Datum: 30.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Wohmbrechts
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung von Niederschriften
2 Grundschule Wohmbrechts hier: Informationen zur Umweltschule, Konzept neuer Möblierung, Verschiedenes
3 Projekt B 12 / B 32 Trassenführung mit Kreisverkehr hier: Informationen von der Projektleitung zum aktuellen Planungsstand
4 Mitgliedschaft im Verein "Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V." hier: Beratung und Beschluss über die Fortsetzung der Mitgliedschaft
5 Bauanträge
5.1 Antrag auf Baugenehmigung 11/2022 hier: Umbau Wohnhaus und Neubau Carport, Schreckelberg 23
5.2 Antrag auf Baugenehmigung 12/2022 hier: Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Lindenhofstraße 20
5.3 Antrag auf Baugenehmigung 13/2022 hier: Einbau von 2 Dachgauben, Engelitz 17
5.4 Antrag auf Baugenehmigung 14/2022 hier: Tektur Teilabbruch Wohngebäude, energetische Sanierung und Wiederaufbau des bestehenden Wohngebäudes, Änderung: ohne Keller, DG unausgebaut, veränderte Grundrisse im EG und OG, Muthen 6
6 Sonstiges/Anträge

zum Seitenanfang

1. Genehmigung von Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 31 vom 02.05.2022 soll genehmigt werden. Das Protokoll wurde vorab dem Gemeinderat übersandt bzw. im R.I.S. zur Durchsicht bereitgestellt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 31 vom 02.05.2022 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

zum Seitenanfang

2. Grundschule Wohmbrechts hier: Informationen zur Umweltschule, Konzept neuer Möblierung, Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2022 ö informativ 2

Sachverhalt

Frau Kreuzer von der Schulleitung der Grundschule in Wohmbrechts berichtet über die aktuelle Belegungssituation in der Grundschule und die Prognose für die kommenden Schuljahre. Derzeit gebe es vier Klassen und bis zum Schuljahr 2023/24 könne man noch vom Ist-Stand ausgehen. Im Jahr 2024/25 werde es eine leichte Steigerung von etwa 80 auf 97 Kinder geben. Im darauffolgenden Jahr werden es dann wohl mehr als 100 Kinder sein. Ihre Prognose leite sie vor allem aus der Zahl der Kinder ab, die derzeit die Kita St. Gallus besuchen, so dass nicht mehr vier, sondern fünf Klassen benötigt werden. Frau Kreuzer schränkt ein, dass diese Zahlen noch variieren können, weil manche Kinder auch die umliegenden Schulen besuchen könnten oder später eingeschult werden. Sollte jedoch eine fünfte Klasse (als Kombi-Klasse) notwendig werden, dann gebe es zunächst die Möglichkeit, diese unterm Dach im derzeitigen Werkraum unterzubringen. Dies sei jedoch keine langfristige Lösung und man müsse damit rechnen, dass das Schulhaus vergrößert werden müsse. Der Gemeinderat müsse sich also irgendwann damit auseinandersetzen, hier die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Frau Kreuzer erläutert dem Gremium sodann die Auszeichnung „europäische Umweltschule“. Die grüne Fahne über dem Eingang der Grundschule Wohmbrechts kündet davon, dass die Schule im vergangenen Jahr als Umweltschule ausgezeichnet wurde und an diesen Erfolg möchte die Schule auch in diesem Jahr anknüpfen. Hierzu müsse man innerhalb eines Schuljahres zwei Projekte zum Thema Umwelt und Nachhaltigkeit bearbeiten und dokumentieren. Im letzten Jahr habe man sich mit den Themen Biodiversität und Müll befasst, heuer widme man sich den Themen „Schulgarten – von der Saat bis zur Ernte“ und „Nachhaltiger Konsum“.

Gemeinderat Wiggenhauser kommt um 19:55 Uhr.

