsplan wurden eingearbeitet. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hergatz für das Haushaltsjahr 2022 soll beschlossen werden.

Gemeinderat Deinhart kommt um 19:33 Uhr.

Beschluss

Die Haushaltssatzung wird wie folgt beschlossen:

H a u s h a l t s s a t z u n g

der

Gemeinde Hergatz

Landkreis Lindau (Bodensee)
für das Haushaltsjahr
2022

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hergatz folgende Haushaltssatzung:
§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit                                                4.579.513 €

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit                                                2.294.942 €
ab.

§ 2

Es ist keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                390 v.H.
  2. für die Grundstücke (B)                                        390 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                        360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft

Hergatz, 11.04.2022

Oliver-Kersten Raab
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

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3. Straßensanierung Sennereiweg hier: Beratung und Beschluss über die Straßensanierungsplanung und die Straßenbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Sanierung des Sennereiwegs steht im Investitionsprogramm 2022. Es gab zwei Ortstermine mit den direkten Anliegern und Gemeinderatsmitgliedern und der Verwaltung. Die Planungsvarianten wurden im Gemeinderat vom Ingenieurbüro AGP vorgestellt. Verblieben ist der Gemeinderat bei einer Ausbaubreite von insgesamt 4 Meter (3,5 Meter Fahrbahnbreite und jeweils 0,25 Meter Randeinfassung). Die Planungen wurden nach den Terminen vor Ort und der Vorstellung im Gemeinderat überarbeitet. Dabei ist die Planung so ausgelegt, dass möglichst wenig Privatgrund benötigt wird und der öffentliche Grund bestmöglich ausgenutzt wird. 

Für das Planungsbüro ist es jetzt entscheidend, dass offiziell ein Beschluss herbeigeführt wird, betreffend der Planung. 

Ebenso soll ein Beschluss zur Straßenbeleuchtung im Sennereiweg erfolgen. Eine Umfrage bei den direkten Anliegern des Sennereiweg hat ergeben, dass weit überwiegend (12:2) eine Straßenbeleuchtung nicht erwünscht ist. 
Eine Beleuchtungspflicht hat eine Gemeinde nach dem Bayerischen Straßen und Wegegesetz nur, wenn dies dringend erforderlich ist. Das Kriterium eines dringenden Erfordernisses ist hoch und wird von Seiten der Verwaltung insbesondere bei einem sanierten Sennereiweg nicht gesehen.
Die Gemeinde kann unabhängig von Regelungen aus dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz aus ihrem Recht der Planungshoheit beschließen, dass eine Straßenbeleuchtung in einer Straße installiert wird. 
In jedem Fall ist die Errichtung einer Straßenbeleuchtung oder deren Vorrichtungen (Stromkabel, Fundamente) auf privaten Grundstücken per Gesetz zu dulden, § 126 Absatz 1 Nr. 1 BauGB.

Die Verwaltung schlägt vor, einen öffentlichen Beschluss zu fassen, wie beim Thema Straßenbeleuchtung Sennereiweg weiter verfahren werden kann. Soll eine Straßenbeleuchtung gesetzt werden oder nicht, oder soll lediglich die Vorrichtung (Kabelungen, Fundamente) dafür geschaffen werden. Auch dieser Punkt ist für die weitere Planung durch das Ingenieurbüro wichtig.

Im aktuellen Plan der Straßensanierung sind die geplanten Lichtmasten mit roten, sternförmigen Markierungen im Abstand von ca. 35 Metern ersichtlich. Berücksichtigt ist dabei, dass Einfahrten freibleiben.



 

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Wiggenhauser möchte wissen, was bei einer Vorrichtung für die Straßenbeleuchtung genau installiert werde. Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Punktfundament gesetzt und Kabel verlegt werden. Er bittet Gemeinderat Zodel, dies näher auszuführen. Es sollen Standrohre aus Kunststoff in den Grundstücken verlegt werden, welche mit Split verfüllt werden. Gemeinderat Wiggenhauser und Zodel sprechen sich dafür aus, die Infrastruktur für die Straßenbeleuchtung zu schaffen.

