Datum: 05.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Wohmbrechts
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung von Niederschriften
2 Elementarversicherung kommunaler Gebäude
3 Kita-Gebühren bei Notbetreuung
4 Bauanträge
4.1 Antrag auf Baugenehmigung 16/2022 hier: Einbau von Gaupen, Vergrößerung Balkon DG, Umbau und Sanierung, Schreckelberg 5
4.2 Antrag auf Baugenehmigung 17/2022 hier: Sanierung zur Bestandserhaltung, Albertushof, Engelitz 25
4.3 Antrag auf Baugenehmigung 18/2022 hier: Dacherweiterung aufgrund Einbau eines Hängedrehkranes, Wangener Str. 2
5 Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 04.07.2022 gefassten Beschlüsse
6 Sonstiges / Anträge

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1. Genehmigung von Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 35. Sitzung des Gemeinderates 05.09.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 34 vom 01.08.2022 soll genehmigt werden. Das Protokoll wurde vorab dem Gemeinderat übersandt bzw. im R.I.S. zur Durchsicht bereitgestellt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 34 vom 01.08.2022 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
einstimmig angenommen

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2. Elementarversicherung kommunaler Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 35. Sitzung des Gemeinderates 05.09.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die kommunalen Gebäude samt ihren Einrichtungsgegenständen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht elementarversichert. Mit der kommunalen Versicherung wurde eine Liste der Gebäude erstellt und die Versicherungskosten ermittelt. Vor dem Hintergrund häufiger auftretender Starkregenereignisse ist eine finanzielle Absicherung kommunaler Gebäude zu empfehlen. 

Es wird vorgeschlagen, für die kommunalen Gebäude eine Elementarversicherung abzuschließen. Die Kosten liegen bei ca. 4.000 € brutto pro Jahr, ohne Selbstbehalt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderätin Kirchmann spricht sich für die Einholung eines Vergleichsangebotes aus. Der Vorsitzende erläutert, dass dies mit erheblichem Erfassungsaufwand verbunden ist und ein Vergleichsangebot in der Kürze der Zeit nicht einholbar ist. Inhalt der Elementarversicherung ist Überschwemmung, Rückstau, Erdfall (Erdsenkung), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbruch, auf die Frage von Gemeinderat Fey. Die Frage von Gemeinderat Linke, ob Starkregen mit inkludiert ist, konnte nicht beantwortet werden. Aus privaten Erfahrungen ist mit keinen großen Unterschieden in den Angeboten der Versicherungen zu rechnen, so die Aussage von verschiedenen Gremiumsmitgliedern.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, für die kommunalen Gebäude mit Einrichtungsgegenständen eine Elementarversicherung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
mehrheitlich angenommen

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3. Kita-Gebühren bei Notbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 35. Sitzung des Gemeinderates 05.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 21.07.2022 ging vom Elternbeirat Kindertagesstätte ein Antrag ein. Er lautet wie folgt:

„Einige Eltern kamen auf den Elternbeirat zu, dass aktuell wieder vermehrt Notbetreuung stattfindet und es für die Eltern nicht einfach ist, für die gebuchten Zeiten eine Betreuung zu finden. Viele sind berufstätig und auf die Betreuung angewiesen. Auch kommt immer wieder das Thema Beiträge auf den Tisch, auch dass diese ab September wiederum erhöht werden. Natürlich verstehen wir alle die personelle Situation (Krankheit, Schwangerschaft, Ruhestand) und sehen auch, dass hier personell einiges getan wird.
Aktuell sind nun leider aber wieder einige Wochen nachmittags Notbetreuung, und diese soll nun auch bis zu den Sommerferien beibehalten werden. Notbetreuung nachmittags seit 11.07. - Sommerferienbeginn - 08.08.2022 (in der Bienengruppe war zusätzlich auch von 13.07.-15.07. ganztags Notbetreuung).

