Datum: 06.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Wohmbrechts
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung von Niederschriften
2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Freilandanlage Schwarzensee" hier: Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
3 Breitbandausbau hier: Informationen zum aktuellen Stand und Kostenkalkulationen
4 Sonstiges, Anträge

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1. Genehmigung von Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 39 vom 09.01.2023 soll genehmigt werden. Das Protokoll wurde vorab dem Gemeinderat übersandt bzw. im R.I.S. zur Durchsicht bereitgestellt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 39 vom 09.01.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Freilandanlage Schwarzensee" hier: Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freilandanlage Schwarzensee“ 
  • Aufstellungsbeschluss
  • Billigung des Bebauungsplan-Entwurfes
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
           nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB

Der Vorhabenträger Manfred Gelle, Schwarzensee 5 in 88145 Hergatz möchte einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und beabsichtigt, auf den nördlich angrenzenden, derzeit landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen, dringend benötigte Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Stromerzeugung für die Eigenversorgung zu errichten. 

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Bayerischen Klimaschutzgesetz verankerten Ziele zu erreichen. Neben einem starken Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen ist daher auch ein Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen erforderlich.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sah bis 2017 für Solarparks im Wesentlichen Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Mit der Verabschiedung der Freiflächenöffnungsverordnung haben die Länder Bayern und Baden-Württemberg von einer Länderöffnungsklausel der EEG-Novelle 2017 Gebrauch gemacht und damit die Flächenkulisse für Solarparks um sogenannte „benachteiligte Gebiete“ auf Acker- und Grünlandflächen erweitert. Um für die Stromeinspeisung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten und um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes „PV-Freilandanlage Schwarzensee“ erforderlich. Mit der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage kann somit ein wesentlicher Beitrag zu einer künftigen regenerativen Versorgung mit dringend benötigter elektrischer Energie erfolgen.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,28 ha mit der nördlichen Teilfläche des Flurstückes Nr. 611.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem im Lageplan dargestellten, schwarz umrandeten Bereich.



Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Waßmann vom Planungsbüro Planwerkstatt am Bodensee aus Langenargen. Herr Waßmann stellt den Bebauungsplan-Entwurf vor. Das Gremium begrüßt einhellig die Umsetzung der PV-Freilandanlage. Gemeinderat Wiggenhauser weist auf die Umsetzung des Retentionsbeckens aus dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schwarzensee“ hin. Der Vorhabenträger ist für die Errichtung des Retentionsbecken zuständig. Eine Umsetzung ist bis heute nicht erfolgt. Gemeinderat Woll erwähnt die Biotop-Fläche auf der nordwestlichen Seite des überplanten Grundstücks. Diese erstreckt sich über die Landesgrenze nach Baden-Württemberg. Herr Waßmann erklärt, dass die Umsetzung des Retentionsbeckens in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt werden kann. Außerdem spricht er eine mögliche Erweiterung des Umgriffs des Bebauungsplanes Richtung Norden an. Momentan wird die Fläche dem Ausgleich aus dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schwarzensee“ zugeordnet. Mit der Verlegung der Fläche könnte der Umgriff erweitert werden und somit auch die Fläche für die PV-Anlage. Weitere Klärung bringt die Trägerbeteiligung im Zuge des Planverfahrens. Im weiteren Verlauf wird die Topografie des Geländes, sowie eine mögliche Blendwirkung auf die Bundesstraße B 32 angesprochen.

Beschluss

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „PV-Freilandanlage Schwarzensee“ wird aufgestellt (Aufstellungsbeschluss).
  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freilandanlage Schwarzensee“ vom 23.11.2022 wird gebilligt.
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll im Norden erweitert werden und die festgesetzte Ausgleichsfläche aus dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schwarzensee“ an anderer Stelle mit privater Fläche kompensiert werden.
  3. Es wird die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt.
  4. Im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages wird auf die Umsetzung des Retentionsbeckens aus dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schwarzensee“ hingewiesen. Vor der Umsetzung des Retentionsbeckens darf mit dem Bau der Anlage nicht begonnen werden

