Datum: 04.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Wohmbrechts
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung von Niederschriften
2 Haushalt 2024 hier: Beschluss über den Haushalt 2024
3 Jahresrechnung 2023 Gemeinde Hergatz hier: Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2023
4 Benutzungs- und Gebührenordnung der Kita St. Gallus hier: Beratung über die Überarbeitung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Kita St. Gallus und der Anpassung der Benutzungsgebühren
5 Benutzungs- und Gebührenordnung der Mittagsbetreuung hier: Beratung über die Überarbeitung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mittagsbetreuung Grundschule in Wohmbrechts und der Anpassung der Benutzungsgebühren
6 Vereinsantrag auf Räumlichkeiten - Sitzungsraum und Lager
7 Bauanträge
7.1 Antrag auf Baugenehmigung 03/2024 hier: Neubau eines Einfamilienhauses in Engelitz
8 Sonstiges/Anträge

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1. Genehmigung von Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 04.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 56 vom 05.02.2024 soll genehmigt werden. Das Protokoll wurde vorab dem Gemeinderat übersandt bzw. im R.I.S. zur Durchsicht bereitgestellt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 56 vom 05.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Haushalt 2024 hier: Beschluss über den Haushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 04.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und Investitionsplan wurde in den Sitzungen vom 22.01.2024 und 19.02.2024 beraten. Die gewünschten Änderungen und Ergänzungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wurden eingearbeitet. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hergatz für das Haushaltsjahr 2024 wird, wie vom Kämmerer Herrn Achberger vorgetragen, beschlossen.

Gemeinderat Scheuerl kommt um 19:34 Uhr.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende spricht die Steuersätze der Gemeindesteuern an. Er informiert, dass der Hebesatz der Gewerbesteuer der Gemeinde Hergatz im Vergleich zu anderen Gemeinden im Landkreis hoch sei. In Opfenbach oder Hergensweiler liege der Hebesatz beispielsweise bei 300 Prozent. Im Zuge der Grundsteuerreform werde sich der Gemeinderat in 2025 mit den Hebesätzen befassen müssen, so der Vorsitzende auf Anfrage von Gemeinderat Wiggenhauser.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2024 wie folgt:

Haushaltssatzung


der


Gemeinde Hergatz

Landkreis Lindau (Bodensee)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hergatz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit                                                5.278.310 €

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit                                                3.232.912 €.

§ 2

Es ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 476.774 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                390 v.H.
  2. für die Grundstücke (B)                                        390 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                        360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft

Hergatz, 04.03.2024

Oliver-Kersten Raab
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Jahresrechnung 2023 Gemeinde Hergatz hier: Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 04.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach ihrer Erstellung vorzulegen. Diese erstmalige Vorlage soll dem Gemeinderat lediglich die Möglichkeit geben, Kenntnis zu nehmen, wie sich der Jahresabschluss nach den Berechnungen der Gemeindeverwaltung darstellt. In eine nähere Prüfung braucht zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten werden. Es ist zunächst weder ein Beschluss über die Festlegung noch über die Entlastung zu fassen.

Der Kämmerer, Herr Achberger, stellt das Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Hergatz vor und erklärt die einzelnen Positionen:


Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem von der Verwaltung vorgelegten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 und verweist diesen zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Nach erfolgter Prüfung ist dieser dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sprechen einen Termin zur Prüfung der Jahresrechnung ab und teilen diesen der Verwaltung mit.

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4. Benutzungs- und Gebührenordnung der Kita St. Gallus hier: Beratung über die Überarbeitung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Kita St. Gallus und der Anpassung der Benutzungsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 04.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Haushaltsstellen der Kita weisen regelmäßig erhebliche finanzielle Defizite auf. Eine Reduzierung der defizitären Lage bei gleichbleibender Qualität der Einrichtung kann nur über eine Anpassung der Betreuungsgebühren erreicht werden. Der Gemeinderat hat zuletzt mit Beschluss vom 07.03.2022 die Buchungsentgelte erhöhend angepasst. Die Verwaltung schlägt nach zwei Jahren eine erneute Erhöhung der Betreuungsgebühren vor und eine Überarbeitung der Benutzungs- und Gebührenordnung.

