Familie Sichelstiel und Frau Karin Seibold stellen nochmals eine formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, auf Flst. 1328/24 im Bebauungsplan Nr. 1 „Herrieden“, Bayernring 4. Vorher soll das alte bestehende Einfamilienwohnhaus abgebrochen werden.
In diesem Bebauungsplan aus dem Jahre 1985 sind folgende Festsetzungen vorgesehen:
- für WR I - 30 cm Kniestock, 1 Vollgeschoss, Satteldach 36 – 42° DN, Traufhöhe max. 3,50 m.
Der BUL-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.12.2016 eine Ausführung mit einem höheren Kniestock, einem flachgeneigten Satteldach und Dachaufbauten in Form von Gauben oder Zwerchbauten, angelehnt an eine Ausführung im BG „Mühlfeld“, in Aussicht gestellt.
Die geänderte Planung für das neue Wohnhaus sieht nun eine Kniestockhöhe von ca. 1,00 m, ein flachgeneigtes Satteldach mit 25° DN und beidseitige Dachaufbauten als Zwerchbauten mit Schleppdächern vor. Die Breite der Zwerchbauten beträgt je Gebäudeseite 7,00 m.
Folgende Befreiungen müssten erteilt werden:
- Satteldach mit DN 25° anstatt Satteldach mit 36 – 42° DN
- Kniestockhöhe von 1,00 m
- Errichtung mit einem zusätzlichen Vollgeschoss (DG)
- Errichtung von Zwerchbauten mit Schleppdächern
- Traufhöhe.
Bezugsfall für die Abweichung hinsichtlich des DG-Ausbaues mit einer großen Dachgaube (Zwerchbau) und einem Kniestock von 0,50 m sind in der gleichen Nutzungsschablone bereits vorhanden.
Die Befreiung für einen höheren Kniestock (evtl. 1,00 m) und einem flachgeneigten Satteldach mit 25° Dachneigung wären denkbar. Über eine Verringerung der Zwerchbautenbreite auf ca. 50% der Hauslänge sollte beraten werden.