Zur Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität berichtet Frau Kreuzer, dass die Schule daran arbeite, passende Lernprogramme zu finden, die Lernmotivation zu erhalten und den Lernerfolg zu sichern. Hier sei sie auf das „Churermodell“ von Reto Thöny gestoßen. Die Umsetzung sei durch die neuen Schulmöbel möglich geworden, für die sie dem Gemeinderat dankt. Die Klassenzimmer seien zu Lernlandschaften umgestaltet worden. Statt Frontalunterricht spiele jetzt der Sitzkreis, in dem jedes Kind seinen Platz habe, eine zentrale Rolle im Unterricht. Hier erhalten die Kinder ihr Input. Das Lernen geschieht im Kreis. Für Lernaufgaben wiederum dürfen die Kinder frei einen Platz an den Fünfecktischen wählen, die auch flexibel als Einzel-, Doppel- oder Gruppentische eingesetzt werden können. Für die Arbeitsphase schaffen die Lehrkräfte passgenaue Lernangebote, die entweder nach der Menge oder nach dem Niveau differenziert sind (quantitative und qualitative Differenzierung: Pflicht- und Krönchen-Aufgaben, Farbkennzeichnung leicht, mittel und schwer). Die Kinder würden stärker in die Eigenverantwortung genommen, die Arbeitsphasen seien effektiver und die Lehrkräfte könnten individuellere Hilfestellungen geben. 

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Präsentation und lobt den Einsatz von Schulleitung und Lehrkräfte. Auch Gemeinderätin Kirchmann und Gemeinderat Scheuerl sprechen ein Lob aus. 

Auf Frage von Gemeinderätin Kirchmann bezüglich Räumlichkeiten für Vereine teilt Frau Kreuzer mit, dass die Aula der Grundschule und auch die Fachräume weiterhin zur Verfügung gestellt werden können. Die Klassenzimmer kommen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in Frage.

zum Seitenanfang

3. Projekt B 12 / B 32 Trassenführung mit Kreisverkehr hier: Informationen von der Projektleitung zum aktuellen Planungsstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2022 ö informativ 3

Sachverhalt

Das Staatliche Bauamt Kempten hat sich in den vergangenen Jahren mit dem Abschnitt der Bundesstraßen B12 und B32, die sich auf der Gemarkung der Gemeinde Hergatz kreuzen und dort eine für die Region bedeutende, fernverkehrsrelevante Nord-Süd, sowie Ost-West Achse bilden, befasst. Im Zuge der betrachteten Streckenabschnitte kreuzen sich die Bundesstraßen B12 und B32 im nördlichen Bereich durch einen höhenfreien Knotenpunkt. Außerdem befinden sich in diesem Bereich insgesamt vier Ingenieurbauwerke, die Anlass und Ausgangspunkt für die grundlegende Projektentwicklung waren. Grund der Untersuchungen waren die in den Jahren 2017/18 geprüften Zustandsnoten der Bauwerke. Ziel der Voruntersuchung ist es, den Handlungsspielraum herauszuarbeiten und eine Empfehlung für den Einstieg in konkretere Planungen und die Umsetzung darzustellen. Erste Grundlage und Basis für die Projektentwicklung sind die insgesamt vier Bauwerke. Aus den Ergebnissen der Prüfberichte resultiert ein Handlungsbedarf an allen vier Bauwerken. Aufgrund dieser Erkenntnis wurden die Untersuchungen angestoßen. Über individuelle Untersuchungen der vier Bauwerke, die Planung von Behelfsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit bis hin zur Entwicklung übergreifender Konzepte wurden diverse Handlungsspielräume gegenübergestellt. Diese übergreifenden Konzepte wurden in Relation zu einem definierten minimal notwendigen Aufwand sinngemäß diskutiert und argumentativ verglichen, um anschließend eine Empfehlung unter Berücksichtigung aller Randbedingungen und diverser Handlungsmöglichkeiten für eine Vorzugsvariante aussprechen zu können.

Herr Dr. Hocke vom Straßenbauamt Kempten ist anwesend und berichtet über den aktuellen Untersuchungs- und Planungsstand. Die Bauwerke und auch die Kreuzungsgeometrie seien nicht optimal und deshalb bestehe Handlungsbedarf. Eine Brücke sei reif fürs „Erhaltungsprogramm“, die andere habe nicht die erforderliche lichte Höhe für Lastwagen, die nächste sei einst eine Durchfahrt für die Landwirtschaft gewesen und werde nicht mehr benötigt. 

Aktueller Stand mit den vier Bauwerken:


Insgesamt sechs verschiedene Varianten für eine Verbesserung dieses kurzen Straßenstücks wurden nach verschiedenen Kriterien (Verkehrsführung allgemein, Befahrbarkeit, Verkehrssicherheit und Qualität des Verkehrsablaufs) geprüft, darunter auch die Möglichkeit mit Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen sowie eine verbesserte Linienführung.

