Datum: 04.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Wohmbrechts
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung von Niederschriften
2 Straßenwidmung Hergatz
3 Straßenbeleuchtung Gemeindegebiet hier: Beratung und Beschluss über Nachtschaltung
4 Straßenbeleuchtung Höhenweg hier: Beratung und Beschluss über einen Antrag zur Installation einer Straßenbeleuchtung im Höhenweg
5 Buswartehäuschen Schwarzenberg und Hergatz hier: Beratung über Ausführungen
6 Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 11.04.2022 gefassten Beschlüsse
7 Sonstiges / Anträge

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1. Genehmigung von Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 33. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 32 vom 30.05.2022 soll genehmigt werden. Das Protokoll ist beigefügt bzw. im R.I.S. zur Durchsicht bereitgestellt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 32 vom 30.05.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Straßenwidmung Hergatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 33. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Ein Bestandteil der Einigung im Rahmen der Grundstücksverhandlungen für den Geh- und Radweg an der LI 15 war die Widmung in Form einer Abstufung der in der untenstehenden Karte rot markierten Straße zum Gehweg mit Anliegerverkehr. Die Straße verbindet den Höhenweg mit der Kreisstraße LI 15 und ist derzeit als Ortsstraße gewidmet. Aktuell wird die Straße genutzt von Fußgängern, Radfahrern und Anliegern. Der Straßenabschnitt vom Höhenweg bis in den Hofbereich steht im Eigentum der Gemeinde. Von dort bis zur LI 15 (Bregenzer Straße) liegt die Straße auf Privatgrund.


Begründet wurde diese Forderung damit, dass beim neuen Radweg der Radverkehr bewusst über die Kreisstraße und den Höhenweg gelenkt werden soll auf Höhe der Abzweigung LI 15 / Höhenweg (siehe Karte) und dafür Grundstücksflächen hergegeben werden.

Durch eine Widmung zum Gehweg mit Anliegerverkehr wäre eine motorisierte Befahrung für Anlieger weiterhin möglich.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Gsell möchte wissen, wie sich der Anliegerverkehr definiert. An der Einmündung zum Höhenweg ist ein Gewerbebetrieb der u.a. Zulieferverkehr hat (LKWs). Der Vorsitzende informiert, jeder der ein Anliegen hat und zu den betroffenen Grundstücken muss, darf passieren. Einstimmig wird Herrn Engelhart als betroffener Anwohner das Rederecht erteilt. Die Abstufung hat hauptsächlich den Hintergrund, dass der Weg dann aus verschiedenen Fahrrad-Apps, wie Komoot, etc. gelöscht wird. Der Radverkehr wird dann, wie gewollt über den Höhenweg und LI 15 nach Hergatz gelenkt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umstufung – Abstufung nach Art. 7 BayStrWG der Ortsstraße Nr. 1 in Hergatz (Zufahrt Anwesen Biggel), Flst.-Nr. 191/2, 195, 193 zu einem beschränkt öffentlichen Weg. Es erfolgt eine Widmungsbeschränkung nur für Fußgänger und Anliegerverkehr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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3. Straßenbeleuchtung Gemeindegebiet hier: Beratung und Beschluss über Nachtschaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 33. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf Grund vereinzelt eingetroffener Anfragen zum Thema Nachtschaltung der gemeindeweiten Straßenbeleuchtung und auf Grund gestiegener Relevanz im Umgang mit Energienutzung und Energieverbrauch, ist das Thema Nachtschaltung der gemeindeweiten Straßenbeleuchtung Beratungsgegenstand. 

Im Gemeindegebiet haben wir derzeit 200 Straßenbeleuchtungseinheiten. Die restlichen 42 Einheiten werden dieses Jahr auf LED Technik umgestellt. Die Abschaltung von 200 Straßenbeleuchtungseinheiten mit LED Technik bedeutet eine Stromersparnis von 4 kw/h. Würde die Straßenbeleuchtung beispielsweise im Zeitraum von 23 Uhr bis 4 Uhr abgeschaltet, so würde sich eine Energieersparnis von 20 kw/h pro Nacht ergeben. Im Jahr könnten somit ca. 7.300 kw/h eingespart werden. 

Nach Rückmeldung der e-netze ist der Energieverbrauch, der beim Anschalten der Straßenbeleuchtung mit LED-Technik entsteht, unerheblich. 

Auch das Abschalten jeder zweiten Straßenbeleuchtungseinheit ist technisch machbar.