Am 20.02.2024 fand die Sitzung des Personal-, Sozial- und Familienausschusses statt. Geladen war zudem der Elternbeirat der Kita. Der Elternbeirat war mit zwei Vertreterinnen anwesend und wurde gehört.

Im Folgenden ist eine Zusammenfassung der Finanzierungsbilanz Kita St. Gallus abgebildet:

Zusammenfassung Finanzierungsbilanz Kita
  1. Kindergarten
  • Kosten Betreuung Kindergarten 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 812.000 € (2024: ca. 1.058.000 €)
  • Gebühreneinnahmen 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 44.500 €
(2024: ca. 60.000 € ohne neue Erhöhung) 
  • Zuschüsse 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 474.000 €
(2024: ca. 500.000 €)
  • Defizit 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 293.000 € 
(2024: ca. 493.000 € ohne neue Erhöhung)

  1. Kinderkrippe
  • Kosten Betreuung Kinderkrippe 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 269.000 €
(2024: ca. 261.000 €) 
  • Gebühreneinnahmen 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 49.000 € 
(2024: ca. 60.000 € ohne neue Erhöhung)
  • Zuschüsse 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 21.500 €
(2024: ca. 20.000 €)
  • Defizit 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 199.000 €
(2024: ca. 181.000 € ohne neue Erhöhung) 

Der Mindestlohn für eine private Betreuungsstunde liegt im Jahr 2024 bei 12,41 €.

Die neue Benutzungs- und Gebührenordnung ist als Anlage beigefügt. In Rot sind die Streichungen, in Grün die Ergänzungen markiert. Folgende Punkte werden gestrichen oder ergänzt:

  • Aufnahmevoraussetzungen in § 3
  • Mindestbesuchszeit Krippe in § 4
  • Öffnungszeiten in § 8
  • Verpflegung in § 9
  • Gebührenerhöhung um 30 % in § 13
  • Mindestgebühr in § 13
  • Fälligkeit in § 16


Defizitentwicklung Kita (Kindergarten + Krippe)

Kindergarten: Kosten je Betreuungsplatz je Monat in 2024 -> 856 €
Kinderkrippe: Kosten je Betreuungsplatz je Monat in 2024 -> 1.449 €

In dem Diagramm ist für das Jahr 2024 keine Gebührenerhöhung eingerechnet.

Der Personal-, Sozial- und Familienausschuss hat neben den Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnung eine Erhöhung der Entgelte um 10%, um 15%, um 20 % und um 30 % beraten.

Das Beratungsergebnis des Personal-, Sozial- und Familienausschusses nach Anhörung und Beratung mit dem Elternbeirat ergab, der Gemeinderat möge eine Gebührenerhöhung für den Kindergarten in Höhe von 30 % und für die Krippe in Höhe von 30 % beschließen. Zudem soll für weitere Kinder ein Abschlag von 20 % gewährt werden. Dabei soll eine Mindestgebühr gelten, die der Gebühr der niedrigsten Buchungsstufe des 1. Kindes entspricht (4-5 Stunden Kindergarten und 2-3 Stunden Krippe). Der Ausschuss schlägt weiter vor, die weiteren vorgebrachten Punkte (Aufnahmevoraussetzungen, Mindestbuchungszeit Krippe, Öffnungszeiten Krippe, Verpflegung, Fälligkeit) zu beschließen.