Vorzugsvariante Staatliches Bauamt Kempten


Herr Hocke informiert, dass beim Umbau der Kreuzung der Bundesstraßen 12 und 32 zu einem Kreisverkehr mit Anbindung der Gemeindeverbindungsstraße alle Richtlinienvorgaben eingehalten werden. Statt bisher vier Brückenbauwerken werde dann nur noch eine Brücke, nämlich eine Überführung über die Bahnlinie, nötig sein. Dies sei am wirtschaftlichsten in Bezug auf die Gesamtlebensdauer. Der Zeitplan sehe eine relativ zügige Umsetzung der Pläne vor. Demnach soll das Planfeststellungsverfahren im Jahr 2023 laufen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss, also der Baugenehmigung, rechnet Herr Hocke im Jahr 2024, anschließend sollen die Arbeiten ausgeschrieben werden. Gebaut werden soll in den Jahren 2025/2026. Herr Hocke versichert, dass es keine Umleitung des Verkehrs über Ortsstraßen geben wird. Denn zuerst werde die neue Eisenbahnbrücke gebaut und dann der Kreisverkehr. Der Verkehr bleibe die ganze Zeit auf den Bundesstraßen. Die geschätzten Kosten des Kreisverkehrs einschließlich der neuen Bahnbrücke beziffert Herr Hocke auf 5,2 Millionen Euro ohne die derzeitigen Kostensteigerungen. An diesen Kosten müsse sich die Gemeinde nicht beteiligen.

Aktuelle Planung und Maße der neuen Bahnbrücke:


Gemeinderat Scheuerl interessiert, ob es denn zeitgemäß sei, den Sennereiweg, der ein Stück weit parallel zu den Gleisen und auch unter der Bahnbrücke verläuft, nur mit einer Breite von 3,5 Meter einzuplanen. Herr Hocke erklärt, dass man vom ist-Zustand ausgehe und hier die Verkehrsbedeutung nicht so dramatisch sei. Wobei allerdings links und rechts des Wegs ein gepflasterter Streifen (ca. 50 cm) sowie mindestens 2,5 Meter Abstand zu den Gleisen vorgesehen sei. Dies sei zwar nicht optimal, aber bedingt radfahrtauglich. 
Herr Hocke weist darauf hin, dass bei einem richtlinienkonformen Ausbau, welcher auch gefördert werde, der Sennereiweg auf 5,5 Meter verbreitert werden müsste, mit entsprechenden Folgen auch für die Breite der Brücke. Dies wäre mit Mehrkosten verbunden. Das bedeute, wenn die Gemeinde ein Verlangen äußere, werden die Straße und das Bauwerk breiter gebaut und die Gemeinde muss sich dann an den Kosten beteiligen.
Gemeinderat Woll hält es für unnötig, den Sennereiweg breiter zu machen. Dieser sei eine absolute Anliegerstraße.

Vom Gremium wird noch das Thema Radwegeausbau und Ausbau des Bahnübergangs in Hergatz angesprochen. Das sind jedoch getrennte Maßnahmen.

Der Vorsitzende weist noch darauf hin, dass im Zeitraum voraussichtlich 13.09.2022 bis 30.09.2022 sich eine Sonderbürgerversammlung allein mit diesem Thema befassen werde. Hier werde der interessierten Öffentlichkeit ausreichend Gelegenheit gegeben, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und Anregungen vorzubringen.

Abschließend informiert Herr Hocke über den Sachstand bei der Leiblachbrücke. Auch hier kreuzen sich die Bundesstraßen B12 und B32 auf Hergatzer Gebiet bei Wigratzbad in Richtung Opfenbach. Auch hier war ursprünglich mal ein Kreisel angedacht. Diese Überlegungen seien aber inzwischen verworfen. Allerdings müsse die Brücke neu gebaut werden. Da bei der ersten Ausschreibung der Bauarbeiten kein Angebot eingegangen sei, laufe derzeit eine erneute Ausschreibung. Geplanter Beginn der Bauarbeiten sei im September 2022. Es werde zunächst eine Behelfsbrücke für den Verkehr in eine Fahrtrichtung gebaut, der Verkehr in die andere Fahrtrichtung werde umgeleitet.

