Datum: 05.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Wohmbrechts
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung von Niederschriften
2 Bebauungsplan "Schwarzenberg - 4. Änderung und Erweiterung" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Neustrukturierung der Produktionshalle Zimmerei
3 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Schwarzenberg – 4. Änderung und Erweiterung“ hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Neustrukturierung Feldgeschworene hier: Zusammenlegung der zwei Feldgeschworenengremien Wohmbrechts und Maria-Thann und Festlegung der Zahl der Feldgeschworenen
5 Hallengebühren Vereine hier: Beratung und Beschluss über den Erlass der Hallengebühren für das Jahr 2024
6 Bauanträge
6.1 Antrag auf Baugenehmigung 1/2024 hier: Abriss Bestandsgaube auf der Südseite, Neubau größere Gaube an der gleichen Stelle, Itzlings 33
6.2 Antrag auf Baugenehmigung 2/2024 hier: Sanierung von Keller- sowie Erd- und Obergeschoss mit insgesamt 4 Wohneinheiten, Abriss und Neubau das Dachgeschosses inkl. Gauben und Loggien mit 2 Wohneinheiten, Maria-Thann 6
7 Sonstiges/Anträge

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1. Genehmigung von Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Nr. 54 vom 08.01.2024 und Nr. 55 vom 22.01.2024 sollen genehmigt werden. Die Protokolle wurden vorab dem Gemeinderat übersandt bzw. im R.I.S. zur Durchsicht bereitgestellt.

Beschlüsse:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 54 vom 08.01.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:        13 : 0 (einstimmig angenommen)

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 55 vom 22.01.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:        13 : 0 (einstimmig angenommen)

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2. Bebauungsplan "Schwarzenberg - 4. Änderung und Erweiterung" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Neustrukturierung der Produktionshalle Zimmerei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 02.08.2023 den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die Zimmerei Schmalzl möchte eine größere Produktionshalle errichten. Es soll ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Neustrukturierung der Produktionshalle gefasst werden.

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Schwarzenberg – 4. Änderung und Erweiterung“ 

  • Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen
  • Billigung des Entwurfes zum Bebauungsplan
  • Beschluss über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB

Das an der Lindenhofstraße in Schwarzenberg ansässige Unternehmen Fa. Schmalzl beabsichtigt, den vorhandenen Betriebsstandort zu erweitern. Geplant ist eine Betriebserweiterung durch einen Zwischenbau mit Lager/Sozialräume sowie eine neue Produktionshalle. Die Halle hat eine Firsthöhe von 12 Metern, eine Wandhöhe von 9,82 Metern (inkl. Dachauflage), eine Länge von 35 Metern und eine Tiefe von 20 Metern.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst eine Fläche von ca. 2.300 m², mit der westlichen Teilfläche des Flurstückes Nr. 597. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem im Lageplan dargestellten, rot umrandeten Bereich. 


Herr Florian und Frau Lüdtke vom Büro Planwerkstatt sind im Sitzungssaal anwesend und informieren über die Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. In diesem Verfahrensschritt haben sich nicht nur Behörden sondern auch Anwohner geäußert. Dies war aus der Sitzungseinladung bzw. Tagesordnung jedoch noch nicht ersichtlich. Die Stellungnahme der Öffentlichkeit, nämlich von Anwohnern der Lindenhofstraße wurde zum Sitzungsbeginn als Tischvorlage von der Verwaltung ausgeteilt. 

Herr Florian geht näher auf die Stellungnahmen der Behörden ein. Sämtliche Anmerkungen und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und wenn nötig berücksichtigt und korrigiert. Er präsentiert die Veränderungen zum Stand 07.07.2023 infolge der Behördenbeteiligung. Es sei ein Stück öffentliche Verkehrsfläche und eine externe Ausgleichsmaßnahme hinzugekommen:


Die planungsrechtlichen Festsetzungen seien diesbezüglich geändert worden. Auch Pflanzlisten mit Empfehlungen für Gehölzpflanzungen im Siedlungsbereich seien ergänzt worden.
Das Landratsamt sah unter anderem die Gefahr erheblicher Lärmimmissionen durch die holzverarbeitenden Maschinen und den zugehörigen Fahrverkehr und forderte in seiner Stellungnahme ein Lärmschutzgutachten. Dieses liege bereits vor und danach seien unzulässige Überschreitungen nicht zu erwarten. Die Maximalwerte werden deutlich unterschritten. 