Kindergarten
+30 %
-20%
Buchungszeit
1. Kind
weiteres Kind
4 bis 5 Stunden
143,00 €
143,00 €
5 bis 6 Stunden
171,50 €
143,00 €
6 bis 7 Stunden
200,00 €
160,00 €
7 bis 8 Stunden
229,00 €
183,00 €
8 bis 9 Stunden
257,50 €
206,00 €
Krippe
+30%
-20%
Buchungszeit
1. Kind
weiteres Kind
2 bis 3 Stunden
286,00 €
286,00 €
3 bis 4 Stunden
329,00 €
286,00 €
4 bis 5 Stunden
372,00 €
297,50 €
5 bis 6 Stunden
414,50 €
331,50 €
6 bis 7 Stunden
457,50 €
366,00 €
7 bis 8 Stunden
500,50 €
400,50 €

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Gsell, der Mitglied im Familienausschuss ist, erklärt, dass die Eltern letztendlich aufgrund des staatlichen Beitragszuschusses 100 Euro weniger bezahlen. Dieser staatliche Zuschuss könne nicht in der Satzung dargestellt werden. Gemeinderat Wiggenhauser ergänzt, dass sich die Beiträge für die Eltern gegenüber früher dadurch um einiges verringert haben. Gemeinderat Roth würde die Höhe der Kindergartenbeiträge in Wangen interessieren und ob es möglich sei, dass die Zuschüsse für die Eltern wieder gestrichen werden? Davon geht der Vorsitzende nicht aus, jedoch bezweifelt er, dass ein Einfrieren der Defizite gelingen werde (Frage von Gemeinderat Pfeiffer). Er sieht grundsätzliche Probleme rund um die Finanzierung der Kinderbetreuung. Seiner Meinung nach werde dies in absehbarer Zeit ein Politikum werden. Es bleibe spannend, auch was die bevorstehende Ganztagesbetreuung anbelange. Ob eine landkreisweite Lösung angestrebt werde, sehe man. Gemeinderat Scheuerl spricht die Steigerung der Personalkosten an. Sei die Kita überbesetzt oder warum sei so viel Personal notwendig? Heutzutage könne man in Fehlzeiten wie Urlaub oder auch bei kurzfristeigen Ausfällen und Engpässen im Personalbereich Springerinnen einsetzen, idealerweise in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden über einen Erzieher-/Springerpool. Der Vorsitzende teilt mit, dass eine gute Personalausstattung in der Kita wichtig sei, nicht nur mit Blick auf die derzeitige Kinderbetreuung, sondern auch aufgrund des hart umkämpften Arbeitsmarktes. Auch Gemeinderätin Paintner sieht im Bereich Personal keine Solidarität zwischen den Kommunen. Arbeitskräfte würden gegenseitig abgeworben. Springer würden in der Kita St. Gallus bereits eingesetzt. 
Gemeinderat Müller spricht die Aufnahmevoraussetzungen in der Satzung an. Er sehe in § 3 Abs. 5 eine Ungleichbehandlung und dass sich die Gemeinde hier einen Vorteil verschaffe: „Kinder von Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten der Gemeinde erhalten einen Betreuungsplatz ohne sich dem Auswahlverfahren stellen zu müssen.“ Bereits in der Ausschusssitzung wurde dieser Absatz diskutiert und umformuliert. Gemeinderätin Paintner schlägt folgende Formulierung vor:
(5) Kinder von Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten der Gemeinde sind von § 3 Abs. (4) ausgenommen. Das Gremium signalisiert mehrheitliche Zustimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Benutzungs- und Gebührenordnung der Kita in der Fassung vom 04.03.2024 mit nachfolgender Änderung: § 3 Abs. 5 erhält folgenden Wortlaut: Kinder von Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten der Gemeinde sind von § 3 Abs. (4) ausgenommen.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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5. Benutzungs- und Gebührenordnung der Mittagsbetreuung hier: Beratung über die Überarbeitung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mittagsbetreuung Grundschule in Wohmbrechts und der Anpassung der Benutzungsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 04.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Haushaltsstellen der Mittagsbetreuung weisen regelmäßig erhebliche finanzielle Defizite auf. Eine Reduzierung der defizitären Lage bei gleichbleibender Qualität der Einrichtung kann nur über eine Anpassung der Betreuungsgebühren erreicht werden. Der Gemeinderat hat zuletzt mit Beschluss vom 07.03.2022 die Buchungsentgelte erhöhend angepasst. Die Verwaltung schlägt nach zwei Jahren eine erneute Erhöhung der Betreuungsgebühren vor und eine Überarbeitung der Benutzungs- und Gebührenordnung.