Es wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Breitbandausbau hier: Informationen zum aktuellen Stand und Kostenkalkulationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 07.11.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Breitbandausbau flächendeckend schnellstmöglich voranzutreiben. Bedingt durch den kurzfristigen Entfall des ursprünglich vorgesehenen Förderprogramms sollen Neuplanungen und Neukalkulationen unter Berücksichtigung von Synergien mit den angekündigten Eigenausbauplänen der Deutschen Telekom oder anderen Unternehmen erfolgen. Die zur Projektumsetzung notwendigen Förderanträge sollen in den zur Verfügung stehenden Förderprogrammen gestellt werden. Das Projekt soll in einer interkommunalen Zusammenarbeit realisiert werden, dazu kann wahlweise der Beitritt zu einem Zweckverband erfolgen oder eine andere Form des interkommunalen Aufgabenübertrages gemäß den Förderrichtlinien wird gewählt.

Durch den bislang über das bayerische Förderprogramm erfolgten Breitbandausbau wurden außenliegende Bereiche mit Glasfaser erschlossen. Adressen in den Innenbereichen sind aktuell über nicht gigabitfähige Kupferleitungen mit Vectoring oder Super-Vectoring versorgt. 
Aufgrund des stetig steigenden Bedarfs an Bandbreite ist für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde ein flächendeckender Glasfaserausbau im gesamten Gemeindegebiet anzustreben.

Auf Grundlage des Beschlusses des Gemeinderats wurde ein Markterkundungsverfahren nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" in Kombination mit der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ (Bayerische Gigabit-Richtlinie – BayGibitR) für alle Adressen im Gemeindegebiet durchgeführt.

Im Gemeindegebiet mit 851 Adressen wurde folgende Versorgungssituation ermittelt:

  • 235 Adressen mit gigabitfähiger FTTH-Versorgung (Homes Connected und Homes Passed / IST-Versorgung, Eigenausbau und aktueller geförderter Ausbau) und somit nicht förderfähig
  • 53 Adressen mit gigabitfähiger HFC-Versorgung (Homes Connected und Homes Passed / IST-Versorgung, Eigenausbau und aktueller geförderter Ausbau) und somit nicht förderfähig
  • 216 private Adressen mit Super-Vectoring-Versorgung (100-250 Mbit/s) und somit nicht förderfähig
  • 83 potentiell förderfähige Adressen mit gewerblicher Nutzung mit
    Super-Vectoring-Versorgung 
  • 264 uneingeschränkt förderfähige Adressen

Im Zuge der Projektierung zur flächendeckenden Erschließung im Rahmen der bayerischen Gigabit-Richtlinie wurde eine Gesamtplanung für das Gemeindegebiet erarbeitet. Auf Basis dieser Gesamtplanung belaufen sich die Kosten für den Ausbau dieser Adressen auf ca. 3,6 Mio. €.

Auf Basis der Rahmenbedingungen der bayerischen Gigabit-Richtlinie stehen zum Ausbau ca. 1,8 Mio. € zur Verfügung. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt damit ca. 180.000 €.

Es ist geplant, die daraus resultierende Lücke durch Synergieeffekte beim eigenwirtschaftlich geplanten Ausbau der Deutsche Telekom zu schließen.

Dieser eigenwirtschaftliche Ausbau wurde im Nachgang zum Markterkundungsverfahren durch die Deutsche Telekom für Teile des Gemeindegebietes angekündigt, allerdings wurde dieser nicht belastbar mit Daten und Fakten belegt.

Daher empfehlen wir folge Schritte zum weiteren Vorgehen:

  • Start des Auswahlverfahrens im Rahmen der Bayerischen Gigabit-Richtlinie zum flächendeckenden Gesamtausbau im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (zusätzlicher IKZ-Bonus 50.000 €)
  • Deckelung der maximalen Angebotssumme auf den maximalen Förderbetrag
  • Verteilung der Kosten zwischen den an der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligten Kommunen nach Trassenlänge und Anzahl der Anschlüsse
  • Stellung der Anträge auf Bewilligung der Fördermittel nach Abschluss des Auswahlverfahrens

Diskussionsverlauf

Herr Ledermann vom Ingenieurbüro Ledermann, Freising wird vom Vorsitzenden begrüßt. Herr Ledermann erläutert anhand verschiedener Folien den aktuellen Stand und die empfohlene weitere Vorgehensweise.