Auf Frage von Gemeinerätin Kirchmann erwidert der Vorsitzende, dass sich die Qualität der Straße nicht ändere. Der Sennereiweg bleibe eine Siedlungsstraße.
Auf Fragen aus dem Gremium teilt der Vorsitzende mit, dass Leerrohre für die Breitbandversorgung vorgesehen seien (GR Roth). Auch Wasserversorgung und Abwasser werde mit eingebunden und neu überarbeitet. Dies werde im Rahmen der Ausschreibung geschehen. Eventuell sei die Entwässerung in den Grünflächen vorgesehen (GR Deinhart). Eine Regenrückhaltung sei aufgrund des Mischwasserkanals nicht notwendig. Schächte seien im Straßenverlauf vorhanden (GR Woll).
Gemeinderat Gsell plädiert eher für eine Reduzierung der Straßenbeleuchtung und empfiehlt eine Rushhour für die Straßenbeleuchtung.

Gemeinderat Deinhart interessiert, ob man die Beleuchtung timen könne? Der Vorsitzende teilt mit, dass mit der E-Netze Allgäu GmbH zu klären sei, ob es sparsamer ist, die LEDs zu dimmen. Gemeinderat Zodel ergänzt, dass ein Timer nur bei Halogenlampen angebracht werden könne. Bei LEDs werde zwar auf Minimalstrom runtergefahren (halbe Leistung), dies falle jedoch nicht auf und sei empfehlenswert aufgrund der Sicherheit.

Auf Bitte von Gemeinderätin Kirchmann informiert Herr Achberger über die Kosten. Nach kurzen Berechnungen anhand der bisherigen Kostenschätzung müsste man nur für die Vorrichtung der Straßenbeleuchtung (Fundamente und Kabel) mit rd. 9.600 Euro zzgl. MwSt. rechnen. Gemeinderätin Kirchmann und auch Gemeinderat Pfeiffer halten diesen Aufwand für unnötig, da zudem bei den Anwohnern keine Straßenbeleuchtung gewünscht sei.

Gemeinderat Scheuerl interessiert, ob zukünftig bei Neubaugebieten immer das Stimmungsbild der Anlieger abgefragt werde, ob eine Straßenbeleuchtung erwünscht sei. Er ist der Meinung, dass die Gemeinde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Straßenbeleuchtung anzubringen habe. Der Vorsitzende verweist auf das Bayerische Straßen- und Wegerecht. Eine Verpflichtung der Gemeinde zur Straßenbeleuchtung bestehe nur dann, wenn dies „dringend erforderlich“ sei. Die Feststellung eines dringenden Erfordernisses bedarf einer eingehenden Begründung (unübersichtliche Straßenführung, hohes Verkehrsaufkommen, etc.). Da im Sennereiweg ein dringendes Erfordernis nicht festgestellt werden könne, sei eine Verpflichtung der Gemeinde nicht gegeben. Zudem sei die Qualität der Sachlage eine andere aufgrund der Abfrage in einem Altbestand-Gebiet.  

Frau Maria Wagner, die vom Gremium einstimmig Rederecht erhält, wünscht sich auch im Außenbereich Unterstützung der Gemeinde zum Thema Straßenbeleuchtung.

Der Vorsitzende schlägt vor, nun den Beschluss über die Ausbaubreite zu fassen. Da sich im Rahmen der Erwerbsgespräche noch Änderungen ergeben können, soll der Planungsstand weggelassen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Planung der Sanierung des Sennereiwegs mit einer Ausbaubreite von insgesamt 4 Metern (3,5 Meter Fahrbahnbreite und jeweils 0,25 Meter Randeinfassung).

Abstimmungsergebnis:        15 : 0 (einstimmig angenommen)

Auch über die Straßenbeleuchtung im Sennereiweg soll abgestimmt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, im Sennereiweg eine Straßenbeleuchtung mit 6 Lichtmasten anzubringen.

Abstimmungsergebnis:        0 : 15 (einstimmig abgelehnt)

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Installation der Straßenbeleuchtungsvorrichtungen (Kabel, Fundamente) im Sennereiweg.

Abstimmungsergebnis:        6 : 9 (mehrheitlich abgelehnt)

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4. Zuschuss Renovierung Maibaum in Maria-Thann hier: Beratung und Beschluss über einen Antrag auf Zuschuss zur Renovierung des Maibaums in Maria-Thann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende präsentiert den Sachverhalt. Vom Feuerwehrverein Maria-Thann wurde ein Zuschussantrag gestellt zur finanziellen Unterstützung durch die Gemeinde bei der Renovierung des Maibaums in Maria-Thann. Der Antrag ging am 30.03.2022 in der Gemeindeverwaltung ein.