Wir bitten Sie diese Punkte zu klären:

  1. Beitragsrückerstattung für die Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben

Wie wäre eine einfache Regelung mit einer Woche Notbetreuung übernehmen die Eltern, sobald es mehr wird, erhalten diese die Mehrkosten zurück?
Die Mehrkosten für die Ganztagsbetreuung zu vormittags liegen bei 80 €/Monat also 20 €/Woche beim ersten Kind, und bei 40 €/Monat also 10 €/Woche beim zweiten Kind. Somit erhalten die Eltern, wenn diese die 4 Wochen nachmittags Notbetreuung nicht genutzt haben - 3 x 20 € zurück (1 Woche übernehmen die Eltern)

2. generelle Regelung wie in Zukunft mit Ausfallzeiten umgegangen wird

Weiterhin liegt es uns sehr am Herzen hier eine generelle Regelung zu finden. Wir gehen davon aus, dass auch der Herbst und der Winter wiederum zu Notbetreuungszeiten führen wird und es macht allen das Leben leichter, wenn es hier eine einfache Regelung gibt, wie mit Ausfallzeiten / Notgruppen und Beitragsrückerstattungen umgegangen wird. Evtl. auch wie oben: einfache Regelung mit eine Woche Notbetreuung übernehmen die Eltern, der Rest wird zurückerstattet? 
(Ende des Antrags)

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die personelle Situation in der Kita auch in Zukunft angespannt sein wird und dass bei Krankheiten, Schwangerschaften, etc. der Betrieb zeitweise in die Notbetreuung übergehen muss. Dabei wird regelmäßig die Frage nach der Gebührentragung gestellt werden. 

Der Gemeinderat soll beraten und Beschluss fassen, wie in Zukunft mit der Gebührenlast von Seiten der Gemeindeverwaltung verfahren werden kann, wenn die Kita in die Notbetreuung übergeht.

Möglich wären eine generelle Regelung, Einzelfallentscheidungen, eine Mischform oder ein Vertagen der Entscheidung, bis weitere Vergleichssituationen anderer Träger vorliegen.

Im Antrag des Elternbeirats ist eine generelle Regelung vorgeschlagen, die nicht alle Eventualitäten berücksichtigt (halbtags oder ganztags Notbetreuung, Gründe für Notbetreuung, etc.).

Eine Einzelfallentscheidung müsste bereits für den ersten Tag eines Notbetreuungsfalls getroffen werden und könnte zu einer zeitaufwändigen, regelmäßigen Befassung des Gemeinderates führen. 

Die Mischform könnte sich an dem Vorschlag des Elternbeirats orientieren, berücksichtigt jedoch den Umstand, dass jede Situation, die zu einer Notbetreuung führt, eine eigene Bewertung bedarf.

In der Zeit vom 11.07.2022 bis 05.08.2022 war im Kindergarten eine Notbetreuung nachmittags eingerichtet auf Grund von Krankheitsfällen im Personal. Bei der Frage, ob Gebühren erlassen werden, sollten mindestens folgende beide Aspekte mit in Betracht gezogen werden:

  • Die Gemeinde ist auch zur Lohnfortzahlung in Krankheitsfällen des Personals verpflichtet
  • Eltern haben für Betreuungszeiten bezahlt, die faktisch nicht erbracht werden konnten

Der Gemeinde entstehen also durchgehend Kosten, die von den Gebührenzahlern auch aus dem gemeindlichen Solidaritätsgedanken zumindest teilweise mitgetragen werden sollten. Auf der anderen Seite tritt bei einer Notbetreuung eine Leistungsstörung auf, die die Gebührenzahler nicht zu vertreten haben. 

