Datum: 03.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Wohmbrechts
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung von Niederschriften
2 Bestätigung der Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Wohmbrechts
3 Kommunale Nahwärmenetze hier: Präsentation des renergie Allgäu e.V.
4 Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 hier: Beratung und Beschluss über zwei Anträge aus Lengatz und Möllen
5 Spenden an die Gemeinde und ihre Einrichtungen 2022 hier: Veröffentlichung der angenommenen Spenden
6 Bauanträge
6.1 Antrag auf Baugenehmigung 03/2023 hier: Abbruch des vorhandenen Schuppenteils mit Flachdachbereich und Wiederaufbau als Schuppen an das Bestandsgebäude, Grod 5
6.2 Antrag auf Baugenehmigung 04/2023 hier: Neubau von Garagen, Büroräumen und einem Mehrzweckraum, Bregenzer Straße 4/6
6.3 Antrag auf Vorbescheid 05/2023 hier: Neubau eines Einfamilienhauses, Engelitz 15
7 Sonstiges

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1. Genehmigung von Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 03.04.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 43 vom 06.03.2023 soll genehmigt werden. Das Protokoll wurde vorab dem Gemeinderat übersandt bzw. im R.I.S. zur Durchsicht bereitgestellt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 43 vom 06.03.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bestätigung der Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Wohmbrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 03.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der in der Generalversammlung gewählte 1. Kommandant einer Freiwilligen Feuerwehr von der Gemeinde zu bestätigen. Gleiches gilt gemäß Artikel 8 Absatz 5 BayFwG für den stellvertretenden Kommandanten. 

In der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wohmbrechts vom 28.02.2023 wurden gewählt: 
Zum Kommandanten: Herr Marco Nägele, Schreckelberg 15, Hergatz,
zum stellvertretenden Kommandanten: Herr Franz Hartmann, Itzlings 13, Hergatz. 

Das Einvernehmen des Kreisbrandrates Herrn Wolfgang Endres zur Kommandantenwahl liegt vor.

Die gewählten Kommandanten müssen in ihrem Amt bestätigt werden.

Beschlüsse:

Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG die Wahl am 28.02.2023 von Herrn Marco Nägele, Schreckelberg 15, 88145 Hergatz zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wohmbrechts.

Abstimmungsergebnis:                13 : 0 (einstimmig angenommen)

Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 5 BayFwG die Wahl am 28.02.2023 von Herrn Franz Hartmann, Itzlings 13, 88145 Hergatz zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wohmbrechts.

Abstimmungsergebnis:                13 : 0 (einstimmig angenommen)

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3. Kommunale Nahwärmenetze hier: Präsentation des renergie Allgäu e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 03.04.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

Zahlreiche Kommunen befassen sich derzeit mit dem Thema kommunale Nahwärmenetze. Was ist die geeignete Technologie, wie sieht es mit einer Wärmeplanung aus, welches Betreibermodell sollte gewählt werden, wie ist die Wirtschaftlichkeit einzuschätzen, sind nur wenige der vielen Fragen, die sich dabei stellen. 

Insbesondere auf Grund der gealterten Heiz- und Lüftungstechnik in den kommunalen Gebäuden Rathaus, Grundschule Wohmbrechts und Turnhalle Wohmbrechts und im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung der Dorfmitte Wohmbrechts, wird die Option eines zentralen Heizsystems interessant.

Frau Rues und Herr Riebel von renergie Allgäu e.V. sind anwesend. Gemeinderat Scheuerl bittet Frau Rues um eine kurze Vorstellung. Renergie Allgäu sei ein unabhängiger gemeinnütziger Verein für erneuerbare Energien und Energieeffizienz mit Sitz in Kempten im Allgäu. Der Verein sei schon fast 30 Jahre alt und fördere regionales Wirtschaften. Mit innovativen Konzepten wolle man die Energiewende ermöglichen und die Wertschöpfung aus der Energieerzeugung in der Region steigern. Mit Herrn Bürgermeister Raab sei sie schon länger in Kontakt und heute möchte sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten darstellen und auch eine Entscheidungshilfe geben.

Nach kurzer Einführung und Information über die Energiepreisentwicklung stellt Frau Ruess die Fördermöglichkeiten vor.