Zur Begründung des Antrags:

Schon vor dem zweiten Weltkrieg stand in Maria-Thann ein Maibaum am Wegesrand beim Gasthof Hagspihl. Der damalige Bürgermeister Josef Hildebrand hatte in den 70er Jahren im alten Feuerwehrhaus Maibaumtafeln gefunden und sich dafür eingesetzt, dass wieder ein Maibaum aufgestellt würde. Im Jahr 1976 wurde dann nach der Neugestaltung des Dorfplatztes in Maria-Thann zum ersten mal wieder ein Maibaum gestellt. Es wurden, wie es Brauch ist, vorhandene Zünfte der Gemeinde auf den Motivtafeln abgebildet. Später kamen noch die Motive „St. Florian“ und die „Kirche mit altem Rathaus Maria-Thann“ hinzu. 

Die ersten paar Jahre stellten die Feuerwehr Maria-Thann und die Musikkapelle gemeinsam den Maibaum. Ab dem Jahr 1980 kümmerte sich die Feuerwehr allein um den Maibaum und führte folgende Unterhaltungsmaßnahmen und Veränderungen durch:

  • Neue Baum-Halterung am Aufstellort Dorfplatz Maria-Thann
  • Entwicklung und Herstellung einer neuen Aufstelltechnik (Sicherheit)
  • Im Jahr 1992 wurden die Schilder und Halterungen komplett neu gefertigt und über Spendenaufrufe von Ortsheimatpfleger Anton Leipolz mitfinanziert
  • Mehrmalige und laufende Renovierung der handbemalten Motivtafeln.

Diese Investitionen waren immer sehr umfangreich. Oftmals wurde mehr investiert, als in den Vorjahren beim Maibaumfest eingenommen werden konnte. Man muss bedenken, dass aufgrund des Wetters nicht jedes Jahr eine Bewirtung stattfinden konnte/kann.

Bei einem Wettbewerb in 2011 hatte der Westallgäuer den Maibaum in Maria-Thann als schönsten Maibaum des Landkreises mit dem 1. Platz prämiert.

Nach 20 Jahren sind die Motivtafeln trotz laufender Instandhaltung und Sorgfalt in einem Zustand, dass diese nur mit einem enormen Aufwand wieder ansehnlich aufbereitet werden könnten. So kam die Idee, die Motivtafeln samt Halterungen neu zu fertigen.

Es wurde ein Maler/Bildhauer aus Isny gewonnen, der die neuen Tafeln gestaltet. Diese sollen sich aber an die Originale anlehnen. Diese Bilder werden dann auf Folie gedruckt und auf Platten aus Kunststoff/Alu beklebt. Anschließend werden die Platten konturgefräst. Das hat den Vorteil, dass diese Variante günstiger ist als die bemalten Holztafeln. Vor allem, da die Holztafeln ca. alle 3 Jahre wiederaufbereitet werden müssen.

Es wurde zwischenzeitlich eine Mustertafel gefertigt, die überzeugt hat. Rein optisch lässt sich kein Unterschied zu den bemalten Holztafeln erkennen. 
Es werden die noch vorhandenen Zünfte in der Gemeinde angeschrieben, ob sie sich vorstellen können, eine Patenschaft für die jeweilige Tafel zu übernehmen. Leider sind nicht mehr alle Zünfte vorhanden. Deswegen wird Folgendes vorgeschlagen:

  • 1/3 der Kosten finanziert der Feuerwehrverein
  • 1/3 der Kosten wird über Patenschaften finanziert
  • 1/3 der Kosten gibt die Gemeinde als Zuschuss.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 9.600 Euro. Somit würde sich die Bitte um Zuschuss auf 3.200 Euro belaufen.

Der Feuerwehrverein freut sich, wenn die Gemeinde die jahrelange Brauchtumspflege unterstützen und mit einem Zuschuss honorieren würde (Ende des Antrags). 

Der Maibaum in Maria-Thann wird vom Feuerwehrverein Maria-Thann betreut und in Stand gehalten, befindet sich aber im Eigentum der Gemeinde. Der Baum sowie die Schilder und Halterungen werden in privaten landwirtschaftlichen Gebäuden gelagert.

Herr Benjamin Späth, Vorsitzender des Feuerwehrvereins, der im Sitzungssaal anwesend ist, präsentiert den Prototyp der Tafel dem Gremium. Hier vermische sich historisches Handwerk mit modernem. Er geht noch kurz auf die Kosten ein.

Der Vorsitzende teilt mit, dass auch in der Generalversammlung des Maibaumvereins Itzlings, dieses Thema angesprochen wurde und es für gut empfunden wurde, dass die Gemeinde die Brauchtumspflege unterstützen möchte.

