Sanierung Torwärterhaus - Nutzungsvereinbarung
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 26.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Norbert Kresta 1. Vorstand der Altstadtfreunde Herrieden schrieb am 25.05.2018 an den ersten Bürgermeister Herrn Alfons Brandl, dass die Altstadtfreunde Herrieden die monatlichen Kosten für Gas, resultierend aus der Sockelheizung am Anwesen Neunstetterstraße 1, nicht übernehmen können.
Die Nutzungsvereinbarung vom 13.01.2015 zwischen der Stadt Herrieden und den Altstadtfreunden sieht unter § 5 Abs. 2 vor, dass die Betriebskosten von der Bürgervereinigung Altstadtfreunde Herrieden getragen werden.
Herr Kresta schreibt weiter, dass er vor Abschluss der Nutzungsvereinbarung, ein Beheizungskonzept mittels eines Beistellofens der Stadt mitgeteilt hat, welches den Altstadtfreunden ausreichen würde. Eine Sockelheizung sehe er daher nicht unter Betriebskosten, sondern vielmehr als Erhaltungskosten der historischen Bausubstanz. Für die Nutzung durch die Vereine sei eine Sockelheizung nicht notwendig. Um eine Gleichbehandlung aller Verein im Stadtgebiet zu erreichen, welche Ihre Gebäude selbst komplett unterhalten ist über eine Übernahme der Gaskosten durch die Stadt Herrieden zu beraten.
Im Zuge der Ortsbildverbesserung der Altstadt war die Sanierung des Gebäudes überfällig und unabhängig von einer Nutzung durchzuführen. Durch die Eigenleistung der Altstadtfreunde und durch die dadurch gewonnene Nutzungskonzeption entsteht eine win-win Situation. Daher hält die Verwaltung eine klassische hälftige Teilung der Betriebskosten für die Sockelheizung für gerechtfertigt.
Herr Wenk von den Altstadtfreunden, welcher als Planer und Bauleiter für die Maßnahme tätig ist, erläutert in der Sitzung warum die Sockelheizung im Gebäude zum Einsatz kommt und wer diese Vorgaben getroffen hat.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt der Übernahme der Kosten für die Sockelheizung (Gastherme) zu, da es unter Gebäudeunterhalt zu sehen ist. Sämtliche andere laufenden Kosten (Strom, zusätzliche Heizung, etc.), ist von den Altstadtfreunden zu übernehmen (Betriebskosten). Im Zuge der Gleichbehandlung soll die Nutzung des Storchenturmes durch den Film- und Fotoclub in Bezug auf Gebäudeunterhalt (Anteil Stromkosten für Elektroheizung) angeglichen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.08.2018 10:38 Uhr