Am 20.02.2024 fand die Sitzung des Personal-, Sozial- und Familienausschusses statt. Geladen war zudem der Elternbeirat der Grundschule. Der Elternbeirat war in der Ausschusssitzung nicht anwesend.

Im Folgenden ist eine Zusammenfassung der Finanzierungsbilanz Kita St. Gallus abgebildet:

Zusammenfassung Finanzierungsbilanz Mittagsbetreuung
  • Kosten Mittagsbetreuung 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 70.500 €
(2024: ca. 89.500 €) 
  • Gebühreneinnahmen 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 25.500 €
(2024: ca. 37.000 € ohne neue Erhöhung)
  • Zuschüsse 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 10.500 €
(2024: ca. 12.500 €)
  • Defizit 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 34.000 €
(2024: ca. 40.000 € ohne neue Erhöhung)

Der bisherige Stundensatz für eine Betreuungsstunde liegt bei 2,45 €. Der in der Satzung angesetzte Stundensatz bei 15 % Erhöhung liegt bei 2,80 €. Der Mindestlohn für eine private Betreuungsstunde liegt im Jahr 2024 bei 12,41 €.

Die neue Benutzungs- und Gebührenordnung ist als Anlage beigefügt. In Rot sind die Streichungen, in Grün die Ergänzungen markiert. Folgende Punkte werden gestrichen oder ergänzt:

  • Gebührenerhöhung um 15 % in § 3
  • Ermäßigungsregelung in § 4
  • Verpflegung in § 6








Defizitentwicklung Mittagsbetreuung

In dem Diagramm ist für das Jahr 2024 keine Gebührenerhöhung eingerechnet.

Der Personal-, Sozial- und Familienausschuss hat neben den Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnung eine Erhöhung der Entgelte um 10%, um 15% und um 20 % beraten. 

Das Beratungsergebnis des Ausschusses ergab, der Gemeinderat möge eine Gebührenerhöhung für die Mittagsbetreuung in Höhe von 15 % beschließen. Zudem soll für weitere Kinder ein Abschlag von 20 % gewährt werden. Das entspricht einer Reduzierung der bisherigen Ermäßigung um 30 %. Der Ausschuss schlägt weiter vor, den weiteren vorgebrachten Punkt (Verpflegung) zu beschließen.

+15 % Reguläre Mittagsbetreuung (14 Uhr)
Buchungszeit
1. Kind
Weiteres Kind
1 Wochentag
28,00 €
22,50 €
2 Wochentage
56,50 €
45,00 €
3 Wochentage
85,00 €
68,00 €
4 Wochentage
112,50 €
90,00 €
5 Wochentage
141,50 €
113,00 €

+ 15 % Verlängerte Mittagsbetreuung (16 Uhr)
Buchungszeit
1. Kind
Weiteres Kind
1 Wochentag
50,50 €
40,50 €
2 Wochentage
101,00 €
81,00 €
3 Wochentage
152,50 €
122,00 €
4 Wochentage
203,50 €
163,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Benutzungs- und Gebührenordnung der Mittagsbetreuung in der Fassung vom 04.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Vereinsantrag auf Räumlichkeiten - Sitzungsraum und Lager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 04.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Antrag vom 24.01.2024, eingegangen am 26.01.2024 beantragt die Reitergruppe Wohmbrechts e.V. bei der Gemeinde Räumlichkeiten zur Versammlung sowie die Zurverfügungstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von Vereinsutensilien.