zum Seitenanfang

4. Mitgliedschaft im Verein "Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V." hier: Beratung und Beschluss über die Fortsetzung der Mitgliedschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Verein „Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V.“ ist für die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) im Rahmen des europäischen LEADER-Förderprogramms für die Region Westallgäu-Bayerischer Bodensee (= LAG-Gebiet) verantwortlich.
LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es Menschen vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Zentrale Aspekte hierbei sind die Beteiligung und Vernetzung lokaler Akteure sowie die Förderung innovativer Projekte. Mit dem LEADER-Förderprogramm werden somit ländliche Regionen bei ihrer selbstbestimmten Entwicklung unterstützt – ganz nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat".
Im Mittelpunkt stehen lokale Aktionsgruppen (LAGn). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region. Die LAGn steuern und unterstützen den Entwicklungsprozess, bringen die unterschiedlichen Akteure der Region zusammen und sind Anlaufstelle für Projektideen sowie Projektanträge. Der Verein Regionalentwicklung Westallgäu- Bayerischer Bodensee e.V. übernimmt diese Funktion.
Seit dem Jahr 2000 werden durch LEADER zahlreiche Projekte in der Region Westallgäu-Bayerischer Bodensee gefördert (sh. Auflistung der geförderten Projekte 2014 – 2022). Bayernweit sind in der aktuellen Förderperiode 68 lokale Aktionsgruppen aktiv, die 86% der bayerischen Landesfläche bespielen und somit Förderprojekte vor Ort ermöglichen.
Im Verein zusammengeschlossen sind neben zahlreichen regionalen Akteuren (die s.g. Wirtschafts- und Sozialpartner) die 19 Gemeinden und Märkte des Landkreises Lindau (Stand: 2022), der Landkreis Lindau selbst sowie der Markt Oberstaufen. Die Gemeinde Hergatz ist zudem mit einem Sitz im Vorstand vertreten.

Die aktuelle Förderperiode (Start: 2014) wurde um zwei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert. Der Verein hat als eine von bayernweit 74 Regionen sein grundsätzliches Interesse an der zukünftigen LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 bekundet. Die Gemeinde Hergatz hat im vergangenen Jahr ebenfalls ein grundsätzliches Interesse angemeldet. 
Um in der zukünftigen Förderperiode als LAG anerkannt zu werden, bedarf es einerseits der Evaluierung der aktuellen Förderperiode sowie andererseits der Fortschreibung der derzeitigen LES. Im Rahmen eines breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozesses wurden beide Anforderungen in den letzten Wochen/Monaten erarbeitet. Die zukünftige LES wird Anfang Juli durch die Mitgliederversammlung des Vereins verabschiedet.
Ein wesentliches Ergebnis des Beteiligungsprozesses ist, dass LEADER und dessen Fördermöglichkeiten sowie auch bereits geförderte Projekte mehr öffentlich wirksam vermittelt werden sollen. Die Wünsche nach einer stärkeren Unterstützung bei der Ideenfindung und nach einer inhaltlichen Diskussion der Projektthemen im Rahmen des Bottom-up-Ansatzes des Vereins wurden lauter. 
Zentrale strukturelle Änderungen betreffen somit das Entscheidungsgremium, welches über die Auswahl der zu fördernden Projekte entscheidet, sowie die Personalstruktur der Geschäftsstelle des Vereins. Zukünftig soll der Verein zudem durch Arbeitsgruppen, vertiefte Themen des ländlichen Raums beraten, diskutieren und vermitteln.
Inhaltlich und thematisch werden die bisherigen Entwicklungsziele fortgeschrieben und belaufen sich auf folgende Schwerpunkte:

(I)         Schutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
(II)         Schärfung des Tourismusprofils und Qualitätssteigerung der Angebote
(III)         Erhalt und Ausbau daseins- und gesundheitsvorsorgender Angebote im Rahmen des
demographischen Wandels
(IV)         Sicherung und Ausbau der regionalen Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit

Als Mitglied der LAG Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V. unterstützt die Gemeinde Hergatz die regionale sowie strategische Entwicklung im Landkreis Lindau und im Markt Oberstaufen. Zusätzlich bietet die Gemeinde dadurch den Menschen vor Ort die Möglichkeit, regionale Prozesse mitzugestalten. Voneinander lernen, Informationen austauschen, vorhandenes Wissen bündeln, gemeinsam arbeiten – ein wichtiger Grundsatz von LEADER, der durch die Vernetzungsarbeit der LAGn gefördert wird.
Zur Vorbereitung der LES bedarf es eines Beschlusses aller Mitgliedsgemeinden zur fortbestehenden Vereinsmitgliedschaft sowie finanziellen Unterstützung der LAG. Es wird beabsichtigt, für die Personalkosten des Vereins, analog der aktuellen Förderperiode, einen LEADER-Förderantrag zu stellen. Die Förderbedingungen hierfür stehen noch nicht fest.
Da sich die finanzielle Situation des Vereins als stabil darstellt, bleiben die Mitgliedsbeiträge im Vergleich zur aktuellen Förderperiode zunächst unverändert. 
Die jährlichen Beiträge setzen sich folgendermaßen zusammen: 
Mitgliedsbeitrag der Gemeinde Hergatz = 1 Euro pro Einwohner
Beispielrechnung: 
1 Euro x 2.441 Einwohner = 2.441 Euro (Einwohnerzahl mit Stand: 31.12.2020)
Die Einwohnerzahlen basieren auf den jeweils aktuell ausgewiesenen Zahlen des Bay. Landesamts für Statistik zum Jahresende. Im Laufe der Förderperiode 2023 – 2027 werden die Mitgliedsbeiträge vor allem vor dem Hintergrund der dann bekannten Förderbedingungen zur Personalkostenförderung evaluiert. Eine weitere Mitgliedschaft der Gemeinde Hergatz stellt somit ein positives starkes Signal gegenüber des gesamten LAG-Gebietes dar und zeigt, dass wir auch in Zukunft gemeinsam die Region fördern wollen.
In einer vergangenen Förderperiode hat die Gemeinde Hergatz das Bürgerstüble in Maria-Thann als Projekt umgesetzt. Zur Umsetzung wurden 59.000 € Fördermittel bewilligt.

Im folgenden Schaubild sind die Projekte der noch aktuellen Förderperiode aufgelistet:


Beschluss

Die Gemeinde Hergatz bestätigt das Fortsetzen der Mitgliedschaft im Verein „Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V.“ und somit einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 1 Euro pro Gemeindeeinwohner (basierend auf den jeweils aktuell ausgewiesenen Einwohnerzahlen des Bay. Landesamts für Statistik zum Jahresende) für die LEADER-Förderperiode 2023 – 2027, inkl. Abwicklungszeit bis Ende 2029.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

zum Seitenanfang

5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Antragsteller:



Bauort:



Bauvorhaben:


zum Seitenanfang

5.1. Antrag auf Baugenehmigung 11/2022 hier: Umbau Wohnhaus und Neubau Carport, Schreckelberg 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Antragsteller:
Daniel Steinhauser

Schreckelberg 23, Hergatz
Bauort:
Schreckelberg 23, Hergatz

Flst.Nr. 539/1, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Umbau Wohnhaus und Neubau Carport

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau des Wohnhauses und Neubau des Carports auf dem Flst.Nr. 539/1, Gemarkung Wohmbrechts, Schreckelberg 23, 88145 Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

zum Seitenanfang

5.2. Antrag auf Baugenehmigung 12/2022 hier: Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Lindenhofstraße 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2022 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Antragsteller:
Stefanie und Jonas Hüfner

Im Ebnet 4, 88239 Wangen im Allgäu
Bauort:
Lindenhofstraße 20, Hergatz

Flst.Nrn. 596/13, 596/17 und 596/31, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage


Der Vorsitzende informiert, dass das Flst. Nr. 596/13 direkt an der Straße liegt und nicht wie im Bebauungsplan dargestellt nach hinten verspringt, da der dort ursprünglich vorgesehene Wendehammer nicht umgesetzt wurde. Die Flucht der Baugrenze von Flst. Nr. 596/17 parallel zur Straße soll verlängert werden. Auf Anregung aus dem Gemeinderat soll auf die Stellplatzsatzung verwiesen werden.        