Auf Frage von Gemeinderat Scheuerl teilt der Vorsitzende mit, dass derzeit kein Antrag auf Unterstützung von Seiten des Maibaumvereins Itzlings vorliege. 

Gemeinderätin Paintner interessiert, wie die Patenschaften ersichtlich gemacht werden. Dies spiegle sich in der Bemalung wider, so der Vorsitzende.

Beschluss

Die Gemeinde Hergatz gewährt einen Zuschuss zur Renovierung des Maibaums in Maria-Thann in Höhe von einmalig 3.200 Euro an den Feuerwehrverein Maria-Thann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

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5. Einsatz der kitafino-App hier: Beratung und Beschluss zum Einsatz der kitafino-App in der Kita St. Gallus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für den Kitabetrieb wurde die Idee eingebracht, die Abläufe zur Bestellung und Abrechnung der Mittagessen zu optimieren. Als Tool wurde „kitafino“ vorgeschlagen. Unser Essenslieferant arbeitet nach eigenen Angaben mit diesem Tool bereits bei mehreren Einrichtungen, die er beliefert. Der Vorteil von „kitafino“ besteht im Wesentlichen darin, dass die bisherigen Bestellprozesse, bei der bisher die Kita, die Verwaltung, die Eltern und der Caterer beteiligt sind, auf die Kommunikation zwischen Eltern und Caterer verkürzt werden.

Zum Ablauf:

Die Eltern registrieren sich einmalig auf kitafino.de und laden das Essensgeldkonto durch Überweisung auf. Anschließend können die Eltern das Essen bestellen. Das Bestellte geht per Internet oder über die App oder per Telefon. „Kitafino“ übermittelt dem Caterer rechtzeitig die Anzahl der Portionen. Die Kita erhält täglich eine Liste mit den Namen der Kinder, für die Essen bestellt wurde.

Vorteile für die Eltern:
  • Speiseplan ist online verfügbar
  • Bestellungen und Stornierungen können unkompliziert online getätigt werden
  • Kostenüberblick über Guthabenkonto


Vorteile für Verwaltung und Kita:
  • Abrechnung mit den Eltern entfällt
  • Keine Zahlungsausfälle oder Rücklastschriften
  • Keine Auswertung von Bestelllisten
  • Keine Übermittlung der bestellten Mengen an den Caterer
  • Keine kurzfristigen Anrufe beim Caterer wegen Abmeldungen von Essen.

Die Kosten von „kitafino“ werden pro bestellter Essensportion erhoben. Pro Portion fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,20 Euro an. Diese Verwaltungsgebühr kann entweder auf die Eltern umgelegt oder vom Träger, also der Gemeinde Hergatz, übernommen werden.

Sollte sich der Gemeinderat für den Einsatz von „kitafino“ entscheiden, wäre eine Umsetzung zum Juni 2022 möglich.

Der Vorsitzende bittet um kurze Information von Frau Reichart, Kita-Leitung, die im Sitzungssaal anwesend ist, bezüglich der Resonanz im Elternbeirat. Frau Reichart bestätigt nur positive Rückmeldung aus dem Elternbeirat aufgrund der vielen Vorteile durch die App nicht nur für die Verwaltung und die Kita, sondern auch für die Eltern. Auf Frage von Gemeinderat Scheuerl teilt Frau Reichart mit, dass derzeit 68 Kinder das Mittagessen in Anspruch nehmen. Die maximale Anzahl der Essen pro Tag liege bei 50.

Bezüglich der Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,20 Euro gibt es eine kurze Diskussion. Gemeinderätin Paintner hält es für gerechtfertigt, die Verwaltungsgebühr auf die Eltern umzulegen. Mit einer verspäteten Abmeldung oder einem vergessenen Essen seien die Verwaltungskosten mehrfach bezahlt. 

Auf Frage von Gemeinderat Wiggenhauser, ob eine Bestellung auch ohne Handy bzw. Internet möglich sei, informiert Gemeinderätin Paintner, dass man zwar nicht in der Kita aber die Hotline bei „kitafino“ anrufen könne.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Einsatz von „kitafino“ in der Kita St. Gallus Maria-Thann zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Verwaltungskosten in Höhe von 0,20 Euro pro Essensportion werden auf die Nutzerinnen und Nutzer umgelegt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

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6. Entgegennahme einer Spende hier: Beratung und Beschluss über die Entgegennahme einer Spende zu Gunsten der Finanzierung der Ampelanlage Schwarzenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 10.01.2022 hat der Gemeinderat die Annahme einer Spende in Höhe von 945 Euro beschlossen. Die Spende ging von der Initiative Schwarzenberg ein mit Bitte um Verwendung zur Finanzierung der Ampelanlage in Schwarzenberg.

