In der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 05.10.2016 wurde die Umbaumaßnahme des Kindergartens in Oberschönbronn beschlossen. Beschlossen wurden die geschätzten Umbaukosten in Höhe von 35.000 €. Der Haushaltsansatz für diese Maßnahme lag bei 40.000 €. Um den Anforderungen des Landratsamtes Ansbach und den baulichen Gegebenheiten gerecht zu werden, mussten wir die ursprüngliche Planung verändern. Dadurch ergibt sich eine Kostenmehrung von 38.000 €. Im Folgenden werden die Einzelheiten der Kostenmehrung genannt.
Bei der Installation der Krippen-WC-Anlage musste, um eine Entwässerung zu gewährleisten, die Entwässerungsleitungen in einer Installationsdecke im Erdgeschoss verlegt werden. Auch musste der Schlafraum, um den Brandschutzanforderungen zu entsprechen, nicht wie ursprünglichen geplant im Besprechungsraum des Obergeschosses, sondern im neuen Krippenraum im Obergeschoss mit integriert werden. Ferner wurde noch ein neuer Boden im Krippenraum verlegt. Der alte Parkettboden ist wirtschaftlich nicht erhaltenswert gewesen und entsprach nicht mehr den Anforderungen für den täglichen Krippenbetrieb in Verbindung mit einer integrierten Küchenzeile.
Eine Forderung des Landratsamtes für die Ausstellung einer neuen Konzession war die Vergrößerung des Flurbereiches im Obergeschoss. Hierfür musste das bestehende Treppenauge begehbar geschlossen werden. Erforderlich hierfür waren Stahlbauarbeiten für Geländer und Tragkonstruktion, Schreinerarbeiten für Geländer und Treppentüre sowie Bodenbelagsarbeiten. Ein Wunsch kam noch von den Eltern: Für den bestehenden Wintergarten sollte eine neue Beschattungstechnik installiert werden. Die Mehrkosten hierfür ergeben sich aus den zusätzlich Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, sodass im Glasdachbereich eine Außenmarkise und dem Süden zugewandten Giebel Stelllamellen installiert wurden.
Die Maler und Elektroarbeiten sollten ursprünglich von den Mitarbeitern des Bauhofes bzw. Kläranlage ausgeführt werden. Aufgrund des engen Zeitfensters und dem erhöhten Arbeitsaufwand mussten die Arbeiten an Firmen vergeben werden.
Aufstellung der Mehrkosten in Höhe von 38.000 €:
Trockenbauarbeiten für Schlafraum und Deckenkonstruktion: 8.400 €
Türe Schlafraum: 1.875 €
Bodenbelagsarbeiten: 7.800 €
Umbau Treppenauge im Flur: 6.800 €
Beschattung Wintergarten: 5.800 €
Malerarbeiten: 3.500 €
Elektrikerarbeiten: 3.800 €
Am 13.02.2017 erhielten wir ein Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium, in dem das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 vorgestellt wurde. In diesem Schreiben wurde eine Förderung für Um- und Erweiterungskosten in Aussicht gestellt. Als Bagatellgrenze wurden 25.000 € genannt. Die Mindestförderung sollte laut Schreiben 70 % der förderfähigen Kosten betragen. Ferner wurde eine Förderung für Ausstattungsgegenstände für jeden neu geschaffenen Kinderbetreuungsplatz in Höhe von 2.000 € genannt.
Aufgrund dieses Schreibens wurde von Herrn Winterott bei der Regierung von Mittelfranken eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Umbau des Kindergarten Oberschönbronn beantragt. Diese ging am 10.05.2017 bei der Stadt Herrieden ein. Nach Eingang dieser Bescheinigung hat Herr Hammer mit der Vergabe der Aufträge begonnen. Am 09.08.2017 erhielten wir ein weiteres Schreiben vom Bayerischen Staatministerium, woraus hervorging, dass nun das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 am 08.08.2017 beschlossen wurde. Nach Durchsicht der nun endgültigen Förderrichtlinien wurde festgestellt, dass die Bagatellgrenze von 25.000 € auf 100.000 € der förderfähigen Ausgaben erhöht wurde und die Förderung für Ausstattung ersatzlos gestrichen wurde. Die Höhe des Fördersatzes ist abhängig von der Finanzstärke der Kommune.
Da wir derzeit Ausgaben in Höhe von 78.000 € haben, würden wir aufgrund der Erhöhung der Bagatellgrenze keine Förderung für die Umbaumaßnahme des Kindergartens in Oberschönbronn erhalten.
Nach Rücksprache mit Herrn Häßlein von der Regierung vom Mittelfranken fallen fest installierte Ausstattungsgegenstände unter die anrechenbaren Kosten für Fördermittel. Eine weitere Forderung des Landratsamtes Ansbach zur Ausstellung einer neuen Konzession ist, die Erschließung zweier Fenster mittels eines Aktivitätenpotestes im neuen Krippenraum. Die Krippe sollte künftig durch den Wegfall des Turnraumes mit verschiedenen Bewegungszonen ausgestaltet werden. So ist für den Tagesbetrieb auch der Schlafraum noch mit einer entsprechenden Rückzugslandschaft auszugestalten. Die Kosten für diese weiteren Maßnahmen werden sich auf ca. 30.000 € belaufen.
Die erhöhte
Investition und die damit verbundene Abschöpfung einer Förderung stellt eine weitere Aufwertung des Kindergartens in Oberschönbronn dar. Dadurch bewege man sich wieder im ursprünglichen Kostenansatz von ca. 40.000 €.