Anfrage für die Errichtung eines Balkons an ein bestehendes Wohnhaus
Daten angezeigt aus Sitzung:
44. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 04.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nochmalige Anfrage für die Errichtung eines Balkons an ein bestehendes Wohnhaus von Ismet Souleiman auf Flst. 257, Gemarkung Herrieden, Ansbacher Straße 8.
Die Anfrage wurde bereits in der BUL-Sitzung am 24.06.2014 diskutiert. Der damals beantragte Balkon war aufgrund seiner Größe abstandflächenpflichtig. Aus diesem Grund wurde die gemeindliche Einvernahme damals nicht in Aussicht gestellt.
Nunmehr stellt Herr Souleiman einen neuen Antrag, mit einer reduzierten Länge und Breite des Balkons. Die Breite von 2,35 m würde 1/3 der Hausbreite entsprechen. Die Tiefe des Balkons wäre 1,50 m. Dies wäre von Seiten des Landratsamtes genehmigungsfähig. Das Vorhaben ist nunmehr ein untergeordnetes Bauteil, eine Abstandsflächenübernahme wäre nicht mehr erforderlich. Die vorhandene Haustürüberdachung würde durch den Balkon ersetzt werden, da es dann wegkommen würde. Ein Bauantrag für die Errichtung des Balkons ist erforderlich. Der Balkon ist in einer Höhe von 2,50 m angebracht und ragt vollständig in die öffentliche Fläche.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.12.2017 07:58 Uhr