Die Verwaltung schlägt vor, den Vorschlag des Elternbeirats aufzugreifen, die beiden oben beschriebenen Gesichtspunkte mit zu berücksichtigen und den Verwaltungsaufwand in der Gemeindeverwaltung möglichst übersichtlich zu halten.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende präsentiert zu Beginn eine Abfrage von verschiedenen Trägern zur Regelung der Notbetreuung:

Einrichtung
Regelung
Kita-Regionalbüro Freising
Anpassung bei länger als 4 Wochen 
Kita-Zentrum St. Simpert Augsburg
Anpassung anteilig bei mehr als 5 Tage
Lindenberg (nur kirchliche oder private Träger)
Erstattung bei einem Träger sonst keine Erstattung
VG Sigmarszell
Keine vergleichbare Situation
Heimenkirch
Keine vergleichbare Situation
Lindau
Gebühren für laufenden Monat zahlen, im Folgemonat Rückerstattung auch bei Notbetreuung von nicht mehr als 5 Tagen
Wangen und Kißlegg
Rückerstattung nach tatsächlicher Betreuungszeit
Landratsamt Lindau
Weist auf hohe Defizitlagen der Gemeinden im Bereich der Kinderbetreuung hin, auf die allgemein vergleichsweise niedrigen Gebühren und auf eine geordnete Haushaltsführung

Von verschiedenen Gemeinderatsmitglieder wird eine einheitliche Regelung innerhalb des Landkreises vorgeschlagen. Hierzu soll das Thema in der Bürgermeisterversammlung aufgegriffen werden. Im Gremium wird der enorme Verwaltungsaufwand für die Beitragsrückerstattung im Notbetreuungsfall angesprochen und dies für einen vergleichsweise geringen Betrag. Auf Antrag erhalten die zwei anwesenden Elternbeiräte Frau Starnecker und Frau Valasek Rederecht. Es wird nochmals klargemacht, dass eine generelle Lösung wichtig ist. Eine klare Regelung erleichtert allen Beteiligten mit der Situation besser umzugehen, auch der bis dato. stattfindende Klärungsbedarf fällt weg. Gemeinderat Pfeiffer gibt zu bedenken, dass die Eltern vor großen finanziellen Herausforderungen stehen. Ein Entgegenkommen der Gemeinde wäre angebracht. Das Gremium schlägt einen runden Tisch, an dem der Elternbeirat, die KiTa-Leitung, sowie Verwaltung beteiligt sind, vor. Somit kann eine tragbare Lösung für alle Beteiligten ausgearbeitet werden. Eine zeitnahe Umsetzung wird vorausgesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einen runden Tisch, mit Elternbeirat, KiTa-Leitung und Verwaltung einzuberufen. Es soll eine tragbare Lösung erarbeitet werden und in einer nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen werden. Parallel dazu, soll im „Bürgermeister-Kreis“ eine landkreisweite Regelung angestoßen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
einstimmig angenommen

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 35. Sitzung des Gemeinderates 05.09.2022 ö beschließend 4
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4.1. Antrag auf Baugenehmigung 16/2022 hier: Einbau von Gaupen, Vergrößerung Balkon DG, Umbau und Sanierung, Schreckelberg 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 35. Sitzung des Gemeinderates 05.09.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Antragsteller:                Rita und Dr. Ingo Lasslop
                       Böhlaustrasse 28, 81247 München
Bauort:                 Schreckelberg 5, 88145 Hergatz
                       Flst. Nr. 533/1, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:        Einbau von Gaupen, Vergrößerung Balkon DG,                 
Umbau und Sanierung

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Einbau von Gaupen, Vergrößerung des Balkons im DG sowie Umbau und Sanierung auf Flst. Nr. 533/1, Schreckelberg 5, Gemarkung Wohmbrechts, 88145 Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
einstimmig angenommen

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4.2. Antrag auf Baugenehmigung 17/2022 hier: Sanierung zur Bestandserhaltung, Albertushof, Engelitz 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 35. Sitzung des Gemeinderates 05.09.2022 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Antragsteller:                Dr. Albert und Dr. Edgar Kirchmann Bauherrengemeinschaft,
                       vertreten durch Dr. Albert Kirchmann
                       Oberer Stäuben 1, 88131 Bodolz
Bauort:                 Engelitz 25, 88145 Hergatz
                       Flst. Nr. 635, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:        Sanierung zur Bestandserhaltung Albertushof,
       Dachsanierung Nordseite, Erneuerung Einfahrts-
       Häuschen mit Stützmauer, Einbau zusätzliches
       Tor Dachanschleppung