Im Nachgang ist ein weiterer Spendenbetrag aus der Bevölkerung Schwarzenberg eingegangen in Höhe von 630 Euro, ebenso mit der Bitte um Verwendung zur Finanzierung der Ampelanlage. 

Gemeinderat Woll regt an, im Namen des Gemeinderats ein Dankesschreiben an die Initiativgruppe Schwarzenberg zu verfassen. Dies sei eine vorbildliche und gute Sache.

Gemeinderat Scheuerl spricht das Thema 30er Zone in Schwarzenberg an. Der Vorsitzende informiert, dass es bisher keine neue Entwicklung gebe. Das Staatliche Bauamt habe im Rahmen der Verkehrsschau in Schwarzenberg nur die Ampelanlage bewilligt. Die Umsetzung einer 30er Zone sei immer schwierig, wenn keine sozialen Einrichtungen in der Nähe seien. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spende in Höhe von 630 Euro und die Verwendung dem Spenderwunsch entsprechend für die Errichtung der Ampelanlage in Schwarzenberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

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7. Standort Bauhof hier: Beratung und Beschluss über den Standort des zukünftigen Bauhofgebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Neubau des Bauhofs wurde als eines der hoch priorisierten Themen durch den Gemeinderat beschlossen. Bevor auf Planungsbüros zugegangen wird, muss die Standortfrage geklärt sein. 
Beim Erwerb der Fläche für das Feuerwehrhaus Wohmbrechts wurde vorausschauend die direkt angrenzende Fläche Flst. Nr. 80/11 (siehe Lageplan) zum heutigen Feuerwehrhaus miterworben vor dem Hintergrund, hier das neue Bauhof-Betriebsgelände zu entwickeln. 


 

Synergieeffekte wurden gesehen durch den bereits vorhandenen Waschplatz beim Feuerwehrhaus, die Mitnutzung von Gerätschaften, eine gemeinsame Einfahrt Feuerwehrhaus – Bauhof, etc.

Die Fläche wurde im Zusammenhang mit der Bauleitplanung für das Feuerwehrhaus mit beplant, sodass Baurecht bereits besteht und an diesem Standort keine Bauleitplanung mehr erforderlich ist.

Um im nächsten Schritt mit dem Einholen von Angeboten für die Planungsleistungen beginnen zu können, wird vorgeschlagen, einen Beschluss zum zukünftigen Standort des Bauhofs zu fassen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderäte Woll und Linke befürworten den Standort für das zukünftige Bauhofgebäude. Es seien auch keine Alternativen vorhanden. Auch Gemeinderat Zodel hält das Grundstück für geeignet und befürwortet dieses. Auf Frage von Gemeinderat Gsell zur künftigen Situation am Sportgelände und ob die Möglichkeit bestehe, die Garagen zu versetzen, teilt Gemeinderat Zodel mit, dass sich dort der Wasseranschluss befinde und die Gerätschaften für den Sportplatz lagern. Er hält deshalb eine Versetzung für nicht sinnvoll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Standort für das zukünftige Bauhofgebäude der Gemeinde Hergatz auf dem Flst. Nr. 80/11, Gemarkung Wohmbrechts, 88145 Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

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8. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 8
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8.1. Antrag auf Baugenehmigung 06/2022 hier: Teilnutzungsänderung des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes zur Erweiterung von Küche, Büro und Schlafzimmer im EG, Engelitz 48

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 8.1

Sachverhalt

Antragsteller:
Rainer Stitz

Engelitz 48, 88145 Hergatz
Bauort:
Engelitz 48, 88145 Hergatz

Flst. Nrn. 622, 622/2, 676, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Teilnutzungsänderung des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes zur Erweiterung von Küche, Büro und Schlafzimmer im EG

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Teilnutzungsänderung des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes zur Erweiterung von Küche, Büro und Schlafzimmer im EG auf den Flst. Nrn. 622, 622/2, 676, Gemarkung Wohmbrechts, Engelitz 48, 88145 Hergatz,

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

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8.2. Antrag auf Baugenehmigung 07/2022 hier: Rückbau von zwei Tankanlagen und Errichtung von zwei neuen Tankanlagen, Bahnhofstraße 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Antragsteller:
E.V.A. GmbH

Irsengunder Str. 13, 88179 Oberreute
Bauort:
Bahnhofstraße 1, 88145 Hergatz

Flst. Nr. 214, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Rückbau von zwei Tankanlagen und Errichtung von zwei neuen Tankanlagen (CO2-Tank, Fassungsvermögen 13.400 ltr., N2 Tank, Fassungsvermögen 21.000 ltr.)

