Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
66. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 17.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage von Reinhold Schuster auf Flst. 159, Gemarkung Hohenberg, Regmannsdorf 10.
Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss zum Schmutzwasserkanal liegt bereits im Grundstück. An den Regenwasserkanal kann auch angeschlossen werden. Herr Schuster würde aber das Oberflächenwasser in den Graben einleiten wollen in welchem der Oberflächenwasserkanal endet. Die Anschlussbeiträge für Grundstücksfläche und Geschossfläche sind in vollem Umfang zu entrichten. Die Absenkung der Bordsteine für die Zufahrt sowie evtl. andere anfallende Kosten der Erschließung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich des Ortsteils Regmannsdorf und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemein
dliche Einvernahme. Die Anschlussbeiträge für Grundstücksfläche und Geschossfläche sind in vollem Umfang zu entrichten. Die Absenkung der Bordsteine für die Zufahrt sowie evtl. andere anfallende Kosten der Erschließung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.10.2018 14:42 Uhr