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage und die damit verbundene Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schwarzenberg-Mauthaus auf den Flst.Nrn. 596/13, 596/17 und 596/31, Gemarkung Wohmbrechts, Lindenhofstraße 20, 88145 Hergatz. Auf die Stellplatzsatzung wird verwiesen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

zum Seitenanfang

5.3. Antrag auf Baugenehmigung 13/2022 hier: Einbau von 2 Dachgauben, Engelitz 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2022 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Antragsteller:
Gerhard Bingger

Engelitz 17a, Hergatz
Bauort:
Engelitz 17, Hergatz

Flst.Nr. 633, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Einbau von 2 Dachgauben

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Einbau von 2 Dachgauben auf dem Flst.Nr. 633, Gemarkung Wohmbrechts, Engelitz 17, Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

zum Seitenanfang

5.4. Antrag auf Baugenehmigung 14/2022 hier: Tektur Teilabbruch Wohngebäude, energetische Sanierung und Wiederaufbau des bestehenden Wohngebäudes, Änderung: ohne Keller, DG unausgebaut, veränderte Grundrisse im EG und OG, Muthen 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2022 ö beschließend 5.4

Sachverhalt

Antragsteller:
Florian Sohler

Muthen 6, Hergatz
Bauort:
Muthen 6, Hergatz

Flst. 826/2, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Tektur (28/2021)
Teilabbruch Wohngebäude, energetische Sanierung und Wieder-
aufbau des bestehenden Wohngebäudes; 
Änderungen: ohne Keller, DG unausgebaut, 
                      veränderte Grundrisse EG und OG

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur des Teilabbruchs des Wohngebäudes, der energetischen Sanierung und Wiederaufbau des bestehenden Wohngebäudes (ohne Keller, Dachgeschoss unausgebaut und veränderte Grundrisse im EG und OG) auf Flst. 826/2, Gemarkung Wohmbrechts, Muthen 6, Hergatz. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

zum Seitenanfang

6. Sonstiges/Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 30.05.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Auf Vorschlag von Gemeinderat Linke wird ein kurzer Sachstand zu den Themenschwerpunkten gegeben:
  • Photovoltaik PV Genossenschaft (Gemeinderat Roth)        
    Derzeit werden die ersten Photovoltaik-Anlagen auf gemeindeeigenen Dächern gebaut. Anfang September sei eine Inbetriebnahme machbar. Die Gründung einer Genossenschaft folge danach.
  • Zentraler Bauhof (Gemeinderat Zodel)        
    Der Standort für den Bauhof wurde festgelegt und die Ausschreibungen laufen. Bisher gab es zwei Rückmeldungen und eine Absage.
  • Radwegenetzausbau (Gemeinderat Wiggenhauser)        
    Die Bestandsaufnahme sei abgeschlossen. Die Vorbereitungen für einen Termin mit den Grundstückseigentümern laufen.
  • Hochwasserschutz (Gemeinderat Linke)        
    Die Schadensaufnahme sei abgeschlossen, 3 von 11 Maßnahmen seien umgesetzt. In Engelitz seien die Kanäle mit der Kamera überprüft und gereinigt worden. Es stehen noch Termine aus.
  • Kriterienkatalog für Vereinsförderung etablieren (Gemeinderat Müller)        
    Um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu schaffen, sollen jetzt die Vereinsvorstände befragt werden.
  • Ökologische Aufwertung von Gemeindeflächen (Gemeinderat Woll)        
    Ausgleichsflächen, Wald- und Grünflächen wurden untersucht. Es folgt eine Vorstellung in nicht öffentlicher Sitzung.

Auf Frage von Gemeinderat Scheuerl teilt der Vorsitzende mit, dass das Projekt Li 15, Geh- und Radweg mit grundhafter Erneuerung der Fahrbahn, nach aktuellem Stand dieses Jahr verwirklicht werde. Die Planungen im Sennereiweg gehen weiter, die Rückmeldungen seien positiv. 
Gemeinderat Scheuerl spricht die Landesgartenschau in Wangen im Allgäu an. Der Heimatverein sei auf ihn zugekommen. Es werden Vereine gesucht, die sich an den kulturellen Events beteiligen. Er regt an, bei allen Vereinsvorständen das Interesse abzufragen und Ideen zu entwickeln. Gemeinderätin Kirchmann schlägt vor, dass sich die Gemeinde über eigene Projekte einbringen könne (z.B. „Lieblingsplätze Hergatz“).
Auf Frage von Gemeinderätin Kirchmann teilt der Vorsitzende mit, dass der Termin für die Bürgerversammlung im Juli feststehe: Montag, 25.07.2022 in der Turn- und Festhalle Maria-Thann. Der Termin für die Bürgerversammlung im September werde rechtzeitig bekannt gemacht.



Datenstand vom 11.11.2022 12:33 Uhr