Antwort auf die Anfrage aus der BV-Sitzung vom 03.12.2024 - Kriterien Bauanträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 11.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 53. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 11.02.2025 ö 4.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Matthias Rank stellte die Anfrage, ob die Verwaltung darstellen kann, wann Bauanträge in den Ausschuss müssen und wann diese verwaltungsmäßig abgearbeitet werden. Antwort: 
Die Verwaltung bearbeitet grundsätzlich Bauanträge bei plankonformen Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und im überplanten Innenbereich.
Bauvorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich werden entweder von der Verwaltung bearbeitet oder dem Gremium zur Beratung vorgelegt, abhängig davon, ob der Privilegierungstatbestand iSd. § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt ist, die Frage geklärt werden muss, ob öffentliche Belange entgegenstehen oder wenn die Erschließung unklar ist. Planungsrechtlich privilegierte Vorhaben sind hiernach insbesondere solche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, einem ortsgebundenen Betrieb oder einem Betrieb der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikation dienen.
Anfragen auf Vorbescheid bzw. Bauanträge, bei denen z.B. von Festsetzungen erstmalig abgewichen soll oder die in einem nicht überplanten Bereich liegen, benötigen in der Regel eine politische Entscheidung. Daher werden Sie dem Bauausschuss vorgelegt.

Datenstand vom 17.04.2025 12:03 Uhr