 





Der Vorsitzende informiert über die anonyme Stellungnahme der Anwohner, die im September 2023 abgegeben wurde. Es sei nicht klar gewesen, ob die Stellungnahme aufgrund der Anonymität aufgenommen werde, da diese nur von „Anwohnern der Lindenhofstraße“ unterschrieben wurde. Hier sei nicht klar, ob es sich dabei um eine Person oder mehrere Anwohner handle.
In der Stellungnahme werde kritisiert, dass sich die Zimmerei in der Vergangenheit nicht an vertragliche Regelungen gehalten habe und insbesondere ein Rolltor einer Produktionshalle länger als die festgelegten zwei Stunden geöffnet gewesen sei. Zudem komme es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen durch den Anlieferungsverkehr. Die Zimmerei sei „überdimensioniert“.
Gemeinderat Fey ist nicht klar, was die Anwohner eigentlich wollen. Gemeinderat Gsell stellt sich die Frage, ob diese Stellungnahme überhaupt ernst genommen werden sollte. Aufgrund der Anonymität wisse man nicht, ob es überhaupt Bürger/innen aus der Gemeinde seien. Gemeinderat Lieg möchte wissen, was die Anwohner tun können, wenn Regeln nicht eingehalten werden. Dafür sei grundsätzlich die Gemeinde erster Ansprechpartner, so Herr Florian. Der Vorsitzende informiert, dass in den vergangenen Jahren immer wieder Beschwerden eines Anwohners eingegangen seien und deswegen auch mit dem Landratsamt Kontakt aufgenommen wurde. Dieser wohne jedoch inzwischen nicht mehr in der Lindenhofstraße. 
Auf Frage von Gemeinderätin Kirchmann teilt Herr Florian mit, dass bei der nun folgenden öffentlichen Auslegung der Pläne die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit habe, sich zu äußern bzw. eine Stellungnahme abzugeben. Konkrete Festlegungen und mögliche Regelungen von Lärmschutzvorgaben erfolgen erst im Rahmen einer Baugenehmigung.
Der Vorsitzende bemerkt abschließend, dass der Bauherr sich an vertraglichen Regelungen zu halten habe. Der effektivste Weg sei eine gemeinsame Lösung und gegenseitiges Dazutun.

Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat wägt die öffentlich und privat eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Schwarzenberg – 4. Änderung und Erweiterung“ in der Fassung vom 29.01.2024 gegeneinander und untereinander gerecht ab und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.

Abstimmungsergebnis:                12 : 0 (einstimmig angenommen)
Gemeinderätin Paintner ist gemäß Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Schwarzenberg – 4. Änderung und Erweiterung“ vom 29.01.2024 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis:                12 : 0 (einstimmig angenommen)
Gemeinderätin Paintner ist gemäß Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.


  1. Es wird die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Abstimmungsergebnis:                12 : 0 (einstimmig angenommen)
Gemeinderätin Paintner ist gemäß Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.


  1. Es wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:                12 : 0 (einstimmig angenommen)
Gemeinderätin Paintner ist gemäß Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

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3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Schwarzenberg – 4. Änderung und Erweiterung“ hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt vor.

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Schwarzenberg –
 4. Änderung und Erweiterung“, Gemarkung Schwarzenberg 

  • Änderungsbeschluss
  • Billigung des Entwurfes zur FNP-Änderung
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB

Das an der Lindenhofstraße in Schwarzenberg ansässige Unternehmen Fa. Schmalzl beabsichtigt, den vorhandenen Betriebsstandort zu erweitern. Geplant ist eine Betriebserweiterung durch einen Zwischenbau mit Lager/Sozialräume sowie eine neue Produktionshalle.

Das Plangebiet ist überwiegend dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das geplante Vorhaben einer baulichen Erweiterung eines Mischgebietes im Außenbereich ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schwarzenberg – 4. Änderung und Erweiterung“ erforderlich.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Hergatz stellt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs für das Plangebiet „Gemischte Baufläche“, „Fläche für die Landwirtschaft“ und Abgrenzung „Schutzgebiet“ dar. 

Die Gemeinde beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern und an die geplante Darstellung „Gemischte Baufläche“ anzupassen. 

Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung im Bereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,15 ha mit Teilflächen des Flurstückes Nr. 597.







Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat wägt die öffentlich und privat eingegangenen Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Schwarzenberg – 4. Änderung und Erweiterung“ in der Fassung vom 29.01.2024 gegeneinander und untereinander gerecht ab und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.