Fördermöglichkeiten:

  • BEW – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze


Die BEW sei im September 2022 in Kraft getreten. Sie schaffe Anreize, in den Neubau von Wärmenetzen zu investieren.
Das Förderprogramm ist in mehrere Module gegliedert. 
Modul 1: Transformationspläne (Bestandsnetz) und Machbarkeitsstudien (Neubaunetz)
Förderfähig sind nur Netze, die auf die Wärmeversorgung von mindestens 17 Gebäuden (Anschlüssen) ausgerichtet sind. 
Modul 2: Neubau und Erweiterung von Wärmenetzen
(mind. 75%ige Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien).
Modul 3: Einzelmaßnahmen (Ergänzungen bei Bestandsnetzen)
Vorteil der BEW sei die rasche Umsetzung eines konkreten Wärmenetzprojektes. Die Erfolgsaussichten seien hoch. Jedoch werden hier meist nur Teile des Gesamtgebietes betrachtet; Wenn die Gemeinde also beispielsweise nur in Wohmbrechts eine klimaneutrale Wärmeversorgung anstrebe. Der Antrag koste zwischen 3000 und 4000,- €, die Förderung liege zwischen 40 und 50 %. Bearbeitungszeit: 6 Monate.

  • Kommunale Wärmeplanung


Bei der kommunalen Wärmeplanung werde von renergie erstmal eine Bestandsanalyse mit Erhebung aller Energieverbräuche in der ganzen Gemeinde und eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Einspar- und Erzeugungspotentialen durchgeführt und Umsetzungspläne für zwei prioritäre Fokusgebiete erarbeitet. Mit Hilfe einer Energie- und Treibhausgas-Bilanz sowie einer Potenzialanalyse werden Szenarien für eine zukünftige Wärmeversorgung entwickelt (Maßnahmenkatalog, Prioritäten und Zeitplan). Diese umfangreiche Wärmeplanung, welche es in Bayern jedoch noch nicht lange gebe, habe hohe Erfolgsaussichten und eine erhöhte Förderquote für 2023 (90%). Antragssteller sei die Gemeinde. Die Kosten belaufen sich erfahrungsgemäß auf rd. 30.000 €. Bearbeitungszeit: 1 Jahr.

  • Quartierskonzept


Beim Quartierskonzept werden alle Energiesektoren analysiert und mehrere Energieprojekte betrachtet (z.B. mehrere Orte in der Gemeinde: Wohmbrechts, Schwarzenberg usw.). Hier werde ebenfalls zuerst eine Bestandsanalyse mit Erhebung aller Energieverbräuche und eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Einspar- und Erzeugungspotentialen durchgeführt. Auch hier gebe es einen Maßnahmenkatalog. Zusätzliche Inhalte: Erfolgskontrolle mit Zeitplan und Priorisierung, Untersuchungsschwerpunkte und Öffentlichkeitsarbeit. Antragsteller sei hier ebenfalls die Gemeinde. Bearbeitungszeit: 1 Jahr.

Untersuchungsschwerpunkte: 
  • Wärmeversorgung aus vorhandener Wärmequelle (Bestandssiedlung), Bestimmung der wirtschaftlichsten Ausbauvariante
  • Effizienzpotenziale Bestandsgebäude (Energetische Optimierung, Fördermöglichkeiten)
  • Energetische Bilanzierung (incl. Verkehrssektor, öffentliche Beleuchtung etc).

Auf Frage von Gemeinderätin Paintner, woher man die Daten für die Analysen bekomme, teilt Frau Rues mit, dass man diese mit Hilfe von bewährten Fragebögen erhalte, die man beispielsweise auf der Website veröffentlichen könne (Gebäudespezifische Datenerhebung). Erfahrungsgemäß liege die Beteiligung bei ca. 20 %. Der Rest werde nach statistischen Werten hochgerechnet.

Frau Rues informiert, dass sie bereits mehrere Quartierskonzepte bearbeitet habe. Hier sei Kommunikation sehr wichtig. Sie werde dem Vorsitzenden ein Beispielkonzept per Email zukommen lassen. Für die kommunale Wärmeplanung, gebe es leider noch kein Projekt. 

  • Energienutzungsplan

Der Energienutzungsplan ist ein strategisches Planungsinstrument, das einen Überblick gibt über die momentane sowie zukünftige Energiebedarfs- und Energieversorgungssituation in der Gemeinde. Auch beim Energienutzungsplan beginne man mit der Bestands- und Potenzialanalyse. Hier werde das gesamte Gemeindegebiet betrachtet, alle Daten seien GIS-basiert und die Fortschreibung des Datensatzes sei möglich. Dies bedeute, dass die Daten, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden müssen, jederzeit upgedatet werden können. Es gebe eine Wärmebedarfsdichtekarte, um Schwachstellen vorrangig abdecken zu können. Weitere Inhalte: Akteursbeteiligung, Konzeptentwicklung zur Vorgehensweise (Definition der Ziele der Gemeinde hinsichtlich Energieeinsparung, Effiziente Energieversorgung, Energieversorgungsanlagen, Festlegung der Handlungsfelder und eines Maßnahmenkataloges), Umsetzung der Maßnahmen. Antragsteller sei auch hier die Gemeinde. Die Kosten belaufen sich auf ca. 50.000 €. Bearbeitungszeit: 1,5 Jahre.