In Wohmbrechts ist die Ortsdurchfahrt B12 beleuchtet. Eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung an der Bundesstraße auch in einer bestimmten Nachtzeit ist aus verkehrssicherungsrechtlichen Fragen riskant. Die Beleuchtungseinheiten an der Bundesstraße als auch im gesamten Ort Wohmbrechts hängen an einer Trafostation und können nur gemeinsam gesteuert werden. Eine Änderung der Beleuchtungszeiten der Straßenbeleuchtung ist also nur für den gesamten Ort möglich.        

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Paintner möchte die Nachabschaltung von 1 Uhr bis 4 Uhr. Die Gemeinde hat ein aktives Vereinsleben welches auch in den späteren Abendstunden stattfindet. Gemeinderat Pfeiffer spricht die Vorgaben der Verkehrssicherungspflicht an. Macht eine Abschaltung von 1 Uhr bis 4 Uhr Sinn, so Gemeinderat Müller. Nach seinen Berechnungen würde die Einsparung einem Jahresverbrauch an Strom einer Familie entsprechend. Wäre es nicht sinnvoller anstatt der Nachtabschaltung eine Photovoltaik-Anlage in gleicher Größe auf einer gemeindlichen Liegenschaft zu installieren? Gemeinderat Roth und Linke plädieren für die Abschaltung. In der aktuellen Lage sind Energieeinsparungen in jedem Bereich notwendig. Ein weiterer Aspekt ist die Lichtverschmutzung. Für den Ortsteil Wohmbrechts wird die Verwaltung beauftragt, die rechtlichen Vorgaben für die Beleuchtung der Ortsdurchfahrt abzuklären.

Beschluss 1

Vor dem Hintergrund einer steigenden Verantwortung gegenüber einer sparsamen Energienutzung, wird die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit dem Netzbetreiber die Straßenbeleuchtungseinheiten im Gemeindegebiet im Zeitraum 23 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages abzuschalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

Beschluss 2

Vor dem Hintergrund einer steigenden Verantwortung gegenüber einer sparsamen Energienutzung, wird die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit dem Netzbetreiber die Straßenbeleuchtungseinheiten im Gemeindegebiet im Zeitraum 1 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages abzuschalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 3

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, in Abstimmung mit dem Netzbetreiber und dem Staatlichen Bauamt Kempten, in Wohmbrechts nach Möglichkeit eine Energieeinsparungsmöglichkeit bei den Straßenbeleuchtungseinheiten im Zeitraum 1 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages herbeizuführen unter Beachtung verkehrssicherungsrechtlicher Verpflichtungen an der Ortsdurchfahrt B12.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Straßenbeleuchtung Höhenweg hier: Beratung und Beschluss über einen Antrag zur Installation einer Straßenbeleuchtung im Höhenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 33. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 20.06.2022 ging in der Verwaltung ein Antrag auf Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Höhenweg ein. Folgender Streckenabschnitt (ca. 150 Meter) ist laut Antrag betroffen:


Die Antragsbegründung lautet wie folgt:

„Der genannte Abschnitt befindet sich im allgemeinen Wohngebiet WA des Bebauungsplans „An der Halde“ und ist somit lt. Art. 51 Abs.1 des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, eine Pflichtaufgabe.

Sehr positives Stimmungsbild der befragten Hausanlieger.

Da in diesem Abschnitt des Höhenweges der Breitbandausbau mit Glasfaser dieses Jahr, spätestens nächstes Jahr geplant ist, könnte man zusammen mit dieser Baumaßnahme kostensparend die Straßenbeleuchtung installieren.“

Die Unterschriftenliste enthält sieben Haushalte. Davon fünf Haushalte, die sich für eine Straßenbeleuchtung aussprechen und zwei Haushalt dagegen.

Tatsächlich besteht eine Beleuchtungspflicht der Gemeinde nach Art. 51 Abs. 1 Bay. Straßen und Wegegesetz nur nach ihrer Leistungsfähigkeit und wenn dies dringend erforderlich ist. Das dringende Erfordernis richtet sich wiederum an der Verkehrssicherheit einer Straße. Im Höhenweg kann aus Sicht der Verwaltung keine Beleuchtungspflicht hergeleitet werden.

Im Sinne einer energieeinsparenden Verantwortung der Kommunen ist die Errichtung einer Straßenbeleuchtung im klassischen Sinne mit Erdbaumaßnahmen, Stromverkabelungen und Strombezug über einen Netzbetreiber, gerade in der aktuellen Zeit neu zu bewerten. 