  1. Vereinsräumlichkeiten
Antrag:
Die Reitergruppe erfragt Räume für das Vereinsleben. Zu Kooperationen mit Vereinsräumen anderer Vereine wäre die Reitergruppe empfänglich. 

Optionen:
Die Gemeinde kann zum heutigen Zeitpunkt die Mensa in der Grundschule Wohmbrechts anbieten. Ohne weitere Maßnahmen (z.B. erwachsenen gerechtes Mobiliar) sind bereits jetzt Versammlungen von 12 Personen möglich. Weitere Optionen sind ab 2026 bei dem Neubau der Mensa für die Grundschule Wohmbrechts im alten Feuerwehrhaus Wohmbrechts denkbar und könnten bei der Planung berücksichtigt werden.

Zudem besteht zum aktuellen Zeitpunkt die Möglichkeit das Bürgerstüble in Maria-Thann für Vereinsversammlungen zu nutzen. Bis dato finden dort die Versammlungen des Frauenbund Maria-Thann, der Feuerwehr Maria-Thann, der Waldbesitzervereinigung, der Jagdgenossenschaft Hergatz, des SV Maria-Thann sowie der Krieger- und Soldatenkameradschaft Maria-Thann statt. Mit Neuaufstellung ab 2025 gibt es hier weiterhin die Option sich zu versammeln.

Für die Sanierung des alten Pfarrhofs in Wohmbrechts gibt es bisher die Vorstellung, das Obergeschoss zu einem Mehrzweckraum umzugestalten. Danach wären auch hier Vereinsversammlungen möglich. Nutzung nach Umsetzung aber erst mittelfristig.

Der Pfarrsaal in Wohmbrechts wird für Vereinsveranstaltungen genutzt u.a. vom St. Georgs Verein, vom Kreisseniorenbeirat, vom Kreisbehindertenbeirat, vom Heimatverein sowie von der Narrenzunft. Die Kosten sind mit 30 € pro Nutzung für einen aktiven Verein tragbar. Evtl. kann die Reitergruppe mit der Kirche einen Gebührenerlass oder Teilerlass vereinbaren.

Kooperationen mit anderen Vereinen wären wünschenswert. Die Gemeinde kann hier vermittelnd tätig sein.

  1. Lagermöglichkeiten 
Antrag:
Die Reitergruppe trägt vor, dass sich über die Jahrzehnte zahlreiche Utensilien angehäuft haben, die auf verschiedene private Standorte verteilt seien. Ein zentraler Lagerplatz der Gemeinde wird beantragt.

Optionen:
Die Gemeinde Hergatz kann zum jetzigen Zeitpunkt nur beschränkt Lagerräume anbieten. Zuletzt konnte mehreren Vereinen (SV Maria-Thann, Musikkapelle Maria-Thann, Gartenbauverein, Schützen Maria-Thann) Lagerräume im alten Feuerwehrhaus Maria-Thann angeboten werden. Der verfügbare Platz dort ist inzwischen stark reduziert. Evtl. reicht der Platz noch aus. Hier muss die Reitergruppe konkreter mitteilen, um welche Utensilien es sich handelt. 