Abstimmungsergebnis:                12 : 0 (einstimmig angenommen)
Gemeinderätin Paintner ist gemäß Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

  1. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Schwarzenberg – 4. Änderung und Erweiterung“ vom 29.01.2024 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis:                12 : 0 (einstimmig angenommen)
Gemeinderätin Paintner ist gemäß Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

  1. Es wird die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Abstimmungsergebnis:                12 : 0 (einstimmig angenommen)
Gemeinderätin Paintner ist gemäß Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

  1. Es wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:                12 : 0 (einstimmig angenommen)
Gemeinderätin Paintner ist gemäß Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

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4. Neustrukturierung Feldgeschworene hier: Zusammenlegung der zwei Feldgeschworenengremien Wohmbrechts und Maria-Thann und Festlegung der Zahl der Feldgeschworenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Gemeinde Hergatz gibt es bis heute zwei Feldgeschworenengremien. Das ist historisch bedingt auf Grund der zwei Gemarkungen Wohmbrechts und Maria-Thann. Jedes Gremium umfasst drei Feldgeschworene, die für ihre jeweilige Gemarkung zuständig sind. Feldgeschworene bilden ein Gremium, dem der Obmann vorsitzt. Die Gremien arbeiten selbständig und sind mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet. Insbesondere werden Feldgeschworene durch Wahl innerhalb des Gremiums nachbesetzt. Sitzungen werden vom Obmann einberufen. 

Der Gemeinderat hat im Themenbereich der Feldgeschworenen immer dann Befugnisse, wenn es um strukturelle Änderungen bei den Feldgeschworenen geht. Das ist nun der Fall.

Zum einen gab es umfangreiche personelle Veränderungen in den Gremien. Zum anderen ist die Struktur der Feldgeschworenen, d.h. die Aufteilung in zwei Gremien weder zeitgemäß noch sinnvoll. Der Erste Bürgermeister hat daher am 17.01.2024 eine Feldgeschworenenversammlung beider Gremien einberufen zur Abstimmung über das weitere Vorgehens. In der Versammlung wurde über folgende Themen beraten und beschlossen:

  • Personelle Veränderungen
  • Grundsatzfragen (Anzahl der Feldgeschworenen, Zusammenlegung der zwei Gremien)
  • Neuwahlen

Personelle Veränderungen
Durch das Ausscheiden von zwei Feldgeschworenen im Gremium Maria-Thann und einer gesundheitsbedingten Unmöglichkeit der Amtsausübung im Gremium Wohmbrechts, ist das Gremium Maria-Thann aktuell mit einem Feldgeschworenen, das Gremium Wohmbrechts mit zwei Feldgeschworenen besetzt. Nachbesetzungen gestalten sich schwierig. Erste Anwerbeversuche über persönliche Ansprachen durch die Feldgeschworenen hatten einen Interessenten zum Ergebnis. Die Gremien haben beschlossen, weitere mögliche Kandidaten persönlich anzusprechen. Die Gemeinde hat bereits über das Amtsblatt informiert und aufgerufen.

Grundsatzfragen
Die Gremien waren sich einig, dass zukünftig sechs Feldgeschworene zur Verfügung stehen sollten. Weiterhin bestand Einigkeit, dass die Gremien Maria-Thann und Wohmbrechts zu einem Gremium „Feldgeschworene Gemeinde Hergatz“ zusammengelegt werden sollten. Durch die Festlegung der Anzahl der Feldgeschworenen und die Zusammenlegung der Gremien wird eine historisch bedingte, starre Struktur aufgebrochen und insbesondere eine höhere personelle Flexibilität und Resilienz erreicht. 

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit den Gremien der Feldgeschworenen Maria-Thann und Wohmbrechts vor, die beiden Gremien der Feldgeschworenen Maria-Thann und Wohmbrechts zu einem Gremium zusammenzulegen und die Anzahl der Feldgeschworenen auf sechs festzulegen.

Der Vorsitzende informiert, dass es bisher zwei Interessenten gebe. Ein dritter werde noch gesucht. 


Beschlüsse:

  1. Die beiden Gremien der Feldgeschworenen Wohmbrechts und Maria-Thann werden zu einem Gremium für die Gemeinde Hergatz zusammengelegt.

Abstimmungsergebnis:        12 : 0 (einstimmig angenommen)
Gemeinderat Roth hat zu Beginn des Top 4 den Sitzungssaal verlassen.

  1. Das neue Gremium hat eine Anzahl von sechs Feldgeschworenen.

Abstimmungsergebnis:        12 : 0 (einstimmig angenommen)
Gemeinderat Roth hat zu Beginn des Top 4 den Sitzungssaal verlassen.

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5. Hallengebühren Vereine hier: Beratung und Beschluss über den Erlass der Hallengebühren für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat für das Jahr 2023 beschlossen, den örtlichen Vereinen die Hallengebühren zu erlassen. Weiterhin bezahlt wurden die Veranstalterhaftpflicht (25 €) sowie die Heizkostenpauschale in der Zeit von 16.10. bis 15.04. (25 €).