Frau Rues zeigt, wie ein Maßnahmenkatalog aussehen könnte:



Entscheidungshilfe:


Fazit:

Frau Rues weist darauf hin, dass auch zwischen den Förderprogrammen kombiniert werden könne.

Gemeinderat Müller bemängelt, dass man wieder mal viel zu spät dran sei. Bereits im November 2021 wollte man sich über ein kommunales Nahwärmenetz Gedanken machen. Es sei Eile geboten. Ihn interessieren die Kosten einer kommunalen Wärmeplanung.

Auch Gemeinderat Roth empfiehlt, jetzt möglichst schnell zu handeln. Da er nur in Wohmbrechts einen hohen Sanierungs- und Heizungsbedarf sieht, plädiert er für eine kleine Lösung. Allerdings hält er eine Bestandserhebung für sehr wichtig. Evtl. könnte man das Quartierskonzept mit der BEW kombinieren?

Gemeinderat Scheuerl interessiert, wie die Wärme in einem Netz transportiert wird. Diese werde durch Kunststoffrohre von der zentralen Heizanlage zu den Abnahmestellen transportiert. Er ist der Meinung, dass der Bürgerschaft eine Energiesicherheit sehr wichtig sei und so evtl. auch hohe Bereitschaft bestehe, sich an ein Wärmenetz anzuschließen.

Die Frage nach der richtigen Technologie lasse sich schwer beantworten, so Frau Rues auf Frage des Vorsitzenden, alles sei möglich. Im Privathaushalt werden Wärmepumpen bevorzugt. Eine weitverbreitete Technologie sei das Blockheizkraftwerk. Strom werde der Brennstoff der Zukunft sein. 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Präsentation. Über das Fazit aus der Präsentation werde sich das Gremium nun Gedanken machen. 

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4. Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 hier: Beratung und Beschluss über zwei Anträge aus Lengatz und Möllen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 03.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Antrag Lengatz

Am 27.12.2022 ging von einem Anwohner aus Lengatz in der Gemeindeverwaltung ein Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ein.

Der Antrag wird begründet mit persönlichen Beobachtungen und Eindrücke des Antragstellenden, dass die meisten Kraftfahrzeugführenden das bereits vorhandene Verkehrszeichen 136-10 „Kinder“ nicht beachten würden. In Lengatz gäbe es keine Bürgersteige zum Schutz von Fußgängern. Insbesondere für Schulkinder, die sich auf der schmalen Gemeindestraße zur Bushaltestelle Lengatz bewegen, sei dies gefährlich.

Lengatz ist eine Ortschaft (gelbes Ortsschild). Es gilt daher grundsätzlich Tempo 50 gemäß Straßenverkehrsordnung. Die Straße Lengatz ist eine Gemeindestraße. Die Zuständigkeit zum Erlass von Geschwindigkeitsregelungen liegt bei der Gemeinde. Eine Abkehr vom gesetzlichen Grundsatz bedarf einer Begründung. Überhöhte Geschwindigkeiten, unübersichtliche Straßenführungen, Unfallschwerpunkte, soziale Einrichtungen in unmittelbarer Straßennähe, etc. können als Begründungsgrundlage dienen.

Am 20.01.2023 fand gemeinsam mit der Polizeiinspektion Lindenberg eine Verkehrsschau statt, bei der auch die Situation in Lengatz begutachtet wurde. Eine Temporeduzierung auf 30 km/h wurde im Rahmen der Verkehrsschau auf folgendem Straßenabschnitt als begründbar gewertet:


Die Straßenführung ist insbesondere am westlichen Ortseingang auf Grund der Kurvenlage schlecht einsehbar. Die Straßenbreite liegt bei ca. 3,50 Meter. 

Im Gemeindegebiet haben bisher 25 Straßenzüge eine 30er Zone oder 30er Begrenzung.

In Lengatz wurde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt zwischen dem 15.03.2023 und 27.03.2023. Die Messtafel wurde lediglich in einer Richtung aufgestellt. Sie erfasse jede Bewegung (auch Fußgänger).