Bei der Überplanung des Außengeländes mit Parkplätzen der Fest- und Turnhalle Maria-Thann sollte der Aspekt Lagerflächen für Vereine dringend mitberücksichtigt werden. Dabei könnte dem Bedarf der Vereine Abhilfe geschaffen werden. Das alte Feuerwehrhaus Maria-Thann ist langfristig nicht als Lagerhalle geeignet.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass bereits einige Vereine aus der Gemeinde auf ihn zugekommen seien, da diese nach Räumlichkeiten suchen für Versammlungen, aber auch zur Lagerung/Unterbringung von Vereinsutensilien. Bis dato seien viele private Räumlichkeiten hierfür genutzt worden. Dies werde aber zunehmend schwieriger. Die derzeit zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten der Gemeinde können und sollten effektiver genutzt werden.
Was die Nutzungsgebühr des Pfarrsaals anbelange, schlägt Gemeinderat Zodel vor, auf die Kirche zuzugehen. Eventuell können die Vereine mit der Kirche eine Gebührenermäßigung oder einen Gebührenerlass vereinbaren. Der bevorstehende Pfarrerwechsel könne zudem Veränderungen mit sich bringen.
Gemeinderat Woll hält es für wünschenswert, dass jeder Verein eigene Räumlichkeiten habe. Aufgrund der Finanzlage und der zahlreichen Pflichtaufgaben der Gemeinde sei dies derzeit nicht vorstellbar. Es wäre sinnvoll, dass die Räumlichkeiten der anderen Vereine (Feuerwehr, Musikkapellen und Sportvereine) multifunktional genutzt werden können.
Gemeinderat Gsell schließt sich dem an und teilt mit, dass das Sportheim für jeden Verein in der Gemeinde zur Verfügung stehe, wenn es der Termin-/Spielplan erlaube. Er sei auch bereit, die Bewirtung zu arrangieren, wenn dies zeitlich machbar sei. Gemeinderat Pfeiffer verweist hier auch auf die Räumlichkeiten im neuen Feuerwehrhaus und Gemeinderätin Paintner auf den Musikraum in der Turn- und Festhalle Maria-Thann.
Gemeinderat Scheuerl rät von einer Zwischenlösung ab und plädiert dafür, so schnell wie möglich ein eigenes Vereinsheim für die Reitergruppe umzusetzen. Finanzierungsprobleme gebe es immer.
Gemeinderat Roth fände es gut, wenn jeder Verein, der ein eigenes Vereinsheim habe, selber vorschlage, welchen Verein er aufnehme.
Herr Klaus Bilgeri von der Reitergruppe Wohmbrechts ist in der Sitzung anwesend und erhält Rederecht. Er nimmt Stellung zu seinem Antrag. Aktuell finden ca. 5 – 8 Versammlungen/Treffen im Jahr mit ca. 7 – 9 Mitgliedern statt. Die Gastronomie in der Gemeinde sei sehr begrenzt und dort Platz zu finden sei immer ein Problem. Die Mensa der Grundschule sei seiner Meinung nach für einen geselligen Abend nicht geeignet und im Bürgerstüble halte er die Gesamtsituation für schwierig. Eine Kooperation mit den anderen Vereinen könne er sich jedoch gut vorstellen. Was die Lagermöglichkeiten betreffe, würde ein größeres Regal im Moment ausreichen.
Gemeinderat Wiggenhauser spricht die Lagerräume im alten Feuerwehrhaus Maria-Thann an. Seiner Meinung nach könne man im oberen Bereich noch genügend Platz schaffen. In der Turn- und Festhalle seien auch noch Schränke der Feuerwehr, die eventuell genutzt werden könnten.
Der Vorsitzende teilt mit, dass er so bald möglich zu einem Treffen der Vereinsvorstände einladen werde, um das Thema Vereinsräumlichkeiten und Lagermöglichkeiten gemeinsam zu besprechen. Er bittet Herrn Bilgeri, sich kurzfristig bei ihm zu melden, um die Lagerräume im alten Feuerwehrhaus Maria-Thann anzuschauen. Vielleicht könne man die Utensilien der Reitergruppe vorübergehend dort unterbringen.
Herr Wagner von der Feuerwehr Wohmbrechts, der ebenfalls Rederecht erhält, teilt mit, dass auch die Gemeinschaftsräume im Feuerwehrhaus Wohmbrechts von den Vereinen genutzt werden können.