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Rückbau von zwei Tankanlagen und die Errichtung von zwei neuen Tankanlagen (CO2-Tank, Fassungsvermögen 13.400 ltr., N2 Tank, Fassungsvermögen 21.000 ltr.) auf Flst. Nr. 214, Bahnhofstraße 1, Gemarkung Wohmbrechts, 88145 Hergatz.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

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8.3. Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren 08/2022 hier: Anbau eines Cubus mit Glasdach, Unteres Moos 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 8.3

Sachverhalt

Antragsteller:
Christian Hieble und Elke Sauter

Unteres Moos 7, 88145 Hergatz
Bauort:
Unteres Moos 7, 88145 Hergatz

Flst. Nr. 122/4, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Anbau eines Cubus mit Glasdach

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohmbrechts Ost“ und entspricht den Festsetzungen. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren kann eingeleitet werden. Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.

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8.4. Verlängerung Vorbescheid (vom 06.06.2008) 09/2022 hier: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Engelitz 15, 88145 Hergatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 8.4

Sachverhalt

Antragsteller:
Helene Pahl

Engelitz 15, 88145 Hergatz
Bauort:
Engelitz, 88145 Hergatz

Flst. Nr. 627 Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Errichtung eines Einfamilienhauses (Bauakte 11/2006)

Es wird die Verlängerung des Vorbescheids bis zum 05.06.2024 beantragt.

Diskussionsverlauf

Es gab eine kurze Diskussion über die wiederholten Verlängerungen des Vorbescheids, zumal man schon gar nicht mehr wisse, was das Bauvorhaben beinhalte. Letztendlich entscheide das Landratsamt über die Baugenehmigung, welche sich auf den Vorbescheid stütze, falls ein Bauantrag eingereicht werde, so Herr Achberger. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Engelitz auf Flst. Nr. 627, Gemarkung Wohmbrechts, Hergatz, bis zum 05.06.2024.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

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8.5. Antrag auf Baugenehmigung 10/2022 hier: Einbau einer Dachgaube, Butzen 1a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 8.5

Sachverhalt

Antragsteller:
Benjamin Späth

Herigerstr. 19, 88138 Hergensweiler
Bauort:
Butzen 1 a, 88145 Hergatz

Flst. Nr. 134, Gemarkung Maria-Thann
Bauvorhaben:
Einbau einer Dachgaube

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Einbau einer Dachgaube auf Flst. Nr. 134, Butzen 1a, Gemarkung Maria-Thann, 88145 Hergatz.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

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9. Sonstiges / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

Anfragen aus dem Gemeinderat

Gemeinderat Wiggenhauser interessiert, ob die „kitafino“ App auch in der Grundschule Wohmbrechts für die Mittagsbetreuung vorgesehen sei. Gemeinderätin Paintner teilt mit, dass der Wunsch vorhanden sei und Überlegungen angestrebt werden. Der Vorsitzende merkt an, man werde sehen, wie es in der Kita anläuft.

Gemeinderat Linke spricht die 2. Ausbaustufe im Breitbandausbau der Gemeinde an. Laut Homepage werden 76 Haushalte mit Glasfaserleitungen angebunden. Inzwischen seien aber einige Haushalte gestrichen worden. Er bittet um Auskunft, um wie viele Haushalte es sich handelt, wann und warum wurden diese gestrichen, sind die jeweiligen Eigentümer informiert worden und wurde die Investition reduziert?
Herr Achberger informiert, dass seines Wissens 3 oder 4 Haushalte aus dem Förderprogramm gestrichen wurden, weil die Messungen der Anschlüsse nicht den Förderrichtlinien entsprachen.
Genaueres könne er im Moment nicht sagen. 
Auf Frage von Gemeinderat Fey teilt Herr Achberger mit, dass lediglich ein Vertrag mit Telekom geschlossen wurde, dass der Ausbau stattfinden kann. Andere Verträge gebe es nicht.
Der Vorsitzende bittet Gemeinderat Linke, auf dem Verwaltungswege Kontakt zu Herrn Achberger aufzunehmen, um die Fragen zu klären. 

Datenstand vom 11.11.2022 12:32 Uhr