Richtlinie zur Förderung der Stadtbildpflege in Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Stadtratssitzung, 24.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 11

Sachverhalt

Nach Beschlussfassung der Gestaltungsrichtlinien in der Sitzung am 14.12.2016 wurden die Unterlagen der Regierung v. Mittelfranken, Frau Berreth, zur Kenntnis vorgelegt. Die Verwaltung erhielt nunmehr die Aussage von Fr. Berreth, dass eine höhere Förderung für den stadtbildpflegerischen Mehraufwand bei Sanierungen von Gebäuden jetzt möglich ist.
Bisher wurden 25 % der Kosten für den denkmalpflegerischen Mehraufwand im Rahmen der Stadtbildpflege gefördert. Die neue Förderung sieht eine Bezuschussung von 30 % der Gesamtkosten der Stadtbildpflegerischen Maßnahmen vor. Lediglich bei Ersatzbauten wird weiterhin der denkmalpflegerische Mehraufwand mit 30 % gefördert. Dies bedeutet natürlich Mehrkosten für die Stadt Herrieden. Herr Schimmel wird den genauen Sachverhalt in der Sitzung erläutern. Der neue Entwurf der Richtlinie zur Förderung der Stadtbildpflege in Herrieden - Fassadenprogramm ist im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Erhöhung der Förderung zu und beschließt die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Stadtbildpflege, wie diese in der Anlage zu diesem TOP eingestellt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Richtlinie Förderung Stadtbildpflege (.pdf)

Datenstand vom 22.06.2017 07:52 Uhr