Beschluss

Die Gemeinde Hergatz weist auf die Nutzbarkeit der Mensa der Grundschule Wohmbrechts sowie auf das Bürgerstüble, den Pfarrsaal Wohmbrechts und Kooperationen mit anderen Vereinen hin. Mittelfristig ergeben sich Möglichkeiten der Nutzung eines neuen Bürgerstüble, der neuen Mensa Grundschule Wohmbrechts sowie dem alten Pfarrhof Wohmbrechts. 

Die Gemeinde Hergatz prüft mit der Reitergruppe den konkreten Bedarf und die Möglichkeit einer Lagerung im alten Feuerwehrhaus Maria-Thann. Mittelfristig könnten sich Möglichkeiten bei der Umgestaltung des Umfelds der Fest- und Turnhalle Maria-Thann ergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 04.03.2024 ö beschließend 7
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7.1. Antrag auf Baugenehmigung 03/2024 hier: Neubau eines Einfamilienhauses in Engelitz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 04.03.2024 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Antragsteller:
Gerhard Pahl

Pater-Odilo-Weg 4, 87435 Kempten
Bauort:
Engelitz, Hergatz

Flst. Nr. 627/1, Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Neubau eines Einfamilienhauses

Herr Achberger erläutert den Bauantrag. Gegenüber der ursprünglichen Bauvoranfrage habe sich lediglich die Kubatur geändert. Diese sei kleiner geworden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Flst. 627/1, Gemarkung Wohmbrechts, Engelitz, Hergatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Sonstiges/Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 04.03.2024 ö informativ 8

Sachverhalt

Informationen an den Gemeinderat

  • Termin Gemeinderatssitzung April

Der Vorsitzende erinnert daran, dass die nächste Gemeinderatssitzung aufgrund des Feiertages am ersten Montag im Monat (01.04.2024) erst am Montag, 08.04.2024 stattfindet.

  • Start Waldkindergarten

Der Vorsitzende informiert, dass die Eröffnung des Waldkindergartens um eine Woche verschoben wurde. Der Waldkindergarten werde am Montag, 11.04.2024 mit 4 (von 11) Kindern starten.

  • 10. Bürger- und Jedermann-Schießen der Schützengesellschaft Maria-Thann

Vom 14.03. bis 16.03.2024 findet wieder das traditionelle Bürger- und Jedermann-Schießen der Schützengesellschaft Maria-Thann e.V. statt. Der Vorsitzende informiert, dass er sich bereits angemeldet habe. Er würde es begrüßen, wenn der Gemeinderat auch mit einer Mannschaft teilnehmen würde.


Anträge aus dem Gemeinderat

Gemeinderätin Paintner verteilt Flyer der Musikkapelle Maria-Thann vom bevorstehenden Bezirksmusikfest, welches vom 11.07. – 14.07.2024 statt finde. Es werden noch Kuchenspenden und Helfer gesucht. Auf der Homepage der Musikkapelle könne man sich für die freien Arbeits-Schichten (noch ca. 230) eintragen. Als „Dankeschön“ gebe es freien Eintritt zum Fest und ein T-Shirt. Im Nachgang werde noch zu einem Helferfest eingeladen. Im Amtsblatt der Gemeinde soll diesbezüglich informiert und aufgerufen werden.

Gemeinderat Fey erkundigt sich nach dem Schrottauto, welches schon längere Zeit am Sportplatz in Wohmbrechts steht. Dieses sei von der Feuerwehr Maria-Thann für Übungszwecke dort abgestellt aber nie genutzt worden. Der Vorsitzende werde mit der Feuerwehr Kontakt aufnehmen, dass dieses beseitigt werde.

Gemeinderat Gsell informiert in diesem Zusammenhang, dass am Sportplatz neuerdings Vandalismus getrieben werde und bittet darum, Augen und Ohren offen zu halten. Gemeinderat Roth schlägt vor, Kameras aufzubauen. Herr Achberger wird einen Aufruf im Amtsblatt veranlassen.

Datenstand vom 26.04.2024 12:53 Uhr