Verschiedene Vereine haben vorgetragen, dass es eine finanzielle Entlastung für die Vereine bedeuten würde, für Vereinsveranstaltungen keine Hallennutzungsgebühren zu erheben. Als Begründung werden im Wesentlichen angeführt, dass sämtliche Einnahmen dem Verein wieder zugeführt würden. Finanziert würden damit Vereinsprojekte und die Nachwuchsförderung, die auch der Öffentlichkeit wieder zu Gute kämen. Die meisten Veranstaltungen seien zudem eintrittsfrei und lediglich auf Spendenbasis.

Gemeinderat Roth betritt den Sitzungssaal wieder um 20:30 Uhr während Top 5.

Der Gemeinderat hat ebenso mit Geltung ab 01.06.2023 beschlossen, die Hallennutzungsgebühr für die Halle Wohmbrechts auf 150 € und für die Fest- und Turnhalle Wohmbrechts auf 300 € zu erhöhen. 

Im Jahr 2023 hat die Gemeinde folgende Beträge abzüglich Heizkostenpauschale und Veranstalterhaftpflicht über die Hallennutzung der Gemeindevereine nicht eingezogen:

Turnhalle Wohmbrechts:                 954 €  
Fest- und Turnhalle Maria-Thann:         1.812 €

Durch den Gebührenerlassbeschluss für 2023 konnte durch die örtlichen Vereine keine zusätzliche Nutzung über die traditionellen Veranstaltungen hinaus festgestellt werden.

Die Gemeindeverwaltung schlägt daher für 2024 folgende Regelung vor:

  • Allen Vereinen aus der Gemeinde Hergatz werden die Hallengebühren für das Jahr 2024 erlassen.
  • Die Heizkostenpauschale ist weiterhin zu entrichten.
  • Der Betrag für die Veranstalterhaftpflicht ist weiterhin zu entrichten.

Ab dem Jahr 2025 wird auf Grund der Einführung der Umsatzsteuerverpflichtung der Kommunen eine vollständige Überarbeitung der Hallennutzungsgebührensatzungen erforderlich. Der Finanzausschuss wird sich gegen Ende des Jahres mit der Thematik vorbefassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erhebung der Hallennutzungsgebühren gemäß dem vorgeschlagenen Vorgehen:
  1. Von allen Vereinen aus der Gemeinde Hergatz werden die Hallengebühren für das Jahr 2024 nicht erhoben.
  2. Die Heizkostenpauschale ist weiterhin zu entrichten.
  3. Der Betrag für die Veranstalterhaftpflicht ist weiterhin zu entrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö beschließend 6
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6.1. Antrag auf Baugenehmigung 1/2024 hier: Abriss Bestandsgaube auf der Südseite, Neubau größere Gaube an der gleichen Stelle, Itzlings 33

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

Antragsteller:
Krämer Tanja und Rainer

Itzlings 33, Hergatz
Bauort:
Itzlings 33, Hergatz

Flst. Nr. 470/4, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Abriss Bestandsgaube auf der Südseite, Neubau größerer Gaube an der gleichen Stelle

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Abriss der Bestandsgaube auf der Südseite und Neubau einer größeren Gaube an der gleichen Stelle auf Flst. 470/4, Gemarkung Wohmbrechts, Itzlings 33, Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.2. Antrag auf Baugenehmigung 2/2024 hier: Sanierung von Keller- sowie Erd- und Obergeschoss mit insgesamt 4 Wohneinheiten, Abriss und Neubau das Dachgeschosses inkl. Gauben und Loggien mit 2 Wohneinheiten, Maria-Thann 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Antragsteller:
Hagspihl Simon

Maria-Thann 8, Hergatz
Bauort:
Maria-Thann 6, Hergatz

Flst. Nrn. 56+57, Gemarkung Maria-Thann
Bauvorhaben:
Sanierung von Keller- sowie Erd- und Obergeschoss mit insgesamt 4 Wohneinheiten, Abriss und Neubau das Dachgeschosses inkl. Gauben und Loggien mit 2 Wohneinheiten

Diskussionsverlauf

Herr Simon Hagspihl, der im Sitzungssaal anwesend ist, erhält Rederecht. Er erklärt das Vorhaben und beantwortet Fragen aus dem Gremium. Das Gebäude werde um 82 cm erhöht, Stellplätze seien ausreichend vorhanden. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung von Keller- sowie Erd- und Obergeschoss mit insgesamt 4 Wohneinheiten und zum Abriss und Neubau das Dachgeschosses inkl. Gauben und Loggien mit 2 Wohneinheiten auf den Flst.Nrn. 56+57, Maria-Thann 6, Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Sonstiges/Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 05.02.2024 ö informativ 7

Sachverhalt

Informationen an den Gemeinderat bzw. Anträge aus dem Gemeinderat liegen nicht vor.

Datenstand vom 04.04.2024 08:01 Uhr