Eine Alternative zur Straßenbeleuchtung wie bisher, kann die Verwendung von Solar-Straßenbeleuchtungen sein. Im Hinblick auf zukünftige Anfragen gleicher Art oder die Entwicklung neuer Baugebiete mit Straßenbeleuchtungen kann die Aufsetzung eines Pilotprojekts mit Solar-Straßenbeleuchtungen sinnvoll sein. Der Höhenweg, als kleiner Straßenzug mit ca. 4 Lichtpunkten, könnte sich als Pilotstrecke eignen.

Wie im Sennereiweg bereits angesprochen, sind Straßenbeleuchtungen gem. § 126 BauGB von Privaten straßenbegleitend auf ihrem Grundstück zu dulden. Eine Errichtung der Straßenbeleuchtung auf öffentlichem Grund kann den Gehweg unnötig einengen. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Roth bezeichnet die Erweiterung der Straßenbeleuchtung als Kann-Leistung. Welche Standards wollen wir? Andere Themen sind durchaus wichtiger. In den nächsten Jahren wird der finanzielle Spielraum der Kommunen deutlich eingeschränkt sein. Er kann einer Erweiterung nicht zustimmen. Dem schließt sich Gemeinderat Gsell an. Einstimmig wird Herrn Prestel als betroffener Anwohner das Rederecht erteilt. Herr Prestel würde die Erweiterung im Zuge des Breitbandausbaues als kostensparend veranlassen. Für ihn stehen die Sicherheitsaspekte im Höhenweg im Vordergrund.

Beschluss

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Errichtung einer Solar-Straßenbeleuchtung im Höhenweg zu prüfen und die Kosten zu ermitteln. Ebenso soll die Verwaltung in Abstimmung mit den Anwohnern des Höhenwegs treten zur Prüfung möglicher Lichtpunktstandorte, straßenbegleitend auf privatem Grund. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7

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5. Buswartehäuschen Schwarzenberg und Hergatz hier: Beratung über Ausführungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 33. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2022 ö beratend 5

Sachverhalt

Für die Buswartehäuschen in Schwarzenberg und Hergatz hat Gemeinderat Zodel eine Version erstellt:

Die Zeichnung wird nachgereicht.

Diese Version kann vom Bauhof selbst aufgestellt werden. Die Bauteile müssten von einer Zimmerei bearbeitet werden. 

Die Gemeinde Balderschwang hat Buswartehäuschen errichten lassen, die ebenfalls funktional gehalten sind:

   


Mit welchen Kosten bei den Varianten zu rechnen ist, wird nach Möglichkeit bis zur Sitzung erfragt.

Eine weitere Version, wie sie in Vorarlberg in Verwendung ist:

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Pfeiffer gefällt die Version aus Balderschwang. Weniger Holz, mehr Glas um eine Leichtigkeit zu erzielen. Das Gremium schließt sich dem an. Der Entwurf des Bauhofs zielt in die gleiche Richtung. Gemeinderat Linke wünscht sich für eine der nächsten Sitzungen komplette vergleichbare Angebote (incl. Fundamente, etc.). Dann kann die Vergabe beschlossen werden.

Beschluss

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt mit der Kontaktaufnahme und Angebotseinholung beim Hersteller des Buswartehauses in Balderschwang, Vorarlberg und der Bauhofversion.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 11.04.2022 gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 33. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt nachfolgenden Beschluss bekannt:

Der Gemeinderat hat gegen die Änderung (Überplanung oder Neuaufstellung) des Bebauungsplans Schwarzenberg gestimmt.        

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7. Sonstiges / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 33. Sitzung des Gemeinderates 04.07.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Gemeinderat Deinhart frägt nach dem Sachstand zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Möllen – Maria-Thann. Eine Besichtigung hat stattgefunden, in der August-Sitzung soll die Sanierung besprochen und dann ausgeschrieben werden, so der Vorsitzende.
Die einhergehende Vermessung einer Teilfläche des „Kiesgrubenweges“ zur Sanierung des Weges findet in der KW 28 statt.

Gemeinderat Müller bemängelt das hohe Gras an den Straßenrändern der Gemeindestraßen. Der Bauhof wird sich umgehend darum kümmern. Ein Rückschnitt ist nur noch einmal im Jahr vorgesehen.

Datenstand vom 11.11.2022 12:34 Uhr