Antrag Möllen

Aus Möllen ging eine Anfrage auf Temporeduzierung 30 ein.

Die Anfrage wird begründet mit persönlichen Beobachtungen und Eindrücken des Antragstellenden und dessen Nachbarschaft, dass die Straße stark befahren sei und die Geschwindigkeiten weitestgehend nicht eingehalten würden. Der zu schnell fahrende Verkehr sei zum Großteil auf die Abholzeiten der Kita-Einrichtung zurückzuführen. Es sei zudem mehrmals zu Kollisionen zwischen Kraftfahrzeugen und verschiedenen Haustieren gekommen. Für Kinder in Möllen sei die Situation zu gefährlich. Auch das Ein- und Ausfahren aus den Hauseinfahrten auf die Straße sei gefährlich. 

Möllen ist ein Weiler (grünes Ortsschild). Es gilt daher grundsätzlich Tempo 100 gemäß Straßenverkehrsordnung. In der Vergangenheit wurde bereits eine Temporeduzierung auf 50 km/h angeordnet. Unter Bezugnahme auf die enge Kurvenführung und der Bushaltestelle im Ort konnte diese Reduzierung begründet werden. Eine weitere Reduzierung auf 30 km/h würde eine weitergehende Begründung erfordern. Im Rahmen der Verkehrsschau wurde sehr deutlich, dass eine solche Begründung zum aktuellen Zeitpunkt nicht aufzubringen ist.


Auch in Möllen wurde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt zwischen dem 06.03.2023 und 13.03.2023. 


Der Vorsitzende weist auf die Initiative hin „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“. Diese Initiative setze sich gegenüber dem Bund dafür ein, dass Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden. Trotzdem habe man die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Zum Antrag Lengatz:

Gemeinderat Scheuerl spricht sich generell flächendeckend für Tempo 30 aus. Er bemängelt jedoch, dass der Antrag von Lengatz nur von einer Einzelperson komme. Was wollen die anderen Anwohner?
Gemeinderat Lieg schlussfolgert bei einer solchen Zustimmung eine gewisse Erwartungshaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde.
Gemeinderat Gsell möchte, dass der Verkehr fließt. Die Straße in Lengatz sei keine Hauptdurchgangsstraße. Bei den Verkehrsmessungen seien wahrscheinlich überwiegend die eigenen Anwohner betroffen. Zudem sei die Kurve am Ortseingang eine natürliche Verkehrsberuhigung.
Auch Gemeinderätin Paintner hält eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in Lengatz nicht für sinnvoll.
Gemeinderat Linke plädiert für Tempo 30. Der Fahrradverkehr nehme zu. Es seien keine Bürgersteige da in Lengatz. Er hält schon 50 km/h durch den Ort für gewagt.
Auch Gemeinderat Pfeiffer spricht sich für eine Reduzierung aus.
Gemeinderat Zodel schlägt noch vor, nur im Kurvenbereich Tempo 30 anzuordnen.

Zum Antrag Möllen:

Der Vorsitzende teilt mit, dass hier eine Straßenbreite von 5,0 bis 6,0 m gegeben sei und eine andere Gesetzeslage herrsche als in Lengatz.
Gemeinderat Zodel ergänzt, dass bei der Verkehrsschau deutlich wurde, dass eine weitere Temporeduzierung rechtssicher begründbar sein müsse und eine solche Begründung zum aktuellen Zeitpunkt nicht aufzubringen sei.
Gemeinderat Gsell spricht die Geschwindigkeitsmessungen an. Nur im Feierabendverkehr und in der Nacht seien ein paar Überschreitungen ersichtlich.
Auch Gemeinderat Pfeiffer sieht hier keinen Handlungsbedarf.

Beschlüsse:

Dem Antrag auf Tempo 30 in Lengatz wird entsprochen. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, in Lengatz auf dem vorgenannten Abschnitt eine Temporeduzierung auf 30 km/h begründend anzuordnen.

Abstimmungsergebnis:                5 : 8 (mehrheitlich abgelehnt)        

Der Anfrage auf Tempo 30 in Möllen wird entsprochen. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung, in Möllen auf dem vorgenannten Abschnitt eine Temporeduzierung auf 30 km/h begründend anzuordnen.

Abstimmungsergebnis:                 2 : 11 (mehrheitlich abgelehnt)        

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5. Spenden an die Gemeinde und ihre Einrichtungen 2022 hier: Veröffentlichung der angenommenen Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 03.04.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Auf Grundlage der Handlungsempfehlung der Staatsministerien der Justiz und des Inneren und mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.10.2020 sind die Spendenaktivitäten an die Gemeinde einmal jährlich zu veröffentlichen. 