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung des Albertushofs, Engelitz 25 auf Flst. Nr. 635, Gemarkung Wohmbrechts, 88145 Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
einstimmig angenommen

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4.3. Antrag auf Baugenehmigung 18/2022 hier: Dacherweiterung aufgrund Einbau eines Hängedrehkranes, Wangener Str. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 35. Sitzung des Gemeinderates 05.09.2022 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Antragsteller:                Josef Weber
                       Wangener Str. 2, 88145 Hergatz
Bauort:                 Wangener Str. 2, 88145 Hergatz
                       Flst. Nrn. 15, 108/2, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:        Dacherweiterung auf Grund des Einbaus eines Hängedrehkranes

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Dacherweiterung auf Grund des Einbaus eines Hängedrehkranes auf den Flst. Nrn. 15, 108/2, Gemarkung Wohmbrechts, Wangener Str. 2, Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
einstimmig angenommen

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5. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung vom 04.07.2022 gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 35. Sitzung des Gemeinderates 05.09.2022 ö informativ 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt folgende Beschlüsse bekannt:

Der Auftrag für das Geländer der innenliegenden Friedhofsmauer im Friedhof Wohmbrechts wurde an die Firma Herrmann GmbH, Pettermandstraße 2/2, 88239 Wangen im Allgäu, zu einem Angebotsbruttopreis in Höhe von 26.980,60 € netto erteilt.

Der Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten im Werkraum der Grundschule Wohmbrechts wurde der Firma Geschwentner GmbH, Schwarzenberg 6, 88145 Hergatz zu einem Angebotsbruttopreis in Höhe von 8.326,69 € erteilt.

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6. Sonstiges / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 35. Sitzung des Gemeinderates 05.09.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Nachtabschaltung gemeindliche Straßenbeleuchtung

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass zwei Rückmeldungen eingegangen sind. Eine Rückmeldung verweist auf die nächtliche Sicherheit im Gemeindegebiet, die durch die Abschaltung vermeintlich nicht mehr gegeben ist. Die zweite Rückmeldung befürwortet die Abschaltung auch im Hinblick auf die stark angestiegene Lichtverschmutzung und damit verbundene Auswirkungen auf die Tierwelt. Aus dem Gremium wurde angeregt, die Nachtabschaltung in Itzlings zu überprüfen. Die Nachtabschaltung beginnt bereits früher, nicht wie vorgesehen ab 1.00 Uhr.

Energiesparmaßnahmen

Gemeinderat Woll spricht das Thema Energiesparen in gemeindlichen Gebäuden an. Die Gemeinde sollte hier umgehend Maßnahmen umsetzen. Der Vorsitzende erläutert, dass mit der eza! das Rathaus, die Grundschule und Turnhalle bereits besichtigt worden sind und Vorschläge umgesetzt bzw. in Absprache mit einer Fachfirma umgesetzt werden. Zum Thema Nahwärmeversorgung rät er einen Fachplaner einzuschalten, wobei die Versorgungslage für die Erzeugung momentan sehr angespannt ist.


Gemeindliche Projekte

Von Gemeinderat Linke wird der aktuelle Stand zu den Themenschwerpunkten Photovoltaik, Bauhof, Radwegenetz, Hochwasserschutz, Vereinsförderung und Ökologische Aufwertung von gemeindlichen Flächen bekannt gegeben.

Grundschule Wohmbrechts - Werkraum

Auf Frage von Gemeinderat Wiggenhauser, gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Maßnahme abgeschlossen ist. Mitte August sind die Möbel geliefert worden und im Anschluss die Elektroinstallationen abgeschlossen worden.

Datenstand vom 11.11.2022 12:36 Uhr