Die Diskussion wird von Gemeinderat Linke eingeleitet. Er ist der Meinung, dass mit der Beantragung des „Höfebonus“ abgelegene Anwesen nicht berücksichtigt wurden. Anwesen, die jetzt aus Kostengründen diskutiert werden müssen, hätten damals schon mit im „Höfebonus“ aufgenommen werden müssen. Eine genaue Prüfung der Anschlüsse hätte erfolgen müssen, dies sei nicht geschehen. Außerdem stört ihn der zeitliche Ablauf zur Umsetzung der Gigabit-Richtlinie des Bundes. Durch immer wieder eingetretene Verzögerungen seien der Gemeinde schlussendlich Fördergelder des Bundes in Höhe von rd. 1,4 Mio. Euro entgangen. Wäre eine zeitnahe Beantragung erfolgt, hätte die Maßnahme über die Gigabit-Richtlinie des Bundes abgewickelt werden können. Diese sah eine unbegrenzte Förderung des geplanten Breitbandausbaues vor. Herr Ledermann entgegnet, dass der Gigabit-Ausbau mit dem Ansatz der Gründung eines Zweckverbandes mit den Landkreiskommunen angegangen wurde. Dies führte dazu, dass mit und in allen betroffenen Kommunen immer wieder Gespräche bzw. Gemeinderatssitzungen zu den weiteren Verfahrensschritten abgehalten werden mussten. Dann kam die Ankündigung der Telekom und anderen Anbietern (u.a. UGG), in den Kommunen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anzustreben, hinzu. Diese führte immer wieder zu einer neuen Sachlage. Deshalb hätte der Förderantrag erst Ende 2022 gestellt werden können. Dann wurde am 19. Oktober 2022 die Streichung der Fördermittel zum 31.12.2022 von der Bundesregierung angekündigt. Innerhalb weniger Tage konnte nicht mehr auf die Förderplattform des Bundes zugegriffen werden. Ende November wurde dann eine neue Förderrichtlinie für das Jahr 2023 angekündigt. Diese stehe aber bis heute aus. Wichtig wäre jetzt, den Ausbau mit Mitteln aus der Gigabit-Förderrichtlinie des Landes Bayern weiterzuführen. Über einen interkommunalen Zusammenschluss könnten zu der Förderung für die Gemeinde Hergatz in Höhe von rd. 1,6 Mio. Euro nochmals 50.000 € Förderung generiert werden. Der Zusammenschluss hätte auch den Charme, dass nicht genutzte Fördergelder der anderen Kommunen für Hergatz herangezogen werden könnten. Nach den Berechnungen des Ingenieurbüros könnten somit alle Kommunen den kompletten Gigabit-Ausbau umsetzen und die gesamten Fördermittel wären ausreichend. Hinzukommen würde der Eigenausbau durch die Telekom. Von einer möglichen Kostenreduzierung durch den Nichtanschluss kostenintensiver Adressen sieht das Gremium ab. 

Auf Frage des Vorsitzenden gibt Herr Ledermann noch einen möglichen Zeitplan vor. Die Ausschreibung der Maßnahme soll im Februar/März 2023 erfolgen. Mit der Submission sei im Juni 2023 zu rechnen, damit im August die Vergabe im Gemeinderat beschlossen werden könne. Der Ausbau erfolge in den Jahren 2025/2026. Die Ausschreibung soll auf die maximale Ausbausumme für die Gemeinde Hergatz gedeckelt werden, um einen ungedeckten Aufwand zu verhindern. Diesen müsste die Gemeinde selber tragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Breitbandausbau flächendeckend schnellstmöglich im Rahmen der vorgeschlagenen Vorgehensweise voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Sonstiges, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Anfragen aus dem Gemeinderat:

Gemeinderat Scheuerl spricht den Sachstand zur Überführung der B32 in Schreckelberg an. Gibt es hierzu neue Erkenntnisse? Der Vorsitzende verneint dies. Er habe bereits beim Staatlichen Bauamt nachgefragt, aber noch keine Rückmeldung erhalten.

Gibt es zum Geh- und Radweg entlang der LI 7 Wohmbrechts-Muthen Neuigkeiten, möchte Gemeinderat Wiggenhauser wissen. Es werden Grundstücksverhandlungen geführt, so der Vorsitzende. Ergebnisse hierzu liegen ihm aber nicht vor.

Datenstand vom 11.04.2023 10:34 Uhr