Für das Jahr 2022 stellt sich dies wie folgt dar:

Auflistung aller angenommenen und abgelehnten Spenden an die Gemeinde und ihre Einrichtungen gemäß Beschluss vom 12.10.2020:


Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 03.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Antragsteller:



Bauort:



Bauvorhaben:


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6.1. Antrag auf Baugenehmigung 03/2023 hier: Abbruch des vorhandenen Schuppenteils mit Flachdachbereich und Wiederaufbau als Schuppen an das Bestandsgebäude, Grod 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 03.04.2023 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Antragsteller:
Josef Erwin Wetzel
Grod 5, 88145 Hergatz


Bauort:
Grod 5, Flst. Nrn. 287 und 288
Gemarkung Maria-Thann


Bauvorhaben:
Abbruch des vorhandenen Schuppenteils mit Flachdachbereich und Wiederaufbau als Schuppen an das Bestandsgebäude

Das Gebäude liegt im Außenbereich, hat aber eine Privilegierung nach § 35 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch des vorhandenen Schuppenteils mit Flachdachbereich und zum Wiederaufbau als Schuppen an das Bestandsgebäude auf den Flst. Nrn. 287 und 288, Grod 5, Gemarkung Maria-Thann, 88145 Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.2. Antrag auf Baugenehmigung 04/2023 hier: Neubau von Garagen, Büroräumen und einem Mehrzweckraum, Bregenzer Straße 4/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 03.04.2023 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Antragsteller:
Florian Lingg
Bregenzer Straße 6 ½, 88145 Hergatz


Bauort:
Bregenzer Straße 4/6, Flst. Nrn. 213/3 und 213/5, 
Gemarkung Wohmbrechts


Bauvorhaben:
Neubau von Garagen, Büroräumen und einem Mehrzweckraum

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von Garagen, Büroräumen und einem Mehrzweckraum auf den Flst. Nrn. 213/3 und 213/5, Bregenzer Straße 4/6, Gemarkung Wohmbrechts, 88145 Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.3. Antrag auf Vorbescheid 05/2023 hier: Neubau eines Einfamilienhauses, Engelitz 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 03.04.2023 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Antragsteller:
Gerhard Pahl
Pater-Odilo-Weg 4, 87435 Kempten


Bauort:
Engelitz 15, Flst. Nr. 627
Gemarkung Wohmbrechts


Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses

Das Bauvorhaben liegt, trotz Verschiebung des Baukörpers nach Westen, wie bisher innerhalb den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes (Dorfgebiet).

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Flst. Nr. 627, Engelitz 15, Gemarkung Wohmbrechts, 88145 Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 03.04.2023 ö beratend 7

Sachverhalt

Anfragen aus dem Gemeinderat

Gemeinderat Deinhart erinnert an den Kiesweg Im Eichenstock, der immer noch nicht genutzt werden kann. Der Vorsitzende informiert, dass der Kiesweg dieses Jahr in Planung sei.
Auf Frage nach der Bürgersprechstunde, teilt der Vorsitzende mit, dass diese vor der nächsten Gemeinderatssitzung wieder stattfinden werde.

Gemeinderat Lieg spricht die Buswartehäuschen in Hergatz und Schwarzenberg an. Die Gemeinde müsse das jetzt doch wieder selber in die Hand nehmen, da die Förderrichtlinien nicht greifen, so der Vorsitzende. Ein Ausführungstermin gebe es noch nicht.
Auf Frage nach dem Sachstand beim Brückengeländer am Bahnhof teilt der Vorsitzende mit, dass bisher lediglich ein Angebot vorliege und noch auf ein Vergleichsangebot gewartet werde.

Gemeinderat Wiggenhauser informiert, dass auf der Durchgangsstraße in Maria-Thann immer ein Bus am Straßenrand stehe und Stellplätze blockiere. Bei Veranstaltungen soll der Busbesitzer angeschrieben werden, damit die Parkplätze zur Verfügung stehen.
Gemeinderat Wiggenhauser spricht noch die Vertiefung auf dem Parkplatz bei der Turn- und Festhalle an. Vielleicht könne der Bauhof die Setzung mit Kies auffüllen. Der Vorsitzende schlägt vor, den Außenbereich der Turn- und Festhalle Maria-Thann bei der Verkehrsschau des Gemeinderats (Radtour) zu begutachten. 

Datenstand vom 09.05.2023 10:49 Uhr